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   OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 1 KN 119/13   

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https://dejure.org/2015,2233
OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 1 KN 119/13 (https://dejure.org/2015,2233)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.2015 - 1 KN 119/13 (https://dejure.org/2015,2233)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 1 KN 119/13 (https://dejure.org/2015,2233)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 1 MN 164/12

    Inhaltliche Anforderungen an einen Bebauungsplan bei Einschränkung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 1 KN 119/13
    Zu Recht hat die Antragsgegnerin zu Lasten des Antragstellers berücksichtigt, dass dessen Anwesen bereits in der Nähe zweier landwirtschaftlicher Betriebe liegt; im Gegenteil wäre es eher abwägungsfehlerhaft gewesen, derartigen Nutzungen ein übermäßiges Gewicht zu Lasten der Nutzungsinteressen der Landwirte beizumessen (vgl. dazu bereits Senatsbeschl. v. 19.12.2012 - 1 MN 164/12 - DVBl. 2013, 249 = BauR 2013, 922 = juris Rn. 69).

    Dass dies grundsätzlich ein legitimes Ziel ist, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 19.12.2012 (a.a.O. juris Rn. 70) und seinem Urteil vom 13.9.2011 - 1 KN 56/08 - juris Rn. 93 ff. dargelegt.

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08

    Rechtmäßigkeit eines großflächigen, die Tierhaltung beschränkenden einfachen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 1 KN 119/13
    Dass dies grundsätzlich ein legitimes Ziel ist, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 19.12.2012 (a.a.O. juris Rn. 70) und seinem Urteil vom 13.9.2011 - 1 KN 56/08 - juris Rn. 93 ff. dargelegt.
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 1 KN 119/13
    Dies ergibt sich zwar nicht bereits aus der Belegenheit seines Grundstücks im Plangebiet; eine solche begründet zwar dann unproblematisch die Antragsbefugnis, wenn der Antragsteller sich gegen die für sein Grundstück getroffenen Festsetzungen wendet (BVerwG, Beschl. v. 7.7.1997 - 4 BN 11.97 -, juris Rn.6; Urt. v. 10.3.1998 - 4 CN 6.97 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 1 KN 119/13
    Dies ergibt sich zwar nicht bereits aus der Belegenheit seines Grundstücks im Plangebiet; eine solche begründet zwar dann unproblematisch die Antragsbefugnis, wenn der Antragsteller sich gegen die für sein Grundstück getroffenen Festsetzungen wendet (BVerwG, Beschl. v. 7.7.1997 - 4 BN 11.97 -, juris Rn.6; Urt. v. 10.3.1998 - 4 CN 6.97 -, juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 20.08.2015 - 1 KN 142/13

    Abwägungsgebot; Bebauungsplan; FFH Verträglichkeitsprüfung; Präklusion;

    Die Prüftiefe sei in Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 10.2.2015 - 1 KN 119/13 - mit Blick auf die geringe Regelungstiefe des Bebauungsplans niedrig angesetzt worden.

    Zu einer "baugleichen" Umweltprüfung im parallel durchgeführten Planaufstellungsverfahren in der Gemeinde M. hat der Senat in seinem Urteil vom 10.2.2015 - 1 KN 119/13 - ausgeführt:.

    Die von der Antragsgegnerin zur Begründung der weitgehenden Beschränkung von größeren Tierhaltungsanlagen angeführten, im Tatbestand wiedergegebenen Ziele (S. 19 f. der Planbegründung - vor allem Freihaltung der Siedlungsränder, Waldflächen, Waldränder, Naturschutzflächen und Überschwemmungsgebiete) sind legitim (vgl. Senatsurt. v. 10.2.2015 - 1 KN 119/13 -, AUR 2015, 152 = juris Rn. 39 m.w.N.) und vermögen eine Beschränkung der Tierhaltung grundsätzlich zu rechtfertigen.

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2020 - 1 KN 183/17

    Außenbereich; Bebauungsplan; Freihalteplanung; Freihaltung;

    Sie hat den letztgenannten Belangen den Vorzug vor den Erweiterungsinteressen gegeben und dies vertretbar damit begründet, dass Gebäude mit großer Kubatur das Landschaftsbild irreparabel schädigen würden (vgl. zu diesem rechtlich zulässigen Argument des Erscheinungsbildes der Anlagen Senatsurt. v. 8.12.2009 - 1 KN 355/07 -, BRS 76 Nr. 37 = juris Rn. 54; v. 10.2.2015 - 1 KN 119/13 -, AUR 2015, 152 = juris Rn. 39).
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