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   OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12   

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OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12 (https://dejure.org/2012,11221)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.05.2012 - 8 ME 59/12 (https://dejure.org/2012,11221)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 8 ME 59/12 (https://dejure.org/2012,11221)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zu den (hier verneinten) Voraussetzungen für den Sofortvollzug eines Widerrufs der Anerkennung als Hebamme

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 VwGO; Art. 12 Abs. 1 GG
    Erforderlichkeit des Sofortvollzugs des Widerrufs der Anerkennung als Hebamme schon vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5
    Erforderlichkeit des Sofortvollzugs des Widerrufs der Anerkennung als Hebamme schon vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit des Sofortvollzugs des Widerrufs der Anerkennung als Hebamme schon vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12
    4 Das Verwaltungsgericht hat indes nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes ein selbständiges vorläufiges Verbot zur Ausübung des Berufes der Hebamme (vgl. zum eigenständigen Berufsbild der Hebamme: BVerfG, Beschl. v. 16.6.1959 - 1 BvR 71/57 -, BVerfGE 9, 338, 347) bewirkt, das in seinen Wirkungen über diejenigen des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes hinausgeht und damit schwerwiegend in das Grundrecht der Antragstellerin aus Art. 12 Abs. 1 GG eingreift (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618).

    Ein solcher Eingriff ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt); Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und des Senats (vgl. Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt.

    Eine solche konkrete Gefahr kann nicht allein mit Hinweis auf die bei Erlass der Widerrufsverfügung wegen Unzuverlässigkeit zu Lasten des Betroffenen ausgegangene Gefahrenprognose festgestellt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.3.2004 - 1 BvR 540/04 -, NVwZ-RR 2004, 545 f.; Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3618 f.; Beschl. v. 13.8.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3617 f.; Senatsbeschl. v. 2.9.2008 - 8 ME 53/08 -, juris Rn. 10 f.).

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2005 - 8 ME 181/04

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Arzt; Prognose; Rechtsschutzbedürfnis; Ruhen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12
    Ein solcher Eingriff ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt); Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und des Senats (vgl. Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt.

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. Senatsbeschl. v. 19.1.2005, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12
    Ist die sofortige Vollziehung von der Behörde den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügend angeordnet worden, so setzt die gerichtliche Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage eine Abwägung des Interesses des Antragstellers, von der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts bis zur endgültigen Entscheidung über seine Rechtmäßigkeit verschont zu bleiben, gegen das vorrangig öffentliche Interesse an dessen sofortiger Vollziehung voraus (vgl. Senatsbeschl. v. 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750 m.w.N.).

    Konkrete Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Patienten als wichtigem Gemeinschaftsgut (vgl. Senatsbeschl. v. 16.3.2004, a.a.O., S. 1751 m. w. N.) hat der Antragsgegner für den Fall der vorläufigen Fortsetzung der Berufstätigkeit der Antragstellerin auch unter Berücksichtigung der dem Strafbefehl des Amtsgerichts Hannover vom 21. Dezember 2006 - 223 Cs 7151 Js 92038/06 (582/06) - zugrundeliegenden Straftat nicht angenommen.

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11

    Kriterien zur Bewertung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12
    Geht man mit dem Antragsgegner davon aus, dass ein fortgesetzter Abrechnungsbetrug durch Leistungserbringer im öffentlichen Gesundheitswesen regelmäßig geeignet ist, das Vertrauen der Patienten in die Gesamtheit dieser zu erschüttern und damit auch das hochrangige Gemeinschaftsgut der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu gefährden (vgl. Senatsbeschl. v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris Rn. 9 zum Merkmal der "Unwürdigkeit" im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO; v. 25.2.2011 - 8 LA 330/10 -, juris Rn. 8 f.), ist die sofortige Vollziehung eines Widerrufs der Erlaubnis zur Berufsausübung oder zum Führen einer Berufsbezeichnung gleichwohl nur gerechtfertigt, wenn sich gerade durch eine Fortsetzung der Berufstätigkeit für die Dauer des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für dieses wichtige Gemeinschaftsgut ergeben.
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen das Streichen eines Architekten aus der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12
    Ein solcher Eingriff ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt); Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und des Senats (vgl. Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt.
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2011 - 8 LA 330/10

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" bei einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12
    Geht man mit dem Antragsgegner davon aus, dass ein fortgesetzter Abrechnungsbetrug durch Leistungserbringer im öffentlichen Gesundheitswesen regelmäßig geeignet ist, das Vertrauen der Patienten in die Gesamtheit dieser zu erschüttern und damit auch das hochrangige Gemeinschaftsgut der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu gefährden (vgl. Senatsbeschl. v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris Rn. 9 zum Merkmal der "Unwürdigkeit" im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO; v. 25.2.2011 - 8 LA 330/10 -, juris Rn. 8 f.), ist die sofortige Vollziehung eines Widerrufs der Erlaubnis zur Berufsausübung oder zum Führen einer Berufsbezeichnung gleichwohl nur gerechtfertigt, wenn sich gerade durch eine Fortsetzung der Berufstätigkeit für die Dauer des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für dieses wichtige Gemeinschaftsgut ergeben.
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10

