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   OVG Niedersachsen, 12.03.2018 - 2 ME 1/18   

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https://dejure.org/2018,6379
OVG Niedersachsen, 12.03.2018 - 2 ME 1/18 (https://dejure.org/2018,6379)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.03.2018 - 2 ME 1/18 (https://dejure.org/2018,6379)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. März 2018 - 2 ME 1/18 (https://dejure.org/2018,6379)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG; § 158 Abs. 1 VwGO; § 58 Abs. 2 VwGO
    Gewährung eines Nachteilsausgleich in Gestalt einer Zeitverlängerung wegen einer Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie); Änderung des Maßstabs der Leistungsbewertung (sog. Notenschutz) im Fall einer Lese- und Rechtschreibstörung; Notenschutz auf der Grundlage einer ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notenschutz wegen Lese-Rechtschreibstörung; Beschwerde im Verfahren des vorl. Rechtsschutzes

  • rechtsportal.de

    Gewährung eines Nachteilsausgleich in Gestalt einer Zeitverlängerung wegen einer Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie); Änderung des Maßstabs der Leistungsbewertung (sog. Notenschutz) im Fall einer Lese- und Rechtschreibstörung; Notenschutz auf der Grundlage einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung (Schüler) - Nachteilsausgleich und Notenschutz bei Legasthenie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 618
  • DÖV 2018, 492
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2017 - 2 PA 46/17

    ADHS; ADS; Mitwirkungspflicht; Nachteilsausgleich; Notenschutz; Rügeobliegenheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2018 - 2 ME 1/18
    Solange eine solche gesetzliche Grundlage nicht besteht, kann Notenschutz auf der Grundlage einer Verwaltungspraxis nur ganz ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn sich Maßnahmen des Nachteilausgleichs im Einzelfall als ungeeignet erweisen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschl. v. 10.10.2017 - 2 ME 1547/17 -, v. 20.2.2017 - 2 PA 46/17 - und v. 10.3.2015 - 2 ME 7/15 -, NVwZ-RR 2015, 574, juris, Rdnr. 12 ff.).

    Da es in Niedersachsen an einer gesetzlichen Regelung fehlt, ist auch nach der Rechtsprechung des Senats bereits deshalb die Gewährung von Notenschutz rechtswidrig (vgl. Senatsbeschl. v. 20.2.2017 - 2 PA 46/17 -).

    Ein darüber hinaus gehender Anspruch auf den hier streitgegenständlichen Notenschutz besteht hingegen nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats gerade nicht, sondern kommt - ungeachtet des Umstandes, dass es hierfür einer gesetzlichen Grundlage bedarf - allenfalls als ultima ratio erst dann in Betracht, wenn Maßnahmen des Nachteilsausgleichs sich im Einzelfall als ungeeignet erwiesen haben (Senatsbeschl. v. 10.10.2017 - 2 ME 1547/17 -, v. 20.2.2017 - 2 PA 46/17 - und v. 10.3.2015 - 2 ME 7/15 -, NVwZ-RR 2015, 574, juris, Rdnr. 12 ff. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2015 - 2 ME 7/15

    Isolierte Rechtschreibschwäche; Legasthenie; Nachteilsausgleich; Notenschutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2018 - 2 ME 1/18
    Solange eine solche gesetzliche Grundlage nicht besteht, kann Notenschutz auf der Grundlage einer Verwaltungspraxis nur ganz ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn sich Maßnahmen des Nachteilausgleichs im Einzelfall als ungeeignet erweisen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschl. v. 10.10.2017 - 2 ME 1547/17 -, v. 20.2.2017 - 2 PA 46/17 - und v. 10.3.2015 - 2 ME 7/15 -, NVwZ-RR 2015, 574, juris, Rdnr. 12 ff.).

