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   OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 2 LA 134/08   

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https://dejure.org/2009,61582
OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 2 LA 134/08 (https://dejure.org/2009,61582)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.02.2009 - 2 LA 134/08 (https://dejure.org/2009,61582)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 2 LA 134/08 (https://dejure.org/2009,61582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Duldung oder Streichen der Wohnsitzauflage trotz fehlender Mitwirkung wegen GG Art 6 oder EMRK Art 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 2 LA 134/08
    Hierbei reicht es aus, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 23. Juni 2000, - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 (1459) = NdsVBl.

    2000, 244 (245) = NVwZ 2000, 1163).

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2004 - 2 LA 413/03

    Adipositas; Atemschutz; Atemschutztauglichkeit; Ausnahme; Ausnahmefall; Beamter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 2 LA 134/08
    An die Darlegung sind nicht geringe Anforderungen zu stellen (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. Oktober 2004, - 2 LA 413/03 -, NdsRpfl 2005, 80-81).
  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 2 LA 134/08
    Wird die Streichung einer den Wohnsitz regelnden Auflage zur Durchführung oder Absicherung einer verantwortungsvoll gelebten, dem Schutzzweck des Art. 6 GG entsprechende Eltern-Kind-Gemeinschaft begehrt, so verlangen sowohl Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG als auch das Recht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 8 EMRK (vgl. zu einem tatsächlich gelebten Näheverhältnis zwischen den Familienmitgliedern EGMR, Urteil vom 13. Juni 1979 - 6833/74 -, Fall Marckx, EuGRZ 1979, S. 454; Thym, EuGRZ 2006, S. 541 m. w. N.) unabhängig von einem Verschulden des Ausländers an den Gründen, die zur Nichtbeendigung des Aufenthalts führen, im Interesse des Kindes eine zeitliche Perspektive zur Herstellung der Familieneinheit.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2003 - 3 L 347/02

    Antrag auf Zulassung zur Berufung nach § 124a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 2 LA 134/08
    Das bloße Benennen oder Geltendmachen eines Zulassungsgrundes genügt dem Darlegungserfordernis ebenso wenig wie eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens oder gar eine - ergänzende - Bezugnahme hierauf (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. März 2003, - 3 L 347/02 -, NVwZ-RR 2003, 695).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2005 - 2 LA 1286/04

    Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung; Mietbeihilfe für die Dauer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 2 LA 134/08
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen dann vor, wenn der Erfolg des Rechtsmittels (mindestens) ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. August 2005, - 2 LA 1286/04 -, DWW 2005, 382; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: März 2008, RdNrn. 26 a und b zu §§ 124 sowie 195 und 395 e, g und h zu § 80; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 15. Aufl., München 2007, RdNr. 7 zu § 124).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 2 LA 134/08
    Insgesamt ist bei dem Darlegungserfordernis zu beachten, dass es nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden darf, welches die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 21. Januar 2000, - 2 BvR 2125/97 -, DVBl. 2000, 407).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1624/06

    Bestellung eines Vormundes für einen Minderjährigen verletzt dessen Onkel und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 2 LA 134/08
    Dieses den Eltern verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat gewährleistete Freiheitsrecht dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008, - 1 BvR 1624/06 -, NJW 2008, 2835-2836).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2004 - 2 ME 662/04

    Anspruch auf eine zusätzliche zweite Duldung in einem anderen Bundesland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 2 LA 134/08
    Es entspricht zwar der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 9. März 2004, - 2 ME 662/04 -, www.dbovg.niedersachsen.de), dass eine fehlende oder unzureichende Mitwirkung bei der Beschaffung von Heimreisepapieren - wie sie im Falle der Klägerin auch nach der Ansicht des Senats vorliegt - der Erteilung einer Duldung bzw. der Streichung einer die Wohnsitznahme beschränkenden Auflage entgegenstehen kann.
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 2 LA 134/08
    Ohne eine absolute zeitliche Grenze der Zumutbarkeit fixieren zu müssen, bedarf es nach Ansicht des Senats keiner näheren Ausführungen, dass jedenfalls dreieinhalb Jahre nach der Geburt des der Familieneinheit bedürfenden Kleinkindes und nach einer entsprechender Antragstellung der Klägerin die Grenze des der Klägerin und ihrem Kind Zumutbaren überschritten ist, da der persönliche Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dient und das Kind beide Eltern braucht (BVerfG, Beschluss vom 08. Dezember 2005, - 2 BvR 1001/04 -, FamRZ 2006, 187-190).
  • OVG Niedersachsen, 16.07.2009 - 2 OA 248/09

    Streitwert für Klagen gegen eine Nebenbestimmung eines Aufenthaltstitels

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschl. v. 12.2.2009 - 2 LA 134/08 -), die sich mit der des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 28.6.2007 - 1 C 17.07 -) und anderer Obergerichte (Sächsisches OVG, Beschl. v. 6.6.2008 - 3 E 3/08 -, juris Langtext Rdnr. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.12.2007 - 17 E 883/07 -, juris Langtext Rdnr. 3, jeweils m. w. N.; s. auch VG Kassel, Beschl. v. 20.3.2009 - 4 L 203/09.KS -, juris Langtext Rdnr. 14; a. A. etwa: Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.2.2008 - 19 C 07.3481 -, juris Langtext Rdnr. 2; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.7.2006 - 2 O 192/06 -, juris Langtext Rdnr. 2 m. w. N.) deckt, ist der Streitwert für Klagen gegen die einem Aufenthaltstitel oder einer Duldung beigefügte Nebenbestimmung wie hier einer Wohnsitzauflage nicht - wie das Verwaltungsgericht offenbar angenommen hat - mit dem hälftigen, sondern mit dem vollen Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG in Ansatz zu bringen.
  • VG Oldenburg, 03.03.2009 - 11 B 705/09

    Duldung; zweite; Zuständigkeit; örtliche; Kind; deutsches

    Nach Ansicht der Kammer kommt es bei einem Wohnsitzwechsel zu einem deutschen Familienangehörigen auch nicht darauf an, ob bereits eine gewisse Zeit der Trennung verstrichen ist (so die Rspr. bei einem Wohnsitzwechsel zu einem ebenfalls vollziehbar ausreispflichtigen Angehörigen, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 2 LA 134/08 - VG Oldenburg, Urteil vom 23. Januar 2008 - 11 A 5697/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 02.06.2009 - 2 LA 303/08

    D (A), Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel, Aufenthaltserlaubnis,

    Deshalb bemisst der Senat etwa die zeitliche Grenze, innerhalb derer einer Familie mit kleinen Kindern unter ausländerrechtlichen Aspekten zugemutet werden kann, vorübergehend getrennt zu leben, insbesondere im Interesse der Kleinkinder mit drei Monaten (vgl. Senat, Beschl. v. 9.4.2004 - 2 ME 662/04 - m.w.N.; Beschl. v. 12.2.2009 - 2 LA 134/08 -).
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