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   OVG Niedersachsen, 11.09.2008 - 7 K 1269/00   

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OVG Niedersachsen, 11.09.2008 - 7 K 1269/00 (https://dejure.org/2008,30972)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.09.2008 - 7 K 1269/00 (https://dejure.org/2008,30972)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. September 2008 - 7 K 1269/00 (https://dejure.org/2008,30972)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Verlegung einer Bundesstraße; Erheblichkeit der Beeinträchtigung von Erhaltungszielen; Abweichungsprüfung bei nicht hinreichendem Ausschluss erheblicher Beeinträchtigungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Noch kein Ende des Rechtsstreits um die Ortsumgehung Hildesheim - Verfahren vertagt

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2008 - 7 K 1269/00
    1.) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der naturschutzrechtlichen Sach- und Rechtslage ist der Erlass des ergänzenden Planfeststellungsbeschlusses der Beklagten vom 28. Februar 2007, der die zuvor durchgeführte bzw. nachgeholte Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens ("Projekts", § 10 Abs. 1 Nr. 11 a) BNatSchG) mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets Nr. 115 sowie eine aktualisierte Bewertung des Artenschutzes enthält und damit die Planfeststellung nach dem Willen der Beklagten auf eine neue Grundlage stellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, "Hessisch-Lichtenau", NuR 2008, 633; juris, Rn. 63).

    Das ist etwa auch dann der Fall, wenn sie auf andere Flächen bzw. in andere Bereiche ausweichen kann (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a.a.O., Rn. 132; BVerwG, Urt.v. 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, "Halle-West", BVerwGE 128, 1, Rn. 43 f.).

    Für die Eignung reicht aus, dass eine ausreichend hohe Wahrscheinlichkeit ihrer Wirksamkeit besteht (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a.a.O., Rn. 201).

    Lediglich bei Unsicherheiten, die sich auch dann nicht ausräumen lassen, kann mit Wahrscheinlichkeiten und Schätzungen gearbeitet werden (BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, a.a.O., Rn. 60, 62, unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 7. September 2004 - C-127/02 -, Slg. 2004, I-7405, Rn. 59, 67; BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a.a.O., Rn. 94).

    Das wird dadurch deutlich, dass es im Sinne von § 34 Abs. 2 BNatSchG (Art. 6 Abs. 3 FFH-RL) nicht schlechthin um eine Beeinträchtigung "des Gebiets" geht, sondern um eine solche der darin vorhandenen Lebensraumtypen unter Berücksichtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks (BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, a.a.O., Rn. 129; dies aufgreifend BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a.a.O., Rn. 74, 94, 152).

    Ob damit eine nicht weiter aufklärungsfähige Unsicherheit über Wirkungszusammenhänge mit der Folge anzunehmen ist, dass die Unwahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung angenommen werden kann oder, wofür gewisse Anhaltspunkte bestehen, wissenschaftlich begründete "erhebliche Zweifel verbleiben", die ohne Abweichungsprüfung zur Unzulässigkeit des Projekts führen (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a.a.O.), lässt der Senat offen.

    Denn diese muss das Thema konkret aufgreifen und ist von der Planfeststellungsbehörde regelmäßig in einem eigenständigen Verfahrens(teil) zu bewältigen (BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, a.a.O., Rn. 114; Urt. v. 12. März 2008, a.a.O., Rn. 144).

    Vorausgesetzt wird lediglich ein von Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln, dessen Gewicht ausreicht, sich gegenüber den Belangen des Gebietsschutzes durchzusetzen (BVerwG, Urt. v. 27. Januar 2000, a.a.O., ; Urt. v. 12. März 2008, a.a.O., Rn. 153).

    Diese "strengen Anforderungen" (BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, a.a.O., Rn. 121, 122) bzw. "verschärften Zulassungsvoraussetzungen" (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a.a.O., Rn. 149) erfüllt das Vorhaben nicht.

