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OVG Niedersachsen, 10.07.1997 - 1 L 2812/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- OVG Niedersachsen, 29.08.1995 - 1 L 3462/94
Baugenehmigung; Konkretisierung; Betriebsbeschreibung; Faktisches Dorfgebiet; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.1997 - 1 L 2812/97
Solche Auflagen dürfen den Nachbarn nicht in unzumutbarer Weise mit dem gesamten Risiko belasten, daß der Bauherr die Auflage auch einhält, also nicht den Charakter eines "Feigenblattes" haben, ohne daß es zu einer echten nachbarlichen Konfliktschlichtung kommt (Urt. v. 29.8.1995 - 1 L 3462/94 -, BauR 1996, 79).Schließlich weicht die angegriffene Entscheidung auch nicht im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO von dem Senatsurteil vom 29. August 1995 (- 1 L 3462/94 -, BauR 1996, 79) ab.
- BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84
Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.1997 - 1 L 2812/97
Das BVerwG führt weiter aus: "Ob ein Gebäude dagegen ausnahmsweise auch wegen seiner Höhe nach § 15 Abs. 1 BauNVO zulässig sein kann, wie der Senat erwogen hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, aaO; Beschl. v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 -, BRS 42 Nr. 206) ist zweifelhaft, bedarf hier jedoch keiner abschließenden Prüfung". - OVG Niedersachsen, 14.04.1997 - 1 L 7286/95
Gewerbliche Bebauung; Erdrückende Wirkung; Abstandsrecht; Offene Bauweise
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.1997 - 1 L 2812/97
Der Senat hat die nachbarschützende Wirkung der Festsetzung einer offenen Bauweise in einem vergleichbaren Fall unmittelbarer Nachbarschaft von Wohnbebauung und flächen- wie längenmäßig ausgedehnter Hallen ("Hofüberdachung") erst jüngst verneint (Urt. v. 11.4.1997 - 1 L 7286/95 -):. - BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.1997 - 1 L 2812/97
Diese Einschätzung wird für Plangebiete nachhaltig durch das Urteil des BVerwG vom 5. August 1983 (4 C 96.79 - DVBl 1984, 143 = BVerwGE 67, 334) bestätigt. - BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94
Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.1997 - 1 L 2812/97
Die neue Rechtsprechung des BVerwG wirft zunächst die Frage auf, ob im Rahmen des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO überhaupt eine Fallgestaltung denkbar ist, in dem von einem bauordnungsrechtlich sonst zulässigen Gebäude allein wegen seiner Höhe oder wegen seiner Breite eine erdrückende Wirkung ausgehen kann (Urt. v. 16.3.1995 - 4 C 3.94 - DVBl 1995, 754 = BRS 57 Nr. 175).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 2 L 176/02
Anfechtung einer Baugenehmigung zum Betreiben eines Getreidelagers
Das bedeutet zwar nicht, dass jede Baugenehmigung für gewerbliche Vorhaben auch dann detaillierte Inhalts- und Nebenbestimmungen zur Betriebsweise und zur Emissionsbegrenzung enthalten muss, wenn sich nachhaltige Interessenskonflikte nicht abzeichnen; Voraussetzung ist vielmehr, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit spürbare Immissionen auftreten werden, die zumindest in die Nähe der maßgeblichen Grenz- oder Richtwerte reichen (Beschl. d. Senats v. 03.08.2004, a. a. O.: NdsOVG, Beschl. v. 10.07.1997 - 1 L 2812/97 - Juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2004 - 2 M 84/04
Anfechtung der Genehmigung für eine Feuerbestattungsanlage
Das bedeutet andererseits aber nicht, dass jede Baugenehmigung für gewerbliche Vorhaben auch dann detaillierte Inhalts- und Nebenbestimmungen zur Betriebsweise und zur Emissionsbegrenzung enthalten muss, wenn sich nachhaltige Interessenskonflikte nicht abzeichnen; Voraussetzung ist vielmehr, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit spürbare Immissionen auftreten werden, die zumindest in die Nähe der maßgeblichen Grenz- oder Richtwerte reichen (NdsOVG, Beschl. v. 10.07.1997 - 1 L 2812/97). - VG Hannover, 10.07.2007 - 4 A 6612/06
Volks- und Schützenfest in Bennigsen zu laut?
Bei problematischen Immissionsverhältnissen darf eine Genehmigung nicht nur schematisch die Einhaltung bestimmter Immissionsrichtwerte aufgeben (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.07.1997, - 1 L 2812/97 -).