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   OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 4 LA 299/11   

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https://dejure.org/2013,13145
OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 4 LA 299/11 (https://dejure.org/2013,13145)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.06.2013 - 4 LA 299/11 (https://dejure.org/2013,13145)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - 4 LA 299/11 (https://dejure.org/2013,13145)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 S. 1 BJagdG; § 5 Abs. 1 BJagdG; § 7 Abs. 1 S. 1 NJagdG; Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG; § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3 VwGO
    Zulässigkeit einer Rückgliederung bei Vorliegen der Notwendigkeit aus Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung; Zulässigkeit der Abrundung eines Jagdbezirks durch Abrundungsvertrag unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 BJagdG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Rückgliederung bei Vorliegen der Notwendigkeit aus Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung; Zulässigkeit der Abrundung eines Jagdbezirks durch Abrundungsvertrag unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 BJagdG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Rückgliederung bei Vorliegen der Notwendigkeit aus Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung; Zulässigkeit der Abrundung eines Jagdbezirks durch Abrundungsvertrag unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 BJagdG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 743
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2009 - 4 LB 63/07

    Erforderlichkeit einer Notwendigkeit für die Abrundung von Jagdbezirken durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 4 LA 299/11
    Soweit der Beklagte ferner darauf hinweist, dass der Senat in seinem Beschluss vom 23. Februar 2009 (4 LB 63/07) zur Klarstellung darauf hingewiesen hat, dass in diesem Berufungsverfahren nicht zu prüfen gewesen ist, ob der dortige Kläger wegen des Erwerbs weiterer Grundstücke eine Aufhebung der Abrundungsentscheidung des Kreisjägermeisters aus dem Jahr 1936 gemäß §§ 51, 48, 49 VwVfG verlangen kann, übersieht der Beklagte, dass diesem Beschluss ein anderer Sachverhalt zu Grunde gelegen hat.

    Im Übrigen ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats (BVerwG, Urteile vom 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, JE II Nr. 133, und 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, JE II Nr. 129; Senatsbeschlüsse vom 1.3.2011 - 4 LB 62/07 - und 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -, NdsVBl.

  • BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 4 LA 299/11
    Diese ergibt sich entgegen der Auffassung der Beigeladenen nicht aus den Eigentumsrechten der betroffenen Grundeigentümer, da die Beschränkungen der Rechtsstellung des Grundeigentümers, dem nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BJagdG das Jagdrecht auf seinem Grund und Boden zusteht, gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. §§ 4 ff. BJagdG eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Absatz 1 Satz 2 GG darstellen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, DVBl. 2007, 248; Schuck, Bundesjagdgesetz, 2010, § 3 Rn. 13).
  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 15.94

    Jagdrecht: Fortbestehen einer 1943 erlassenen Abrundungsverfügung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 4 LA 299/11
    Im Übrigen ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats (BVerwG, Urteile vom 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, JE II Nr. 133, und 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, JE II Nr. 129; Senatsbeschlüsse vom 1.3.2011 - 4 LB 62/07 - und 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -, NdsVBl.
  • BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 5.95

    Neuaufteilung eines Jagdreviers nach Maßnahmen zur Bildung oder Abrundung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 4 LA 299/11
    Im Übrigen ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats (BVerwG, Urteile vom 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, JE II Nr. 133, und 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, JE II Nr. 129; Senatsbeschlüsse vom 1.3.2011 - 4 LB 62/07 - und 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2008 - 4 LB 60/07

    Erforderlichkeit zwingender Gründe für eine automatische Zuwachsung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 4 LA 299/11
    Dies ist der Fall, wenn sie sich aus der Sicht eines objektiven und jagdlich erfahrenen Betrachters bei der Beurteilung der örtlichen Lage als sachdienlich aufdrängt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.12.2011 - 4 LC 98/09 -, Urteile vom 16.4.2008 - 4 LB 60/07 -, Nds. VBl. 2009, 41, und 6.12.1990 - 3 L 165/90 -, RdL 1991, 293).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07

    Feststellung der Zugehörigkeit einer gemeindlichen Exklave zu einem Jagdbezirk

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 4 LA 299/11
    Im Übrigen ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats (BVerwG, Urteile vom 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, JE II Nr. 133, und 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, JE II Nr. 129; Senatsbeschlüsse vom 1.3.2011 - 4 LB 62/07 - und 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.12.1990 - 3 L 165/90

    Abtrennung eines genossenschaftlichen Jagdbezirkes wegen des Erwerbes einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 4 LA 299/11
    Dies ist der Fall, wenn sie sich aus der Sicht eines objektiven und jagdlich erfahrenen Betrachters bei der Beurteilung der örtlichen Lage als sachdienlich aufdrängt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.12.2011 - 4 LC 98/09 -, Urteile vom 16.4.2008 - 4 LB 60/07 -, Nds. VBl. 2009, 41, und 6.12.1990 - 3 L 165/90 -, RdL 1991, 293).
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2014 - 4 LA 128/13

