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   OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 7 ME 1/15   

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https://dejure.org/2015,10873
OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 7 ME 1/15 (https://dejure.org/2015,10873)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.05.2015 - 7 ME 1/15 (https://dejure.org/2015,10873)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - 7 ME 1/15 (https://dejure.org/2015,10873)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs 2 GewO; § 29 Abs 4 S 2 GlSpielWStVtr; § 25 GlSpielWStVtr; § 94 VwGO
    Aussetzung; Gewerbetreibender; Glücksspielstaatsvertrag; Kapitalgesellschaft; Personengesellschaft; Ruhen; Spielhalle; Umwandlung; Vertrauensschutz

  • vdai.de PDF

    Eine Personengesellschaft (hier: GmbH & Co. KG) ist nicht gewerbefähig und kann daher nicht Träger einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach § 33i GewO sein. Wird durch eine formwechselnde Umwandlung gemäß §§ 190 ff. UmwG eine Kapitalgesellschaft (hier: GmbH) in eine ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Untersagung eines Spielhallenbetriebs/ Kann auch eine Personengesellschaft Gewerbetreibende sein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • weka.de (Kurzinformation)

    Erlischt eine Spielhallenerlaubnis bei Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 613
  • DÖV 2015, 712
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 07.01.2014 - 7 ME 90/13

    Anknüpfung der Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 S. 3 GlüStV an das Datum der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 7 ME 1/15
    Vor diesem Hintergrund sieht der Senat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem lediglich eine summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage zu erfolgen hat, und mit Blick auf seine bisherige diesbezügliche Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 15.04.2014 - 7 ME 121/13 -, juris, und vom 07.01.2014 - 7 ME 90/13 -, juris) keinen Anlass, an der Verfassungskonformität der Vorschrift zu zweifeln.

    Der Gesetzeszweck, die Spielmöglichkeiten zu beschränken und damit im Hinblick auf das hohe Suchtpotential bei Geldspielgeräten die Gefahren der Spielsucht einzudämmen, stellt einen bedeutsamen öffentlichen Belang dar, der es rechtfertigt, private - insbesondere wirtschaftliche - Belange einzelner Spielhallenbetreiber geringer zu gewichten (vgl. Beschlüsse des Senats vom 15.04.2014 und 07.01.2014, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.12.2000 - 4 B 75.00

    Allgemeine Verbindlichkeit der Entscheidung eines Normenkontrollgerichtes über

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 7 ME 1/15
    Vielmehr geht es um die Klärung einer abstrakten Rechtsfrage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.12.2000 - 4 B 75.00 -, NVwZ-RR 2001, 483, m. w. N.).

    Eine Ermessensreduktion kommt nur dann in Betracht, wenn anders eine sachgerechte Entscheidung nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.12.2000, a.a.O.).

  • BFH, 30.09.2003 - III R 6/02

    Erhöhte Investitionszulage nach § 5 InvZulG bei Formwechsel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 7 ME 1/15
    Verwiesen werde auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. September 2003 (Az.: III R 6/02).

    Diese im Gewerberecht überkommene Rechtsauffassung hat zur Konsequenz, dass gewerberechtliche Erlaubnisse nur dann erhalten bleiben können, wenn es sich sowohl bei dem formwechselnden Rechtsträger als auch bei dem Rechtsträger neuer Rechtsform um Gewerbetreibende handelt (vgl. VG Gießen, Urteil vom 30.08.2000 - 8 E 592/99 -, GewArch 2001, 80; Gaiser, "Die Umwandlung und die Auswirkungen auf personenbezogene öffentlich-rechtliche Erlaubnisse - Ein unlösbarer Konflikt zwischen Umwandlungsrecht und Gewerberecht?", DB 2000, 361; a. A.: BFH, Urteil vom 30.09.2003 - III R 6/02 -, juris, zur Eintragung in die Handwerksrolle; kritisch: Odenthal, "Das Schicksal personenbezogener gewerberechtlicher Erlaubnisse bei der Umwandlung von Gesellschaften", GewArch 2005, 132).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 7 ME 1/15
    Die Beschwerdebegründung, auf deren Prüfung das Beschwerdegericht - hinsichtlich der gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechenden Gründe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 -, NVwZ-RR 2006, 75) - nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, rechtfertigt es nicht, den angefochtenen Beschluss zu ändern.

