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   OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 1 ME 31/15   

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OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 1 ME 31/15 (https://dejure.org/2015,12280)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.05.2015 - 1 ME 31/15 (https://dejure.org/2015,12280)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Mai 2015 - 1 ME 31/15 (https://dejure.org/2015,12280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs 1 BauNVO; § 3 Abs 2 Nr 1 BauNVO; § 3 Abs 3 Nr 1 BauNVO; § 60 Abs 2 Nr 1 BauO ND; § 79 Abs 1 BauO ND
    Baugenehmigung; Beherbergungsbetrieb; formelle Illegalität; Hostel; klein; kleiner Beherbergungsbetrieb; materielle Illegalität; Monteur; Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Unterkunft; Variationsbreite; verfahrensfreie Baumaßnahme; Wohnen; Wohngebäude

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterkunft für Monteure stellt keine Wohnnutzung dar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 758
  • BauR 2015, 1317
  • ZfBR 2015, 586
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 16.10.2006 - 1 ME 171/06

    Formelle und materielle Illegalität einer baulichen Anlage; Einschränkung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 1 ME 31/15
    Stützt die Bauaufsichtsbehörde ein Nutzungsverbot - jeweils tragend - sowohl auf die formelle als auch auf die materielle Illegalität der Nutzung bzw. der baulichen Anlage, unterstellt sie diese zweifache Begründung auch dem gerichtlichen Programm der Überprüfung der Ermessensentscheidung (vgl. Senat, Beschl. v. 16.10.2006 - 1 ME 171/06 -, juris Rn.12 f. = NVwZ-RR 2007, 306 = BRS 70 Nr. 188).

    Zu fragen ist mit anderen Worten, ob das Vorhaben trotz der zuvor betriebenen Nutzung erneut das Bedürfnis auslöst, seine bauplanungs- oder bauordnungsrechtliche Zulässigkeit oder (insbesondere) seine Nachbarverträglichkeit in einem Baugenehmigungsverfahren präventiv prüfen zu lassen oder ob es nach Lage der Dinge eines solchen Verfahrens nicht bedarf, weil eine abweichende Beurteilung nicht einmal in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschl. v. 16.10.2006 - 1 ME 171/06 -, juris Rn. 19 = NVwZ-RR 2007, 306 = BRS 70 Nr. 188; Beschl. v. 22.11.2013 - 1 LA 49/13 -, juris Rn. 13 = NVwZ-RR 2014, 255 = BRS 81 Nr. 163).

    In einem solchen Fall unterstellt sie diese zweifache Begründung auch dem gerichtlichen Programm der Überprüfung der Ermessensentscheidung (vgl. Senat, Beschl. v. 16.10.2006 - 1 ME 171/06 -, juris Rn. 12 f. = NVwZ-RR 2007, 306 = BRS 70 Nr. 188).

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 1 ME 31/15
    Das Vorhaben der Antragstellerinnen erfüllt - ausgehend von dem Nutzungszweck, wie er sich bei objektiver Betrachtung aus den Bauvorlagen ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.4.1992 - 4 C 43.89 -, juris Rn. 15 = BVerwGE 90, 140 = BRS 54 Nr. 53) - die Anforderungen beider Varianten nicht.

    Ob der Betrieb nur das gewerbsmäßige Zurverfügungstellen von Räumen an jedermann zum vorübergehenden Aufenthalt, unabhängig von einer Bedienung der Gäste, umfasst oder ob er weitere Dienstleistungen anbietet, ist grundsätzlich unerheblich (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.4.1992, a. a. O., Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.05.1987 - 1 A 124/86

    Bauplanungsrecht: Begriff der "Ferienwohnung" i.S. von 3 Abs. 3 BauNVO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 1 ME 31/15
    Ob ein Beherbergungsbetrieb als klein i. S. von § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO anzusehen ist, richtet sich danach, ob sich der Betrieb nach Erscheinungsform, Betriebsform und Betriebsführung sowie unter Berücksichtigung der Zahl der Benutzer unauffällig in das Gebiet einordnet, wobei dem Gesichtspunkt des Schutzes der Wohnruhe besondere Bedeutung zukommt (vgl. Senat, Urt. v. 20.5.1987 - 1 A 124/86 -, BRS 47 Nr. 37).

