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   OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10   

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https://dejure.org/2012,195
OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10 (https://dejure.org/2012,195)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.01.2012 - 5 LB 9/10 (https://dejure.org/2012,195)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 5 LB 9/10 (https://dejure.org/2012,195)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Entschädigung und Schadensersatz wegen Benachteiligung im Auswahlverfahren aufgrund Alters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anwendung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in einem Auswahlverfahren um die Stelle eines kommunalen Wahlbeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 15 Abs. 2
    Anwendung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in einem Auswahlverfahren um die Stelle eines kommunalen Wahlbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klage einer Beamtin auf Entschädigung und Schadensersatz teilweise erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kommunale Wahlbeamte und die Altersdiskriminierung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zu alt als Gemeinderat

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung - Klage einer Beamtin teilweise erfolgreich

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beamtin wird wegen Altersdiskriminierung entschädigt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Diskriminierte Beamtin - ein Monatsgehalt Entschädigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in einem Auswahlverfahren um die Stelle eines kommunalen Wahlbeamten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine "Alten" als Erster Gemeinderat?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Absage, weil zu alt für den Job: Schadenersatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung bei einer Bewerbung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Recht auf Entschädigung bei Altersdiskriminierung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Altersdiskriminierung bei Bewerbung: Beamtin erhält über 5000 Euro Entschädigung und Schadenersatz - Klage einer Beamtin auf Entschädigung und Schadensersatz teilweise erfolgreich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 733
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10
    39 1. Der Beschäftigte muss zunächst den Vollbeweis führen, dass er gegenüber einer anderen Person ungünstig behandelt worden ist (vgl. BTDrucks 16/1780 S. 47; BVerwG, Urteil vom 3.3.2011 - BVerwG 5 C 16.10 -, juris Rn. 17).

    Es genügt die Überzeugung des Gerichts von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Grund und Nachteil (BVerwG, Urteil vom 3.3.2011, a. a. O., Rn. 26; vgl. BTDrucks 16/1780 S. 47 unter Bezugnahme auf BAG, Urteil vom 5.2.2004 - 8 AZR 112/03 -, BAGE 109, 265 und juris).

    Hierfür muss er Tatsachen darlegen und beweisen, aus denen sich ergibt, dass die in § 1 AGG genannten Gründe sein benachteiligendes Verhalten tatsächlich weder als negatives noch als positives Kriterium allein oder neben anderen Gründen (mit) beeinflusst haben (BVerwG, Urteil vom 3.3.2011, a. a. O., juris Rn. 28 m. w. N.).

    Die Vorschrift des § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG schließt eine Entschädigung in Fällen, in denen der Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre, gerade nicht aus, sondern begrenzt diese lediglich der Höhe nach (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.3.2011, a. a. O., juris Rn. 29).

    Außerdem ist sie nicht aus mehreren Gründen, sondern allein wegen ihres Alters unzulässig benachteiligt worden (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 3.3.2011, a. a. O., juris Rn. 35).

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10
    Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG ist ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. § 1 AGG (vgl. BAG, Urteil vom 22.1.2009 - 8 AZR 906/07 -, juris).

    Es kann zwar im Einzelfall ein legitimes Ziel sein, bei einer Stellenbesetzung auf das Kriterium des Alters abzustellen, wenn z. B die Bildung von Altersgruppen der Überalterung des Betriebs entgegenwirkt (vgl. BAG, Urteil vom 6.11.2008 - 2 AZR 701/07 -, juris; vgl. zum Ganzen auch BAG, Urteil vom 22.1.2009 - 8 AZR 906/07 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 28.9.2009 - 1 B 2487/09 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2010 - 5 LA 105/09

    Benachteiligung aus Gründen des Alters i.R.e. Besetzungsvorschlages für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10
    Der erkennende Senat hat die Berufung mit Beschluss vom 11. Januar 2010 (5 LA 105/09) wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen.

    In der Berufungsbegründung nimmt die Klägerin zwar lediglich Bezug auf ihre Begründung im Zulassungsverfahren im Schriftsatz vom 8. Juni 2009 sowie auf den Zulassungsbeschluss des erkennenden Senats vom 11. Januar 2010 (5 LA 105/09).

  • VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09

    Altersgrenze im Beamtenrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10
    Es kann zwar im Einzelfall ein legitimes Ziel sein, bei einer Stellenbesetzung auf das Kriterium des Alters abzustellen, wenn z. B die Bildung von Altersgruppen der Überalterung des Betriebs entgegenwirkt (vgl. BAG, Urteil vom 6.11.2008 - 2 AZR 701/07 -, juris; vgl. zum Ganzen auch BAG, Urteil vom 22.1.2009 - 8 AZR 906/07 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 28.9.2009 - 1 B 2487/09 -, juris).
  • LAG Hamm, 07.08.2008 - 11 Sa 284/08

    Benachteiligung wegen des Alters durch eine Höchstaltersgrenze für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10
    Die Höhe ist auch danach zu bemessen, was zur Erzielung einer abschreckenden Wirkung erforderlich ist (LAG Hamm, Urteil vom 7.8.2008 - 11 Sa 284/08 -, juris Rn. 73 m. w. N.).
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 701/07

    Kündigungsschutz und Altersdiskriminierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10
    Es kann zwar im Einzelfall ein legitimes Ziel sein, bei einer Stellenbesetzung auf das Kriterium des Alters abzustellen, wenn z. B die Bildung von Altersgruppen der Überalterung des Betriebs entgegenwirkt (vgl. BAG, Urteil vom 6.11.2008 - 2 AZR 701/07 -, juris; vgl. zum Ganzen auch BAG, Urteil vom 22.1.2009 - 8 AZR 906/07 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 28.9.2009 - 1 B 2487/09 -, juris).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10
    Ferner hat der Bürgermeister der Gemeinde dem ausgewählten Bewerber unmittelbar nach der Wahl noch in derselben Ratssitzung die Ernennungsurkunde überreicht und damit den Mitbewerbern - wie auch der Klägerin - die Möglichkeit genommen, Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Ernennung auszuschöpfen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 ME 491/07

    Bindung des Dienstherrn an das Anforderungsprofil bei der Bewerberauswahl zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10
    Dem steht nicht entgegen, dass der Senat in seinem von dem Verwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 22. Januar 2008 (5 ME 491/07) entschieden hat, dass das Vorschlagsrecht des Bürgermeisters, das bis zum 31. Oktober 2011 in § 81 Abs. 3 Satz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung - NGO - normiert war (vgl. seit dem 1.11.2011 § 109 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG -), sowie die Wahl als solche keiner Begründung bedürfen, weil es in der Natur der Sache liegt, dass in eine Wahlentscheidung eines aus Personen unterschiedlicher politischer Ausrichtung zusammengesetzten Gremiums wie dem Rat die unterschiedlichsten Vorstellungen und Motive eingehen.
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10
    Es genügt die Überzeugung des Gerichts von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Grund und Nachteil (BVerwG, Urteil vom 3.3.2011, a. a. O., Rn. 26; vgl. BTDrucks 16/1780 S. 47 unter Bezugnahme auf BAG, Urteil vom 5.2.2004 - 8 AZR 112/03 -, BAGE 109, 265 und juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 5 LA 208/15

    Anforderungsprofil; Behinderung; Benachteilungsverbot; Beweislast; Entschädigung;

    Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG ist ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 AGG (BVerwG, Urteil vom 3.3.2011 - BVerwG 5 C 16.10 -, juris Rn 13 f.; Nds. OVG, Urteil vom 10.1.2012 - 5 LB 9/10 -, juris Rn 38).

    Der Beschäftigte muss zunächst den Vollbeweis führen, dass er gegenüber einer anderen Person ungünstig behandelt worden ist (BVerwG, Urteil vom 3.3.2011, a. a. O., Rn 17; Nds. OVG, Urteil vom 10.1.2012, a. a. O., Rn 39).

    Es genügt die Überzeugung des Gerichts von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Grund und Nachteil (BVerwG, Urteil vom 3.3.2011, a. a. O., Rn 26; Nds. OVG, Urteil vom 10.1.2012, a. a. O., Rn 40).

    Hierfür muss er Tatsachen darlegen und beweisen, aus denen sich ergibt, dass die in § 1 AGG genannten Gründe sein benachteiligendes Verhalten tatsächlich weder als negatives noch als positives Kriterium allein oder neben anderen Gründen (mit)beeinflusst haben (BVerwG, Urteil vom 3.3.2011, a. a. O., Rn 28; Nds. OVG, Urteil vom 10.1.2012, a. a. O., Rn 54).

    Denn der Entschädigungsanspruch des § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG knüpft nicht an die Nichtberücksichtigung im Bewerbungsverfahren aufgrund einer Benachteiligung an, sondern ausschließlich an Benachteiligungen im Bewerbungsverfahren (BVerwG, Urteil vom 3.3.2011, a. a. O., Rn 29; Nds. OVG, Urteil vom 10.1.2012, a. a. O., Rn 55).

    Dabei ist zu beachten, dass die Entschädigung geeignet sein muss, eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn zu haben und in jedem Fall in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehen muss (vgl. BAG, Urteil vom 22.1.2009, a. a. O., Rn 82; Nds. OVG, Urteil vom 10.1.2012, a. a. O., Rn 63; Beschluss vom 25.2.2014, a. a. O., Rn 17; Beschluss vom 31.8.2015 - 5 LA 110/15 -).

    Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, dass in "Regelfällen" einer Benachteiligung als Orientierungsgröße ein Monatsverdienst als "Regelentschädigung" herangezogen werden kann (Nds. OVG, Urteil vom 10.1.2012, a. a. O., Rn 63; Beschluss vom 31.8.2015 - 5 LA 110/15 -).

    Der Senat hat insoweit nicht zwischen Fällen, in denen es um die Benachteiligung eines Bewerbers in einem Verfahren um Einstellung in ein Beamtenverhältnis geht (ein solcher Fall lag dem Urteil des Senats vom 10.1.2012, a. a. O., zugrunde), und Fällen, in denen ein Beamter - wie im vorliegenden Fall - in einem Stellenbesetzungsverfahren benachteiligt worden ist (ein solcher Fall lag dem Beschluss des Senats vom 31.8.2015 - 5 LA 110/15 - zugrunde; das VG Oldenburg hatte sich in dem erstinstanzlichen Urteil vom 22.4.2015 - 6 A 5492/13 - ausdrücklich auf das Urteil des Senats vom 10.1.2012, a. a. O., berufen), differenziert.

    Dem Senat erscheint eine Entschädigungssumme, die deutlich unter einem Monatsgehalt liegt - das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 9 BBesO hat ohne Berücksichtigung einer Stellenzulage und eines Familienzuschlags am 17. Januar 2014, dem Zeitpunkt, in dem dem Kläger seine Nichtberücksichtigung im Bewerbungsverfahren mitgeteilt worden ist (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts Nds. OVG, Urteil vom 10.1.2012, a. a. O., Rn 68), 3.183,83 EUR betragen - angemessen.

  • VG Osnabrück, 18.01.2017 - 3 A 24/16

    Kopftuch I; Kopftuch II; Diskriminierung; Einstellungszusage;

    Nach § 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden (BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 16/10 - a.a.O., juris, Rn. 13 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 5 LA 208/15 - juris, Rn. 13; Urteil vom 10. Januar 2012 - 5 LB 9/10 - NVwZ-RR 2012, 733= juris [Rn 38]).
  • VG Arnsberg, 14.08.2013 - 2 K 2669/11

    Die Stelle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist in Nordrhein-Westfalen

    vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 5 LB 9/10 -, NVwZ-RR 2012, 733.
  • OVG Hamburg, 27.06.2013 - 1 Bf 108/12

    Entschädigungshöhe bei Diskriminierung eines schwerbehinderten

    Die Vorschrift gilt nicht nur bei Einstellungen, sondern auch bei Beförderungen (BAG, Urt. v. 17.8.2010, NJW 2011, 550, juris Rn. 61; OVG Lüneburg, Urt. v. 10.1.2012, DÖD 2012, 88; Adomeit/Mohr, AGG, 2. Aufl. 2011, § 15 Rn. 57; Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, AGG 15 Rn. 7).

    In "Regelfällen" einer Benachteiligung kann als Orientierungsgröße ein Monatsverdienst als "Regelentschädigung" herangezogen werden (vgl. Adomeit/Mohr, a.a.O., § 15 Rn. 67, 71 m. w. N.; LAG Hessen, Urt. v. 28.8.2009, 19/3 Sa 1636/08, juris; vgl. insgesamt: OVG Lüneburg, Urt. v. 10.1.2012, DÖD 2012, 88, juris Rn. 63).

    Der anzusetzende monatliche Bruttoarbeitsverdienst bemisst sich nach dem Einkommen, das dem Kläger zugestanden hätte, wenn die Beförderung eingetreten wäre (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 10.1.2012, DÖD 2012, 88, juris Rn. 68; Palandt, a.a.O., AGG § 15 Rn. 7).

  • VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21

    Schadensersatzanspruch einer Bürgermeisterin nach dem Allgemeinen

    Weiter sind auch ihre vorgerichtlichen Anwaltskosten i.H.v. 2.085,95 EUR als Schadensposten ersatzfähig (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 10.01.2012 - 5 LB 9/10 -, juris Rn. 73).
  • VG Düsseldorf, 10.12.2021 - 26 K 1639/18

    Gewährung einer Entschädigung sowie eines Schadensersatzes nach dem Allgemeinen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 16.10 -, juris, Rn. 12; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Januar 2012 - 5 LB 9/10 -, juris, Rn. 36.
  • VG Stade, 11.04.2013 - 3 A 756/11

    Anspruch einer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamtin auf

    Zu dieser Vorschrift heißt es im Urteil des Nds. OVG vom 10.01.2012 (5 LB 9/10; juris):.
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2010 - 5 LA 105/09
    5 LB 9/10.
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