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   OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09   

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OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09 (https://dejure.org/2010,8630)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.08.2010 - 11 LB 425/09 (https://dejure.org/2010,8630)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. August 2010 - 11 LB 425/09 (https://dejure.org/2010,8630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausweisung eines Ausländers der "zweiten Generation"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK; § 11 Abs. 1 AufenthG; § 25 Abs. 4 AufenthG; § 25 Abs. 5 AufenthG; § 53 AufenthG; § 56 Abs. 1 AufenthG
    Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers mit minderjährigen deutschen Kindern wegen Begehung mehrerer, teilweise lebensgefährdender Körperverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers mit minderjährigen deutschen Kindern wegen Begehung mehrerer, teilweise lebensgefährdender Körperverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers mit minderjährigen deutschen Kindern wegen Begehung mehrerer, teilweise lebensgefährdender Körperverletzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1322
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
    Stellt man weiterhin in Rechnung, dass die Straftaten des Klägers schwere, das Leben der Opfer gefährdende Gewaltdelikte darstellen und wegen der damit verbundenen Gefahr für höchste Rechtsgüter an die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung ausländerrechtlich nur geringe Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.9.2009 - 1 C 2/09 -, NVwZ 2010, 389 ff.), so ist dementsprechend hier ausländerrechtlich von einer Wiederholungsgefahr auszugehen.

    Insoweit gelten unterschiedliche Maßstäbe, zudem ist auf einen unterschiedlichen Prognosehorizont abzustellen (vgl. etwa Urt. d. BVerwG v. 2.9.2009, a. a. O., m. w. N.).

    Sie hat sich bei der notwendigen Abwägung des öffentlichen Interesses an einer Aufenthaltsbeendigung und der gegenläufigen privaten Interessen des Klägers und seiner Familienangehörigen an seinem Verbleib im Bundesgebiet zu Recht an den im Bescheid ausdrücklich aufgeführten Kriterien des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte orientiert, die sich - soweit hier erheblich - mit den in § 55 Abs. 3 AufenthG genannten Vorgaben für eine (Ermessens-)Ausweisung decken (vgl. zum Prüfprogramm auch BVerwG, Beschl. v. 2.9.2009, a. a. O.), und hat hierzu jeweils einzelfallbezogen Stellung genommen.

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
    b) Da der Kläger eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erstrebt und nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Streitgegenstand einer auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gerichteten Verpflichtungsklage insoweit beschränkt ist (vgl. Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40/07 -, BVerwGE 133, 73 ff.), stellt sich schon aus prozessualen Gründen nicht die Frage, ob dem Kläger für den erstrebten Daueraufenthalt im Bundesgebiet alternativ bzw. hilfsweise ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 4 Satz 2 oder § 25 Abs. 5 AufenthG zusteht.

    Aus den vorgenannten Gründen bedeutete das Verlassen des Bundesgebiets für den Kläger weder eine außergewöhnliche Härte im Sinne des § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG (vgl. zum Maßstab nochmals BVerwG, Urt. v. 27.1.2009, a. a. O.) noch ist ihm die Ausreise tatsächlich oder rechtlich im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG unmöglich.

  • BVerwG, 20.08.2009 - 1 B 13.09

    Ausweisung; Befristung; Ankündigung der Abschiebung aus der Haft.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
    Im Hinblick auf die in wesentlichen Grundzügen bereits in der genannten Verwaltungsvorschrift niedergelegten zeitlichen Regelfristen - danach sind die Wirkungen der Ausweisung zunächst auf ca. sieben Jahre zu befristen und nach Ablauf von vier Jahren kann über eine weitere Verkürzung entschieden werden -, bedarf es zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Ausweisung auch noch keiner aktuellen förmlichen Entscheidung darüber, in welchem zeitlichen Umfang genau die Wirkungen der Ausweisung (endgültig) befristet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.2009 - 1 B 13/09 -, NVwZ 2009, 1557 f.).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
    Vielmehr kann das öffentliche Interesse daran, den Ausländer an der Begehung schwerer Straftaten im Bundesgebiet zu hindern, auch solche familiären Belange zurückdrängen, wie sowohl in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa Beschl. v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682 f., und v. 12.4.2000 - 2 BvR 440/00 -, juris) als auch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (s. o.) anerkannt ist.
  • BVerfG, 12.04.2000 - 2 BvR 440/00

