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   OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 6 LD 4/11   

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OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 6 LD 4/11 (https://dejure.org/2013,4671)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.03.2013 - 6 LD 4/11 (https://dejure.org/2013,4671)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. März 2013 - 6 LD 4/11 (https://dejure.org/2013,4671)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Aberkennung des Ruhegehalts gegenüber einem Polizeibeamten nach Begehen eines außerdienstlichen Dienstvergehens (§ 184b Abs. 4 S. StGB); Bezug des Dienstvergehens zu den dienstlichen Pflichten; Bedeutung der gesetzlichen Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aberkennung des Ruhegehalts gegenüber einem Polizeibeamten nach Begehen eines außerdienstlichen Dienstvergehens (§ 184b Abs. 4 S. StGB ); Bezug des Dienstvergehens zu den dienstlichen Pflichten; Bedeutung der gesetzlichen Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Polizist verliert Pension wegen Kinderpornos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aberkennung des Ruhegehalts gegenüber einem Polizeibeamten nach Begehen eines außerdienstlichen Dienstvergehens (§ 184b Abs. 4 S. StGB); Bezug des Dienstvergehens zu den dienstlichen Pflichten; Bedeutung der gesetzlichen Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die ...

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Aberkennung des Ruhegehalts bei Kinderpornografie - Ein außerdienstlicher Besitz von Kinderpornografie bei einem Polizeibeamten kann die Aberkennung des Ruhegehalts rechtfertigen

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Polizist verliert Pension wegen Kinderpornos

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 6 LD 4/11
    Maßgeblich ist die Rechtslage zum Tatzeitpunkt, weil sich aus der Neufassung des Bundesbeamtengesetzes durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl I S. 160) für den Beklagten keine materiell-rechtlich günstigere Regelungen ergeben, denen im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB Anwendungsvorrang zukäme (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 25.8.2009 - 1 D 1.08 -, juris, Rdnr. 33; Urt. v. 25.3.2010 - 2 C 83.08 -, BVerwGE 136, 173, zit. nach juris, Rdnr. 17; Urt. v. 19.8.2010 - 2 C 13.10 -, juris, Rdnr. 8).

    Die Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens muss sich entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten), d. h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten, oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beziehen (vgl. BVerwG, Urteile v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - u. - 2 C 13.10 -, juris, jew. Rdnr. 14).

    Beim außerdienstlichen Besitz kinderpornografischer Schriften hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines Zollinspektors einen solchen Dienstbezug verneint (vgl. Urt. v. 19.8.2010 - 2 C 13.10 -, a. a. O., Rdnr. 15).

    Unabhängig davon ergibt sich die Disziplinarwürdigkeit des außerdienstlichen Dienstvergehens des Beklagten auch aus der Einordnung der Strafandrohung des § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB (bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe) im mittleren Bereich und der daraus folgenden Eignung dieser Handlung zur Beeinträchtigung des Ansehens des Berufsbeamtentums (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.8.2010 - 2 C 13.10 -, a. a. O., Rdnr. 17 ff.).

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme für strafbares außerdienstliches Verhalten die Bedeutung der gesetzlichen Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die Bemessung der Maßnahme hervorgehoben (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.8.2010 - 2 C 13.10 -, a. a. O.; Urt. v. 19.8.2010 - BVerwG 2 C 5.10 -, a. a. O.; Beschl. v. 21.12.2010 -, a. a. O.; Beschl. v. 25.5.2012 - 2 B 133/11 -, a. a. O.).