    Da diese Gründe nicht strenger als die des § 34 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG sind (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a.a.O., Rn. 239) und, wie oben zum Habitatschutz ausgeführt, vorliegen, kann auch die Befreiung nicht beanstandet werden.

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2008 - 7 K 1269/00
    Das ist etwa auch dann der Fall, wenn sie auf andere Flächen bzw. in andere Bereiche ausweichen kann (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a.a.O., Rn. 132; BVerwG, Urt.v. 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, "Halle-West", BVerwGE 128, 1, Rn. 43 f.).

    Lediglich bei Unsicherheiten, die sich auch dann nicht ausräumen lassen, kann mit Wahrscheinlichkeiten und Schätzungen gearbeitet werden (BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, a.a.O., Rn. 60, 62, unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 7. September 2004 - C-127/02 -, Slg. 2004, I-7405, Rn. 59, 67; BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a.a.O., Rn. 94).

    Das wird dadurch deutlich, dass es im Sinne von § 34 Abs. 2 BNatSchG (Art. 6 Abs. 3 FFH-RL) nicht schlechthin um eine Beeinträchtigung "des Gebiets" geht, sondern um eine solche der darin vorhandenen Lebensraumtypen unter Berücksichtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks (BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, a.a.O., Rn. 129; dies aufgreifend BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a.a.O., Rn. 74, 94, 152).

    Die Stickstoff-Depositionen, die derzeit auf das Gebiet einwirken, betragen 19 kg N (ha*a) und liegen damit bereits im kritischen Bereich (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, a.a.O., Rn. 108).

    Denn diese muss das Thema konkret aufgreifen und ist von der Planfeststellungsbehörde regelmäßig in einem eigenständigen Verfahrens(teil) zu bewältigen (BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, a.a.O., Rn. 114; Urt. v. 12. März 2008, a.a.O., Rn. 144).

    Aussagen der Beklagten in ihrem prozessualen Vortrag, die förmlich geprüften Abweichungsvoraussetzungen "einfacher Art" nach § 34 Abs. 3 BNatSchG seien so gewichtig, dass sie zugleich auch den gesteigerten Voraussetzungen des § 34 Abs. 4 S. 1 BNatSchG genügten, reichen nicht aus, dieses Defizit aufzufangen, weil es etwa über eine allenfalls mögliche Substantiierung oder Erläuterung der darauf nicht zugeschnittenen vorgenommenen Abweichungsprüfung weit hinausginge (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, a.a.O., Rn. 71).

    Diese "strengen Anforderungen" (BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, a.a.O., Rn. 121, 122) bzw. "verschärften Zulassungsvoraussetzungen" (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a.a.O., Rn. 149) erfüllt das Vorhaben nicht.

    Aus diesem Grund führt der Rechtsfehler nicht zur Aufhebung, sondern "lediglich" zur Feststellung der Rechtswidrigkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, a.a.O., Rn. 20 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2008 - 7 K 1269/00
    Auf die Revision des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung mit Urteil vom 27. Januar 2000 - 4 C 2.99 - (BVerwGE 110, 302) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Entscheidung an das erkennende Gericht zurückverwiesen.

    Der Entscheidungsmaßstab ist mit der unmittelbaren Anwendbarkeit der gesetzlichen Bestimmungen, anders als das noch zur Zeit des ersten Urteils des Senats vom 18. November 1998 der Fall gewesen sein mag, damit eindeutig (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Januar 2000, a.a.O. "potentielles FFH-Gebiet").

    Vorausgesetzt wird lediglich ein von Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln, dessen Gewicht ausreicht, sich gegenüber den Belangen des Gebietsschutzes durchzusetzen (BVerwG, Urt. v. 27. Januar 2000, a.a.O., ; Urt. v. 12. März 2008, a.a.O., Rn. 153).

