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   OVG Niedersachsen, 10.05.2021 - 10 LA 176/20   

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OVG Niedersachsen, 10.05.2021 - 10 LA 176/20 (https://dejure.org/2021,12684)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.05.2021 - 10 LA 176/20 (https://dejure.org/2021,12684)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Mai 2021 - 10 LA 176/20 (https://dejure.org/2021,12684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 EStG; VIII § 92 Abs 5 S 1 SGB; VIII § 93 Abs 1 S 1 SGB; VIII § 93 Abs 4 S 1 SGB; XII § 82 SGB; § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO; § 124a Abs 4 S 4 VwGO
    Abschreibungen; Einkommen; Gewerbebetrieb; Handelsgesellschaft, Offene; Härte, besondere; Kostenbeitrag; Mitunternehmer; OHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 19.03.2013 - 5 C 16.12

    Aufklärungspflicht, kostenbeitragsrechtliche -; Bestimmtheitsgebot,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2021 - 10 LA 176/20
    Damit werden alle wesentlichen Entscheidungen zur Höhe des Kostenbeitrags durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes getroffen (BVerwG, Urteil vom 19.3.2013 - 5 C 16.12 -, juris Rn. 18).

    Soweit allerdings bei der Auslegung des unbestimmten Begriffs des Einkommens Zweifelsfragen hinsichtlich des maßgeblichen Zeitraums und der damit verbundenen Frage der Durchschnittsbildung bestehen und die Gesetzesauslegung nicht zu einer endgültigen Gewissheit mit Blick auf die bei der Einkommensermittlung anzulegenden Maßstäbe führt, enthält das Gesetz eine planwidrige Lücke, die durch eine analoge Anwendung von im Sozialhilferecht geltenden Grundsätzen über die Berechnung des Einkommens, wie sie für das Sozialhilferecht in der Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch geregelt sind, zu schließen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.3.2013 - 5 C 16.12 -, juris Rn. 19, 20).

    Zwar scheidet eine pauschale Übernahme der gesamten sozialhilferechtlichen Berechnungsvorschriften aus, jedoch können die im Sozialhilferecht geltenden Einkommensberechnungsregeln sinngemäß Anwendung finden, wenn sie dem gesetzgeberischen Ziel einer einfachen und schnellen Einkommensberechnung Rechnung tragen und wenn sie mit den sonstigen Besonderheiten des jugendhilferechtlichen Kostenbeitragsrechts im Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 19.3.2013 - 5 C 16.12 -, juris Rn. 21; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12.1.2021 - 3 D 15/20 -, juris Rn. 12; Krome in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, Stand: 15.2.2021, § 93 Rn. 9; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 3.9.2014 - 4 LC 109/13 -, juris Rn. 37).

    Bei der Ermittlung des Einkommens im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII kann das im Sozialhilferecht entwickelte Zuflussprinzip herangezogen werden, wonach zum Einkommen alles gehört, was jemand im maßgeblichen Zeitpunkt wertmäßig dazu erhält (BVerwG, Urteile vom 11.12.2020 - 5 C 9.19 -, juris Rn. 10, und vom 19.3.2013 - 5 C 16.12 -, juris Rn. 23 m.w.N.; Krome in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, Stand: 15.2.2021, § 93 SGB VIII Rn. 13 m.w.N.).

    Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb steht dem Kostenbeitragspflichtigen der nach Abzug der betriebsbedingten Ausgaben verbleibende steuerliche Gewinn zur Verwendung als persönliches Einkommen zur Verfügung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.3.2013 - 5 C 16.12 -, juris Rn. 23).

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2021 - 10 LA 176/20
    Dabei genügt es aber nicht zur Darlegung ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die mit der Zulassungsbegründung erstmals vorgebrachten Tatsachen einfach nur zu behaupten (Senatsbeschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 10; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.3.2021 - 4 LA 241/19 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.4.2018 - 12 LA 83/17 -, juris Rn. 36, und Beschluss vom 15.9.2014 - 7 LA 73/13 -, juris Rn. 20; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 91; vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 12.12.2002 - 7 AV 4/02 -, juris Rn. 7).

    Dies erfordert bei einer Behauptung neuer (entscheidungserheblicher) Tatsachen im Zulassungsverfahren, dass der Zulassungsantragssteller deren Vorliegen hinreichend substantiiert darlegt (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.4.2018 - 12 LA 83/17 -, juris Rn. 36; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.11.2007 - 2 LA 423/07 -, juris Rn. 13), um dem Berufungsgericht die Beurteilung zu ermöglichen, ob das noch zuzulassende Rechtmittel mit dem vorgenannten Wahrscheinlichkeitsmaßstab Erfolg haben wird (Senatsbeschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 10; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.3.2021 - 4 LA 241/19 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.4.2018 - 12 LA 83/17 -, juris Rn. 36; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 91 m.w.N.).

