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   OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 115/09   

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https://dejure.org/2011,9757
OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 115/09 (https://dejure.org/2011,9757)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.08.2011 - 10 LB 115/09 (https://dejure.org/2011,9757)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. August 2011 - 10 LB 115/09 (https://dejure.org/2011,9757)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beihilfe für Erzeuger von Stärkekartoffeln nach der EGV 1782/2003

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 2 Abs. 2 VO 1868/94/EG ; Art. 2 Abs. 4 VO 1868/94/EG ; Art. 2 Abs. 2 VO 2988/95/EG
    Gewährung von Beihilfe für Erzeuger von Stärkekartoffeln nach der VO 1782/2003/EG für sämtliche tatsächlich an die Stärkehersteller gelieferte Kartoffeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Beihilfe für Erzeuger von Stärkekartoffeln nach der VO 1782/2003/EG für sämtliche tatsächlich an die Stärkehersteller gelieferte Kartoffeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe und deren Entzug beim Kartoffelanbau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung von Beihilfe für Erzeuger von Stärkekartoffeln nach der VO 1782/2003/EG für sämtliche tatsächlich an die Stärkehersteller gelieferte Kartoffeln

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 05.05.2011 - C-201/10

    Ze Fu Fleischhandel - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 115/09
    Mit Blick auf den auch im Unionsrecht geltenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - C-201/10 [Ze Fu Fleischhandel] -, juris Rdnr. 37 f.; Urteil vom 5. Mai 2011 - C-230/09 [Etling und Etling] -, juris Rdnr. 74) rechtfertigt Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 deshalb allein die Versagung einer Zahlung, soweit die Voraussetzungen für den Erhalt solcher Zahlungen künstlich geschaffen worden sind, nicht aber eine darüber hinausgehende Kürzung oder den vollständigen Entzug des vorgesehenen Vorteils (vgl. durch den Rechtsfolgen einer Sanktion: Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95).
  • EuGH, 05.05.2011 - C-230/09

    Kurt und Thomas Etling

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 115/09
    Mit Blick auf den auch im Unionsrecht geltenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - C-201/10 [Ze Fu Fleischhandel] -, juris Rdnr. 37 f.; Urteil vom 5. Mai 2011 - C-230/09 [Etling und Etling] -, juris Rdnr. 74) rechtfertigt Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 deshalb allein die Versagung einer Zahlung, soweit die Voraussetzungen für den Erhalt solcher Zahlungen künstlich geschaffen worden sind, nicht aber eine darüber hinausgehende Kürzung oder den vollständigen Entzug des vorgesehenen Vorteils (vgl. durch den Rechtsfolgen einer Sanktion: Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95).
  • EuGH, 14.12.2000 - C-110/99

    Emsland-Stärke

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 115/09
    Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 spiegelt den allgemeinen Rechtsgrundsatz des Unionsrechts wider, wonach die missbräuchliche Berufung auf Normen des Unionsrechts ausgeschlossen ist; mithin kann die Anwendung von Unionsrecht nicht so weit reichen, dass missbräuchliche Praktiken, d. h. Vorgänge geschützt werden, die nicht im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs, sondern nur zu dem Zweck durchgeführt werden, missbräuchlich in den Genuss von im Unionsrecht vorgesehenen Vorteile zu gelangen (vgl. EuGH Urteil vom 5. Juli 2007 - C-321/05 [Kofoed] -, Slg. 2007, I-5795 [Rdnr. 38]; Urteil vom 21. Februar 2006 - C-255/02 [Halifax] -, Slg. 2006 I-1609 [Rdnr. 68 f.]; Urteil vom 21. Juli 2005 - C-515/03 [Eichsfelder Schlachtbetrieb ] -, Slg. 2005 I-7355 [Rdnr. 39]; Urteil vom 14. Dezember 2000 - C-110/99 - [Emsland-Stärke] -, Slg. 2000 I-11569 [Rdnr. 50 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LC 287/08

    Stärkeunternehmen erhalten Prämie i.S.d. Art. 5 VO 1868/94/EG nur bei Zahlung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 115/09
    Da bis dahin im Kartoffelstärkesektor keine Produktionsbeschränkungen bestanden, wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1868/94 - beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 1995/96 - eine Kontingentsregelung eingeführt, Art. 1 der Verordnung (zu den Folgen im Einzelnen vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 2011 - 10 LC 287/08 -, juris Rdnr. 33).
  • EuGH, 21.07.2005 - C-515/03

    Eichsfelder Schlachtbetrieb - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 115/09
    Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 spiegelt den allgemeinen Rechtsgrundsatz des Unionsrechts wider, wonach die missbräuchliche Berufung auf Normen des Unionsrechts ausgeschlossen ist; mithin kann die Anwendung von Unionsrecht nicht so weit reichen, dass missbräuchliche Praktiken, d. h. Vorgänge geschützt werden, die nicht im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs, sondern nur zu dem Zweck durchgeführt werden, missbräuchlich in den Genuss von im Unionsrecht vorgesehenen Vorteile zu gelangen (vgl. EuGH Urteil vom 5. Juli 2007 - C-321/05 [Kofoed] -, Slg. 2007, I-5795 [Rdnr. 38]; Urteil vom 21. Februar 2006 - C-255/02 [Halifax] -, Slg. 2006 I-1609 [Rdnr. 68 f.]; Urteil vom 21. Juli 2005 - C-515/03 [Eichsfelder Schlachtbetrieb ] -, Slg. 2005 I-7355 [Rdnr. 39]; Urteil vom 14. Dezember 2000 - C-110/99 - [Emsland-Stärke] -, Slg. 2000 I-11569 [Rdnr. 50 f.]).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 115/09
    Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 spiegelt den allgemeinen Rechtsgrundsatz des Unionsrechts wider, wonach die missbräuchliche Berufung auf Normen des Unionsrechts ausgeschlossen ist; mithin kann die Anwendung von Unionsrecht nicht so weit reichen, dass missbräuchliche Praktiken, d. h. Vorgänge geschützt werden, die nicht im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs, sondern nur zu dem Zweck durchgeführt werden, missbräuchlich in den Genuss von im Unionsrecht vorgesehenen Vorteile zu gelangen (vgl. EuGH Urteil vom 5. Juli 2007 - C-321/05 [Kofoed] -, Slg. 2007, I-5795 [Rdnr. 38]; Urteil vom 21. Februar 2006 - C-255/02 [Halifax] -, Slg. 2006 I-1609 [Rdnr. 68 f.]; Urteil vom 21. Juli 2005 - C-515/03 [Eichsfelder Schlachtbetrieb ] -, Slg. 2005 I-7355 [Rdnr. 39]; Urteil vom 14. Dezember 2000 - C-110/99 - [Emsland-Stärke] -, Slg. 2000 I-11569 [Rdnr. 50 f.]).
  • EuGH, 05.07.2007 - C-321/05