    Sofortige Vollziehung der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen trotz Ehe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
    Vielmehr kann das öffentliche Interesse daran, den Ausländer an der Begehung schwerer Straftaten im Bundesgebiet zu hindern, auch solche familiären Belange zurückdrängen, wie sowohl in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa Beschl. v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682 f., und v. 12.4.2000 - 2 BvR 440/00 -, juris) als auch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (s. o.) anerkannt ist.
  • BGH, 21.04.2009 - 1 StR 144/09

    Berücksichtigung des Verwertungsverbots aus § 51 Abs. 1 BZRG von Amts wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
    Ebenso wenig werden im Strafaussetzungsbeschluss die nach dem Bundeszentralregistergesetz zwar nicht mehr in ein Führungszeugnis aufzunehmenden (vgl. § 32 Abs. 2 Nr. 3), nach Maßgabe der §§ 46 Abs. 1 Nr. 1, 47 Abs. 1 und 3, 35 BZRG aber (noch) nicht tilgungsreifen und deshalb gerichtlich verwertbaren (vgl. BGH, Beschl. v. 21.4.2009 - 1 StR 144/09 -, juris), umfangreichen o. a. Jugendstrafen berücksichtigt.
  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
    Allerdings genießen solche Beziehungen zwischen Erwachsenen nicht ohne Weiteres den Schutz nach Art. 8 EMRK , wenn "keine zusätzlichen Elemente einer Abhängigkeit dargelegt werden, die über die üblichen gefühlsmäßigen Bindungen hinausgehen" (EGMR, Urt. v. 17.4.2003 - 52853/99 -, NJW 2004, 2147 f.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 1.3.2004 - 2 BvR 1570/03 -, NVwZ 2004, 852 ff., jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
    Allerdings genießen solche Beziehungen zwischen Erwachsenen nicht ohne Weiteres den Schutz nach Art. 8 EMRK , wenn "keine zusätzlichen Elemente einer Abhängigkeit dargelegt werden, die über die üblichen gefühlsmäßigen Bindungen hinausgehen" (EGMR, Urt. v. 17.4.2003 - 52853/99 -, NJW 2004, 2147 f.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 1.3.2004 - 2 BvR 1570/03 -, NVwZ 2004, 852 ff., jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09

    Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
    Sie hat weiterhin erkannt, dass insoweit der aktuelle Zeitpunkt maßgebend ist, und deshalb der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgend (vgl. Urt. v. 13.4.2010 - 1 C 10/09 -, juris, m. w. N.) ihre Ermessenserwägungen ständig verfahrensbegleitend aktualisiert, zuletzt mit Schriftsätzen vom 28. Juli und 2. August 2010 und in der mündlichen Verhandlung.
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2008 - 11 LA 7/07

    Pflicht der Tatsachengerichte zur Prüfung amtlicher Auskünfte bei der Äußerung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
    Denn es ist jedenfalls vom Kläger nicht vorgetragen worden und auch für den Senat nicht feststellbar, dass der Kläger nicht anstelle eines Passes zumindest ein Passersatzpapier erhalten und damit in sein Heimatland (freiwillig) zurückreisen könnte (vgl. zu den insoweit notwendigen, zumutbaren und erfolgversprechenden Bemühungen eines libanesischen Staatsangehörigen den Senatsbeschl. v. 5.2.2008 - 11 LA 7/07 -, juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

  • EGMR, 25.03.2010 - 40601/05

    Rechtssache M. gegen DEUTSCHLAND

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03

    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer

  • EGMR, 08.01.2009 - 10606/07

    JOSEPH GRANT v. THE UNITED KINGDOM

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2004 - 8 ME 30/04

    Ausnahmefall; Ausweisung; Generalprävention; Regelfall; schwerwiegende Gründe;

