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   OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 5 ME 181/02   

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https://dejure.org/2003,26041
OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 5 ME 181/02 (https://dejure.org/2003,26041)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.2003 - 5 ME 181/02 (https://dejure.org/2003,26041)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2003 - 5 ME 181/02 (https://dejure.org/2003,26041)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 11.08.1995 - 5 M 7720/94

    Polizeivollzugsdienst; Beförderung; Richtlinien; Quote; Frauenförderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 5 ME 181/02
    Zur Begründung trägt er im Wesentlichen vor: Die angefochtene Entscheidung stehe nicht im Einklang mit der Entscheidung des beschließenden Senats vom 11. August 1995 - 5 M 7720/94 -, nach der § 5 NGG erst dann zum Zuge kommen könne, wenn alle leistungsbezogenen Hilfskriterien im Rahmen des Auswahlermessens "abgearbeitet" seien.

    Der Begriff "gleiche Eignung" ist umfassender und bezeichnet Gleichwertigkeit in der Qualifikation, die gegeben ist, wenn aus dem Leistungsprinzip abgeleitete Kriterien eine Unterscheidung und damit eine Auslese nicht mehr zulassen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.08.1995 - 5 M 7720/94 -, DVBl 1995, 1254 (1256) zu Beförderungsrichtlinien für den Polizeivollzugsdienst, nach denen Frauen bei der Auswahl zwischen Bewerberinnen und Bewerbern um ein Beförderungsamt, welche die gleiche Gesamtnote erhalten haben, stets den Vorrang vor Männern haben und leistungsbezogene nachrangige Auswahlkriterien (Hilfskriterien) außer Betracht zu bleiben haben; OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.12.2001 - 5 MA 3089/01 und 5 MB 3911/01 -, DÖD 2002, 102).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 5 ME 181/02
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, DVBl 2002, 132; OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.12.2001 - 5 MB 3911/01 -, DÖD 2002, 102; Beschl. v. 26.04.2002 - 5 ME 34/02 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 5 ME 181/02
    Er kann aber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung im Rahmen dieses Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes nur beanspruchen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, das heißt wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl 2002, 1633).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-409/95

    Marschall

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 5 ME 181/02
    Diese Auswahlentscheidung verstoße gegen europäisches Recht, wie sich aus der Entscheidung des EuGH vom 11. November 1997 (- C 409/95 -, ZBR 1998, 132) ergebe.
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2001 - 5 MA 3089/01

    Auswahlentscheidung; Beamter; Befähigung; Beurteilungsmerkmal; Bewerber;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 5 ME 181/02
    Der Begriff "gleiche Eignung" ist umfassender und bezeichnet Gleichwertigkeit in der Qualifikation, die gegeben ist, wenn aus dem Leistungsprinzip abgeleitete Kriterien eine Unterscheidung und damit eine Auslese nicht mehr zulassen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.08.1995 - 5 M 7720/94 -, DVBl 1995, 1254 (1256) zu Beförderungsrichtlinien für den Polizeivollzugsdienst, nach denen Frauen bei der Auswahl zwischen Bewerberinnen und Bewerbern um ein Beförderungsamt, welche die gleiche Gesamtnote erhalten haben, stets den Vorrang vor Männern haben und leistungsbezogene nachrangige Auswahlkriterien (Hilfskriterien) außer Betracht zu bleiben haben; OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.12.2001 - 5 MA 3089/01 und 5 MB 3911/01 -, DÖD 2002, 102).
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2007 - 5 ME 210/07

    Rechtmäßigkeit eines Auswahlverfahrens und einer Beförderungsentscheidung durch

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 BVerwG - 2 A 3.00 -, DVBl. 2002, 132; Nds. OVG, Beschl. v. 21.2.2007 - 5 LA 171/06 - Beschl. v. 10.2.2003 - 5 ME 181/02 -, OVGE MüLü 49, 417 jeweils m.w.N.).
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