    Zuverlässigkeit eines Heilpraktikers bei negativer Prognose für die Zukunft und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12
    Ein solcher Eingriff ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt); Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und des Senats (vgl. Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt.
  • OVG Niedersachsen, 27.11.2009 - 8 ME 196/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf der Berufserlaubnis beim dringenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12
    Ein solcher Eingriff ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt); Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und des Senats (vgl. Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt.
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2008 - 8 ME 53/08

    Sofort vollziehbarer Widerruf der "Berufserlaubnis" als Hebamme wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12
    Eine solche konkrete Gefahr kann nicht allein mit Hinweis auf die bei Erlass der Widerrufsverfügung wegen Unzuverlässigkeit zu Lasten des Betroffenen ausgegangene Gefahrenprognose festgestellt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.3.2004 - 1 BvR 540/04 -, NVwZ-RR 2004, 545 f.; Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3618 f.; Beschl. v. 13.8.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3617 f.; Senatsbeschl. v. 2.9.2008 - 8 ME 53/08 -, juris Rn. 10 f.).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2007 - 8 LA 88/07

    Prüfung der Zuverlässigkeit bei einem in Vermögensverfall geratenen und wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12
    Denn diese zur Annahme der Unzuverlässigkeit führende Gefährdung kann bereits dann zu bejahen sein, wenn sie nicht so fernliegt, dass sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.3.1996 - 1 B 54.96 -, Buchholz 355 RBerG Nr. 49; Senatsbeschl. v. 8.11.2007 - 8 LA 88/07 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 B 54.96

    Berufsrecht - Rechtsbeistand: Widerruf einer Erlaubnis zur Besorgung fremder

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvR 540/04

    Vorläufige Aussetzung des Sofortvollzugs der Anordnung des Ruhens einer

  • BVerfG, 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerrufs gegen die Entziehung

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

  • BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Ruhens der

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15

    Berufsbezeichnung; Beschwerde; Gesundheit; konkrete Gefahr; Leben;

    Ein solcher Eingriff ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt); Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und des Senats (vgl. Beschl. v. 10.5.2012 - 8 ME 59/12 -, juris Rn. 4 (Widerruf der Anerkennung als Hebamme); Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010, a.a.O. (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt.
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2014 - 8 LA 138/13

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"

    Der Senat hat mit Beschluss vom 10. Mai 2012 - 8 ME 59/12 - auf die Beschwerde der Klägerin gegen den die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12. März 2012 - 5 B 2580/12 - die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt, da der Sofortvollzug des Widerrufs der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter nicht erforderlich sei.
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 7 ME 76/16

    Fahrlehrer; Fahrlehrerlaubnis; Zuverlässigkeit

    Die Beschwerde entkräftet diese Begründung, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die sofortige Vollziehung von Berufsausübungsverboten Rechnung trägt (BVerfG, Beschluss vom 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 10.05.2012 - 8 ME 59/12 -, juris), nicht.
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2014 - 8 ME 87/14

    Anordnung des Sofortvollzugs einer wohnsitzbeschränkenden Auflage

    Vielmehr bedarf es eines hierüber hinausgehenden öffentlichen Interesses am Sofortvollzug (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.4.2005, a.a.O.; v. 18.7.1973, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 21.3.2014 - 8 ME 24/14 -, Rn. 4; v. 10.5.2012 - 8 ME 59/12 , juris Rn. 4; v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 jeweils m.w.N.).
  • VG Freiburg, 29.02.2016 - 7 K 2770/15

    Sofort vollziehbare Anordnung des Ruhens der Approbation eines Zahnarztes wegen

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. aus jüngerer Zeit zusammenfassend Nieders. OVG, Beschl. v. 10.05.2013 - 8 ME 59/12 -, juris, Rn. 7; Bay. VGH, Beschl. v. 15.11.2011 - 21 CS 11.2252 -, juris, Rn. 9; jeweils m. N. zur Rspr. des BVerfG).
  • VG Oldenburg, 11.09.2019 - 7 B 2431/19

    Altenpfleger; Interimsgefahr; Unzuverlässigkeit; Widerruf

    (vgl. zum Ganzen unter Mitteilung der wesentlichen bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung: Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 8 ME 59/12 -, juris, und ebenso Beschluss der Kammer vom 19. März 2013 - 7 B 2099/13 -, und vom 12. Juli 2016 - 7 B 3175/16 - Vnb.).
  • VG Oldenburg, 12.07.2016 - 7 B 3175/16

    Anklageschrift; Berufsbezeichnung; Interimsgefahr; Krankenschwester;

    (vgl. zum Ganzen unter Mitteilung der wesentlichen bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung: Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 8 ME 59/12 -, juris, und ebenso Beschluss der Kammer vom 19. März 2013 - 7 B 2099/13 -, Vnb.).
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