Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 4 MN 155/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25008
OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 4 MN 155/13 (https://dejure.org/2013,25008)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.07.2013 - 4 MN 155/13 (https://dejure.org/2013,25008)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 4 MN 155/13 (https://dejure.org/2013,25008)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,25008) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG; § 63 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG; § 47 Abs. 6 VwGO; Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Übereinkommen
    Grundsätze zur Interessenabwägung i.R. eines Normenkontrollantrags gegen den Erlass einer Verordnung zur Beschränkung der Schonzeit von Rabenkrähen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätze zur Interessenabwägung i.R. eines Normenkontrollantrags gegen den Erlass einer Verordnung zur Beschränkung der Schonzeit von Rabenkrähen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze zur Interessenabwägung i.R. eines Normenkontrollantrags gegen den Erlass einer Verordnung zur Beschränkung der Schonzeit von Rabenkrähen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 178
  • DÖV 2013, 950
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2010 - 4 KN 230/09

    Vorgehen gegen eine das Felsenklettern auf in einem Naturschutzgebiet gelegenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 4 MN 155/13
    Insofern ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die zur Prüfung gestellte Rechtsnorm in einem subjektiven Recht verletzt wird (Senatsbeschl. v. 2.11.2010 - 4 KN 230/09 - m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 1 B 11266/12

    Zur Zulässigkeit einer Verbandsklage eines anerkannten Naturschutzvereins gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 4 MN 155/13
    Aus diesem Grund dürfte Art. 9 Abs. 3 des Aarhus-Übereinkommens keine von der Geltendmachung einer subjektiven Rechtsverletzung unabhängige Klage- bzw. Antragsbefugnis begründen (vgl. 8. Senat des OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 27.2.2013 - 8 B 10254/13 - a. A. 1. Senat des OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 6.2.2013 - 1 B 11266/12 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 8 B 10254/13

    Verwaltungsprozess; Aarhus-Übereinkommens; keine unmittelbare Wirkung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 4 MN 155/13
    Aus diesem Grund dürfte Art. 9 Abs. 3 des Aarhus-Übereinkommens keine von der Geltendmachung einer subjektiven Rechtsverletzung unabhängige Klage- bzw. Antragsbefugnis begründen (vgl. 8. Senat des OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 27.2.2013 - 8 B 10254/13 - a. A. 1. Senat des OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 6.2.2013 - 1 B 11266/12 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08

    Materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung nach §§ 24 bis 28 Niedersächsisches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 4 MN 155/13
    Ist dies nicht der Fall, so sind die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber erfolglos bliebe (Senatsbeschl. v. 30.10.2009 - 4 MN 346/08 - m. w. N.; vgl. ferner Bay. VGH, Beschl. v. 7.5.2013 - 10 NE 13.226 - Gisberts, in Posser/Wolff, VwGO, § 47 Rn 92).
  • VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.226

    Normenkontrollantrag; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 4 MN 155/13
    Ist dies nicht der Fall, so sind die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber erfolglos bliebe (Senatsbeschl. v. 30.10.2009 - 4 MN 346/08 - m. w. N.; vgl. ferner Bay. VGH, Beschl. v. 7.5.2013 - 10 NE 13.226 - Gisberts, in Posser/Wolff, VwGO, § 47 Rn 92).
  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 43.94

    Naturschutzverein - Anerkannter Naturschutzverband - Nachteil -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 4 MN 155/13
    Das Mitwirkungsrecht nach § 63 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG, dessen Verletzung der Antragsteller rügt, stellt ein selbständig durchsetzbares, subjektiv-öffentliches Recht auf Beteiligung der nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes von einem Land anerkannten Naturschutzvereinigung dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.8.1995 - 4 NB 43.94 - zu § 29 BNatSchG a. F.; ferner Gellermann, in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band II, § 63 Rn 3 m. w. N.).
  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 4 MN 155/13
    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 8. März 2011 - C-240/09 - zu dieser Vorschrift zwar festgestellt, dass die Bestimmungen von Art. 9 Abs. 3 des Aarhus-Übereinkommens keine klare und präzise Verpflichtung enthalten, die die rechtliche Situation Einzelner unmittelbar regeln könnte.
  • OVG Niedersachsen, 25.05.2016 - 4 KN 154/13

    Aarhus Übereinkommen; Antragsbefugnis; Behörde; Mitwirkungsrecht;

    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 9. Juli 2013 - 4 MN 155/13 - auf den Antrag des Antragstellers die Verordnung über die Aufhebung der Schonzeit für Rabenkrähen im Landkreis B. vom 6. Juni 2013 bis zu einer Entscheidung über die Normenkontrollantrag in dem Verfahren 4 KN 154/13 einstweilen außer Vollzug gesetzt.

    Nach erneuter Prüfung im Hauptsacheverfahren hält der Senat an seiner im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Senatsbeschluss vom 9. Juli 2013 - 4 MN 155/13 - geäußerten Auffassung, dass der Antragsteller wegen einer möglichen Verletzung seines Mitwirkungsrechts nach § 63 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG antragsbefugt im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO gewesen ist, nicht fest.