    Maßgebend ist, ob sich der Betrieb nach Erscheinungsform, Betriebsform und Betriebsführung sowie unter Berücksichtigung der Zahl der Benutzer unauffällig in das Gebiet einordnet, wobei dem Gesichtspunkt des Schutzes der Wohnruhe besondere Bedeutung zukommt (vgl. Senat, Urt. v. 20.5.1987 - 1 A 124/86 -, BRS 47 Nr. 37; NdsOVG, Urt. v. 17.7.1979 - VI A 124/78 -, BRS 35 Nr. 49).

  • BVerwG, 24.11.1967 - IV B 230.66

    Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften im reinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 1 ME 31/15
    Die kleinen Betriebe des Beherbergungsgewerbes werden dadurch gekennzeichnet, dass sie sich der Vermietung von Wohnräumen annähern, baulich zumeist nicht besonders in Erscheinung treten und infolgedessen auch den Charakter des reinen Wohngebiets nicht beeinflussen (BVerwG, Beschl. v. 24.11.1967 - IV B 230.66 -, BRS 18 Nr. 14).
  • BVerwG, 27.11.1987 - 4 B 230.87

    Begriff eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 1 ME 31/15
    Was in diesem Sinne "klein" ist, kann im Einzelfall nach der Bettenzahl als einem dafür maßgeblichen Merkmal, aber nicht allgemein mit einer bestimmten Zahl einheitlich für alle nach § 3 BauNVO festgesetzten und festzusetzenden Gebiete bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.11.1987 - 4 B 230.87 -, juris Rn. 3 = DÖV 1988, 382 = BRS 47 Nr. 36).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.07.1979 - VI A 124/78

    Maßgeblichkeit der Einhaltung der Mindestanforderungen an die lichte Höhe i.S.d.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 1 ME 31/15
    Maßgebend ist, ob sich der Betrieb nach Erscheinungsform, Betriebsform und Betriebsführung sowie unter Berücksichtigung der Zahl der Benutzer unauffällig in das Gebiet einordnet, wobei dem Gesichtspunkt des Schutzes der Wohnruhe besondere Bedeutung zukommt (vgl. Senat, Urt. v. 20.5.1987 - 1 A 124/86 -, BRS 47 Nr. 37; NdsOVG, Urt. v. 17.7.1979 - VI A 124/78 -, BRS 35 Nr. 49).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2008 - 1 MB 11/08

    Einstufung eines Beherbergungsbetriebes in einem reinen Wohngebiet als "klein";

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 1 ME 31/15
    Die nähere Bestimmung kann daher nur anhand der konkreten Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes und der Umstände des jeweiligen Einzelfalls vorgenommen werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.1.2000 - 2 Bs 344/99 -, juris Rn. 7 = BauR 2000, 1840; OVG Schleswig, Beschl. v. 24.7.2008 - 1 MB 11/08 -, juris Rn. 28 f.).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 1 LA 123/13

    Tragweite der Berechtigung der Festsetzung der Zweckbestimmung von Sondergebieten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 1 ME 31/15
    Auch wenn das Kriterium der Dauerhaftigkeit flexibel zu handhaben ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.3.1996, a. a. O., Rn 12) und beispielsweise auch nur gelegentlich genutzte Zweitwohnungen eine Wohnnutzung darstellen (vgl. Senat, Beschl. v. 12.12.2013 - 1 LA 123/13 -, juris Rn. 13 = DVBl. 2014, 254), sind die Grenzen hier überschritten.
  • OVG Hamburg, 07.01.2000 - 2 Bs 344/99

    Zulässigkeit eines Beherbergungsbetriebes; Erlöschen einer Nutzungsgenehmigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 1 ME 31/15
    Die nähere Bestimmung kann daher nur anhand der konkreten Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes und der Umstände des jeweiligen Einzelfalls vorgenommen werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.1.2000 - 2 Bs 344/99 -, juris Rn. 7 = BauR 2000, 1840; OVG Schleswig, Beschl. v. 24.7.2008 - 1 MB 11/08 -, juris Rn. 28 f.).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 1 KN 123/12

    Koexistenz von Ferienwohnungen und Dauerwohnungen als Regelnutzungenin einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 1 ME 31/15
    Eine Wohnnutzung zeichnet sich durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie die Freiwilligkeit des Aufenthaltes aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.03.1996 - 4 B 302.95 -, juris Rn. 12 = NVwZ 1996, 893 = BRS 58 Nr. 56; Senat, Urt. v. 18.9.2014 - 1 KN 123/12 -, juris Rn. 22 = BauR 2015, 452).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 N 3.84