    Allein die bloße Möglichkeit, dass sich - nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder Beweiserhebung - eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, ist für die Zulassung - wie allgemein bei der Geltendmachung ernstlicher Zweifel im Hinblick auf die Tatsachenwürdigung des Verwaltungsgerichts (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 5.3.2020 - 10 LA 142/18 -, juris Rn. 4) - nicht ausreichend (Senatsbeschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15.9.2014 - 7 LA 73/13 -, juris Rn. 20).

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 12 LA 83/17

    Versagung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit der Begründung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2021 - 10 LA 176/20
    Dabei genügt es aber nicht zur Darlegung ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die mit der Zulassungsbegründung erstmals vorgebrachten Tatsachen einfach nur zu behaupten (Senatsbeschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 10; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.3.2021 - 4 LA 241/19 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.4.2018 - 12 LA 83/17 -, juris Rn. 36, und Beschluss vom 15.9.2014 - 7 LA 73/13 -, juris Rn. 20; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 91; vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 12.12.2002 - 7 AV 4/02 -, juris Rn. 7).

    Dies erfordert bei einer Behauptung neuer (entscheidungserheblicher) Tatsachen im Zulassungsverfahren, dass der Zulassungsantragssteller deren Vorliegen hinreichend substantiiert darlegt (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.4.2018 - 12 LA 83/17 -, juris Rn. 36; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.11.2007 - 2 LA 423/07 -, juris Rn. 13), um dem Berufungsgericht die Beurteilung zu ermöglichen, ob das noch zuzulassende Rechtmittel mit dem vorgenannten Wahrscheinlichkeitsmaßstab Erfolg haben wird (Senatsbeschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 10; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.3.2021 - 4 LA 241/19 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.4.2018 - 12 LA 83/17 -, juris Rn. 36; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 91 m.w.N.).

    An die Substantiierung und Glaubhaftmachung sind umso höhere Anforderungen zu stellen, je weniger nachvollziehbar ein Unterlassen des Vorbringens in erster Instanz ist (Bayerischer VGH, Beschluss vom 3.3.2021 - 22 ZB 20.1685 -, juris Rn. 23; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.4.2018 - 12 LA 83/17 -, juris Rn. 36; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 91 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 05.02.2020 - 10 LA 108/18

    Abtretung; Aufrechnung; Bestandsvergrößerung; Ermessen; Leistungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2021 - 10 LA 176/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dann zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also auf Grund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (vgl. Beschluss vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.7.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 9).

    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 3).

    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, Rn. 3 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13

    Gewerberechtlichen Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2021 - 10 LA 176/20
    Dabei genügt es aber nicht zur Darlegung ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die mit der Zulassungsbegründung erstmals vorgebrachten Tatsachen einfach nur zu behaupten (Senatsbeschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 10; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.3.2021 - 4 LA 241/19 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.4.2018 - 12 LA 83/17 -, juris Rn. 36, und Beschluss vom 15.9.2014 - 7 LA 73/13 -, juris Rn. 20; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 91; vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 12.12.2002 - 7 AV 4/02 -, juris Rn. 7).

    Allein die bloße Möglichkeit, dass sich - nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder Beweiserhebung - eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, ist für die Zulassung - wie allgemein bei der Geltendmachung ernstlicher Zweifel im Hinblick auf die Tatsachenwürdigung des Verwaltungsgerichts (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 5.3.2020 - 10 LA 142/18 -, juris Rn. 4) - nicht ausreichend (Senatsbeschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15.9.2014 - 7 LA 73/13 -, juris Rn. 20).

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2012 - 4 LA 113/11

    Aufwendungen für Unfallversicherungen, Risikolebensversicherungen und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2021 - 10 LA 176/20
    Das Verwaltungsgericht hat zu den im Einkommenssteuerbescheid als beschränkt abziehbare Sonderausgaben aufgeführten Versicherungsbeiträgen in Höhe von 6.681 EUR und den als unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben aufgeführten Versorgungsleistungen in Höhe von 12.000 EUR ausgeführt, dass nach § 10 EStG Sonderausgaben nicht nur Beiträge zu Rentenversicherungen, Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen seien und - unter Bezugnahme auf den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 2. August 2012 (- 4 LA 113/11 -) - auch nicht jede Lebensversicherung im Rahmen der Berechnung nach § 93 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII anrechenbar sei.

    Hinsichtlich der Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten des Hausdarlehens nur in der Höhe, als sie den Wohnwert übersteigen, hat das Verwaltungsgericht zwar die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 2. August 2012 (- 4 LA 113/11 -) angeführt, der Ausführungen hierzu nicht zu entnehmen sind.

