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   OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 82/09   

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OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 82/09 (https://dejure.org/2011,22693)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.08.2011 - 10 LB 82/09 (https://dejure.org/2011,22693)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. August 2011 - 10 LB 82/09 (https://dejure.org/2011,22693)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09

    Berücksichtigung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 82/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind für die Zuweisung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve wegen einer Investition im Sinne des Art. 21 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 nur die innerhalb der Antragsfrist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 InVeKoSV vom Antragsteller gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BetrPrämDurchfV beigebrachten Nachweise für das Vorliegen einer Investition zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - 10 LB 70/09 -, AUR 2011, 156 und vom 17. Mai 2011 - 10 LC 266/08 -, juris jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Bay. VGH Urteil vom 2. März 2011 - 19 B 10.2815 -, juris Rdnr. 19).

    Diese Auslegung entspricht auch den der Betriebsprämienregelung zugrunde liegenden Vorschriften des Unionsrechts; zur näheren Begründung wird auf das den Beteiligten bekannte Senatsurteil vom 18. Januar 2011, a.a.O., verwiesen.

    Da es sich bei der Frist zur Einreichung des Investitionsplans oder -programms oder der sie ersetzenden sonstigen objektiven Nachweise um eine materielle Ausschlussfrist handelt, scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (§ 1 Abs. 1 NVwVfG in Verbindung mit § 32 VwVfG) aus (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2011, a.a.O. mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 17.08

    Landwirtschaft; Betriebsprämie; betriebsindividueller Betrag; besondere Lage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 82/09
    Ein derartiger Rückschluss von der Planausführung auf einen "konkludenten" Plan ließe schon nicht zu, das Investitionsvorhaben zu bestimmen, ohne dessen Kenntnis das Maß der Planerfüllung - in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die plante Erweiterung der Produktionskapazität verwirklicht war - nicht bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 3 C 17.08 -, RdL 2010, 193; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris).

    Es muss sich um objektive Nachweise dafür handeln, dass den Investitionsmaßnahmen eine vorherige Planung zugrunde lag; zudem müssen sich den Nachweisen Umfang, Zweck und Zeitraum des Investitionsvorhabens hinreichend genau entnehmen lassen (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O.).

    Aus dieser Bestimmung ist zu schließen, dass der Erwerb von Prämienansprüchen lediglich eine weitere Voraussetzung für die Zuteilung eines betriebsindividuellen Betrag aus der nationalen Reserve wegen Investitionen in Produktionskapazitäten, nicht aber selbst Investition im beschriebenen Sinne ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O. Rdnr. 20).

  • BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 52.08

    Betriebsprämie; Referenzwert; besondere Lage; Investition; Investitionsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 82/09
    Ein derartiger Rückschluss von der Planausführung auf einen "konkludenten" Plan ließe schon nicht zu, das Investitionsvorhaben zu bestimmen, ohne dessen Kenntnis das Maß der Planerfüllung - in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die plante Erweiterung der Produktionskapazität verwirklicht war - nicht bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 3 C 17.08 -, RdL 2010, 193; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris).

    Es ist unzulässig, eine auf eine andere Produktion gezielte Investition im Nachhinein umzuwidmen; vollends ist es unzulässig, eine ungezielte Veränderung der Produktionsbedingungen erst im Nachhinein für eine bestimmte Produktion zu widmen (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

    Diese müssen ebenfalls belegen, dass die Investitionsmaßnahme mit Blick auf eine bestimmte Produktion begonnen wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 53.08

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Anerkennung einer besonderen Lage aufgrund

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 82/09
    Ein derartiger Rückschluss von der Planausführung auf einen "konkludenten" Plan ließe schon nicht zu, das Investitionsvorhaben zu bestimmen, ohne dessen Kenntnis das Maß der Planerfüllung - in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die plante Erweiterung der Produktionskapazität verwirklicht war - nicht bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 3 C 17.08 -, RdL 2010, 193; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris).

    Es ist unzulässig, eine auf eine andere Produktion gezielte Investition im Nachhinein umzuwidmen; vollends ist es unzulässig, eine ungezielte Veränderung der Produktionsbedingungen erst im Nachhinein für eine bestimmte Produktion zu widmen (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

    Diese müssen ebenfalls belegen, dass die Investitionsmaßnahme mit Blick auf eine bestimmte Produktion begonnen wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 26.03.2009 - 12 A 2465/06

    Zahlungsanspruch; Betrag, betriebsindividueller; Reserve, nationale; Investition;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 82/09
    Schließlich vermag der auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 26. März 2009 - 12 A 2465/06 -, gestützte Einwand der Klägerin aus der Begründung des Entwurfs zu § 15 Abs. 4 BetrPrämDurchfV (BR-Drs. 728/04, S. 30 Absatz 3), wonach auch der Erwerb von Prämien- und Lieferrechten berücksichtigungsfähig sei, sei zu schließen, dass der Erwerb von Prämienansprüchen allein als Investitionsmaßnahme ausreiche, nicht zu überzeugen.
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2009 - 10 LA 206/08