    Ausschluss von Küchen und Kochstellen in Zuordnung zu einzelnen Zimmern bei

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2014 - 1 LA 219/13

    Zulässigkeit von Vorbauten vor Wohnwagen nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 und Abs. 3

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bei Erweiterung der Bettenzahl in einem

  • VG Hannover, 17.11.2011 - 12 A 1397/11

    Zur zeitlichen Reihenfolge der Ausfertigung und Genehmigung eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.08.1987 - 6 A 166/85

    Vereinbarkeit der Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2015 - 1 ME 126/15

    Arbeitnehmerwohnheim; ausländischer Arbeitnehmer; Doppelbelegung; Freizügigkeit;

    a. a. O., Rn. 12; Senat, Urt. v. 18.9.2014 - 1 KN 123/12 -, juris Rn. 22 = BauR 2015, 452; Beschl. v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 -, juris Rn. 19 = BauR 2015, 1317).

    Die Grenzen des Wohnens sind allerdings überschritten, wenn das Gebäude - wie im Fall einer Unterkunft für Monteure - aufgrund seiner spartanischen Ausstattung lediglich als Schlafstätte dient und auch einfache Wohnbedürfnisse nicht befriedigt (vgl. Senat, Beschl. v. 11.5.2015, a. a. O., Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2015 - 3 S 1695/15

    Zur Zulässigkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber in einem reinen

    Auch Wohnheime können daher als Wohngebäude einzustufen sein, wenn sie nach ihrer Zweckbestimmung und Ausstattung Wohnbedürfnisse erfüllen können und sollen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl . v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 - ZfBR 2015, 586).
  • VGH Bayern, 13.08.2020 - 15 CS 20.1512

    Versagung des gemeindlichen Einvernehmens für Arbeitnehmerwohnheim

    Entscheidend für die Erfüllung des Wohnbegriffs im vorgenannten Sinn sind die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, wobei auf das jeweilige Nutzungskonzept des Bauherrn abzustellen ist (zum Ganzen vgl. BVerwG, B.v. 25.3.1996 - 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893 = juris Rn. 12 f.; B.v. 25.3.2004 - 4 B 15.04 - BRS 67 Nr. 70 = juris Rn. 3; B.v. 31.7.2013 - 4 B 8.13 - BauR 2013, 1996 = juris Rn. 3; B.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607 = juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 4.9.2013 - 14 ZB 13.6 - BRS 81 Nr. 84 = juris Rn. 12; VGH BW, B.v. 17.1.2017 - 8 S 1641/16 - NVwZ-RR 2017, 520 = juris Rn. 17; NdsOVG, B.v. 18.7.2008 - 1 LA 203/07 - BauR 2008, 2022 = juris Rn. 12; B.v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 - ZfBR 2015, 586 = juris Rn. 19; B.v. 18.9.2015 - 1 ME 126/15 - NVwZ-RR 2016, 25 = juris Rn. 10).

    mangels Möglichkeit eines "Rückzugs ins Private" fehlt die für eine Wohnnutzung zu fordernde Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises, wenn die angebotenen Schlafräume wie hier in einer Größenordnung von 16 - 27 m² gleichzeitig von mehreren Personen zur Übernachtung genutzt werden können und sofern die Mehrfachbelegung eines Schlafraums nicht auf Personen begrenzt ist, die in engen (z.B. familiären oder freundschaftlichen) Beziehungen zueinanderstehen (vgl. BVerwG, B.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607 = juris Rn. 26; HessVGH, B.v. 1.7.2019 - 4 B 866/19 - BauR 2020, 455 = juris Rn. 10 ff.; VGH BW, B.v. 3.8.2017 - 5 S 1030/17 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 - ZfBR 2015, 586 = juris Rn. 20).

    Das - im gerichtlichen Verfahren vorgetragene - Konzept der Beigeladenen ist insbesondere im Fall einer Zimmerbelegung mit mehreren Betten auf eine räumlich eher beengte und einfache Unterbringung von Personen im Sinne einer provisorischen Schlafplatzvermittlung angelegt, was einem "Wohnen" entgegensteht (s.o., vgl. auch NdsOVG, B.v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 - ZfBR 2015, 586 = juris Rn. 21).