    Der Schutz der Gesundheit muss dabei der wesentliche Zweck sein, so dass begleitende Nebenzwecke nicht genügen (BVerwG, Urt. v. 27. Januar 2000, a.a.O, ); zur Abwehr von Gesundheitsgefahren in diesem Sinne ist ein Straßenbauvorhaben nur dann erforderlich, wenn es dazu bestimmt und auch geeignet ist, die Verkehrsteilnehmer gezielt vor solchen Risiken zu bewahren, die über das allgemein übliche mit dem Straßenverkehr ohnehin verbundene Maß der Gefährdung hinausgehen (a.a.O., ).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2008 - 7 K 1269/00
    Zumindest in der vorliegenden Situation, in der sie das gleichgerichtete überwiegende öffentliche Interesse zum Habitatschutz bereits abwägend dargelegt hat, ist dies auch zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, Flughafen Schönefeld, BVerwGE 125, 116 f., Rn. 562, 566).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2008 - 7 K 1269/00
    Diese Feststellung ist in der beantragten Aufhebung, § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO, als Minus enthalten und bei einer, wie hier, nicht auszuschließenden Behebung der gegebenen Rechtsmängel durch ein späteres ergänzendes Verfahren auszusprechen, § 17e Abs. 6 S. 2 Bundesfernstraßengesetz - FStrG - (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 19.94 -, BVerwGE 100, 370).
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07

    Wasserstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren JadeWeserPort Wilhelmshaven;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2008 - 7 K 1269/00
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass das naturschutzrechtliche Verbandsklagerecht keinen Anspruch auf gerichtliche Prüfung der Planrechtfertigung beinhaltet (Beschl. v. 5. März 2008 - 7 MS 114/07 -, NuR 2008, 265, LS 2).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2008 - 7 K 1269/00
    Lediglich bei Unsicherheiten, die sich auch dann nicht ausräumen lassen, kann mit Wahrscheinlichkeiten und Schätzungen gearbeitet werden (BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, a.a.O., Rn. 60, 62, unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 7. September 2004 - C-127/02 -, Slg. 2004, I-7405, Rn. 59, 67; BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a.a.O., Rn. 94).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 7 K 912/98

    Naturschutzverein; Planfeststellungsverfahren; Rüge fehlerhafter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2008 - 7 K 1269/00
    Der Senat hat der Klage mit Urteil vom 18. November 1998 - 7 K 912/98 - insoweit stattgegeben, als er festgestellt hat, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig sei.
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 28/07

    Genaue Beschreibung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen

    Vorausgesetzt wird lediglich ein von Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln, dessen Gewicht ausreicht, sich gegenüber den Belangen des Gebietsschutzes durchzusetzen (BVerwG, Urt. v. 27.01.2000, - 4 C 2.99 -, BVerwGE 110, 302 (314); Urt. v. 12.03.2008, - 9 A 3.06 -, Hessisch-Lichtenau, a.a.O. Rn. 153; Nds.OVG, Urt. v. 11.09.2008 - 7 K 1269/00 -).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 59/07

    Planerische Rechtfertigung eines Instrumentenlandesystems an einer Landebahn

    Vorausgesetzt wird lediglich ein von Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln, dessen Gewicht ausreicht, sich gegenüber den Belangen des Gebietsschutzes durchzusetzen (BVerwG, Urt. v. 27.01.2000, - 4 C 2.99 -, BVerwGE 110, 302 (314); Urt. v. 12.03.2008, - 9 A 3.06 -, Hessisch-Lichtenau, a.a.O. Rn. 153; Nds.OVG, Urt. v. 11.09.2008 - 7 K 1269/00 -).
  • VG Oldenburg, 30.06.2014 - 5 A 4319/12

    Auwald; Emssperrwerk; FFH-Verträglichkeitsprüfung; FHH-Gebiet; gehobene

    Eine solche Prüfung durfte der Beklagte hier auch vornehmen, da im Gebiet vorkommende prioritäre Lebensraumtypen oder prioritäre Arten nicht nur betroffen, sondern erheblich beeinträchtigt sein müssen (vgl. OVG Lüneburg, Urt.v.11.09.2008 - 7 K 1269/00 - juris).
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