    Aufhebung einer jagdrechtlichen Abrundungsverfügung

    Denn abgesehen davon, dass der eine Rechtsgrundlage für die Aufhebung der nach wie vor wirksamen Abrundungsverfügung vom 18. Oktober 1937 (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -) nicht benennende Bescheid des Beklagten vom 12. August 2010 keine Ermessenserwägungen enthält, die sowohl im Falle der Aufhebung der alten Abrundungsverfügung im Wege des Wiederaufgreifens des Verfahrens nach § 51 VwVfG, die eine nach § 5 Abs. 1 BJagdG zu beurteilende neue Sachentscheidung darstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 10.6.2013 - 4 LA 299/11 -), als auch im Falle der Rücknahme dieser Verfügung nach § 48 VwVfG oder ihres Widerrufs nach § 49 VwVfG erforderlich wären, und zudem sowohl die Frist des § 51 Abs. 3 Satz 1 VwVfG nach den insoweit zutreffenden Feststellungen des Verwaltungsgerichts als auch die Fristen des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG und des § 49 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 48 Abs. 4 VwVfG nicht eingehalten worden sind, sind hier die (jagdrechtlichen) Voraussetzungen für die Aufhebung der alten Abrundungsverfügung nicht erfüllt und bestehen auch keine Anhaltspunkte für deren Rechtswidrigkeit, so dass die Verfügung vom 18. Oktober 1937 weder im Wege des Wiederaufgreifens des Verfahrens nach § 51 VwVfG hätte aufgehoben noch nach § 48 VwVfG hätte zurückgenommen oder nach § 49 VwVfG hätte widerrufen werden dürfen.

    4 Die mit der Aufhebung einer jagdrechtlichen Abrundungsverfügung einhergehende Rückgliederung der durch diese Verfügung angegliederten und / oder abgetrennten Flächen an die ursprünglichen Jagdbezirke stellt eine erneute Maßnahme im Sinne des § 5 Abs. 1 BJagdG dar, die nur zulässig ist, wenn sie aus Erfordernissen der Jagdpflege, d. h. der Hege im Sinne von § 1 Abs. 2 BJagdG (Senatsbeschluss vom 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -), und Jagdausübung, d. h. der Technik der Bejagung (Senatsbeschluss vom 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -), notwendig ist (siehe hierzu ausführlich den Senatsbeschluss vom 10.6.2013 - 4 LA 299/11 -).

    Dies ist der Fall, wenn sie sich aus der Sicht eines objektiven und jagdlich erfahrenen Betrachters bei der Beurteilung der örtlichen Lage als sachdienlich aufdrängt (Senatsbeschluss vom 10.6.2013 - 4 LA 299/11 - m.w.N.).

    5 Auch die Eigentumsrechte des Klägers und des Beigeladenen aus Art. 14 Abs. 1 GG rechtfertigen die Aufhebung der alten Abrundungsverfügung entgegen den nach § 5 Abs. 1 BJagdG maßgeblichen Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung nicht, da die Beschränkungen der Rechtsstellung der Grundeigentümer, denen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BJagdG das Jagdrecht auf ihrem Grund und Boden zusteht, gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. §§ 4 ff. BJagdG eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, DVBl. 2007, 248; Senatsbeschluss vom 10.6.2013 - 4 LA 299/11 - Schuck, Bundesjagdgesetz, 2010, § 3 Rn. 13).

    Im Übrigen ist es auch bereits geklärt, dass die Beschränkungen der Rechtsstellung der Grundeigentümer, denen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BJagdG das Jagdrecht auf ihrem Grund und Boden zusteht, gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. §§ 4 ff. BJagdG eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Absatz 1 Satz 2 GG darstellen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, DVBl. 2007, 248; Senatsbeschluss vom 10.6.2013 - 4 LA 299/11 - Schuck, Bundesjagdgesetz, 2010, § 3 Rn. 13).

  • VGH Hessen, 27.03.2017 - 4 B 2984/16

    Abrundung von Jagdbezirken - Antrag auf Rückgliederung

    Die mit der Aufhebung einer bestandskräftigen jagdrechtlichen Abrundungsverfügung einhergehende Rückgliederung der angegliederten bzw. abgetrennten Flächen an die ursprünglichen Jagdbezirke stellt eine erneute Maßnahme im Sinne des § 5 Abs. 1 BJagdG dar, die nur zulässig ist, wenn sie aus Erfordernissen der Jagdpflege, d.h. der Hege im Sinne von § 1 Abs. 2 BJagdG und Jagdausübung, d.h. der Technik der Bejagung, notwendig ist (wie OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. April 2014 - 4 LA 128/13 -, RdL 2014, 154 und Beschluss vom 10. Juni 2013 - 4 LA 299/11 -, RdL 2013, 238).