    Dasselbe würde gelten, wenn das für einen Beherbergungsbetrieb zu erfüllende Minimum an beherbergungstypischen Mindestserviceleistungen nicht erreicht sein sollte (vgl. NdsOVG, B.v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 - ZfBR 2015, 586 = juris Rn. 22 ff.), das Vorhaben aber als sonstiger n i c h t s t ö r e n d e r Gewerbebetrieb einzuordnen wäre (hierzu vgl. BVerwG, B.v. 25.3.2004 - 4 B 15.04 - BRS 67 Nr. 70 = juris Rn. 9 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B.v. 31.7.2013 - 4 B 8.13 - BauR 2013, 1996 = juris Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 16.08.2019 - 1 LA 28/19

    Beschäftigte; Boarding House; Monteursunterkunft; Unterkunft; Wohnen

    Maßgeblich sei nach dem Senatsbeschluss vom 11.5.2015 - 1 ME 31/15 -, ob der Betrieb im konkreten Wohngebiet gebietsverträglich sei.

    Selbst wenn eine derartige Klarstellung fehlte, wäre im Übrigen im Zweifel davon auszugehen, dass die Beklagte die Nutzungsuntersagung allein auf die formelle Baurechtswidrigkeit stützen wollte (vgl. Senatsbeschluss vom 11.5.2015 - 1 ME 31/15 - BauR 2015, 1317 = ZfBR 2015, 586 = BRS 83 Nr. 101 = juris Rn. 16).

    9 Die Nutzungsuntersagung allein aufgrund der formellen Baurechtswidrigkeit des Vorhabens ist regelmäßig nicht ermessensfehlerhaft (Senatsbeschluss vom 11.5.2015 a.a.O., juris Rn. 15).

    Der Sonderfall der offenkundigen Genehmigungsfähigkeit liegt angesichts der auch im vom Verwaltungsgericht zitierten Senatsbeschluss vom 11.5.2015 a.a.O., juris Rn. 22 ff. zum Ausdruck kommenden Schwierigkeiten der Abgrenzung des kleinen vom im reinen Wohngebiet unzulässigen Beherbergungsbetriebs und der Tatsache, dass selbst bei Annahme eines kleinen Beherbergungsbetriebs noch Ausnahmeermessen betätigt werden müsste, fern.

  • VG Karlsruhe, 13.06.2016 - 4 K 817/16

    Untersagung der Nutzung eines Mehrfamilienhauses als Beherbergungsbetrieb

    Darüber hinaus spricht auch das Fehlen weiterer Aufenthaltsräume (Ess- und Wohnzimmer) gegen einen von den Bewohnern eigenständig zu gestaltenden häuslichen Wirkungskreis (OVG Niedersachsen, Urt. v. 11.05.2015 - 1 ME 31/15 - BauR 2015, 1317).

    Dies genügt nicht den bauplanungsrechtlichen Anforderungen des Wohnens (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 11.05.2015, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2022 - 1 ME 38/22

    Baugenehmigung; Getreidelager; Kartoffellager; Kühllager; Nutzungsuntersagung;

    Die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO muss der Behörde deren Ausnahmecharakter vor Augen führen und sie veranlassen, das besondere, ausnahmsweise überwiegende öffentliche Interesse an einer solchen Vollziehung aus den Umständen des Einzelfalls zu rechtfertigen (wie Senatsbeschl. v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 -, NdsVBl 2015, 304 = BRS 83 Nr. 101 = juris Rn. 10; v. 18.9.2020 - 1 ME 22/20 -, BauR 2020, 1914 = BRS 88 Nr. 89 = juris Rn. 6).

    Dabei darf sie auf die formelle Ordnungsfunktion des öffentlichen Baurechts abstellen und namentlich berücksichtigen, dass der rechtstreue Bauherr gegenüber demjenigen, der ohne Genehmigung baut, nicht benachteiligt werden darf (vgl. Senatsbeschl. v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 -, NdsVBl 2015, 304 = BRS 83 Nr. 101 = juris Rn. 10; v. 18.9.2020 - 1 ME 22/20 -, BauR 2020, 1914 = BRS 88 Nr. 89 = juris Rn. 6).

    Zu fragen ist mit anderen Worten, ob das Vorhaben trotz der zuvor betriebenen Nutzung erneut das Bedürfnis auslöst, seine bauplanungs- oder -ordnungsrechtliche Zulässigkeit oder (insbesondere) seine Nachbarverträglichkeit in einem Baugenehmigungsverfahren präventiv prüfen zu lassen, oder ob es nach Lage der Dinge eines solchen Verfahrens nicht bedarf, weil eine abweichende Beurteilung nicht einmal in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschl. v. 22.11.2013 - 1 LA 49/13 -, NVwZ-RR 2014, 255 = juris Rn. 13; v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 -, NdsVBl 2015, 304 = juris Rn. 13).

