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   OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 377/99   

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OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 377/99 (https://dejure.org/1999,20812)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.03.1999 - 4 L 377/99 (https://dejure.org/1999,20812)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. März 1999 - 4 L 377/99 (https://dejure.org/1999,20812)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Hannover - 9 A 2865/96
  • OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 377/99
 
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  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91

    Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 377/99
    Die Übernahme dieser höheren Kosten kann nur abgelehnt werden, wenn der Sozialhilfeträger dem Hilfesuchenden eine konkrete, zur Behebung seiner Notlage ebenfalls geeignete anderweitige Hilfemöglichkeit nachweist und wenn dem Hilfesuchenden die Wahrnehmung dieser Möglichkeit auch zuzumuten ist (BVerwG, Urt. v. 20.10.1994 - 5 C 28.91 -, FEVS 45, 353; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 2.9.1993 - 5 C 50.91 -, NDV 1994, 106; so auch VG Göttingen, Urt. v. 29.10.1996 - 2 A 2136/92 -, NVwZ-RR 1997, 716).
  • BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91

    Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 377/99
    Die Übernahme dieser höheren Kosten kann nur abgelehnt werden, wenn der Sozialhilfeträger dem Hilfesuchenden eine konkrete, zur Behebung seiner Notlage ebenfalls geeignete anderweitige Hilfemöglichkeit nachweist und wenn dem Hilfesuchenden die Wahrnehmung dieser Möglichkeit auch zuzumuten ist (BVerwG, Urt. v. 20.10.1994 - 5 C 28.91 -, FEVS 45, 353; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 2.9.1993 - 5 C 50.91 -, NDV 1994, 106; so auch VG Göttingen, Urt. v. 29.10.1996 - 2 A 2136/92 -, NVwZ-RR 1997, 716).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.1998 - 4 L 5734/96

    Fortsetzung der Betreuung einer jungen Volljährigen in einem Mädchenhaus für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 377/99
    Auch der Senat hat im Jugendhilferecht entschieden, dass die an sich nicht mehr geeignete Betreuung einer jungen Volljährigen für eine Übergangszeit, in der nach einer anderen geeigneten Maßnahme gesucht werden kann, auf Kosten des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe fortzusetzen ist, wenn ein unmittelbarer Abbruch der Betreuung nicht vertretbar ist (Senat, Urt. v. 25.2.1998 - 4 L 5734/96 -, FEVS 49, 73).
  • VG Göttingen, 29.10.1996 - 2 A 2136/92
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 377/99
    Die Übernahme dieser höheren Kosten kann nur abgelehnt werden, wenn der Sozialhilfeträger dem Hilfesuchenden eine konkrete, zur Behebung seiner Notlage ebenfalls geeignete anderweitige Hilfemöglichkeit nachweist und wenn dem Hilfesuchenden die Wahrnehmung dieser Möglichkeit auch zuzumuten ist (BVerwG, Urt. v. 20.10.1994 - 5 C 28.91 -, FEVS 45, 353; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 2.9.1993 - 5 C 50.91 -, NDV 1994, 106; so auch VG Göttingen, Urt. v. 29.10.1996 - 2 A 2136/92 -, NVwZ-RR 1997, 716).
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