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2021 - 4 LA 241/19

    Ausländerrecht - Beachtung unionsrechtlicher Vorgaben bei einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2021 - 10 LA 176/20
    Dabei genügt es aber nicht zur Darlegung ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die mit der Zulassungsbegründung erstmals vorgebrachten Tatsachen einfach nur zu behaupten (Senatsbeschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 10; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.3.2021 - 4 LA 241/19 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.4.2018 - 12 LA 83/17 -, juris Rn. 36, und Beschluss vom 15.9.2014 - 7 LA 73/13 -, juris Rn. 20; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 91; vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 12.12.2002 - 7 AV 4/02 -, juris Rn. 7).

    Dies erfordert bei einer Behauptung neuer (entscheidungserheblicher) Tatsachen im Zulassungsverfahren, dass der Zulassungsantragssteller deren Vorliegen hinreichend substantiiert darlegt (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.4.2018 - 12 LA 83/17 -, juris Rn. 36; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.11.2007 - 2 LA 423/07 -, juris Rn. 13), um dem Berufungsgericht die Beurteilung zu ermöglichen, ob das noch zuzulassende Rechtmittel mit dem vorgenannten Wahrscheinlichkeitsmaßstab Erfolg haben wird (Senatsbeschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 10; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.3.2021 - 4 LA 241/19 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.4.2018 - 12 LA 83/17 -, juris Rn. 36; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 91 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2018 - 10 LA 21/18

    Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Kostenerstattung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2021 - 10 LA 176/20
    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 3).

    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, Rn. 3 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2020 - 13 LA 491/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; besondere Schwierigkeiten, verneint;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2021 - 10 LA 176/20
    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 3).

    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, Rn. 3 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19

    Grenzen der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei jungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2021 - 10 LA 176/20
    § 93 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII ergänzt den Einkommensbegriff in § 93 Abs. 1 SGB VIII (BVerwG, Urteil vom 11.12.2020 - 5 C 9.19 -, juris Rn. 15).

    Bei der Ermittlung des Einkommens im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII kann das im Sozialhilferecht entwickelte Zuflussprinzip herangezogen werden, wonach zum Einkommen alles gehört, was jemand im maßgeblichen Zeitpunkt wertmäßig dazu erhält (BVerwG, Urteile vom 11.12.2020 - 5 C 9.19 -, juris Rn. 10, und vom 19.3.2013 - 5 C 16.12 -, juris Rn. 23 m.w.N.; Krome in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, Stand: 15.2.2021, § 93 SGB VIII Rn. 13 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2020 - 10 LA 142/18

    Cross-Compliance; Mitarbeiter; Pflanzenschutzmittel; Sorgfaltspflicht

  • BGH, 12.09.2018 - XII ZB 384/17

    Prüfung des Vorliegens einer unbilligen Härte im Sinne von § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 10 LA 58/20

    Autismusspezifische Förderung; Bedarfsdeckung; Beeinträchtigungsprofil;

  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

  • BVerwG, 12.11.2002 - 7 AV 4.02

    Berücksichtigung von nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2010 - 4 ME 2/10

    Zur Finanzierung selbstgenutzten Wohnungseigentums eingegangene

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2007 - 2 LA 423/07

    Anforderungen an das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses gemäß §

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 4 LA 90/11

    Auslöse und Spesen i.R.d. Hinweises unter Pkt. 12.4 der "Gemeinsamen Empfehlungen

  • VGH Bayern, 03.03.2021 - 22 ZB 20.1685

    Sachverständigengutachten und neuer Vortrag - Aufbereitung von Medizinprodukten

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

  • BVerwG, 21.10.2015 - 5 C 21.14

    Absehen von der Kostenerhebung; Anrechnung des Kindergeldes; Besondere Härte;

  • BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung der

  • OVG Sachsen, 12.01.2021 - 3 D 15/20

    Festsetzung des Kostenbeitrags anhand von Durchschnittseinkommen;

  • OVG Sachsen, 17.09.2010 - 1 D 140/10

    Kostenbeitrag, Personensorge

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2014 - 4 LC 109/13

    Bestimmtheitsgebot einer gesetzlichen Grundlage für die Heranziehung zu einem

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2020 - 10 LA 275/19

    Bestandskraft; Klageantrag; Klageerweiterung; Verpflichtungsklage

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 13 LA 226/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Einbürgerung; Prediger; Salafismus;

    Allein die bloße Möglichkeit, dass sich - nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder Beweiserhebung - eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, ist für die Zulassung - wie allgemein bei der Geltendmachung ernstlicher Zweifel im Hinblick auf die Tatsachenwürdigung des Verwaltungsgerichts - nicht ausreichend (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 10.5.2021 - 10 LA 176/20 -, Rn. 36, juris, m.w.N.).
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