    Bei dem erstmaligen außerdienstlichen Besitz solcher Schriften seien danach die Schwere des Dienstvergehens und damit die angemessene Disziplinarmaßnahme in Anlehnung an die gesetzliche Strafandrohung zu ermitteln, weil der Gesetzgeber dadurch seine Einschätzung zum Unwert eines Verhaltens verbindlich zum Ausdruck gebracht habe, sodass die Verwaltungsgerichte ihre eigene Einschätzung des Unwertgehaltes eines Delikts nicht an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen dürften, selbst wenn sie den Strafrahmen für unangemessen niedrig hielten (BVerwG, Urteil vom 19.8.2010 - 2 C 13.10 -, a. a. O.; Urteil vom 19.8.2010 - 2 C 5.10 -, a. a. O.; Beschluss vom 21.12.2010, a. a. O.).

    Demgegenüber können nachträgliche Therapiemaßnahmen bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn eine günstige Zukunftsprognose gestellt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.8.2010 - 2 C 13.10 -, a. a. O., Rdnr. 30).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 6 LD 4/11
    Die Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens muss sich entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten), d. h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten, oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beziehen (vgl. BVerwG, Urteile v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - u. - 2 C 13.10 -, juris, jew. Rdnr. 14).

    Der Dienstbezug ist gegeben, wenn das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung in dem Amt im konkret-funktionellen Sinn zulässt oder den Beamten in der Dienstausübung beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteile v. 19.8.2010, a. a. O., jew. Rdnr. 15).

    Insoweit genügt die bloße Eignung, zu einem konkreten Ansehensschaden oder konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (vgl. Urt. v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 -, a. a. O., Rdnr. 15 und 17; Beschl. v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 -, juris, Rdnr. 11).

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme für strafbares außerdienstliches Verhalten die Bedeutung der gesetzlichen Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die Bemessung der Maßnahme hervorgehoben (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.8.2010 - 2 C 13.10 -, a. a. O.; Urt. v. 19.8.2010 - BVerwG 2 C 5.10 -, a. a. O.; Beschl. v. 21.12.2010 -, a. a. O.; Beschl. v. 25.5.2012 - 2 B 133/11 -, a. a. O.).

    Bei dem erstmaligen außerdienstlichen Besitz solcher Schriften seien danach die Schwere des Dienstvergehens und damit die angemessene Disziplinarmaßnahme in Anlehnung an die gesetzliche Strafandrohung zu ermitteln, weil der Gesetzgeber dadurch seine Einschätzung zum Unwert eines Verhaltens verbindlich zum Ausdruck gebracht habe, sodass die Verwaltungsgerichte ihre eigene Einschätzung des Unwertgehaltes eines Delikts nicht an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen dürften, selbst wenn sie den Strafrahmen für unangemessen niedrig hielten (BVerwG, Urteil vom 19.8.2010 - 2 C 13.10 -, a. a. O.; Urteil vom 19.8.2010 - 2 C 5.10 -, a. a. O.; Beschluss vom 21.12.2010, a. a. O.).

    Sei ein Dienstbezug gegeben, so bilde bei einem Strafrahmen bis zu einem Jahr die Zurückstufung den Orientierungsrahmen, bei einem Strafrahmen bis zu zwei Jahren die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2010, a. a. O.; Urteil vom 19.8.2010 - 2 C 5.10 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 6 LD 4/11
    Es genügt, wenn das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung in dem Amt im konkret-funktionellen Sinn zulässt oder den Beamten in der Dienstausübung beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2010 - 2 B 29.10 -, juris, Rdnr. 7).

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme für strafbares außerdienstliches Verhalten die Bedeutung der gesetzlichen Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die Bemessung der Maßnahme hervorgehoben (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.8.2010 - 2 C 13.10 -, a. a. O.; Urt. v. 19.8.2010 - BVerwG 2 C 5.10 -, a. a. O.; Beschl. v. 21.12.2010 -, a. a. O.; Beschl. v. 25.5.2012 - 2 B 133/11 -, a. a. O.).

