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   OVG Niedersachsen, 10.12.2013 - 13 ME 168/13   

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OVG Niedersachsen, 10.12.2013 - 13 ME 168/13 (https://dejure.org/2013,36910)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.12.2013 - 13 ME 168/13 (https://dejure.org/2013,36910)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 13 ME 168/13 (https://dejure.org/2013,36910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42 Abs. 2 VwGO; § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO; § 80a Abs. 1 Nr. 1 VwGO; § 80a Abs. 3 S. 1 VwGO; § 8 Abs. 1 S. 3 KHG; § 8 Abs. 2 S. 2 KHG; § 133 BGB; § 109 Abs. 1 S. 2, 5 SGB V
    Anordnung der sofortigen Vollziehung eines den Krankenhausbetreiber begünstigenden Feststellungsbescheides über die Aufnahme in den Krankenhausplan durch das VG auf Antrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der sofortigen Vollziehung eines den Krankenhausbetreiber begünstigenden Feststellungsbescheides über die Aufnahme in den Krankenhausplan durch das VG auf Antrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung der sofortigen Vollziehung eines den Krankenhausbetreiber begünstigenden Feststellungsbescheides über die Aufnahme in den Krankenhausplan durch das VG auf Antrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2014, 257
  • DÖV 2014, 310
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00

    Zur Versagung der Aufnahme eines privaten Krankenhauses in den "Krankenhausplan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.12.2013 - 13 ME 168/13
    Das folgt aus den Grundsätzen, die das BVerwG (vgl. Urt. v. 14. April 2011 - 3 C 17.10 -, BVerwGE 139, 309, juris Rdnr. 28, und v. 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64, juris Rdnrn. 21, 27) und das BVerfG (vgl. Beschl. v. 4. März 2004 - 1 BvR 88/00 -, NJW 2004, 1648, 1649) aufgestellt haben, um einer "Versteinerung" der Krankenhauslandschaft vorzubeugen.

    68, 69; ähnlich BVerfG, Beschl. v. 4. März 2004 - 1 BvR 88/00 -, NJW 2004, 1648, 1649), Bedenken bestehen.

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.12.2013 - 13 ME 168/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64, 70 ff., juris Rdnrn. 22-24, bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 23. April 2009 - 1 BvR 3405/08 -, NVwZ 2009, 977) scheidet die Möglichkeit einer Rechtsverletzung des nicht in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhausbetreibers durch eine einen anderen Krankenhausbetreiber begünstigende Feststellung aus, wenn zwischen den Konkurrenten keine Auswahlentscheidung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 KHG) getroffen worden ist, sondern der andere Betreiber schlicht aufgenommen, über den Antrag des klagenden Betreibers jedoch noch nicht entschieden wurde.

    Das folgt aus den Grundsätzen, die das BVerwG (vgl. Urt. v. 14. April 2011 - 3 C 17.10 -, BVerwGE 139, 309, juris Rdnr. 28, und v. 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64, juris Rdnrn. 21, 27) und das BVerfG (vgl. Beschl. v. 4. März 2004 - 1 BvR 88/00 -, NJW 2004, 1648, 1649) aufgestellt haben, um einer "Versteinerung" der Krankenhauslandschaft vorzubeugen.

  • OVG Niedersachsen, 03.02.2011 - 13 LC 125/08

    Gesonderte Ermittlung und Deckung des Bettenbedarfs für die Fachrichtungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.12.2013 - 13 ME 168/13
    Nach dem oben Ausgeführten deutet jedoch alles darauf hin, dass der Antragstellerin jedenfalls hinsichtlich 77 Planbetten ab dem 1. Januar 2013 ein Aufnahmeanspruch auf der ersten Stufe aus § 8 Abs. 2 KHG in der Auslegung, die er durch die Rechtsprechung gefunden hat (vgl. Urt. d. Senats v. 3. Februar 2011 - 13 LC 125/08 -, juris Rdnr. 37; Beschl. d. Senats v. 5. September 2013 - 13 ME 124/13 -, S. 4 des Beschlussabdrucks), zustand, den der Antragsgegner durch den Feststellungsbescheid vom 20. Dezember 2012 erfüllt hat.
  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10

    Krankenhausfinanzierung; Krankenhausplan; Versorgungsplanung; innerdienstliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.12.2013 - 13 ME 168/13
    Das folgt aus den Grundsätzen, die das BVerwG (vgl. Urt. v. 14. April 2011 - 3 C 17.10 -, BVerwGE 139, 309, juris Rdnr. 28, und v. 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64, juris Rdnrn. 21, 27) und das BVerfG (vgl. Beschl. v. 4. März 2004 - 1 BvR 88/00 -, NJW 2004, 1648, 1649) aufgestellt haben, um einer "Versteinerung" der Krankenhauslandschaft vorzubeugen.
  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.12.2013 - 13 ME 168/13
    Hiergegen könnten angesichts des Befundes, dass dem KHG das Prinzip der "abgestuften Krankenhausversorgung" zugrunde liegt und deshalb (spezialisierte) Fachkliniken im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit nicht dieselben Anforderungen erfüllen müssen wie Allgemeinkrankenhäuser mit verschiedenen Fachabteilungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Dezember 1986 - 3 C 67.85 -, juris Rdrn.
  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.12.2013 - 13 ME 168/13
    Zulässig kann die Anfechtungsklage nur noch im Rahmen einer verdrängenden Konkurrentenklage sein, d.h. der unterlegene Bewerber muss auch eine eigene Begünstigung klageweise geltend machen (vgl. BVerwG, a.a.O., Rdnrn. 20, 22; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 -, juris Rdnr. 20).
  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08

