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   OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 12 LC 139/09   

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https://dejure.org/2011,6323
OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 12 LC 139/09 (https://dejure.org/2011,6323)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.05.2011 - 12 LC 139/09 (https://dejure.org/2011,6323)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 (https://dejure.org/2011,6323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anfechtungsklage gegen Luftreinhalte- und Aktionsplan; Umweltzone; Anfechtung von Fahrverboten; Zuständigkeit in Niedersachsen; Schädlichkeit des Unterlassens der Öffentlichkeitsbeteiligung; maßgeblicher Überprüfungszeitpunkt für das Gericht; Aufstellungspflicht für ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 40 Abs. 1 BImSchG; § 47 Abs. 5a BImSchG; § 67 Abs. 10 BImSchG
    Voraussetzung einer förmlichen Verfügung bei einer abweichenden Bestimmung der Zuständigkeit für das Aufstellen von Luftreinhalteplänen und Aktionsplänen durch die oberste Landesbehörde; In Luftreinhalte- und Aktionsplan beschlossene Maßnahme der Einrichtung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung einer förmlichen Verfügung bei einer abweichenden Bestimmung der Zuständigkeit für das Aufstellen von Luftreinhalteplänen und Aktionsplänen durch die oberste Landesbehörde; In Luftreinhalte- und Aktionsplan beschlossene Maßnahme der Einrichtung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Umweltzone in Hannover erfolglos

  • heise.de (Pressebericht)

    Hannovers Umweltzone für rechtmäßig erklärt[12.05.2011]

  • heise.de (Pressebericht, 10.02.2012)

    Die Zulassungszahlen im Januar 2012

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzung einer förmlichen Verfügung bei einer abweichenden Bestimmung der Zuständigkeit für das Aufstellen von Luftreinhalteplänen und Aktionsplänen durch die oberste Landesbehörde; In Luftreinhalte- und Aktionsplan beschlossene Maßnahme der Einrichtung einer ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umweltzone in Hannover ist rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1184
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - 8 A 2751/09

    Kölner Umweltzone ist rechtmäßig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 12 LC 139/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Aktionspläne ebenso wie Luftreinhaltepläne rechtlich als Handlungspläne konzipiert, die in ihrer Rechtsnatur Verwaltungsvorschriften ähnlich sind und für Private und für Anlagenbetreiber weder Rechte noch Pflichten begründen (BVerwG, Beschl. v. 29.3.2007 - 7 C 9.06 -, BVerwGE 128, 278; ebenso OVG NRW, Beschl. v. 25.1.2011 - 8 A 2751/09 -, juris; vgl. auch Jarass, BImSchG, 8. Aufl., § 47 Rn. 47).

    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in diesem Zusammenhang - in Bezug auf die in einem Luftreinhalteplan festgelegte Umweltzone für die Stadt Köln - wie folgt ausgeführt (Beschl. v. 25.1.2011 - 8 A 2751/09 -, juris):.

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07

    Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 12 LC 139/09
    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 (- 3 C 18.07 -, BVerwGE 130, 383; vorhergehend: VG Ansbach, Urt. v. 25.5.2007 - AN CK 06.02661 -, juris) kann die Klägerin nichts für sich herleiten.
  • VG Berlin, 09.12.2009 - 11 A 299.08

    Verbot des Einfahrens in eine Umweltzone

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 12 LC 139/09
    Nach den derzeit zu Grunde zu legenden fachlichen Erkenntnissen ist die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxiden in innerstädtischen Bereichen in wesentlichen Teilen - nach Einschätzung der Beklagten zu mehr als 60 % - auf den Straßenverkehr zurückzuführen (vgl. auch VG Köln, Urt. v. 9.10.2009 - 18 K 5493/07 -, juris; VG Düsseldorf, Urt. v. 8.12.2009 - 3 K 3720/99 -, juris; VG Berlin, Urt. v. 9.12.2009 - 11 A 299.08 u.a. -, DAR 2010, 156; Scheidler, UPR 2006, 216).
  • VG Köln, 09.10.2009 - 18 K 5493/07

    Kölner Umweltzone ist rechtmäßig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 12 LC 139/09
    Nach den derzeit zu Grunde zu legenden fachlichen Erkenntnissen ist die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxiden in innerstädtischen Bereichen in wesentlichen Teilen - nach Einschätzung der Beklagten zu mehr als 60 % - auf den Straßenverkehr zurückzuführen (vgl. auch VG Köln, Urt. v. 9.10.2009 - 18 K 5493/07 -, juris; VG Düsseldorf, Urt. v. 8.12.2009 - 3 K 3720/99 -, juris; VG Berlin, Urt. v. 9.12.2009 - 11 A 299.08 u.a. -, DAR 2010, 156; Scheidler, UPR 2006, 216).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 12 LC 139/09
    BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 -, BVerwGE 56, 110, Leitsatz 3 = juris Rn. 57.
  • BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98

    Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 12 LC 139/09
    zum Ozongesetz 1995 (§§ 40a ff. BImSchG): BVerwG, Urteil vom 15. April 1999 - 3 C 25.98 -, BVerwGE 109, 29 = juris Rn. 33 f.
  • BVerwG, 29.03.2007 - 7 C 9.06

    Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 12 LC 139/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Aktionspläne ebenso wie Luftreinhaltepläne rechtlich als Handlungspläne konzipiert, die in ihrer Rechtsnatur Verwaltungsvorschriften ähnlich sind und für Private und für Anlagenbetreiber weder Rechte noch Pflichten begründen (BVerwG, Beschl. v. 29.3.2007 - 7 C 9.06 -, BVerwGE 128, 278; ebenso OVG NRW, Beschl. v. 25.1.2011 - 8 A 2751/09 -, juris; vgl. auch Jarass, BImSchG, 8. Aufl., § 47 Rn. 47).
  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 12 LC 139/09
    BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38 = juris Rn. 56 (Krankenhausbedarfsplanung).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2010 - 1 LA 24/10

    Rechtliche Anforderungen an eine Verkehrsprognose im Rahmen des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 12 LC 139/09
    OVG Schl.-H., Beschluss vom 28. Juni 2010 - 1 LA 24/10 -, NordÖR 2010, 450 = juris Rn. 9 (zu Verkehrsprognosen).
  • BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 26.16

    Luftreinhaltepläne: Städte dürfen Diesel-Fahrverbote verhängen

    In diesem Sinne ermächtigen § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV und § 40 Abs. 1 Satz 2 BImSchG zu Ausnahmeregelungen in Einzelfällen oder gegenüber einem bestimmten Personenkreis, die keiner Bekanntgabe durch ein Verkehrszeichen bedürfen (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - Rn. 75 f.; Jarass, BImSchG, a.a.O., § 40 Rn. 17; Hofmann/Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, a.a.O., § 40 BImSchG Rn. 19).
  • BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 30.17

    Städte dürfen Fahrverbote verhängen

    In diesem Sinne ermächtigen § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV und § 40 Abs. 1 Satz 2 BImSchG zu Ausnahmeregelungen in Einzelfällen oder gegenüber einem bestimmten Personenkreis, die keiner Bekanntgabe durch ein Verkehrszeichen bedürfen (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - Rn. 75 f.; Jarass, BImSchG, a.a.O., § 40 Rn. 17; Hofmann/Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, a.a.O., § 40 BImSchG Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - 1 B 5.10

    Wohnmobil Fiat Ducato 2.0 Diesel; Erstzulassung 1994; stark emittierendes

    Sie richtet sich, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, gegen verkehrsregelnde Maßnahmen durch Verkehrszeichen in der Form einer Allgemeinverfügung (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 28-29).

    Da der Luftreinhalte- sowie der Aktionsplan, wie das Verwaltungsgericht treffend ausgeführt hat, beide keine Rechtsnormen sind, sondern als Verwaltungsinterna in ihrer Rechtsnatur Verwaltungsvorschriften ähnlich sind, gibt es über die speziellen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes hinaus keine Verpflichtung zu einer formellen Veröffentlichung (vgl. zur rechtlichen Einordnung der Pläne BVerwG, EuGH-Vorlage vom 29. März 2007 - 7 C 9.06 - BVerwGE 128, 278 ff., juris Rn. 27; OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 29 m.w.N. und Jarass, BImSchG, 8. Aufl., 2010, § 47 Rn. 47 jeweils m.w.N.).

    Dabei geht das Verwaltungsgericht zu Recht davon aus, dass der Beklagte vorliegend eine Entscheidung getroffen hat, die vom Verwaltungsgericht nur eingeschränkt überprüft werden darf (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 29. März 2007 - 7 C 9.06 - BVerwGE 128, 278 ff., juris Rn. 27; Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 - ZUR 2011, 199-202, juris Rn. 26 ff.; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 41 ff.).

    Für eine insoweit einwandfreie Prognoseentscheidung ist es grundsätzlich unerheblich, ob sie sich im Nachhinein bestätigt oder nicht (vgl. ausführlich Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 - ZUR 2011, 199-202, juris, Rn. 28 ff. und darauf Bezug nehmend Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 41 ff. jeweils m.w.N. und unter Hinweis auch auf einen gewissen experimentellen Charakter der drei Umweltzonen in Köln, Hannover und Berlin).

