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OVG Niedersachsen, 11.09.1992 - 4 M 3953/92 |
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OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. September 1992 - 4 M 3953/92 (https://dejure.org/1992,15162)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
Jugendhilfe
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.1992 - 4 M 3953/92
Diesen Überlegungen kann der Antragsgegner nicht mit Erfolg entgegenhalten, er müsse zunächst entscheiden können, ob er eine vom Gesetzgeber neu geschaffene Aufgabe der Jugendhilfe an sich ziehe oder einem freien Träger überlasse und deshalb könne der Antragsteiler auch .nicht den Grundsatz der Priorität für sich in Anspruch nehmen, den das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung vom 18.7.1967 (BVerfGE 22 S. 180) als einen maßgebenden Gesichtspunkt für die Verteilung der Aufgaben zwischen Träger der Jugendhilfe und freien Trägern genannt habe.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2001 - 12 A 853/00
Sozialrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ablehnung einer finanziellen …
Zu den möglichen Präzisierungen eines Antrag auf Zusammenarbeit vgl. VG Hannover, Beschluss vom 2. Juli 1992 - 3 B 60/92 Hi -, RsDE Heft 24, S. 57 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. September 1992 - 4 M 3953/92 -, RsDE Heft 24, S. 64 ff.