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   OVG Niedersachsen, 09.05.2006 - 5 ME 31/06   

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OVG Niedersachsen, 09.05.2006 - 5 ME 31/06 (https://dejure.org/2006,4601)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.05.2006 - 5 ME 31/06 (https://dejure.org/2006,4601)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 5 ME 31/06 (https://dejure.org/2006,4601)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz - Konkurrentenstreit eines Versetzungsbewerbers aus einem anderen Bundesland

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 BRRG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 33 Abs. 2 GG; § 33 Abs. 2 BG, NI; § 1a RiG, NI; § 38 Abs. 2 LVerf, NI
    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage betreffend die Übertragung der Stelle des Präsidenten des Verwaltungsgerichts; Bindung des Dienstherren an den Grundsatz von Treu und Glauben hinsichtlich einer Grundsatzentscheidung betreffend die Einbeziehung auch der ...

  • Judicialis

    BRRG § 123; ; GG Art. 2 I; ; GG Art. 12 I; ; GG Art. 20 III; ; GG Art. 33 II; ; NBG § 33 II; ; NdsRiG § 1a; ; NdsVerf § 38 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrentenstreit eines Versetzungsbewerbers aus einem anderen Bundesland - Bewerbungsverfahrensanspruch, Fairness im Verwaltungsverfahren, Konkurenntenstreit, Leistungsgrundsatz, Organisationsgrundentscheidung, Treu und Glauben, Versetzungsbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Besetzung der Stelle des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Hannover vorläufig untersagt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage betreffend die Übertragung der Stelle des Präsidenten des Verwaltungsgerichts; Bindung des Dienstherren an den Grundsatz von Treu und Glauben hinsichtlich einer Grundsatzentscheidung betreffend die Einbeziehung auch der ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Oberverwaltungsgericht untersagt vorläufig die Besetzung der Stelle des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Hannover

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 398
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2005 - 5 ME 100/05

    Anspruch auf die bestimmte Verwendung der Stelle eines Oberstaatsanwalts;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2006 - 5 ME 31/06
    Eine Bindung dieses Ermessens, die zur Auswahl nach dem Leistungsgrundsatz verpflichtet, kann nur angenommen werden, wenn sie sich aus dem Gesetz ergibt oder sich der Dienstherr durch Wahl und Ausgestaltung des Verfahrens zur Besetzung der vakanten Stelle selbst verbindlich darauf festgelegt hat, den Leistungsgrundsatz nach Art. 33 Abs. 2 GG allein entscheidungserheblich zu beachten (BVerwG, Urt. v. 25.11.2004 - BVerwG 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237 [240], Nds. OVG, Beschl. v. 17.8.2005 - 5 ME 100/05 -, Nds. Rpfl. 2005, 327, auch in: Schütz, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 132).

    Eine Einschränkung dieses Ermessens kann aus § 1 a Nds. RiG nicht hergeleitet werden (Nds. OVG, Beschl. v. 17.8.2005 - 5 ME 100/05 -, a. a. O.), weil der Gesetzgeber beim Erlass der Vorschrift die länderübergreifende Versetzung nicht besonders in den Blick genommen hatte.

    Obwohl das der Antragsgegnerin eingeräumte Organisations- und Stellenbewirtschaftungsermessen grundsätzlich allein dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgaben dient (Nds. OVG, Beschl, v. 17.8.2005 - 5 ME 100/05 -, a. a. O.), ist nämlich seine Ausübung durch den Grundsatz von Treu und Glauben begrenzt (vgl. Hamb. OVG, Beschl v. 29.12.2005 -1 Bs 260/05 -).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2006 - 5 ME 31/06
    Eine Bindung dieses Ermessens, die zur Auswahl nach dem Leistungsgrundsatz verpflichtet, kann nur angenommen werden, wenn sie sich aus dem Gesetz ergibt oder sich der Dienstherr durch Wahl und Ausgestaltung des Verfahrens zur Besetzung der vakanten Stelle selbst verbindlich darauf festgelegt hat, den Leistungsgrundsatz nach Art. 33 Abs. 2 GG allein entscheidungserheblich zu beachten (BVerwG, Urt. v. 25.11.2004 - BVerwG 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237 [240], Nds. OVG, Beschl. v. 17.8.2005 - 5 ME 100/05 -, Nds. Rpfl. 2005, 327, auch in: Schütz, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 132).

    Zwar kann eine Organisationsgrundentscheidung, die eine derartige Ermessensbindung enthält, bereits vor oder zusammen mit einer entsprechenden, uneingeschränkten Ausschreibung der Stelle erfolgen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.2004 - BVerwG 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237 [240 f.]).

  • VG Hannover, 16.01.2006 - 2 B 8019/05

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2006 - 5 ME 31/06
    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 16. Januar 2006 zum Aktenzeichen 2 B 8019/05 zu ändern und der Antragsgegnerin vorläufig bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache zu untersagen, dem Beigeladenen die Stelle eines Präsidenten des Verwaltungsgerichts beim Verwaltungsgericht C. (Besoldungsgruppe R 3) zu übertragen.

    die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 16. Januar 2006 - 2 B 8019/05 - zurückzuweisen.

