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   OVG Niedersachsen, 09.11.2004 - 5 LC 415/03   

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OVG Niedersachsen, 09.11.2004 - 5 LC 415/03 (https://dejure.org/2004,5130)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.11.2004 - 5 LC 415/03 (https://dejure.org/2004,5130)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 2004 - 5 LC 415/03 (https://dejure.org/2004,5130)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit - Vorlagebeschluss

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 Abs. 5 GG; Art. 100 GG; § 80 Abs. 1 BVerfGG; § 124a Abs. 3 S. 4 VwGO; § 72a BBesG; § 54a NBG
    Zulässigkeit der Berufung bei Nichtvorliegen eines bestimmten Antrags; Erheblichkeit eines Mangels im Schriftsatz; Aussetzung des Verfahrens bei Notwendigkeit der verfassungsrechtlichen Überprüfung einer entscheidungserheblichen Norm; Maßgeblichkeit der Gültigkeit eines ...

  • Judicialis

    BBesG § 72 a; ; GG Art. 33 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 72a; GG Art. 33 Abs. 5
    Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit - Alimentationsprinzip; Besoldung; Dienstfähigkeit, begrenzte; Teildienstfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Berufung bei Nichtvorliegen eines bestimmten Antrags; Erheblichkeit eines Mangels im Schriftsatz; Aussetzung des Verfahrens bei Notwendigkeit der verfassungsrechtlichen Überprüfung einer entscheidungserheblichen Norm; Maßgeblichkeit der Gültigkeit eines ...

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vorlage besoldungsrechtlicher Vorschrift zur Prüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 133
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 7.95

    Besoldung kinderreicher Beamter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2004 - 5 LC 415/03
    Denn auch wenn der Beamte die unmittelbare Auszahlung einer höheren als der gesetzlich geschuldeten Besoldung nicht verlangen kann, so kann er doch einen Anspruch auf verfassungsgemäße, höhere Besoldung gerichtlich mit der Folge geltend machen, dass das Fachgericht im Falle, dass es die Verfassungsmäßigkeit verneint, die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen hat (BVerwG, Urt. v. 20.6.1996 - 2 C 7.95 -, ZBR 1997, 16 = DVBl. 1997, 353).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2004 - 5 LC 415/03
    Damit schafft der Dienstherr die Voraussetzung dafür, dass sich ein Beamter dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und in wirtschaftlicher Unabhängigkeit zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe, im politischen Kräftespiel eine stabile und gesetzestreue Verwaltung zu sichern, beitragen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.7.1985 - 2 BvL 16/82 -, BVerfGE 70, 251, 267).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99

    Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2004 - 5 LC 415/03
    Denn durch einen solchen dem Beamten aufgezwungenen Verzicht auf Vollalimentation wäre die Sicherung des Lebensunterhalts und der gebotenen wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Beamten in einer Weise beeinträchtigt, die weder mit dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Beamten selbst noch mit dem öffentlichen Interesse an der Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit des Berufsbeamtentums zu vereinbaren wäre (BVerwG, Urt. v. 6.7.1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196, 203; Urt. v. 2.3.2000 - 2 C 1.99 -, ZBR 2000, 209; ebenso die ganz h.M., vgl. z.B. Plog/Wiedow/Lemhöfer, Rdnr. 56 zu § 72 a BBG; Schütz/Schachel, Rdnr. 2 ff. zu § 78 c NRW LBG; Fürst/Bauschke, GKÖD, Rdnr. 47 vor § 72 a BBG; Dreier/Lübbe-Wolff, Grundgesetz-Komm., Bd. 2, 1998, Rdnr. 85 zu Art. 33; von Mangoldt/Klein/Starck/Jachmann, Grundgesetz-Komm., 4. Aufl. 2000, Rdnr. 45 zu Art. 33 Abs. 5; Isensee, in: Handbuch des Verfassungsrechts, 2. Aufl. 1994 S. 1561).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2004 - 5 LC 415/03
    Die in § 72 a BBesG getroffene Regelung, wonach in Fällen der begrenzten Dienstfähigkeit (§ 54 a NBG), in denen ein Beamter seine Dienstpflichten krankheitsbedingt nur noch während der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann, nur nach einem Ruhegehaltssatz von 56, 18 v. H. berechnete Dienstbezüge erhält, verstößt gegen das Alimentationsprinzip, das zu den nach § 33 Abs. 5 GG zu beachtenden hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört (BVerfGE 76, 256, 298).
  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2004 - 5 LC 415/03
    Denn durch einen solchen dem Beamten aufgezwungenen Verzicht auf Vollalimentation wäre die Sicherung des Lebensunterhalts und der gebotenen wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Beamten in einer Weise beeinträchtigt, die weder mit dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Beamten selbst noch mit dem öffentlichen Interesse an der Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit des Berufsbeamtentums zu vereinbaren wäre (BVerwG, Urt. v. 6.7.1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196, 203; Urt. v. 2.3.2000 - 2 C 1.99 -, ZBR 2000, 209; ebenso die ganz h.M., vgl. z.B. Plog/Wiedow/Lemhöfer, Rdnr. 56 zu § 72 a BBG; Schütz/Schachel, Rdnr. 2 ff. zu § 78 c NRW LBG; Fürst/Bauschke, GKÖD, Rdnr. 47 vor § 72 a BBG; Dreier/Lübbe-Wolff, Grundgesetz-Komm., Bd. 2, 1998, Rdnr. 85 zu Art. 33; von Mangoldt/Klein/Starck/Jachmann, Grundgesetz-Komm., 4. Aufl. 2000, Rdnr. 45 zu Art. 33 Abs. 5; Isensee, in: Handbuch des Verfassungsrechts, 2. Aufl. 1994 S. 1561).
  • OLG Celle, 15.03.2007 - 20 U 58/06