    Es besteht keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts in Bezug auf die Gründe, die für die Ergebnisrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13

    Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 7 ME 1/15
    Vor diesem Hintergrund sieht der Senat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem lediglich eine summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage zu erfolgen hat, und mit Blick auf seine bisherige diesbezügliche Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 15.04.2014 - 7 ME 121/13 -, juris, und vom 07.01.2014 - 7 ME 90/13 -, juris) keinen Anlass, an der Verfassungskonformität der Vorschrift zu zweifeln.
  • OVG Bremen, 10.11.2008 - 1 S 59/08
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 7 ME 1/15
    Nur in diesen Fällen ist nämlich mit hinreichender Sicherheit zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Gültigkeit der Norm oder ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz trifft, die für das aussetzende Gericht bindend ist und Gesetzeskraft hat (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 10.11.2008 - 1 S 59/08 -, NVwZ-RR 2009, 273, m. w. N.).
  • BVerfG - 1 BvR 1694/13 (anhängig)
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 7 ME 1/15
    Des Weiteren ergibt sich aus dem von der Antragstellerin vorgelegten Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 09. März 2015 in dem Verfahren 1 BvR 1694/13, dass die Sache der zuständigen Kammer oder dem Senat noch nicht zur Entscheidung über die Annahme der Verfassungsbeschwerde vorgelegen hat (vgl. § 93a Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG -).
  • VGH Hessen, 11.02.1991 - 8 TH 2696/90

    Gewerbsmäßige Tätigkeit eines eingetragenen Vereins

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 7 ME 1/15
    Eine Personengesellschaft - d.h. auch eine GmbH & Co. KG - kann nicht selbst Gewerbetreibende sein, sondern nur ihre Gesellschafter (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.08.1965 - I C 69.62 -, BVerwGE 22, 16; Urteil vom 22.01.1971 - VII C 60.70 -, BVerwGE 37, 130; Beschluss vom 16.12.1992 - 1 B 162.92 -, GewArch 1993, 156; Bayerischer VGH, Urteil vom 26.11.1991 - 22 B 90.440 -, GewArch 1992, 181; Hessischer VGH, Urteil vom 14.01.1991 - 8 UE 2648/89 -, GewArch 1991, 343; Beschluss des Senats vom 31.07.2008 - 7 LA 53/08 -, GewArch 2009, 32; Marcks in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 33i Rn. 19, § 35 Rn. 64 f., m. w. N.).
  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 1 CS 03.60

    Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 7 ME 1/15
    Dies gilt hier umso mehr, als das Beschwerdegericht - über die Beschwerdebegründung hinaus - zu Lasten des Beschwerdeführers auch solche Gründe zu berücksichtigen hat, auf welche sich das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung nicht gestützt hat, die diese aber zu rechtfertigen in der Lage wären (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 CS 03.60 -, NVwZ 2004, 251; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.08.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 7 ME 1/15
    Dies gilt hier umso mehr, als das Beschwerdegericht - über die Beschwerdebegründung hinaus - zu Lasten des Beschwerdeführers auch solche Gründe zu berücksichtigen hat, auf welche sich das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung nicht gestützt hat, die diese aber zu rechtfertigen in der Lage wären (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 CS 03.60 -, NVwZ 2004, 251; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.08.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390).
  • VGH Hessen, 14.01.1991 - 8 UE 2648/89

    Gewerbeuntersagung gegenüber einer KG - Zustellung des Bescheides an dem

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 60.70

    Erforderlichkeit der Neubestellung zum Abfertigungsspediteur bei

  • VGH Bayern, 26.11.1991 - 22 B 90.440
  • OVG Niedersachsen, 31.07.2008 - 7 LA 53/08

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Adressatin einer Gewerbeuntersagung;

  • VG Gießen, 30.08.2000 - 8 E 592/99

    Gaststättenerlaubnissteuer - hier: nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in

  • BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
  • BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92

    Handwerk - Zweigstelle - Betriebsleiter - Handwerksrolle - Eigenständigkeit -

  • BVerwG, 16.12.1992 - 1 B 162.92

    Gewerbeuntersagung, Vorgesellschaft, Gewerbetreibender, Personengesellschaft,

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    (3) Soweit der Verwaltungsgerichtshof anführt, eine Aussetzung käme zudem im Eilverfahren nicht in Betracht, weil der Wortlaut der § 68 DRiG, § 85 LRiStAG die Aussetzung einer "Hauptverhandlung" forderten und zudem eine Aussetzung dem besonderen Eilbedürfnis als Schutzzweck zuwiderlaufe, entspricht dies ebenfalls der verwaltungsgerichtlichen Spruchpraxis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2005 - 6 B 59/04 -, juris, Rn. 2; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 7 ME 1/15 -, juris, Rn. 3 und 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2021 - 6 S 2239/21

    Gewerbefähigkeit einer Personengesellschaft; Privilegierung von

    Als Gewerbetreibende sind vielmehr der bzw. die persönlich haftenden Gesellschafter anzusehen (siehe allg. Winkler, in: Ennuschat/Wank/Winkler, Gewerbeordnung, 9. Aufl., § 1 Rn. 79 f.; zum Spielhallenbetrieb: NdsOVG, Beschluss vom 12.05.2015 - 7 ME 1/15 -, NVwZ-RR 2015, 613 m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Auch zu § 33i GewO ist indes anerkannt, dass die Erlaubnis dem Gewerbetreibenden erteilt wird und dementsprechend - nach den oben beschriebenen allgemeinen Grundsätzen - Personengesellschaften nicht erteilt werden kann (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 12.05.2015 - 7 ME 1/15 -, NVwZ-RR 2015, 613 ).