  • OVG Hamburg, 29.12.2005 - 1 Bs 260/05

    Beamtenrecht: Im Rahmen des Organisationsermessens darf die Ausschreibung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2006 - 5 ME 31/06
    Obwohl das der Antragsgegnerin eingeräumte Organisations- und Stellenbewirtschaftungsermessen grundsätzlich allein dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgaben dient (Nds. OVG, Beschl, v. 17.8.2005 - 5 ME 100/05 -, a. a. O.), ist nämlich seine Ausübung durch den Grundsatz von Treu und Glauben begrenzt (vgl. Hamb. OVG, Beschl v. 29.12.2005 -1 Bs 260/05 -).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 23.03

    Konkurrentenantrag; Verwendung; Versetzungsantrag; Organisationshoheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2006 - 5 ME 31/06
    Das Kabinett hatte also zwei Entscheidungen zu treffen, zum einen die Organisationsgrundentscheidung, zum anderen die Auswahlentscheidung im engeren Sinne (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.2003 - BVerwG 1 WB 23.03 -, in: Schütz, BeamtR, ES/A II 1.4 Nr. 107).
  • BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Bevorzugung eines Bewerbers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2006 - 5 ME 31/06
    Wenn berechtigte Erwartungen geschaffen wurden, dass die oberste Landesbehörde vorschlagen werde, die Besetzungsentscheidung allein auf der Grundlage des Leistungsgrundsatzes zu treffen, hat daher die Antragsgegnerin den konkreten Fall näher in den Blick zu nehmen und zu überprüfen, ob die Gemeinwohlbelange, die dafür sprechen, nur "Landeskinder" bei der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen, so gewichtig sind, dass sie es rechtfertigen, diese Erwartungen zu enttäuschen (vgl. auch: BVerfG, Beschl. v. 28.4.2005 - 1 BvR 2231/02, 1 BvR 572/03, 1 BvR 586/03, 1 BvR 629/03 -, zitiert nach JURIS, RdNr. 28 d. Langtextes).
  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 03.3367

    Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2006 - 5 ME 31/06
    Denn es entspricht der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung, dass sich aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG ein allgemeines Grundrecht auf ein faires Verfahren ergibt (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 24.10.2005 - 3 B 03.3367 -, zitiert nach JURIS, RdNr. 72 d. Langtextes, m.w.N.), welches auch bei der Organisationsgrundentscheidung Beachtung finden muss.
  • OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93

    Versetzungsbewerber; Auswahl; Beförderung; Bestenauslese; Richter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2006 - 5 ME 31/06
    Nichts anderes darf aus dem Beschluss des Senats vom 18. Juni 1993 - 5 M 1488/93 - (OVGE 43, 472 [474]) gefolgert werden.
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2006 - 5 ME 219/06

    Voraussetzungen für den Abruch eines Besetzungsverfahrens durch eine Behörde und

    Nach Auffassung der Kammer werde nämlich das Niedersächsische Justizministerium durch die neue Ausschreibung den rechtlichen Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 9. Mai 2006 - 5 ME 31/06 - Rechnung tragen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten wird auf die in beiden Rechtszügen gewechselten Schriftsätze, wegen des Sachverhalts im Übrigen auf die Gerichtsakten dieses Verfahrens sowie der Verfahren 2 B 8019/05 (5 ME 31/06) und 2 A 4686/06 des Verwaltungsgerichts Hannover (Beiakten A und B) verwiesen.

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 9. Mai 2006 - 5 ME 31/06 - ausgeführt hat, ist das jedoch nicht der Fall gewesen.

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2018 - 5 ME 141/18

    Bewerberfeld; Bewerberkreis; Landeskinder; Organisationsgrundentscheidung

    Wenn "Nicht-Landeskinder" erst dann aus dem Leistungsvergleich ausgeschlossen werden, wenn eine Auswertung des konkreten Bewerberfeldes ergeben hat, dass sich "Landeskinder" mit "überdurchschnittlichen Leistungsbeurteilungen" beworben haben, lässt sich nicht ausschließen, dass Auswahlgrundlagen nachträglich zu Lasten von "Nicht-Landeskindern" verändert werden (vgl. dazu, dass ein faires Verfahren auch bei der Organisationsgrundentscheidung Beachtung finden muss, Nds. OVG, Beschluss vom 9.5.2006 - 5 ME 31/06 -, juris Rn. 26).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.02.2016 - 1 M 204/15

    Parteizustellung einer einstweiligen Anordnung; ermessensfehlerfreies Wahlrecht

    Es unterfällt - wie ausgeführt - dem organisatorischen Ermessen des Dienstherrn, Stellenbesetzungen, insbesondere Beförderungen, etwa aus Gründen der Zweckmäßigkeit des Personaleinsatzes auf einen bestimmten Bewerberkreis zu beschränken ( vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 6 B 1663/06 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 5 ME 31/06 - OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 1 Bs 260/05 -, jeweils juris; siehe zudem: OVG Thüringen, Beschluss vom 14. November 2013 - 2 EO 838/12 - und Beschluss vom 24. Oktober 2014 - 2 EO 457/14 -, jeweils juris [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. August 2012 - 6 B 408/12 - und Beschluss vom 21. Februar 2013 - 6 B 1392/12 -, jeweils juris [m. w. N.]; BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2013 - 3 CE 13.1839 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2015 - OVG 4 S 43.14 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19. September 2013 - 5 ME 153/13 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 -, und Beschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 -, jeweils juris; BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 WB 56.14 - und Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 37.09 -, jeweils juris ).
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