    Kein vorbeugender Rechtsschutz zugunsten eines Plankrankenhauses bei Aufnahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.12.2013 - 13 ME 168/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64, 70 ff., juris Rdnrn. 22-24, bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 23. April 2009 - 1 BvR 3405/08 -, NVwZ 2009, 977) scheidet die Möglichkeit einer Rechtsverletzung des nicht in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhausbetreibers durch eine einen anderen Krankenhausbetreiber begünstigende Feststellung aus, wenn zwischen den Konkurrenten keine Auswahlentscheidung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 KHG) getroffen worden ist, sondern der andere Betreiber schlicht aufgenommen, über den Antrag des klagenden Betreibers jedoch noch nicht entschieden wurde.
  • OVG Sachsen, 14.05.2013 - 5 A 820/11

    Aufnahme von 50 Betten zur akut-stationären psychosomatischen und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.12.2013 - 13 ME 168/13
    Nur flankierend zur eigenen Klage auf Planaufnahme kann die Aufnahme eines anderen Krankenhauses angefochten werden, um nachteilige Veränderungen in den bei der Auswahlentscheidung über den eigenen Aufnahmeantrag zu berücksichtigenden tatsächlichen Verhältnissen zu vermeiden (deutlich SächsOVG, Urt. v. 14. Mai 2013 - 5 A 820/11 -, juris Rdnr. 81).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2019 - 13 LB 354/18

    Auswahlentscheidung; Bedarfsermittlung; Berufung; Fachrichtung; Gebiet

    Die hier streitige Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan durch Bescheid nach § 8 Abs. 1 Satz 3 KHG setzt aber einen Antrag des Krankenhausträgers voraus (vgl. Senatsurt. v. 15.4.2015 - 13 LB 91/14 -, juris Rn. 36; Senatsbeschl. v. 10.12.2013 - 13 ME 168/13 -, juris Rn. 10 ff.; Senatsurt. v. 3.2.2011 - 13 LC 125/08 -, juris Rn. 42 und 38; Dettling/Gerlach, Krankenhausrecht, 2. Aufl. 2018, KHG, § 8 Rn. 23).

    Es handelt sich vielmehr um ein fachrichtungsübergreifendes medizinisches Versorgungsangebot (so schon Senatsbeschl. v. 10.12.2013 - 13 ME 168/13 -, juris Rn. 26 f.: "besondere medizinische Behandlungs- und Verlaufsform" ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen durch ein unzuständiges Kommunalorgan

    Danach soll es für die Zulässigkeit der Klage darauf ankommen, dass der klagende Bewerber selbst zum Bewerberkreis gehöre und seine Bewerbung nicht aussichtslos sei, etwa weil er bereits wegen Ungeeignetheit aus diesem ausscheide (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 13 ME 168/13 -, juris Rn. 18).
  • VG Düsseldorf, 22.11.2019 - 21 K 19675/17
    Insbesondere begründet die Vorschrift kein subjektives öffentliches Recht eines anderen Krankenhausbetreibers darauf, dass die Behörde ein solches Verbot einhält, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - OVG 5 S 18.15 -, in: juris (Rn. 16); OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 13 ME 168/13 -, in: juris (Rn. 13).

    Die Möglichkeit einer Rechtsverletzung des nicht in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhausbetreibers durch eine einen anderen Krankenhausbetreiber begünstigende Feststellung scheidet zudem auch aus, wenn - wie hier - zwischen den Konkurrenten keine Auswahlentscheidung getroffen worden ist, sondern der andere Betreiber schlicht aufgenommen, über den Antrag des klagenden Betreibers jedoch noch nicht entschieden wurde, OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 13 ME 168/13 -, in: juris (Rn. 10).

  • VG Oldenburg, 03.01.2023 - 7 B 1645/22

    Vorläufiger Rechtsschutz des Begünstigten im Krankenhausplanungsrecht infolge der

    Insoweit bedarf es auch keiner Entscheidung darüber, ob die Anträge der Beigeladenen zu 1. und 2. dahingehend auszulegen sind, dass diese sich neben der Anfechtung der fremden auch auf die Verpflichtung zur eigenen Begünstigung erstrecken könnten (vgl. zu der Möglichkeit einer solchen Auslegung Nds. OVG Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 13 ME 168/13 -, juris Rn. 16 ff.).

