Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 13 LA 177/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Benutzung einer kommunalen Kläranlage
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 124a Abs. 4 VwGO; § 124a Abs. 5 VwGO; § 13 Abs. 1 ZwVerbG; § 816 Abs. 1 S. 1 BGB; § 903 BGB
Ergänzende Vertragsauslegung einer Partei bzgl. einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen zwei abwasserbeseitigungspflichtigen Kommunen über die gemeinsame Benutzung einer gemeindeeigenen Kläranlage im Hinblick auf deren Veräußerung an einen Abwasserverband; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Keine Rückzahlung von Investitionskostenbeteiligung wegen Veräußerung der Kläranlage Varel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ergänzende Vertragsauslegung einer Partei bzgl. einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen zwei abwasserbeseitigungspflichtigen Kommunen über die gemeinsame Benutzung einer gemeindeeigenen Kläranlage im Hinblick auf deren Veräußerung an einen Abwasserverband; ...
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 25.08.2008 - S 1 A 408/07
- OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 13 LA 177/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 13 LA 177/08
Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, jeweils zit. nach juris).Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen hingegen nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, welche das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, a.a.O.).
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05
Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 13 LA 177/08
Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 13 LA 177/08
Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, jeweils zit. nach juris). - BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05
Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 13 LA 177/08
Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris). - BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 13 LA 177/08
Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).