    Auch der Senat hat wie das Verwaltungsgericht keine Zweifel daran, dass der die hier relevanten Luftschadstoffe emittierende Kraftfahrzeugverkehr in erheblichem Umfang unmittelbar vor Ort zu den Luftschadstoffkonzentrationen beiträgt und deshalb die Verringerung des Verkehrsaufkommens von besonders stark emittierenden Fahrzeugen geeignet ist, zu einer Minderung der Luftschadstoffbelastung in den Hauptverkehrsstraßen beizutragen (vgl. für Feinstaub auch BVerwG, EUGH-Vorlage vom 29. März 2007 - 7 C 9.06 - BVerwGE 128, 278 ff., juris Rn. 31; für Stickstoffdioxid auch Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 55).

    Der Gestaltungsspielraum der zuständigen Behörde bei der Abgrenzung einer Umweltzone ist erst dann überschritten, wenn sie in die Umweltzone in erheblichem Umfang Gebiete einbezieht, für die Maßnahmen gegen Luftschadstoffe nicht erforderlich sind und die sinnvoll von der Umweltzone hätten ausgenommen werden können (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 56).

    Schon das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass nicht einmal die Vergleichbarkeit der herangezogenen Standorte dargelegt wird (vgl. zu der Qualität der ADAC-Studie ausführlich und überzeugend auch Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 66, das in den Rn. 64 ff. zudem auch unter Hinweis auf die Wirkungsanalyse zur Umweltzone Berlin vom Mai 2009 darstellt, dass das Instrument der Umweltzone weiterhin im Verbund mit anderen Maßnahmen als geeignetes Mittel zur Reduzierung von Luftschadstoffen angesehen werden kann).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - 1 B 6.10

    PKW Daimler Benz 3.0 l Diesel; Erstzulassung 1982; stark emittierendes Fahrzeug;

    Sie richtet sich, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, gegen verkehrsregelnde Maßnahmen durch Verkehrszeichen in der Form einer Allgemeinverfügung (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 28-29).

    Da der Luftreinhalte- sowie der Aktionsplan, wie das Verwaltungsgericht treffend ausgeführt hat, beide keine Rechtsnormen sind, sondern als Verwaltungsinterna in ihrer Rechtsnatur Verwaltungsvorschriften ähnlich sind, gibt es über die speziellen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes hinaus keine Verpflichtung zu einer formellen Veröffentlichung (vgl. zur rechtlichen Einordnung der Pläne BVerwG, EuGH-Vorlage vom 29. März 2007 - 7 C 9.06 - BVerwGE 128, 278 ff., juris Rn. 27; OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 29 m.w.N. und Jarass, BImSchG, 8. Aufl., 2010, § 47 Rn. 47 jeweils m.w.N.).

    Dabei geht das Verwaltungsgericht zu Recht davon aus, dass der Beklagte vorliegend eine Entscheidung getroffen hat, die vom Verwaltungsgericht nur eingeschränkt überprüft werden darf (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 29. März 2007 - 7 C 9.06 - BVerwGE 128, 278 ff., juris Rn. 27; Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 - ZUR 2011, 199-202, juris Rn. 26 ff.; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 41 ff.).

    Für eine insoweit einwandfreie Prognoseentscheidung ist es grundsätzlich unerheblich, ob sie sich im Nachhinein bestätigt oder nicht (vgl. ausführlich Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 - ZUR 2011, 199-202, juris, Rn. 28 ff. und darauf Bezug nehmend Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 41 ff. jeweils m.w.N. und unter Hinweis auch auf einen gewissen experimentellen Charakter der drei Umweltzonen in Köln, Hannover und Berlin).

    Auch der Senat hat wie das Verwaltungsgericht keine Zweifel daran, dass der die hier relevanten Luftschadstoffe emittierende Kraftfahrzeugverkehr in erheblichem Umfang unmittelbar vor Ort zu den Luftschadstoffkonzentrationen beiträgt und deshalb die Verringerung des Verkehrsaufkommens von besonders stark emittierenden Fahrzeugen geeignet ist, zu einer Minderung der Luftschadstoffbelastung in den Hauptverkehrsstraßen beizutragen (vgl. für Feinstaub auch BVerwG, EUGH-Vorlage vom 29. März 2007 - 7 C 9.06 - BVerwGE 128, 278 ff., juris Rn. 31; für Stickstoffdioxid auch Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 55).

    Der Gestaltungsspielraum der zuständigen Behörde bei der Abgrenzung einer Umweltzone ist erst dann überschritten, wenn sie in die Umweltzone in erheblichem Umfang Gebiete einbezieht, für die Maßnahmen gegen Luftschadstoffe nicht erforderlich sind und die sinnvoll von der Umweltzone hätten ausgenommen werden können (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 56).