    Ein "Für und Wider" braucht nur dann abgewogen zu werden, wenn der Fall so geartet ist, dass ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme vorliegen (vgl. Senatsbeschl. v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 -, NdsVBl 2015, 304 = BRS 83 Nr. 101 = juris Rn. 15; v. 18.9.2020 - 1 ME 22/20 -, GewArch 2020, 415 = BauR 2020, 1914 = juris Rn. 16).

  • VG Hannover, 07.08.2023 - 4 B 3754/23

    Bauordnungsrecht; Baurecht; Brandschutz; Formelle Illegalität; Kohlenmonoxid;

    Die formelle Baurechtswidrigkeit ist ausreichend, um eine Nutzungsuntersagung zu rechtfertigen, es sei denn, die Genehmigungsfähigkeit der Nutzung ist offensichtlich (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.05.2015 - 1 ME 31/15 -, Rn. 15, juris).

    Dies hängt davon ab, ob das Vorhaben trotz der vorigen Nutzung erneut das Bedürfnis auslöst, seine bauplanungs- oder bauordnungsrechtliche Zulässigkeit in einem Baugenehmigungsverfahren präventiv prüfen zu lassen oder ob es nach Lage der Dinge eines solchen Verfahrens nicht bedarf, weil eine abweichende Beurteilung nicht einmal in Betracht kommt ( OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.05.2015 - 1 ME 31/15 -, Rn. 13, juris; Beschl. v. 22.11.2013 - 1 LA 49/13 -, Rn. 13, juris).

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist die formelle Baurechtswidrigkeit ausreichend, um eine Nutzungsuntersagung zu rechtfertigen, es sei denn, die Genehmigungsfähigkeit der Nutzung ist offensichtlich ( OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.05.2015 - 1 ME 31/15 -, Rn. 15, juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung des OVG Lüneburg (vgl. Beschl. v. 11.05.2015 - 1 ME 31/15 -, Rn. 15, juris; Beschl. v. 12.06.2014 - 1 LA 219/13 -, Rn. 18, juris) hat die Bauaufsichtsbehörde gegen baurechtswidrige Zustände regelmäßig einzuschreiten.

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2021 - 1 LB 29/20

    Erteilung eines Bauvorbescheids mit einer Begrenzung der ununterbrochenen Dauer

    Der Begriff des Wohnens verlangt zudem, dass Aufenthalts- und private Rückzugsräume geboten werden, die eine Eigengestaltung des häuslichen Wirkungskreises erst ermöglichen (vgl. zusammenfassend Senatsbeschl. v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 -, NdsVBl 2015, 304 = BRS 83 Nr. 101 = juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 30.12.2021 - 1 LA 91/20

    Beseitigungsanordnung für ein ehemaliges Schleusenwärterwohnhaus im Außenbereich,

    Ein "Für und Wider" braucht deswegen nur dann abgewogen zu werden, wenn der Fall so geartet ist, dass ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme vorliegen (vgl. Senatsbeschl. v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 -, NdsVBl. 2015, 304 = BRS 83 Nr. 101 = juris Rn. 15; Beschl. v. 18.5.2020 - 1 LA 150/18 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2020 - 1 ME 22/20

    Annahmestelle; Begründung des Vollzugsinteresses; Ermessen; Geldspielautomat;

    Dabei darf sie auf die formelle Ordnungsfunktion des öffentlichen Baurechts abstellen und namentlich berücksichtigen, dass der rechtstreue Bauherr gegenüber demjenigen, der ohne Genehmigung baut, nicht benachteiligt werden darf (vgl. Senatsbeschl. v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 -, NdsVBl 2015, 304 = BRS 83 Nr. 101 = juris Rn. 10).

    Ein "Für und Wider" braucht daher nur dann abgewogen zu werden, wenn der Fall so geartet ist, dass ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme vorliegen (vgl. Senatsbeschl. v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 -, NdsVBl. 2015, 304 = BRS 83 Nr. 101 = juris Rn. 15 m.w.N.; v. 18.5.2020 - 1 LA 150/18 -, juris Rn. 16).