    Bei dem erstmaligen außerdienstlichen Besitz solcher Schriften seien danach die Schwere des Dienstvergehens und damit die angemessene Disziplinarmaßnahme in Anlehnung an die gesetzliche Strafandrohung zu ermitteln, weil der Gesetzgeber dadurch seine Einschätzung zum Unwert eines Verhaltens verbindlich zum Ausdruck gebracht habe, sodass die Verwaltungsgerichte ihre eigene Einschätzung des Unwertgehaltes eines Delikts nicht an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen dürften, selbst wenn sie den Strafrahmen für unangemessen niedrig hielten (BVerwG, Urteil vom 19.8.2010 - 2 C 13.10 -, a. a. O.; Urteil vom 19.8.2010 - 2 C 5.10 -, a. a. O.; Beschluss vom 21.12.2010, a. a. O.).

    Sei ein Dienstbezug gegeben, so bilde bei einem Strafrahmen bis zu einem Jahr die Zurückstufung den Orientierungsrahmen, bei einem Strafrahmen bis zu zwei Jahren die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2010, a. a. O.; Urteil vom 19.8.2010 - 2 C 5.10 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 6 LD 4/11
    Insoweit genügt die bloße Eignung, zu einem konkreten Ansehensschaden oder konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (vgl. Urt. v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 -, a. a. O., Rdnr. 15 und 17; Beschl. v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 -, juris, Rdnr. 11).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn auf diese Weise der Ansehens- und Autoritätsverlust nicht rückgängig gemacht werden kann, wie dies bei Bestehen eines Dienstbezugs der Fall ist (so für Lehrer: BVerwG, Beschl. v. 25.5.2012, a. a. O., Rdnr. 17; VGH BW, Urt. v. 20.6.2012 - DL 13 S 155/12 -, juris, Rdnr. 45).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 6 LD 4/11
    Maßgeblich ist die Rechtslage zum Tatzeitpunkt, weil sich aus der Neufassung des Bundesbeamtengesetzes durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl I S. 160) für den Beklagten keine materiell-rechtlich günstigere Regelungen ergeben, denen im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB Anwendungsvorrang zukäme (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 25.8.2009 - 1 D 1.08 -, juris, Rdnr. 33; Urt. v. 25.3.2010 - 2 C 83.08 -, BVerwGE 136, 173, zit. nach juris, Rdnr. 17; Urt. v. 19.8.2010 - 2 C 13.10 -, juris, Rdnr. 8).

    Der geänderten Stellung der Beamten in der Gesellschaft, von denen außerdienstlich kein wesentlich anderes Sozialverhalten als von jedem Bürger erwartet wird, sollte Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.8.2000 - 1 D 37.99 -, BVerwGE 112, 19 und v. 25.3.2010, a. a. O., Rdnr. 15).

  • BVerwG, 08.11.2001 - 2 WD 29.01
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 6 LD 4/11
    Je höher ein Beamter in seiner Aufgabenstellung steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er und umso größer sind auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein gestellt werden müssen und umso schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich hat zu Schulden kommen lassen (BVerwG, Urteil vom 8.11.2001 - 2 WD 29/01, juris, Rdnr. 18).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 6 LD 4/11
    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.5.2007 - 2 C 9.06 -, juris, Rdnr. 16).
  • BVerwG, 14.05.2012 - 2 B 146.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischen Materials; Bedeutung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 6 LD 4/11
    Die besondere Stellung als Polizeivollzugsbeamter mit Vorgesetzten- und Vorbildfunktion rechtfertigen als Gesichtspunkte, die nicht bereits den Unrechtsgehalt der Straftat kennzeichnen (vgl. dazu: BVerwG, Beschl v. 20.11.2012 - 2 B 56.12 -, juris, Rdnr. 15; Beschl. v. 14.5.2012 - 2 B 146.11 -, juris, Rdnr. 9 f.), bereits die Überschreitung des Orientierungsrahmens.
  • BVerwG, 20.11.2012 - 2 B 56.12

    Disziplinarklageverfahren; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; außerdienstliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 6 LD 4/11
    Die besondere Stellung als Polizeivollzugsbeamter mit Vorgesetzten- und Vorbildfunktion rechtfertigen als Gesichtspunkte, die nicht bereits den Unrechtsgehalt der Straftat kennzeichnen (vgl. dazu: BVerwG, Beschl v. 20.11.2012 - 2 B 56.12 -, juris, Rdnr. 15; Beschl. v. 14.5.2012 - 2 B 146.11 -, juris, Rdnr. 9 f.), bereits die Überschreitung des Orientierungsrahmens.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2012 - DL 13 S 155/12

    Disziplinarrecht - Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Besitz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 6 LD 4/11
    Dies gilt jedoch nicht, wenn auf diese Weise der Ansehens- und Autoritätsverlust nicht rückgängig gemacht werden kann, wie dies bei Bestehen eines Dienstbezugs der Fall ist (so für Lehrer: BVerwG, Beschl. v. 25.5.2012, a. a. O., Rdnr. 17; VGH BW, Urt. v. 20.6.2012 - DL 13 S 155/12 -, juris, Rdnr. 45).
  • BVerwG, 22.03.2001 - 8 B 262.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verneinung des Vorliegens

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der

  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07

    Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

  • BVerwG, 16.03.2010 - 2 B 3.10

    Vertretungsbefugnis von Mitarbeitern einer Behörde; Bundesministerium des Innern;

  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20

    Entfernung aus dem Dienst

    Die Verletzung von Pflichten durch Vorgesetzte oder andere Beamte in hervorgehobener dienstlicher Stellung hat wesentlich größere Auswirkungen auf die allgemeine Dienstmoral und das Ansehen des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit als bei Beamten in untergeordneter Dienststellung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1978 - I D 60.77 -, Rn. 13, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 12. März 2013 - 6 LD 4/11 -, Rn. 63, juris, mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 8. November 2001 - 2 WD 29.01, Rn. 18, juris zu § 10 Abs. 1 SG; Weiß, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Kommentar, Bd. II, J 270 Rn. 224 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2019 - 3d A 1816/17

    Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis; Disziplinarklage wegen eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.05.2012 - 2 B 133.11 -, juris Rn. 17; Schl.-H. OVG, Urteil vom 14.03.2016 - 14 LB 8/13 -, juris Rn. 85; Bay. VGH, Urteil vom 05.11.2014 - 16a D 13.1568 -, juris Rn. 82; Nds. OVG, Urteil vom 12.03.2013- 6 LD 4/11 -, juris Rn. 58; VGH Bad.-Württ.,Urteil vom 20.06.2012 - DL 13 S 155/12 -, juris Rn. 44.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 80 D 2.12

    Justizvollzugsamtsinspektor; Besitz kinderpornographischer Schriften (hier 3.434

    Die Anzahl der von ihm besessenen kinderpornographischen Bild- und Filmdateien ist mehr als nennenswert, so dass auch im Vergleich zu anderen in der Rechtsprechung der Disziplinargerichte entschiedenen Fällen von einem erheblichen Umfang gesprochen werden kann (diese Beurteilung treffend etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 12. März 2013 - 6 LD 4/11 -, juris Rn. 62 zum Besitz von 400 kinderpornographischen Dateien; VGH Mannheim, Urteil vom 2. April 2009 - DL 16 S 3290/08 -, juris Rn. 48 zum Besitz von 1.500 Bilddateien und Videosequenzen im nicht gelöschten Bereich und 500 Bilddateien und Videosequenzen im gelöschten Bereich des inkriminierten Inhalts; Urteil vom 24. August 2011 - DL 13 S 583/11 -, juris Rn. 32 zum Besitz von mindestens 3.000 kinderpornographischen Bildträgern; die Formulierung "außerordentlicher großer Umfang" verwendend VGH München, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 16a D 08.509 -, juris Rn. 16, 80 zum Besitz von 1.315 kinderpornographischen Bild- und 23 kinderpornographischen Videodateien; dort auch zahlreiche Nachweise zu Fällen, in denen Rechtsmittelgerichte auf den Besitz kinderpornographischer Dateien disziplinarrechtlich zu befinden hatten und die festgestellte Anzahl inkriminierter Schriften deutlich geringer war).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2013 - 6 LD 1/13