  • OVG Hamburg, 23.09.2016 - 4 Bs 134/16

    Verfahrensaussetzung mit Blick auf eine Verfassungsbeschwerde oder eine

    Dann ist mit hinreichender Sicherheit zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Gültigkeit der Norm oder ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz trifft, die für das aussetzende Gericht bindend ist und Gesetzeskraft hat (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.5.2015, 7 ME 1/15, juris Rn. 3; OVG Bremen, Beschl. v. 10.11.2008, 1 S 59/08, NVwZ-RR 2009, 273, m. w. N., juris Rn. 9; Schmid, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 94 Rn. 39).
  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16288/17
    Bei einer Personengesellschaft wie der GmbH & Co. KG sind Gewerbetreibende nur ihre Gesellschafter, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 7 ME 1/15 -, juris, Rn. 11 f. mit zahlreichen Nachweisen; BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 B 162.92 -, juris, Rn. 5.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 7 ME 3/17

    Betreiberwechsel; Spielhalle; Spielhallenerlaubnis; Übergangsregelung; Verzicht

    Der Gesetzeszweck, die Spielmöglichkeiten zu beschränken und damit im Hinblick auf das hohe Suchtpotential bei Geldspielgeräten die Gefahren der Spielsucht einzudämmen, stellt einen bedeutsamen öffentlichen Belang dar, der es rechtfertigt, private - insbesondere wirtschaftliche - Belange einzelner Spielhallenbetreiber geringer zu gewichten (vgl. Beschluss des Senats vom 12.05.2015 - 7 ME 1/15 -, juris, m. w. N.).
  • VG Karlsruhe, 19.10.2021 - 2 K 2649/19

    Verbandskompetenz einer Gemeinde zum Erlass einer Vergnügungssteuersatzung;

    Hinsichtlich der beiden Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 499/21 und 1 BvR 2072/21,  ist bereits weder ersichtlich oder vorgetragen, dass diese jüngst erhobenen Verfassungsbeschwerden vom Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung angenommen wurden (vgl. zu diesem Maßstab VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.05.1998 - 14 S 812/98 -, Die Justiz 1998, 578 = juris Rn. 3 m.w.N.; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 12.05.2015 - 7 M 1/15 -, NVwZ-RR 2015, 613 = juris Rn. 3) noch, dass eine Entscheidung in absehbarer Zeit zu erwarten ist.
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 70/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; unbillige Härte; formelle Illegalität;

    Der Gesetzeszweck, die Spielmöglichkeiten zu beschränken und damit im Hinblick auf das hohe Suchtpotential bei Geldspielgeräten die Gefahren der Spielsucht einzudämmen, stellt einen bedeutsamen öffentlichen Belang dar, der es rechtfertigt, private - insbesondere wirtschaftliche - Belange einzelner Spielhallenbetreiber geringer zu gewichten (vgl. Beschluss des Senats vom 12.05.2015 - 7 ME 1/15 -, juris, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2018 - 7 ME 14/18

    Formelle Illegalität; Glücksspielstaatsvertrag; Schließungsverfügung; sofortige

    Der Gesetzeszweck, die Spielmöglichkeiten zu beschränken und damit im Hinblick auf das hohe Suchtpotenzial bei Geldspielgeräten die Gefahren der Spielsucht einzudämmen, stellt einen bedeutsamen öffentlichen Belang dar, der es rechtfertigt, private - insbesondere wirtschaftliche - Belange einzelner Spielhallenbetreiber geringer zu gewichten (vgl. Beschlüsse des Senats v. 12.05.2015 - 7 ME 1/15 - und v. 06.09.2017 - 7 ME 70/17 -, jeweils veröffentlicht in juris).
  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16286/17
    Bei einer Personengesellschaft wie der GmbH & Co. KG sind Gewerbetreibende nur ihre Gesellschafter, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 7 ME 1/15 -, juris, Rn. 11 f. mit zahlreichen Nachweisen; BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 B 162.92 -, juris, Rn. 5.
  • VG Bremen, 03.12.2020 - 5 K 420/19

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis, Urteil vom 03.12.2020 - Betreiberwechsel;

    Der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zwischen dem Kläger und seinem Vater, sollte sie damals schon existiert haben, konnte eine Spielhallenerlaubnis nicht erteilt werden, denn eine Personengesellschaft kann - soweit keine anderweitigen speziellen Regelungen bestehen - nicht selbst Gewerbetreibender sein, sondern nur ihre Gesellschafter (BVerwG, Urt. v. 24.11.1992 - 1 C 9/91 -, BVerwGE 91, 186-192, juris Rn. 21; NdsOVG, Beschl. v. 12.05.2015 - 7 ME 1/15 -, juris Rn. 12; VGH BW, Beschl. v. 21.10.2013 - 10 S 1201/13 -, juris Rn. 7; neuerdings offengelassen: BVerwG, Urt. v. 01.10.2015 - 7 C 8/14 -, BVerwGE 153, 99-109, juris Rn. 29).
  • VG Gießen, 27.04.2023 - 8 L 947/23

    Erteilung einer vorläufigen Betriebserlaubnis einer Prostitutionsstätte;

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