    Die mit der Aufhebung einer solchen bestandskräftigen jagdrechtlichen Abrundungsverfügung einhergehende Rückgliederung der durch diese Verfügung angegliederten bzw. abgetrennten Flächen an die ursprünglichen Jagdbezirke stellt eine erneute Maßnahme im Sinne des § 5 Abs. 1 BJagdG dar, die nur zulässig ist, wenn sie aus Erfordernissen der Jagdpflege, d. h. der Hege im Sinne von § 1 Abs. 2 BJagdG und Jagdausübung, d. h. der Technik der Bejagung, notwendig ist (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. April 2014 - 4 LA 128/13 -, RdL 2014, 154; Beschluss vom 10. Juni 2013 - 4 LA 299/11 -, RdL 2013, 238).

    Eine Abrundungsmaßnahme ist aus Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung notwendig, wenn sie sich aus Sicht eines objektiv und jagdlich erfahrenen Betrachters bei der Beurteilung der örtlichen Lage als sachdienlich aufdrängt (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 4 LA 299/11 -, RdL 2013, 238).

  • VG Oldenburg, 01.12.2014 - 11 A 1685/14

    Abrundung; altrechtlich; Eigenjagdbezirk; Jagdbehörde; Jagdgenosse;

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Abrundungsentscheidungen in die Rechte von Jagdgenossenschaften (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. März 2011 - 4 LB 62/07 - juris, Rn. 30 f.), des Inhabers einer Eigenjagd (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 4 LA 299/11 - juris Rn. 13) und des Eigentümers der betroffenen jagdbezirksfreien Flächen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 8. August 1991 - 3 L 170/90 - Rdl. 1991, 291, 292) eingreifen können.

    Bloße Zweckmäßigkeitserwägungen reichen deshalb nicht aus (st. Rechtsprechung des OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 4 LA 299/11 - juris, Rn. 7; Beschluss vom 29. Dezember 2011 - 4 LC 98/09 - S. 14 f.; Urteil vom 16. April 2008 - 4 LB 60/07 - Nds. VBl. 2009, 41; Urteil vom 23. Februar 1998 - 3 L 4745/95 - RdL 2000, 14; Urteil vom 10. März 1994 - 3 L 169/90 - RdL 1995, 291; Pardey/Blume/Hons, Jagdrecht, Anm. 7 zu § 5 BJagdG).

  • VG Göttingen, 30.07.2014 - 2 A 396/12

    Vorrang des Abrundungsvertrags; Abrundungsvertrag; Begründung des

    Daneben wird auch in der Rechtsprechung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 4 LA 299/11 -, NdsVBl 2013, S. 348, zit. nach juris Rn. 9; zur Vorgängernorm des Art. 6 Abs. 1 LJagdG ausdrücklich BGH, Urteil vom 15. Oktober 1998, a.a.O., Rn. 10 f.; Nds. OVG, Urteil vom 23. Februar 1998, a.a.O., Rn. 18) und in der Kommentierung (Pardey/Blume/Hons, a.a.O., Erl. 1 und 2 zu § 7 NJagdG; Rose, a.a.O., Erl. 3 zu § 7 NJagdG; vgl. auch Meyer-Ravenstein, a.a.O., § 5 BJagdG, Art. 6 und 7 LJagdG, Rn. 18) allgemein vertreten, dass der Abschluss eines Vertrages über die Angliederung einer jagdbezirksfreien Fläche gegenüber einer entsprechenden jagdbehördlichen Verfügung den Vorrang genieße, sodass ein Eingreifen der zuständigen Jagdbehörde als Sonderordnungsbehörde zu Zwecken der Gefahrenabwehr nur dann verhältnismäßig ist, wenn sich die Beteiligten über die Angliederung nicht gütlich einigen konnten und eine solche Einigung auch in Zukunft nicht zu erwarten steht (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 23. Februar 1998, a.a.O., Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2014 - 4 LA 278/13

    Notwendigkeit einer Angliederung von Jagdflächen aus Erfordernissen der

    7 Folglich haben zwar die Voraussetzungen für eine Rücknahme der Angliederungsverfügung vom 5. Mai 2011 gemäß dem als Rechtsgrundlage allein in Betracht kommenden § 48 VwVfG vorgelegen (damit weicht der Sachverhalt auch maßgeblich von den Sachverhalten ab, die den Senatsbeschlüssen vom 8.4.2014 - 4 LA 128/13 - und 10.6.2013 - 4 LA 299/11 - zugrunde gelegen haben, da in diesen Fällen die durch die Jagdbehörde aufgehobene Angliederungsverfügung jeweils rechtmäßig war), jedoch steht auch die Entscheidung über die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG im Ermessen der Behörde.
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