    Vorliegen des Disziplinarmaßes im Fall der Ausübung einer zunächst genehmigten

    Allein das Vorliegen einer psychischen Erkrankung reicht zur Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit nicht aus (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 12.3.2013 - 6 LD 4/11 -, juris Rn. 57).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2018 - 3d A 963/16
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 -, juris Rdn. 17; Schl.-H. OVG, Urteil vom 14. März 2016 - 14 LB 8/13 -, juris Rdn. 85; Bay. VGH, Urteil vom 5. November 2014 - 16a D 13.1568 -, juris Rdn. 82; Nds. OVG, Urteil vom 12. März 2013 - 6 LD 4/11 -, juris Rdn. 58; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. Juni 2012 - DL 13 S 155/12 -, juris Rdn. 44.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2017 - 3d A 204/16

    Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 -, Rn. 17, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juni 2012 - DL 13 S 155/12 -, Rn. 44, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 12. März 2013 - 6 LD 4/11 -, Rn. 58, juris.
  • OVG Thüringen, 17.09.2013 - 8 DO 292/13

    Entfernung eines Kriminalbeamten aus dem Dienst - außerdienstlicher Besitz

    Der Senat folgt der Einschätzung des OVG Lüneburg, dass ein Polizeivollzugsbeamter, der eine gesellschaftlich besonders missachtete Straftat, etwa aus dem Bereich der Kinderpornografie, begeht, einen Ansehens- und Autoritätsverlust verursacht, der ihn bei seiner Dienstausübung nachhaltig beeinträchtigt (OVG Lüneburg, Urteil vom 12. März 2013 - 6 LD 4/11 - Rdnr. 48, juris), auch für die Beurteilung des Verhaltens eines Kriminalpolizeibeamten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2017 - 3d A 325/14

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines sehr

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 -, juris, Rdnr. 17, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juni 2012 - DL 13 S 155/12 -, juris, Rdnr. 44; OVG Lüneburg, Urteil vom 12. März 2013 - 6 LD 4/11 -, juris, Rdnr. 58.
  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1132

    Disziplinarrecht Polizeiobermeister (BesGr. A 8); außerdienstliches

    Ebenso geht das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 31. Mai 2012 (2 B 141/11 - juris) bei einem Polizeiobermeister (Besoldungsgruppe A 8) im Polizeivollzugsdienst davon aus, dass der Besitz kinderpornographischer Bilder keinen Dienstbezug aufweist (a.A. OVG Lüneburg, U.v. 12.3.2013 - 6 LD 4/11 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 27.2.2013 - 3 A 11032/12 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20

    Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Schulleiters bei

    Die Verletzung von Pflichten durch Vorgesetzte oder andere Beamte in hervorgehobener dienstlicher Stellung hat wesentlich größere Auswirkungen auf die allgemeine Dienstmoral und das Ansehen des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit als bei Beamten in untergeordneter Dienststellung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1978 - I D 60.77 -, Rn. 13, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 12. März 2013 - 6 LD 4/11 -, Rn. 63, juris, mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 8. November 2001 - 2 WD 29.01, Rn. 18, juris; zu § 10 Abs. 1 SG; Weiß, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Kommentar, Bd. II, J 270 Rn. 224 m. w. ).
  • OVG Thüringen, 07.05.2013 - 8 DO 472/11

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst - Besitz kinderpornographischer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 3d A 2381/13
  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 16a D 12.1440

    Polizeivollzugsbeamter im Innendienst; außerdienstliches Herunterladen von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2014 - 81 DB 2.13

    Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Teilen der

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