    Kofoed - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für Fusionen,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 115/09
    Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 spiegelt den allgemeinen Rechtsgrundsatz des Unionsrechts wider, wonach die missbräuchliche Berufung auf Normen des Unionsrechts ausgeschlossen ist; mithin kann die Anwendung von Unionsrecht nicht so weit reichen, dass missbräuchliche Praktiken, d. h. Vorgänge geschützt werden, die nicht im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs, sondern nur zu dem Zweck durchgeführt werden, missbräuchlich in den Genuss von im Unionsrecht vorgesehenen Vorteile zu gelangen (vgl. EuGH Urteil vom 5. Juli 2007 - C-321/05 [Kofoed] -, Slg. 2007, I-5795 [Rdnr. 38]; Urteil vom 21. Februar 2006 - C-255/02 [Halifax] -, Slg. 2006 I-1609 [Rdnr. 68 f.]; Urteil vom 21. Juli 2005 - C-515/03 [Eichsfelder Schlachtbetrieb ] -, Slg. 2005 I-7355 [Rdnr. 39]; Urteil vom 14. Dezember 2000 - C-110/99 - [Emsland-Stärke] -, Slg. 2000 I-11569 [Rdnr. 50 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2023 - 10 LC 151/21

    Anbaudiversifizierung; Cross-Compliance-Verstoß; Dauergrünland;

    Bei der Umgehungsklausel handelt es sich auch gerade nicht um eine Sanktionsnorm, die den Betriebsinhaber dadurch sanktionieren soll, dass ihm mehr als der erlangte Vorteil entzogen wird, sondern um eine verwaltungsrechtliche Maßnahme im Sinne des Art. 4 Abs. 3 VO (EURATOM, EG) Nr. 2988/95 (so bereits Senatsurteil vom 9.8.2011 - 10 LB 115/09 -, juris Rn. 43 zu Art. 29 VO (EG) Nr. 1782/2003 ).

    Denn die Anwendung von Unionsrecht kann nicht so weit reichen, dass missbräuchliche Praktiken, d. h. Vorgänge geschützt werden, die nicht im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs, sondern nur zu dem Zweck durchgeführt werden, missbräuchlich in den Genuss von im Unionsrecht vorgesehenen Vorteilen zu gelangen ( Senatsurteil vom 9.8.2011 - 10 LB 115/09 -, juris Rn. 41 m.w.N.).

    Da es sich bei Art. 60 VO (EU) Nr. 1306/2013 entsprechend Art. 4 Abs. 3 und 4 VO (EG, Euratom) Nr. 2988/95 nicht um eine Sanktionsregelung handelt, sondern dessen Rechtsfolgen verwaltungsrechtliche Maßnahmen darstellen, rechtfertigt Art. 60 VO (EU) Nr. 1306/2013 , sofern seine Voraussetzungen erfüllt sind, die Versagung der Zahlung bzw. des Vorteils (nur) insoweit, als die Voraussetzungen für die Gewährung künstlich geschaffen worden sind, nicht aber eine darüber hinausgehende Kürzung oder den vollständigen Entzug des vorgesehenen Vorteils, wie sie etwa als Sanktion in Art. 5 Abs. 1 Buchst. c) VO (EG, Euratom) Nr. 2988/95 vorgesehen ist ( Senatsurteil vom 9.8.2011 - 10 LB 115/09 -, juris Rn. 43, zu Art. 29 VO (EG) Nr. 1782/2003 ).

  • OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 7 LC 16/13

    Kostentragung beim Antrag auf Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde vor

    Die Entscheidung trifft der Senat als Kollegium in analoger Anwendung des § 141 Satz 2 VwGO ; § 87a VwGO findet insoweit wegen der systematischen Zuordnung der Nichtzulassungsbeschwerde zum Revisionsverfahren keine Anwendung (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 26.10.2011 - 10 LB 115/09 - und OVG MV, Beschl. v. 8.1. 2013 - 1 L 27/09 -, [...], Langtext, Rnrn.
  • OVG Saarland, 24.10.2017 - 2 A 471/17

    Entscheidungszuständigkeit bei Rücknahme der Beschwerde gegen die Nichtzulassung

    Der Senat hat über die Rechtsfolgen der Rücknahme als Kollegium zu entscheiden, denn § 87a VwGO findet in analoger Anwendung des § 141 Satz 2 VwGO insoweit wegen der systematischen Zuordnung der Nichtzulassungsbeschwerde zum Revisionsverfahren keine Anwendung.(vgl. OVG Lüneburg, Beschuss vom 26.10.2011 - 10 LB 115/09 - und OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8.1.2013 - 1 L 27/09 - juris).
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