    Zahlungsansprüche nach der Betriebsprämienregelung bei Erhöhung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 82/09
    Denn eine unterschiedliche Behandlung wäre mit Blick auf die identische Beweisrichtung der Nachweise sachlich nicht gerechtfertigt (vgl. Senatsbeschluss vom 27. August 2009 - 10 LA 206/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LC 266/08

    Für die Anerkennung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 82/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind für die Zuweisung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve wegen einer Investition im Sinne des Art. 21 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 nur die innerhalb der Antragsfrist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 InVeKoSV vom Antragsteller gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BetrPrämDurchfV beigebrachten Nachweise für das Vorliegen einer Investition zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - 10 LB 70/09 -, AUR 2011, 156 und vom 17. Mai 2011 - 10 LC 266/08 -, juris jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Bay. VGH Urteil vom 2. März 2011 - 19 B 10.2815 -, juris Rdnr. 19).
  • VGH Bayern, 02.03.2011 - 19 B 10.2815

    Einheitliche Betriebsprämie; Berechnung des betriebsindividuellen Betrages;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 82/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind für die Zuweisung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve wegen einer Investition im Sinne des Art. 21 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 nur die innerhalb der Antragsfrist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 InVeKoSV vom Antragsteller gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BetrPrämDurchfV beigebrachten Nachweise für das Vorliegen einer Investition zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - 10 LB 70/09 -, AUR 2011, 156 und vom 17. Mai 2011 - 10 LC 266/08 -, juris jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Bay. VGH Urteil vom 2. März 2011 - 19 B 10.2815 -, juris Rdnr. 19).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09

    Anforderungen an den Nachweis von Investitionen in Produktionskapazitäten nach

    Ein derartiger Rückschluss von der Planausführung auf einen "konkludenten" Plan ließe schon nicht zu, das Investitionsvorhaben zu bestimmen, ohne dessen Kenntnis das Maß der Planerfüllung - in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die plante Erweiterung der Produktionskapazität verwirklicht war - nicht bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 3 C 17.08 -, RdL 2010, 193; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris und dem folgend: Urteile des Senats vom 18. Januar 2011 - 10 LB 70/09 -, AUR 2011, 156, vom 9. August 2011 - 10 LB 82/09 -, AUR 2012, 62; vom 21. Februar 2012 - 10 LB 89/09 -, n.v.; Beschlüsse vom 25. Mai 2009 - 10 LA 181/08 -, RdL 2009, 291; vom 25. Mai 2009 - 10 LA 173/08 -, RdL 2009, 205; vom 27. August 2009 - 10 LA 206/08 -, juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind für die Zuweisung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve wegen einer Investition im Sinne des Art. 21 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 nur die innerhalb der Antragsfrist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 InVeKoSV vom Antragsteller gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BetrPrämDurchfV beigebrachten Nachweise für das Vorliegen einer Investition zu berücksichtigen (vgl. Urteile des Senats vom 18. Januar 2011, vom 17. Mai 2011 - 10 LC 266/08 - und vom 9. August 2011, a.a.O.; vgl. auch Bay. VGH, Urteil vom 2. März 2011 - 19 B 10.2815 -, juris Rdnr. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2012 - 16 A 144/10

    Tieraufstockung bei vorhandenen Kapazitäten als Investition in

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 3 C 17.08 -, RdL 2010, 193 = juris; Nds. OVG, Urteil vom 9. August 2011 - 10 LB 82/09 -, RdL 2012, 9 = juris.

    vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 30. Januar 2008 - 8 A 11114/07 -, a. a. O.; Nds. OVG, Urteil vom 9. August 2011 10 LB 82/09 -, a. a. O.

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2020 - 10 LB 207/19

    Ausschlussfrist; Bezugszeitraum; Erbfall; GbR; Gesamtrechtsnachfolge;

    So ist es regelmäßig Sache des Wirtschaftsteilnehmers, der sich aus freien Stücken dazu entschieden hat, eine Beihilferegelung im Bereich der Landwirtschaft in Anspruch zu nehmen, diejenigen Informationen beizubringen, die für einen ordnungsgemäßen Antrag erforderlich sind (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 13.12.2012 - C-11/12 -, juris Rn. 36 f. und Urteil vom 16.5.2002 - C-63/00 -, juris Rn. 34 ff., jeweils zu Sanktionen; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.7.2019 - 12 A 2946/17 -, juris Rn. 25; Senatsurteil vom 18.1.2011 - 10 LB 82/09 -, juris Rn. 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2012 - 16 A 937/10

    Anspruch des Betreibers eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Rindermast und

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 3 C 17.08 -, RdL 2010, 193 = juris, Rn. 10; Nds. OVG, Urteil vom 9. August 2011 - 10 LB 82/09 -, RdL 2012, 9 = juris, Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 5. Oktober 2012 16 A 144/10 -, juris, Rn. 6.
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