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   OVG Niedersachsen, 11.08.2021 - 7 LB 16/12   

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https://dejure.org/2021,37318
OVG Niedersachsen, 11.08.2021 - 7 LB 16/12 (https://dejure.org/2021,37318)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.08.2021 - 7 LB 16/12 (https://dejure.org/2021,37318)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. August 2021 - 7 LB 16/12 (https://dejure.org/2021,37318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Herstellung einer Zufahrt von einem Grundstück zu einer Bundesstraße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einer Klage auf Verpflichtung zur Erteilung der Sondernutzungsgenehmigung einer Zufahrt auf eine Bundesstraße nach § 8 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 1 FStrG fehlt es an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, wenn das Grundstück, für das die Zufahrt genehmigt ...

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Herstellung einer Zufahrt von einem Grundstück zu einer Bundesstraße

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 73.78

    Sondernutzungsgebühren - Bundesfernstraßen - Zufahrten - Zugänge - Außerhalb

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2021 - 7 LB 16/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind im Sinne des § 8a Abs. 1 Satz 1 FStrG Ortsdurchfahrten dann zur Erschließung der anliegenden Grundstücke "bestimmt", wenn das Vorhandensein der Straße den anliegenden Grundstücken die Qualität der (verkehrlichen) Erschließung vermittelt, wenn also ihretwegen eine von der Erschließung abhängige Nutzung der anliegenden Grundstücke - etwa nach den §§ 30 f. des Baugesetzbuches (BauGB) - sowohl tatsächlich möglich als auch rechtlich zulässig ist (vgl. bereits VG Hannover, Urteil vom 26. November 2019 - 7 A 8511/17 -, juris, Rn. 33 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 30. November 1984 - 4 C 2/82 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 26. Juni 1981 - 4 C 73/78 -, juris, Rn. 23; Urteil vom 4. April 1975 - IV C 55/74 -, juris, Rn. 17).

    Auf der anderen Seite kann im Einzelfall auch eine nur einseitige Bebauung für die Annahme einer Erschließungsfunktion ausreichen bzw. maßgebend sein, sofern diese im bebauungsrechtlichen Sinn einen Zusammenhang darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1981 - 4 C 73/78 -, juris, Rn. 24; VG Hannover, ibid.).

  • BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 2.82

    Erforderlichkeit einer Ausnahmegenehmigung für Außenwerbung an Brücken über

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2021 - 7 LB 16/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind im Sinne des § 8a Abs. 1 Satz 1 FStrG Ortsdurchfahrten dann zur Erschließung der anliegenden Grundstücke "bestimmt", wenn das Vorhandensein der Straße den anliegenden Grundstücken die Qualität der (verkehrlichen) Erschließung vermittelt, wenn also ihretwegen eine von der Erschließung abhängige Nutzung der anliegenden Grundstücke - etwa nach den §§ 30 f. des Baugesetzbuches (BauGB) - sowohl tatsächlich möglich als auch rechtlich zulässig ist (vgl. bereits VG Hannover, Urteil vom 26. November 2019 - 7 A 8511/17 -, juris, Rn. 33 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 30. November 1984 - 4 C 2/82 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 26. Juni 1981 - 4 C 73/78 -, juris, Rn. 23; Urteil vom 4. April 1975 - IV C 55/74 -, juris, Rn. 17).

    Tritt die zuständige Behörde dieser Entwicklung, die sich gegenüber der Verkehrsfunktion der Bundesfernstraße nachteilig auswirken kann, nicht entgegen, erwächst der Straße auch eine Erschließungsfunktion (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1984 - 4 C 2/82 -, juris, Rn. 12-14 zu § 9 FStrG; VG Hannover, ibid.).

  • VG Hannover, 26.11.2019 - 7 A 8511/17

    Bestandskraft; Bundesstraße; Erschließungsfunktion; Gläubiger; Ortsdurchfahrt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2021 - 7 LB 16/12
    "Der Begriff der Ortsdurchfahrt in § 8a Abs. 1 Satz 1 FStrG bestimmt sich nach materiellen Kriterien (vgl. bereits VG Hannover, Urteil vom 26. November 2019 - 7 A 8511/17 -, juris, Rn. 28).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind im Sinne des § 8a Abs. 1 Satz 1 FStrG Ortsdurchfahrten dann zur Erschließung der anliegenden Grundstücke "bestimmt", wenn das Vorhandensein der Straße den anliegenden Grundstücken die Qualität der (verkehrlichen) Erschließung vermittelt, wenn also ihretwegen eine von der Erschließung abhängige Nutzung der anliegenden Grundstücke - etwa nach den §§ 30 f. des Baugesetzbuches (BauGB) - sowohl tatsächlich möglich als auch rechtlich zulässig ist (vgl. bereits VG Hannover, Urteil vom 26. November 2019 - 7 A 8511/17 -, juris, Rn. 33 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 30. November 1984 - 4 C 2/82 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 26. Juni 1981 - 4 C 73/78 -, juris, Rn. 23; Urteil vom 4. April 1975 - IV C 55/74 -, juris, Rn. 17).