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LB 136/07

    Ausweisung und Androhung der Abschiebung aus dem Bundesgebiet; Verschleierung der

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 25.08

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • VG Göttingen, 09.05.2008 - 2 A 24/07

    Ausnahme; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Entwicklung; familiär; Kind; Kindeswohl;

  • RG, 03.03.1909 - I 225/08

    Ehrenzahlung. ; Ungerechtfertigte Bereicherung.

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 490/10

    Geltung des sog. "Vier-Augen-Prinzip" für die Ausweisung türkischer

    In die Verhältnismäßigkeitsprüfung sind auch hierbei als Kriterien einzustellen: Die Art und Schwere der von dem Ausländer begangenen Straftaten; die Dauer seines Aufenthalts in dem Land, aus dem er ausgewiesen werden soll; die seit der Tatbegehung verstrichene Zeit und das Verhalten des Ausländers während dieser Zeit; die Stabilität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen zum Gastland und zum Zielstaat der Ausweisung sowie die familiäre Situation des Ausländers (vgl. EGMR, Urt. v. 12.1.2010 - 47486/06 -, InfAuslR 2010, 369 ff., Senatsurt. v. 11.8.2010 - 11 LB 425/09 -, juris, Rn. 49 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 11 LB 481/09

    Zulässigkeit einer Regelausweisung gegenüber einem als Minderjähriger ins

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 23.10.2007 - 1 C 10/07 -, BVerwGE 129, 367 ff.), der der Senat folgt (vgl. etwa Urt. v. 11.8.2010 - 11 LB 425/09 -, juris), ist wegen der insoweit nach Maßgabe höherrangigen Rechts gebotenen individuellen Prüfung ein solcher Ausnahmefall im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG grundsätzlich für sog. Ausländer der zweiten Generation anzunehmen, d.h. für solche, die entweder bereits im Bundesgebiet geboren sind oder - wie der Kläger - als Kleinkind in das Bundesgebiet eingereist sind und hier seitdem rechtmäßig gelebt haben.
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 13 ME 76/22

    Abwägung; Ausweisung; Ausweisungsschutz, besonderer; Beschwerde;

    Die der Ausweisung zu Grunde liegende Prognoseentscheidung bezieht sich folglich nicht nur auf die Dauer der Bewährungszeit, sondern hat einen längeren Zeithorizont in den Blick zu nehmen (vgl. Senatsbeschl. v. 18.1.2019 - 13 LA 452/17 -, V.n.b. Umdruck S. 3 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 -, juris Rn. 21; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.7.2014 - 8 ME 72/14 -, juris Rn. 38; Urt. v. 11.8.2010 - 11 LB 425/09 -, juris Rn. 54).
  • VG Gießen, 17.09.2015 - 7 K 1356/14

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Fehler des Beklagten bei der Ermittlung und Gewichtung der in die Prüfung des Art. 8 ERMK, insbesondere auch in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzustellenden Belange (vgl. hierzu eingehend OVG Lüneburg, 11.08.2010 - 11 LB 425/09 - juris Rz. 50) sind nicht ersichtlich.
  • VG Saarlouis, 30.09.2010 - 10 K 317/10

    Ausländerrecht: zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz;

    OVG Lüneburg, Urteil vom 11.08.2010, 11 LB 425/09, zitiert nach Juris.
  • VG Braunschweig, 08.11.2010 - 4 B 249/10

    Ausweisung; Befristung; Privatleben; zweite Generation

    Hierzu gehört die Prüfung, inwieweit der Ausländer bei Berücksichtigung seines Alters, seiner persönlichen Befähigung, seiner Vertrautheit mit den Verhältnissen im Land seiner Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft und seiner dortigen familiären Anbindung entwurzelt ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11. August 2010 - 11 LB 425/09 -).
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