  • VG Lüneburg, 23.06.2020 - 2 B 48/20

    Bauwagen; Bestimmtheitsgebot; formelle; materielle Illegalität;

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2022 - 1 LB 13/21

    Bauanzeige; Bauanzeigeverfahren; Baugenehmigung; Bestimmtheit; Bestimmtheit,

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2024 - 1 ME 159/23

    Aliud; Baugenehmigung; Erlöschen; faktische Baugrenze; rückwärtige Baugrenze

  • VG Berlin, 18.03.2021 - 13 K 326.18

    Großer Wannsee: Hausboote dürfen nicht als Ferienwohnungen vermietet werden

  • VG Düsseldorf, 25.10.2022 - 14 K 3958/21

    Wochenweise Vermietung an Monteure ist Zweckentfremdung von Wohnraum!

  • VGH Bayern, 26.11.2015 - 12 CS 15.2257

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Umnutzung Wohnheim in Pension/Hotel; Wohnbegriff,

  • VGH Bayern, 26.11.2015 - 12 CS 15.2269

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Umnutzung Wohnheim in Pension/Hotel; Wohnbegriff,

  • VG Hannover, 03.05.2021 - 12 A 462/18

    Baugenehmigung; Bestandsschutz; Beweislast; feststellungsfähiges

  • VG Hannover, 28.02.2022 - 12 B 4988/21

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Außenbereichssatzung; Ermessen; Formelle

  • VG Gelsenkirchen, 11.08.2020 - 6 K 3783/18

    Wohngebiet Wohnen Wohnheim Beherbergungsbetrieb Beherbergung Rücksichtnahme

  • VGH Hessen, 01.07.2019 - 4 B 866/19

    Baurechts - Begriff des Wohnens

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2021 - 1 LA 91/20

    Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Bestandsschutz; Ermessen; Kulturlandschaft

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2023 - 1 ME 119/23

    Erhaltungssatzung; Ferienwohnen; Ferienwohnung; Nutzungsänderung;

  • VG Hannover, 20.07.2022 - 4 B 3866/21

    Baugrenze; bauliche Anlage; Beseitigungsanordnung; Lagerplatz;

  • OVG Niedersachsen, 12.01.2024 - 1 ME 104/23

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Aufschubinteresse; Aussetzungsinteresse;

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2021 - 1 ME 55/21

    Bauaufsichtliche Anordnung; bauordnungsrechtliche Anordnung; denkmalrechtliche

  • VG Schleswig, 21.02.2024 - 2 B 4/24

    Bauordnungsverfügung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2019 - 2 S 60.19

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung zwecks Wahrung der

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2023 - 1 ME 123/23

    Baugenehmigung; Eisdiele; Gastronomie; Gastronomiebetrieb; Nutzungsänderung;

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2023 - 1 LB 3/23

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Bauaufsichtsbehörde; Baugenehmigung;

  • VG München, 30.09.2015 - M 9 K 15.1411

    Rechtswidrige Zwangsgeldandrohung - kein Anspruch auf Ausnahme einer

  • VG Göttingen, 22.06.2022 - 2 A 251/19

    Bauvorschrift, örtliche; Bestimmtheit; Dacheindeckung; Dachfarbe; Konzept;

  • VG Hannover, 20.08.2021 - 12 B 2434/21

    Rinderstall; Überbelegung

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2021 - 1 LB 73/20

    Einfriedung; Grünfläche; Grünfläche, private; heimisch; Mauer; Pflanzbindung;

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2021 - 1 LA 49/20

    Bordell; Eigentümer; Einschreiten, bauaufsichtliches; Ermessen; Ermessen,

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 1 LA 150/18

    Anzeige; Ausfertigung; Bauaufsichtsbehörde; Bebauungsplan; Bekanntmachung;

  • VG Berlin, 11.03.2020 - 6 L 441.19
  • VG Hannover, 23.11.2021 - 12 B 4000/21

    Aliud; Formelle Illegalität; Legalisierungsbemühungen; Nutzung

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2023 - 1 ME 61/23

    Abnahme; Bezirkschornsteinfegermeister; Feuerstätte; Feuerungsanlage; Gaststätte;

  • VG Osnabrück, 08.10.2020 - 2 B 21/20

    Baurechtswidrig; Beseitigung; Beseitigungsverfügung; verantwortlich;

  • VG München, 20.06.2023 - M 8 S 23.1308

    Eilrechtsschutz, Zweckentfremdung von Wohnraum, Überlassung als

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