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   OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 1 ME 83/08   

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https://dejure.org/2008,4790
OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 1 ME 83/08 (https://dejure.org/2008,4790)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.08.2008 - 1 ME 83/08 (https://dejure.org/2008,4790)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. August 2008 - 1 ME 83/08 (https://dejure.org/2008,4790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anspruch auf Erschließung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 Abs. 3 BauGB; § 52 Abs. 1 NBauO; § 242 BGB
    Umfang des Anspruchs auf Erschließung; Verpflichtung einer Gemeinde zur Einräumung einer Baulast an Eigentümern von durch eine öffentliche Straße getrennten Grundstücke zu deren Überquerung; Verwirklichungsmöglichkeit einer Gemeinschaftsanlage i.S.d. § 52 ...

  • Judicialis

    NBauO § 5 Abs. 2; ; NBauO § 52 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NBauO § 5 Abs. 2; NBauO § 52 Abs. 1
    Anspruch auf Erschließung: Anspruch auf Erschließung; Baulast; Erschließung, Anspruch auf; Gemeinschaftsanlage; Privatstraße

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Erschließung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang des Anspruchs auf Erschließung; Verpflichtung einer Gemeinde zur Einräumung einer Baulast an Eigentümern von durch eine öffentliche Straße getrennten Grundstücke zu deren Überquerung; Verwirklichungsmöglichkeit einer Gemeinschaftsanlage i.S.d. § 52 ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 80 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86

    Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 1 ME 83/08
    Kommt es infolgedessen zu Unzuträglichkeiten, denen nur durch Erschließungsmaßnahmen abgeholfen werden kann, ist es der mitverantwortlichen Gemeinde verwehrt, sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, es sei allein Sache des Betroffenen, das Problem der Erschließung zu lösen (BVerwG, Urteile v. 6.2.1985 - 8 C 44.84 - DVBl 1985, 623 = BauR 1985, 310 = KStZ 1985, 152; v. 11.11.1987 - 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266 = DÖV 1988, 379 = KStZ 1988, 92 = NSt-N 1988, 139; v. 3.5.1991 - 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166 = DVBl 1991, 1304 = NVwZ 1991, 1086 = ZfBR 1991, 227; u. v. 22.3.1999 - 4 B 10.99 - BRS 62 Nr. 173 = ZfBR 2000, 70 = BauR 2000, 247; Urt. d. Sen. v. 22.1.1999 - 9 L 6980/96 - NVwZ-RR 2000, 486 = NdsRpfl 1999, 273 = NSt-N 1999, 143).

    Allerdings führen der Erlass einer Baugenehmigung oder die Erteilung des dafür erforderlichen Einvernehmens - als Unterfall der Verpflichtung zu "treuem Verhalten" (§ 242 BGB) - nur dann bei der Gemeinde zu einer Aufgabenverdichtung, wenn "eine ohne hinreichend gesicherte Erschließung erteilte Baugenehmigung zum Entstehen eines rechtswidrigen Zustandes führt und sich daraus Unzuträglichkeiten ergeben, denen nur durch Erschließungsmaßnahmen abgeholfen werden kann, den daran mitverantwortlichen Behörden 'verwehrt' ist, 'es einfach bei dem sich so ergebenden Zustand bewenden zu lassen und sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, dass es allein Sache des Betroffenen sei, mit diesem Zustand fertig zu werden'" (BVerwG, Urt. v. 11.11.1987 - 8 C 4.86 -, BRS 47 Nr. 105 unter Hinweis auf Urt. v. 21.2.1986 - 4 C 10.83 -, BRS 46 Nr. 106).

    Hatte sich dieser mit der Gemeinde darauf verständigt, für die Erschließung der Grundstücke reiche eine Privatstraße aus, dann ist es ihm (oder seinem Rechtsnachfolger) verwehrt, nunmehr der Gemeinde gegenüber die Beseitigung von Unzuträglichkeiten zu verlangen, die sich aus daraus resultierender unzureichender rechtlicher Sicherung der Erschließung ergeben (BVerwG, Urt. v. 11.11.1987 - 8 C 4.86 -, BRS 47 Nr. 105).

  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 1 ME 83/08
    Da gerade in Anknüpfung an rechtswidrig erteilte Baugenehmigungen oder des gemeindlichen Einvernehmens der Zeitraum besonders lang zu bemessen ist, nach dessen Verstreichen erst dem Bürger ein Anspruch gegen die Gemeinde zuwachsen kann (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 28.10.1981 - 8 C 4.81 -, BRS 43 Nr. 6 = DVBl. 1982, 540), ergeben sich auch insoweit schon ganz erhebliche Zweifel am Vorliegen des behaupteten Sicherungsanspruchs.

    Ein Anspruch auf planmäßige 'volle' Erschließung lässt sich so nicht begründen" (BVerwG, Urt. v. 6.2.1985 - 8 C 44.84 -, BRS 44 Nr. 49 unter Hinweis auf Urt. v. 4.10.1974 - IV C 59.72 -, DVBl. 1975, 37, 38 li. Sp. und Urt. v. 28.10.1981 - 8 C 4.81 -, BVerwGE 64, 186).

  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 59.72

    Baurecht: Umfang und Grenzen der gemeindlichen Erschließungspflicht für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 1 ME 83/08
    Als Anwendungsfälle der letzten Gruppe kommen namentlich die Erteilung einer Baugenehmigung oder des wegen unzureichend gesicherter Erschließung "eigentlich" rechtswidrigen Einvernehmens in Betracht (so schon BVerwG, Urt. v. 4.10.1974 - IV C 59.72 -, DVBl. 1975, 37).

    Ein Anspruch auf planmäßige 'volle' Erschließung lässt sich so nicht begründen" (BVerwG, Urt. v. 6.2.1985 - 8 C 44.84 -, BRS 44 Nr. 49 unter Hinweis auf Urt. v. 4.10.1974 - IV C 59.72 -, DVBl. 1975, 37, 38 li. Sp. und Urt. v. 28.10.1981 - 8 C 4.81 -, BVerwGE 64, 186).

  • VG Ansbach, 16.01.2020 - AN 17 K 17.00963

    Nebenbestimmung zu einer Baugenehmigung auf Herstellung einer Linksabbiegespur

    Der Anspruch auf Erschließung ist in diesem Fall nur auf die Herstellung des für die Erschließung Unerlässlichen gerichtet (OVG Lüneburg, B.v. 11.8.2008 - 1 ME 83/08 - KommJur 2009 Heft 4, 145).
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