    Stufenweisen Wiedereingliederung eines Beamten; Anspruch eines Dienstherren auf

    Eine solche Einbuße verbunden mit der Verpflichtung zur Teilzeitarbeit wäre bei einer bloßen vorübergehenden Dienstunfähigkeit bereits aus verfassungsrechtlicher Sicht mit den beamtenrechtlichen Grundsätzen, insbesondere dem Alimentationsprinzip, kaum vereinbar (zur verfassungskonformen Auslegung des § 72 a BBesG bei begrenzter Dienstfähigkeit nach § 42 a BBG/§ 56 NBG vgl. BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2005, 2 C 1/04 Juris-Dokument; Summer, in: Fürst, GKÖD, Bd. I:BR Lfg. 8/05, § 42 a BBG Rn. 2, 13; Nds. OVG, Beschluss vom 09.11.2004, 5 LC 415/03, Juris-Dokument, Rn. 28, m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - 6 A 2270/07

    Einstufung des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung als maßgeblichen

    vgl. BayVGH, Urteil vom 30. November 2009 - 14 B 06.2477 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 9. November 2004 - 5 LC 415/03 -, NVwZ-RR 2006, 133.
  • BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvL 13/04

    Zum Erfordernis, im Rahmen der Begründung einer konkreten Normenkontrolle die

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. November 2004 - 5 LC 415/03 - .
  • VG Stade, 21.04.2008 - 3 A 72/07

    Rechtsgrundlage und Rechtmäßigkeit einer herabgesetzten Besoldung eines

    OVG vom 11.11.2004 - Az. 5 LC 415/03 - an das Bundesverfassungsgericht.

    Das BVerfG hat mit Beschluss vom 27.07.2006 - 2 BvL 13/04 - den entsprechenden Vorlagebeschluss des Nds. OVG vom 09.11.2004 - 5 LC 415/03 - als unzulässig zurückgewiesen.

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2011 - 5 LC 207/09

    Verfassungsmäßigkeit des einem begrenzt dienstfähigen Beamten nach § 1 Abs. 2 S.

    Er nahm Bezug auf den Vorlagebeschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. November 2004 (- 5 LC 415/03 -, juris) sowie auf das Urteil des Bundesverwaltungsgericht s vom 28. April 2005 (- BVerwG 2 C 1.04 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 01.11.2011 - 5 LC 50/09

    Verfassungsmäßigkeit der Bemessung des einem begrenzt dienstfähigen Beamten

    Das NLBV erklärte den Verzicht auf die Einrede der Verjährung und setzte das Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. November 2004 (- 5 LC 415/03 -, [...]) aus.
  • VGH Bayern, 20.06.2007 - 3 BV 05.550

    Beamtenrecht; Feststellung der Verpflichtung des Dienstherrn, durch Erlass einer

    Der Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2006 (Az. 2 BvL 13/04) zum Vorlagebeschluss des OVG Lüneburg vom 9. November 2004 (Az. 5 LC 415/03) steht dem nicht entgegen, denn er enthält lediglich eine Aufzählung von Gesichtspunkten, die nicht in einer die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Frage stellenden Weise abgehandelt werden.
  • VG Düsseldorf, 15.04.2011 - 26 K 8463/10

    Kürzung von Versorgungsbezügen einer begrenzt dienstfähigen Lehrerin ist

    vom 9. November 2004 - 5 LC 415/03 -, NVwZ-RR 2006, 133 = juris, berufen.
  • VG Düsseldorf, 31.03.2006 - 13 K 7646/03

    Anspruch auf höhere Besoldung; Berufung als Schwerbehinderter zum Beamten auf

    - 5 LC 415/03 -, NdsRpfl 2005, 125 ff. und Juris - keinen Grund gesehen, das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vorzulegen.
  • AG Bad Liebenwerda, 20.03.2008 - 41 OWi 103/08
    Der Halter eines Kraftfahrzeuges ist im Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit, die mittels dieses Kraftfahrzeuges begangen wurde, kein Dritter (vgl. AG Hannover NdsRpfl 2005, 125; AG Leipzig NZV 2005, 106; Schneider ZSEG, Rdn. 5 zu § 23).
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