    Ein darüber hinaus gehender Anspruch auf den hier streitgegenständlichen Notenschutz besteht hingegen nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats gerade nicht, sondern kommt - ungeachtet des Umstandes, dass es hierfür einer gesetzlichen Grundlage bedarf - allenfalls als ultima ratio erst dann in Betracht, wenn Maßnahmen des Nachteilsausgleichs sich im Einzelfall als ungeeignet erwiesen haben (Senatsbeschl. v. 10.10.2017 - 2 ME 1547/17 -, v. 20.2.2017 - 2 PA 46/17 - und v. 10.3.2015 - 2 ME 7/15 -, NVwZ-RR 2015, 574, juris, Rdnr. 12 ff. m.w.N.).

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2018 - 2 ME 1/18
    Die von der Antragstellerin angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juni 2016 (BVerfG, Beschl. v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, NVwZ 2016, 1243, juris) verhält sich entscheidungserheblich nicht zu dem hier interessierenden Problemkreis, sondern stellt allein auf das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes im Zusammenhang mit prozessrechtlichen Fragen im Zulassungsrecht nach § 124 Abs. 2 VwGO ab.
  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2018 - 2 ME 1/18
    Das Gebot der Chancengleichheit nach Art. 3 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 12 Abs. 1 GG und das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG vermittelt indes keinen Anspruch auf Notenschutz, d.h. auf Leistungsbewertung, die das individuelle Leistungsvermögen berücksichtigt (BVerwG, Urt. v. 29.7.2015 - BVerwG 6 C 35.14 -, NVwZ 2016, 541, juris, Rdnr. 20 und 30 f., jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2014 - 3 M 358/13

    Notenschutz für Schüler in der Qualifikationsphase der Sekundarstufe II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2018 - 2 ME 1/18
    Nach der oben aufgezeigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats, die mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10.2.2014 - 3 M 358/13 -, NVwZ-RR 2014, 560, juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 5.2.2010 - 7 A 2406/09.Z -, NVwZ-RR 2010, 767, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.6.2009 - OVG 3 M 16.09 -, juris) in Einklang steht, ergibt sich aus den Grundrechten gerade kein unmittelbar zwingender Anspruch auf den von der Antragstellerin eingeforderten Notenschutz.
  • VGH Bayern, 13.02.2012 - 15 ZB 10.131

    Ausschöpfen des Gebührenrahmens für einen Vorbescheid; Kostenentscheidung bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2018 - 2 ME 1/18
    Eine Kostenentscheidung bei einer Teilerledigung ist auch dann nach § 158 Abs. 2 VwGO unanfechtbar, wenn das Gericht die Entscheidung über die Kosten wegen der Teilerledigung in demselben Beschluss getroffen hat, in dem es im Übrigen zur Sache Stellung genommen hat (BVerwG, Urt. v. 3.11.2011 - BVerwG 7 C 3.11 -, DVBl. 2012, 176, juris, Rdnr. 32 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 19.1.2007 - 8 ME 171/06 -, juris, Rdnr. 16; Bay. VGH, Beschl. v. 13.2.2012 - 15 ZB 10.131 -, BayVBl. 2012, 539, juris, Rdnr. 25).
  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2018 - 2 ME 1/18
    Eine Kostenentscheidung bei einer Teilerledigung ist auch dann nach § 158 Abs. 2 VwGO unanfechtbar, wenn das Gericht die Entscheidung über die Kosten wegen der Teilerledigung in demselben Beschluss getroffen hat, in dem es im Übrigen zur Sache Stellung genommen hat (BVerwG, Urt. v. 3.11.2011 - BVerwG 7 C 3.11 -, DVBl. 2012, 176, juris, Rdnr. 32 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 19.1.2007 - 8 ME 171/06 -, juris, Rdnr. 16; Bay. VGH, Beschl. v. 13.2.2012 - 15 ZB 10.131 -, BayVBl. 2012, 539, juris, Rdnr. 25).
  • VGH Hessen, 05.02.2010 - 7 A 2406/09

    Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2018 - 2 ME 1/18
    Nach der oben aufgezeigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats, die mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10.2.2014 - 3 M 358/13 -, NVwZ-RR 2014, 560, juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 5.2.2010 - 7 A 2406/09.Z -, NVwZ-RR 2010, 767, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.6.2009 - OVG 3 M 16.09 -, juris) in Einklang steht, ergibt sich aus den Grundrechten gerade kein unmittelbar zwingender Anspruch auf den von der Antragstellerin eingeforderten Notenschutz.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2009 - 3 M 16.09