    Ungeachtet dessen hätte der Antrag des Antragstellers auch keinen Erfolg, wenn man entgegen obigen Ausführungen die Antragsbefugnis des Antragstellers bejahte, weil er die Verletzung eines ihm möglicherweise, d. h. nicht nach jeder Betrachtungsweise offensichtlich ausgeschlossenen, zustehenden Mitwirkungsrechts nach § 63 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG geltend machen kann (so noch Senatsbeschl. vom 9.7.2013 - 4 MN 155/13 -).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 ME 163/16

    Geistige Behinderung; Behinderung; seelische Behinderung; letzte

    Kann der Senat seine Rechtsfindung im einstweiligen Rechtsschutz somit nicht daran orientieren, ob die Antragstellerin im Hauptsacheverfahren voraussichtlich obsiegen oder verlieren wird, so sind die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Klage der Antragstellerin in der Hauptsache aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, die Klage aber erfolglos bliebe (vgl. zu § 47 Abs. 6 VwGO Senatsbeschl. v. 6.7.2016 - 4 MN 79/16 -, v. 9.7.2013 - 4 MN 155/13 - u. v. 30.10.2009 - 4 MN 346/08 - m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 4 MN 53/19

    Außervollzugsetzung; Begründung; Bestimmtheit; Folgenabwägung; Frist; Karte;

    Da sich der Wortlaut des § 47 Abs. 6 VwGO an dem des § 32 Abs. 1 BVerfGG für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im verfassungsgerichtlichen Verfahren anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht zu § 32 Abs. 1 BVerfGG entwickelten Grundsätze auch bei der Anwendung des § 47 Abs. 6 VwGO heranzuziehen (Senatsbeschl. v. 30.5.2018 - 4 MN 6/18 -, v. 26.1.2017 - 4 MN 293/16 -, v. 6.7.2016 - 4 MN 79/16 -, v. 9.7.2013 - 4 MN 155/13 -, NVwZ-RR 2014, 178 u. v. 30.10.2009 - 4 MN 346/08 -, NordÖR 2009, 510; Nds. OVG, Beschl. v. 24.11.2003 - 2 MN 334/03 -, Nds. …

    Außerdem haben bei der Entscheidung nach § 47 Abs. 6 VwGO die Gründe, die der Antragsteller für die Nichtigkeit der angegriffenen Norm im Hauptsacheverfahren angeführt hat, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (Senatsbeschl. v. 30.5.2018 - 4 MN 6/18 -, v. 26.1.2017 - 4 MN 293/16 -, v. 6.7.2016 - 4 MN 79/16 -, v. 9.7.2013 - 4 MN 155/13 -, NVwZ-RR 2014, 178 u. v. 30.10.2009 - 4 MN 346/08 -, NordÖR 2009, 510; vgl. zu § 32 Abs. 1 BVerfGG: BVerfG, Beschl. v. 22.3.2005 - 1 BvR 2357/04, 1 BvQ 2/05 -, NJW 2005, 1179).

    Vielmehr sind grundsätzlich ausschließlich die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber erfolglos bliebe (Senatsbeschl. v. 30.5.2018 - 4 MN 6/18 -, v. 26.1.2017 - 4 MN 293/16 -, v. 6.7.2016 - 4 MN 79/16 -, v. 9.7.2013 - 4 MN 155/13 -, NVwZ-RR 2014, 178 u. v. 30.10.2009 - 4 MN 346/08 -, NordÖR 2009, 510; Bay. VGH, Beschl. v. 7.5.2013 - 10 NE 13.226 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.12.2000 - I S 1763.00 -, NVwZ 2000, 827; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 395; vgl. zu § 32 Abs. 1 BVerfGG: BVerfG, Beschl. v. 17.7.2002 - 2 BvR 1027/02 -, BVerfGE 105, 365, 370 f.).

  • VG Hamburg, 18.09.2015 - 7 K 2983/14

    Offshore-Windanlage; Verbandsklage; Gefahrenabwehr nach dem Umweltschadensgesetz

    In Konstellationen, in denen das Verbandsklagerecht nicht als Fortsetzung der Durchsetzung von Individualrechten zu interpretieren ist, lehnt das Bundesverwaltungsgericht eine entsprechende Ausdehnung von Verbandsklagebefugnissen über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus vielmehr - und auch unter Bezugnahme auf Art. 9 Abs. 3 AarhusÜbk - ebenfalls ab, so jüngst in seiner Entscheidung in der Sache "Wannsee-Route" (BVerwG, Urteil vom 12.11.2014, 4 C 34/13, ZUR 2015, 351, 354; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 9.7.2013, 4 MN 155/13, juris, Rn. 11; OVG Koblenz, Beschluss vom 27.2.2013, 8 B 10254/13, juris, Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 19.11.2014 - 4 KN 251/11

    Anerkannte Naturschutzvereinigung; Antragsbefugnis; FFH-Verträglichkeitsprüfung;

    Insofern ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die zur Prüfung gestellte Rechtsnorm in einem subjektiven Recht verletzt wird (vgl. Senatsbeschl. v. 9.7.2013 - 4 MN 155/13 - und vom 2.11.2010 - 4 KN 230/09 - m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht