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   OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 20 ZD 11/07   

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https://dejure.org/2008,23058
OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 20 ZD 11/07 (https://dejure.org/2008,23058)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.02.2008 - 20 ZD 11/07 (https://dejure.org/2008,23058)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 20 ZD 11/07 (https://dejure.org/2008,23058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einbehaltung von Dienstbezügen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 38 Abs. 1 Nr. 1 NDiszG; § 38 Abs. 2 NDiszG; § 58 Abs. 2 NDiszG; § 71 NDiszG; § 85 NBG; § 20 StGB; § 21 StGB
    Berechnung des Streitwertes in Verfahren über die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Dienstbezügen nach den Vorschriften des niedersächsischen Disziplinargesetzes (NDiszG) ; Kriterien für das Vorliegen ernstlicher Zweifel i.S.e. Beschwerdegrundes gemäß § ...

  • Judicialis

    NBG § 85; ; NDiszG § 38 Abs. 1 Nr. 1; ; NDiszG § 38 Abs. 2; ; NDiszG § 58 Abs. 2; ; NDiszG § 71

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechnung des Streitwertes in Verfahren über die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Dienstbezügen nach den Vorschriften des niedersächsischen Disziplinargesetzes (NDiszG) ; Kriterien für das Vorliegen ernstlicher Zweifel i.S.e. Beschwerdegrundes gemäß § ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 20 ZD 11/07
    Hinsichtlich der Einbehaltung von Dienstbezügen ist in Anlehnung an Verfahren, in denen ein sog. Teilstatus im Streit ist (vgl. hierzu: BVerwG, Beschl. v. 13.09.1999 - BVerwG 2 B 53.99 -, NVwZ-2000, 188 ff.), als Streitwert von dem zweifachen Jahresbetrag des Kürzungsbetrags der aktuellen Dienstbezüge auszugehen, der wegen des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren ist.
  • OVG Niedersachsen, 12.04.2007 - 19 LD 4/06

    Vorwurf der Entnahme von Verwarnungsgeldern aus der Verwarnungsgeldkasse zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 20 ZD 11/07
    Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ist im vorliegenden Fall mit Blick auf die Ausführungen in dem genannten Gutachten des Facharztes E. auch nicht noch ein ein Restvertrauen rechtfertigender Milderungsgrund aufgrund einer besonderen Konfliktsituation - wie etwa das Handeln in einer wirtschaftlichen Notlage in einer psychischen Ausnahmesituation - anzunehmen (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 24.05.2007 - BVerwG 2 C 25/06 -, Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 4 ; Nds. OVG, Urt. v. 12.04.2007 - 19 LD 4/06).
  • BVerwG, 16.05.1994 - 1 DB 7.94

    Disziplinarmaßnahme - Dienstentfernung - Förmliches Disziplinarverfahren -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 20 ZD 11/07
    Wenn eine Entfernung des Beamten aus dem Dienst erkennbar nicht zu erwarten ist, bedarf es vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit des Vorliegens und der Darlegung besonderer, die vorläufige Dienstenthebung rechtfertigender Gründe (BVerwG, Beschl. v. 16.5.1994 - 1 DB 7, 94 -, DÖD 1995, 61; Beschl. v. 21.9.2000 - 1 DB 7, 00 -, IÖD 2001, 101; NDH, Beschl. v. 21.10.2005 - 2 NDH M 3/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2018 - 3 ZD 10/17

    Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung einer Lehrerin; Beamtenrechtliche

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung im Sinne des § 58 Abs. 2 NDiszG liegen vor, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass die Voraussetzungen der Anordnung nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 NDiszG erfüllt sind, (mindestens) ebenso groß ist wie die Wahrscheinlichkeit, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind (vgl. zum Bundes- und Landesrecht auch Nds. OVG, Beschluss vom 13.5.2005 - 3 ZD 1/05 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 17.3.2006 - 19 MD 8/06 - Beschluss vom 12.2.2008 - 20 ZD 11/07 - Beschluss vom 16.6.2016 - 6 ZD 1/16 - Beschluss vom 13.3.2017 - 6 ZD 1/17 - Beschluss vom 10.1.2018 - 3 ZD 7/17 - Beschluss vom 11.1.2018 - 6 ZD 3/17 -, juris Rn. 4; Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Stand: April 2016, Band 2, § 63 Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 11/08

    Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeibeamten aufgrund der Erhebung einer

    Diese Kürzung beruht zum einen darauf, dass es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt (§ 58 Abs. 1 NDiszG); zum anderen ist zu berücksichtigen, dass bei der Streitwertbemessung nach § 52 Abs. 5 Nr. 1 GKG die besoldungsrechtlichen Folgen einer Entlassung bereits enthalten sind, während im Disziplinarrecht die Einbehaltung von Dienstbezügen gesondert nach § 38 Abs. 2 NDiszG angeordnet wird (Nds. OVG, Beschlüsse v. 12.2.2008 - 19 ZD 11/07 - und - 20 ZD 11/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2023 - 3 MD 7/23
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Dienstbezügen im Sinne des § 58 Abs. 2 NDiszG liegen vor, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass die Voraussetzungen der Anordnung nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 NDiszG erfüllt sind, (mindestens) ebenso groß ist wie die Wahrscheinlichkeit, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind (vgl. zum Bundes- und Landesrecht auch Nds. OVG, Beschluss vom 13.5.2005 - 3 ZD 1/05 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 17.3.2006 - 19 MD 8/06 - Beschluss vom 12.2.2008 - 20 ZD 11/07 - Beschluss vom 16.6.2016 - 6 ZD 1/16 - Beschluss vom 13.3.2017 - 6 ZD 1/17 - Beschluss vom 10.1.2018 - 3 ZD 7/17 - Beschluss vom 11.1.2018 - 6 ZD 3/17 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 9.2.2018 - 3 ZD 10/17 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 1.4.2022 - 3 MD 4/22 -).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2018 - 6 ZD 3/17

    Ernstliche Zweifel; vorläufige Dienstenthebung

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung im Sinne des § 63 Abs. 2 BDG liegen vor, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass die Voraussetzungen der Anordnung nach § 38 Abs. 1 BDG erfüllt sind, (mindestens) ebenso groß ist wie die Wahrscheinlichkeit, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind (vgl. zum Bundes- und Landesrecht auch Nds. OVG, Beschluss vom 13.5.2005 - 3 ZD 1/05 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 17.3.2006 - 19 MD 8/06 - Beschluss vom 12.2.2008 - 20 ZD 11/07 - Nds. OVG, Beschluss vom 16.6.2016 - 6 ZD 1716 - Beschluss vom 13.3.2017 - 6 ZD 1/17 - Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Stand: April 2016, Band 2, § 63 Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 3 MD 6/21

    Ersetzen von Rechtsgrundlagen

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Dienstbezügen im Sinne des § 58 Abs. 2 NDiszG liegen vor, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass die Voraussetzungen der Anordnungen nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 NDiszG erfüllt sind, (mindestens) ebenso groß ist wie die Wahrscheinlichkeit, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind (vgl. zum Bundes- und Landesrecht auch Nds. OVG, Beschluss vom 13.5.2005 - 3 ZD 1/05 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 17.3.2006 - 19 MD 8/06 - Beschluss vom 12.2.2008 - 20 ZD 11/07 - Beschluss vom 16.6.2016 - 6 ZD 1/16 - Beschluss vom 13.3.2017 - 6 ZD 1/17 - Beschluss vom 10.1.2018 - 3 ZD 7/17 - Beschluss vom 11.1.2018 - 6 ZD 3/17 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 9.2.2018 - 3 ZD 10/17 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 25.11.2019 - 3 ZD 5/19 - Beschluss vom 2.2.2021 - 3 ZD 12/20 -).
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 6/08

    Polizeibeamte vorläufig des Dienstes enthoben

    Diese Kürzung beruht zum einen darauf, dass es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt (§ 58 Abs. 1 NDiszG); zum anderen ist zu berücksichtigen, dass bei der Streitwertbemessung nach § 52 Abs. 5 Nr. 1 GKG die besoldungsrechtlichen Folgen einer Entlassung bereits enthalten sind, während im Disziplinarrecht die Einbehaltung von Dienstbezügen gesondert nach § 38 Abs. 2 NDiszG angeordnet wird ( Nds. OVG, Beschlüsse v. 12.2.2008 - 19 ZD 11/07 und 20 ZD 11/07 -).
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