    Prüfungsrecht: Umfang des Anspruchs auf Nachteilsausgleich eines Legasthenikers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2018 - 2 ME 1/18
    Nach der oben aufgezeigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats, die mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10.2.2014 - 3 M 358/13 -, NVwZ-RR 2014, 560, juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 5.2.2010 - 7 A 2406/09.Z -, NVwZ-RR 2010, 767, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.6.2009 - OVG 3 M 16.09 -, juris) in Einklang steht, ergibt sich aus den Grundrechten gerade kein unmittelbar zwingender Anspruch auf den von der Antragstellerin eingeforderten Notenschutz.
  • VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 2155/07

    Konkludente Zustimmung des Beklagten zur Erledigungserklärung des Klägers -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2018 - 2 ME 1/18
    Ob die Kostenentscheidung entgegen dieser Ausführungen ausnahmsweise auch hinsichtlich des erledigten Teils mit Rechtsmitteln angefochten werden kann, wenn hinsichtlich des erledigten und des streitig gebliebenen Teils nicht nur formal, sondern auch sachlich eine einheitliche Kostenentscheidung ergangen ist - in diesem Sinn etwa BVerwG, Urt. v. 8.9.2005 - 3 C 50.04 -, NJW 2006, 536, juris, Rdnr. 32 f. m.w.N.; a. A. etwa VG Freiburg, Urt. v. 19.6.2008 - 1 K 2155/07 -, juris, Rdnr. 43 - kann dahinstehen.
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2007 - 8 ME 171/06

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister

  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 50.04

    Subvention; Gewährung eines zinslosen Darlehens; Zweistufentheorie; Rückforderung

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2021 - 2 MC 73/21

    Chancengleichheit; Nachteilsausgleich; Notenschutz; Prüfung

    Führen als Nachteilsausgleich beantragte Ausgleichsmaßnahmen tatsächlich zu einer Veränderung der in der Prüfung gestellten Leistungsanforderungen (hier: Hausarbeit in deutscher Sprache anstelle einer Englischklausur), handelte es sich um die Beantragung eines Notenschutzes, auf den grundsätzlich kein Anspruch besteht (Fortführung der ständigen Senatsrechtsprechung, vgl. Beschl. v. 12.3.2018 - 2 ME 1/18 -, juris Rn. 23 m.w.N.).

    Senatsrspr., Beschl. v. 12.3.2018 - 2 ME 1/18 -, juris Rn. 23; v. 10.10.2017 - 2 ME 1547/17 -, juris Rn. 6; v. 20.2.2017 - 2 PA 46/17 -, juris Rn. 15; v. 10.3.2015 - 2 ME 7/15 -, juris Rn. 9 ff., u. v. 10.7.2008 - 2 ME 309/08 -, juris Rn. 19; vgl. auch Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 260).

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2021 - 2 LA 212/20

    Chancengleichheit; Nachteilsausgleich; Notenschutz; Prüfung

    Rspr. d. Sen., Beschl. v. 12.3.2018 - 2 ME 1/18 -, juris Rn. 23; v. 10.10.2017 - 2 ME 1547/17, juris Rn. 6; v. 20.2.2017 - 2 PA 46/17 -, juris Rn. 15; v. 10.3.2015 - 2 ME 7/15 -, juris Rn. 9 ff.; u. v. 10.7.2008 - 2 ME 309/08 -, juris Rn. 19; vgl. auch Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 260).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2021 - 3 S 5.21

    Feststellung des Rechts eines Schülers, dass sein Fernbleiben vom

    Auch in einem solchen Fall bleibt es trotz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung grundsätzlich dabei, dass die Kostenentscheidung bezüglich des für erledigt erklärten Teils unanfechtbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 -, juris Rn. 32; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. März 2018 - 2 ME 1/18 -, juris Rn. 13 ff.; Hug in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 158 Rn. 5).
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