    Schon das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass nicht einmal die Vergleichbarkeit der herangezogenen Standorte dargelegt wird (vgl. zu der Qualität der ADAC-Studie ausführlich und überzeugend auch Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 66, das in den Rn. 64 ff. zudem auch unter Hinweis auf die Wirkungsanalyse zur Umweltzone Berlin vom Mai 2009 darstellt, dass das Instrument der Umweltzone weiterhin im Verbund mit anderen Maßnahmen als geeignetes Mittel zur Reduzierung von Luftschadstoffen angesehen werden kann).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - 1 B 4.10

    Oberverwaltungsgericht bestätigt die Einrichtung der Umweltzone in Berlin

    Dabei geht das Verwaltungsgericht zu Recht davon aus, dass der Beklagte vorliegend eine Entscheidung getroffen hat, die vom Verwaltungsgericht nur eingeschränkt überprüft werden darf (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 29. März 2007 - 7 C 9/06 - BVerwGE 128, 278 ff., juris Rn. 27; Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 - ZUR 2011, 199-202, juris Rn. 26 ff.; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 41 ff.).

    Für eine insoweit einwandfreie Prognoseentscheidung ist es grundsätzlich unerheblich, ob sie sich im Nachhinein bestätigt oder nicht (vgl. ausführlich Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 - ZUR 2011, 199-202, juris, Rn. 28 ff. und darauf Bezug nehmend Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 41 ff. jeweils m.w.N. und unter Hinweis auch auf einen gewissen experimentellen Charakter der drei Umweltzonen in Köln, Hannover und Berlin).

    Auch der Senat hat wie das Verwaltungsgericht keine Zweifel daran, dass der die hier relevanten Luftschadstoffe emittierende Kraftfahrzeugverkehr in erheblichem Umfang unmittelbar vor Ort zu den Luftschadstoffkonzentrationen beiträgt und deshalb die Verringerung des Verkehrsaufkommens von besonders stark emittierenden Fahrzeugen geeignet ist, zu einer Minderung der Luftschadstoffbelastung in den Hauptverkehrsstraßen beizutragen (vgl. für Feinstaub auch BVerwG, EUGH-Vorlage vom 29. März 2007 - 7 C 9/06 - BVerwGE 128, 278 ff., juris Rn. 31; für Stickstoffdioxid auch Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 55).

    Der Gestaltungsspielraum der zuständigen Behörde bei der Abgrenzung einer Umweltzone ist erst dann überschritten, wenn sie in die Umweltzone in erheblichem Umfang Gebiete einbezieht, für die Maßnahmen gegen Luftschadstoffe nicht erforderlich sind und die sinnvoll von der Umweltzone hätten ausgenommen werden können (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 56).

    Schon das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass nicht einmal die Vergleichbarkeit der herangezogenen Standorte dargelegt wird (vgl. zu der Qualität der ADAC-Studie ausführlich und überzeugend auch Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 66, das in den Rn. 64 ff. zudem auch unter Hinweis auf die Wirkungsanalyse zur Umweltzone Berlin vom Mai 2009 darstellt, dass das Instrument der Umweltzone weiterhin im Verbund mit anderen Maßnahmen als geeignetes Mittel zur Reduzierung von Luftschadstoffen angesehen werden kann).

  • VG Wiesbaden, 10.10.2011 - 4 K 757/11

    Zur Klagebefugnis von Umweltschutzvereinigungen und zum Anspruch auf

    Sie sind Handlungspläne, die nur verwaltungsinterne Bindung entfalten und weder für einzelne Bürger noch für Anlagenbetreiber Rechte oder Pflichten begründen (so zuletzt OVG Lüneburg Urteile vom 12.05.2011, 12 LC 139/09 und 12 LC 143/09, unter Zugrundlegung der Rechtsprechung des BVerwG mit weiteren Fundstellen, zitiert nach juris).
  • VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 439/14

    Klage eines Unternehmens gegen eine Umweltzone; vorbeugender Rechtsschutz;

    So wird in Erfurt anders als in Umweltzonen anderer Städte die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht etwa mit einer Fahrtenbuchauflage für den Nutzer verbunden (wie etwa in jenem Fall, der der Entscheidung des OVG Lüneburg, Urteil vom 12.05.2011 - 12 LC 139/09 - juris Rdnr. 8, zugrunde lag).
  • VG Leipzig, 20.04.2012 - 1 K 266/10

    Erforderlichkeit einer eigenen Betroffenheit i.R.e. auf Maßnahmen zur Reduzierung

    Ob dies der Fall ist, lässt sich anhand der vorhandenen Unterlagen nicht beurteilen und bedürfte weiterer Ermittlungen (vgl. zum gerichtlichen Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Pläne: NdsOVG, Urt. v. 12.5.2011, NordÖR 2011, 456 [OVG Niedersachsen 12.05.2011 - 12 LC 139/09] ).
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