  • VG Münster, 21.09.2016 - 7 K 1249/15

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Zufahrt zu einer Bundesstraße

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2021 - 7 LB 16/12
    Die Erschließung bloß einzelner Grundstücke genügt jedoch nicht (vgl. VG Münster, Urteil vom 21. September 2016 - 7 K 1249/15 -, juris, Rn. 20 f.; VG Hannover, ibid.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 - 11 A 14/16

    Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesfernstraßengesetz ( FStrG ) für die Errichtung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2021 - 7 LB 16/12
    Ähnliches gilt für Grünstreifen, Zäune und Buschwerk (vgl. BVerwG, ibid., Rn. 15; VG Hannover, ibid.) und separierende Einrichtungen wie Lärmschutzwände (vgl. OVG Münster, Urteil vom 8. Dezember 2017 - 11 A 14/16 -, juris, Rn. 64; VG Hannover, ibid.).
  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74

    Errichtung einer Tankstelle - Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2021 - 7 LB 16/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind im Sinne des § 8a Abs. 1 Satz 1 FStrG Ortsdurchfahrten dann zur Erschließung der anliegenden Grundstücke "bestimmt", wenn das Vorhandensein der Straße den anliegenden Grundstücken die Qualität der (verkehrlichen) Erschließung vermittelt, wenn also ihretwegen eine von der Erschließung abhängige Nutzung der anliegenden Grundstücke - etwa nach den §§ 30 f. des Baugesetzbuches (BauGB) - sowohl tatsächlich möglich als auch rechtlich zulässig ist (vgl. bereits VG Hannover, Urteil vom 26. November 2019 - 7 A 8511/17 -, juris, Rn. 33 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 30. November 1984 - 4 C 2/82 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 26. Juni 1981 - 4 C 73/78 -, juris, Rn. 23; Urteil vom 4. April 1975 - IV C 55/74 -, juris, Rn. 17).
  • BVerwG, 19.12.1986 - 7 B 144.86

    Einordnung von Straßenmusik als Sondernutzung ist verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2021 - 7 LB 16/12
    Eine zu einem gebundenen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis führende Ermessensreduzierung auf Null liegt dabei regelmäßig nur dann vor, wenn die Realisierung eines grundrechtlich geschützten Sondernutzungsinteresses keine ernsthafte Beeinträchtigung sowohl der im Kern durch Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG geschützten Rechte anderer Verkehrsteilnehmer als auch des durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Anliegergebrauchs mit sich bringt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.1996 - 11 B 24.96 -, juris; Beschluss vom 19.12.1986 - 7 B 144.86 -, juris; Urteil vom 07.06.1978 - 7 C 5.78 -, juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10.05.1993 - 12 L 124/90 -, juris; Grupp in: Marschall, FStrG, 6. Aufl. 2012, § 8, Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.1993 - 12 L 124/90

    Sondernutzungserlaubnis; Zufahrt; Landwirtschaftliches Betreibsgrundstück;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2021 - 7 LB 16/12
    Eine zu einem gebundenen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis führende Ermessensreduzierung auf Null liegt dabei regelmäßig nur dann vor, wenn die Realisierung eines grundrechtlich geschützten Sondernutzungsinteresses keine ernsthafte Beeinträchtigung sowohl der im Kern durch Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG geschützten Rechte anderer Verkehrsteilnehmer als auch des durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Anliegergebrauchs mit sich bringt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.1996 - 11 B 24.96 -, juris; Beschluss vom 19.12.1986 - 7 B 144.86 -, juris; Urteil vom 07.06.1978 - 7 C 5.78 -, juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10.05.1993 - 12 L 124/90 -, juris; Grupp in: Marschall, FStrG, 6. Aufl. 2012, § 8, Rn. 8).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2021 - 7 LB 16/12
    Eine zu einem gebundenen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis führende Ermessensreduzierung auf Null liegt dabei regelmäßig nur dann vor, wenn die Realisierung eines grundrechtlich geschützten Sondernutzungsinteresses keine ernsthafte Beeinträchtigung sowohl der im Kern durch Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG geschützten Rechte anderer Verkehrsteilnehmer als auch des durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Anliegergebrauchs mit sich bringt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.1996 - 11 B 24.96 -, juris; Beschluss vom 19.12.1986 - 7 B 144.86 -, juris; Urteil vom 07.06.1978 - 7 C 5.78 -, juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10.05.1993 - 12 L 124/90 -, juris; Grupp in: Marschall, FStrG, 6. Aufl. 2012, § 8, Rn. 8).
  • BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 24.96

    Straßen- und Wegerecht: Anspruch einer Religionsgemeinschaft auf Erteilung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2021 - 7 LB 16/12
    Eine zu einem gebundenen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis führende Ermessensreduzierung auf Null liegt dabei regelmäßig nur dann vor, wenn die Realisierung eines grundrechtlich geschützten Sondernutzungsinteresses keine ernsthafte Beeinträchtigung sowohl der im Kern durch Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG geschützten Rechte anderer Verkehrsteilnehmer als auch des durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Anliegergebrauchs mit sich bringt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.1996 - 11 B 24.96 -, juris; Beschluss vom 19.12.1986 - 7 B 144.86 -, juris; Urteil vom 07.06.1978 - 7 C 5.78 -, juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10.05.1993 - 12 L 124/90 -, juris; Grupp in: Marschall, FStrG, 6. Aufl. 2012, § 8, Rn. 8).
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