    Insoweit kann es dahinstehen, ob die Beigeladene zu 2. die Aufhebung des streitgegenständlichen Feststellungsbescheids nur insoweit für sich beanspruchen kann, als sie selbst die Erhöhung ihrer Planbettenkapazität beantragt (so VG Osnabrück, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 6 B 59/14 -, n.v.; Nds. OVG, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 13 ME 168/13 -, juris Rn. 17), also nur in Höhe von 24 Planbetten, oder ob es ihr gleichwohl gestattet sein müsste, aufgrund der (faktischen) Benachteiligung durch die Neuaufnahme der Antragstellerin als solche - also unabhängig von der ihr zugesprochenen Höhe - deren Feststellungsbescheid insgesamt anzugreifen.

  • VG Cottbus, 21.05.2015 - 3 L 52/15

    Eilantrag der Spremberger Krankenhausgesellschaft ohne Erfolg

    Fehlt es indes an einer Auswahlentscheidung des Antragsgegners zwischen dem Angebot der Antragstellerin und dem der Beigeladenen, die eine Zurücksetzung der Antragstellerin gerade im Hinblick auf die Begünstigung der Beigeladenen erfordern würde, scheidet die Möglichkeit einer Rechtsverletzung auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG aus (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 13 ME 168/13 -, DVBl 2014, 257, juris Rn. 10, 12; s. auch Baumeister/Budroweit, "Konkurrentenrechtsschutz im Gesundheitsdienstleistungsrecht", WiVerw 2006, 1 [22, 26]).

    Ebenso wenig hat ein Krankenhaus einen Anspruch darauf, dass die Planungsbehörde eine Überversorgung mit Krankenhäusern vermeidet; solches lässt sich insbesondere nicht aus § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG ableiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64, juris Rn. 28 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Oktober 2007 - 9 S 2240/07 -, juris Rn. 32; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 13 ME 168/13 -, DVBl 2014, 257, juris Rn. 13; Quaas in Quaas/Zuck/Clemens, Medizinrecht, 3. Aufl. 2014, § 26 Rn. 504; Stollmann/Quaas/Dietz in Dietz/Bofinger, KHG, Stand: Februar 2015, § 8 Anm. 3.2 [S. 68f]; Stollmann in Huster/Kaltenborn, Krankenhausrecht, 2010, § 4 Rn. 78).

  • VG Aachen, 11.03.2016 - 7 K 2449/14

    Krankenhaus; Planbetten; Erhöhung; Auswahlentscheidung; Wettbewerb; Klagebefugnis

    vgl. VGH BW, Beschluss vom 19.11.2015 - 10 S 2004/15 -, juris Rn. 11; Nds.OVG, Beschluss vom 10.12.2013 - 13 ME 168/13 -, juris Rn. 10, 12; VG Cottbus, Beschluss vom 21. Mai 2015 - VG 3 L 52/15 -, juris Rn. 7; Baumeister/Budroweit, WiVerw 2006, 1 (22, 26); ferner Quaas, in: Quaas/Zuck, Medizinrecht, 3. Auflage 2014, § 26 Rn. 504 zu der Konstellation, dass mit der Aufnahme eines Neubewerbers nicht zugleich (abschließend) über eine entsprechende Bettenreduzierung oder gar Planherausnahme bei den schon vorhandenen Plankrankenhäusern entschieden, vielmehr diese lediglich angekündigt werde.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 35/07 -, juris Rn. 32 ff.; VGH BW, Urteil vom 16.04.2015 - 10 S 100/13 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 19.11.2015 - 10 S 2004/15 -, juris Rn. 11, 14; Beschluss vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, juris Rn. 22; Nds.OVG, Beschluss vom 10.12.2013 - 13 ME 168/13 -, juris Rn. 13; VG Cottbus, Beschluss vom 21.05.2015 - VG 3 L 52/15 -, juris Rn. 12.

  • OVG Niedersachsen, 04.08.2023 - 14 ME 66/23

    Auswahlentscheidung; Drittanfechtung; Krankenhausplanung; Vorläufiger

    Soweit das beschließende Gericht in einem Beschluss vom 10. Dezember 2013 (13 ME 168/13 -, juris) die Auffassung vertreten hat, dass die Möglichkeit einer Rechtsverletzung stets ausscheide, wenn zwischen den Konkurrenten noch keine Auswahlentscheidung getroffen worden sei (Rn. 10) und bei Fehlen einer Auswahlentscheidung die Klagebefugnis für die Drittanfechtung auch nicht unter Verweis darauf begründet werden könne, der Antragsgegner habe eine Auswahl pflichtwidrig unterlassen (Rn. 13), gilt dies daher jedenfalls nicht für die vorliegende Fallgestaltung.
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2014 - 13 ME 170/13

    Möglichkeit der Anfechtung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64, 70 ff., juris, Rdnrn. 21 f., 28, bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 23. April 2009 - 1 BvR 3405/08 -, NVwZ 2009, 977, vgl. auch Senatsbeschl. v. 10. Dezember 2013 - 13 ME 168/13 -, juris) bietet bei Verfahren, die das Begehren der Aufnahme in den Krankenhausplan zum Gegenstand haben, grundsätzlich die Verpflichtungsklage "in eigener Sache" vollständigen Rechtsschutz.
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