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   OVG Niedersachsen, 12.06.1991 - 4 A 25/86   

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https://dejure.org/1991,5426
OVG Niedersachsen, 12.06.1991 - 4 A 25/86 (https://dejure.org/1991,5426)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.06.1991 - 4 A 25/86 (https://dejure.org/1991,5426)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Juni 1991 - 4 A 25/86 (https://dejure.org/1991,5426)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Pflegesatzvereinbarung; Kostenübernahme; Grundsätze der Wirtschaftlichkeit; Gewerblicher Heimträger; Kalkulatorischer Gewinn; Wirtschaftliche Gestaltungsfreiheit; Personalkosten; Bundesangestelltentarif

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflegesatzvereinbarung; Kostenübernahme; Grundsätze der Wirtschaftlichkeit; Gewerblicher Heimträger; Kalkulatorischer Gewinn; Wirtschaftliche Gestaltungsfreiheit; Personalkosten; Bundesangestelltentarif

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.10.1983 - 3 C 85.81

    Bundespflegesatzverordnung - Beschränkung des berücksichtungsfähigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.06.1991 - 4 A 25/86
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 13. Oktober 1983, Buchholz 451.75 KAG Nr. 4 zu § 17 = NJW 1984, 1831) hat mit gleichen Erwägungen angenommen, zu den Selbstkosten der nicht öffentlich geförderten Krankenhäuser gehörten auch die Eigenkapitalzinsen (vgl. auch § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BPflV).

    Dieses kommt zugleich dem Betrieb der Einrichtung zugute, weil infolge des Einsatzes von Eigenkapital die Aufnahme entsprechenden Fremdkapitals und die Belastung des Betriebsvermögens sowie der Pflegesätze mit den Fremdkapitalzinsen vermieden werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1983, a.a.O.).

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.06.1991 - 4 A 25/86
    Dem läßt sich nicht mit Erfolg entgegenhalten (so aber: Trott zu Solz a.a.O.), das Verhältnis zwischen dem Träger der Einrichtung und dem Träger der Sozialhilfe sei ein privatrechtliches Beschaffungsverhältnis im Sinne der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senates der oberen Bundesgerichte (vgl. Beschluß vom 29. Oktober 1987 in NJW 1988, 2295).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.06.1991 - 4 A 25/86
    Deshalb unterliegen die Träger dieser Einrichtungen - auch gewerblicher Einrichtungen - in erhöhtem Maße den Einwirkungen der sozialstaatlichen Gesetzgebung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 31. Oktober 1984 in BVerfGE 68, 193, 220, 221).
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 74/88

    Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelung und enteignungsgleichem Eingriff

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.06.1991 - 4 A 25/86
    Ein enteignender Eingriff in einen Gewerbebetrieb liegt nach der ständigen Rechtsprechung aller Gerichte nur dann vor, wenn in die Substanz des Betriebes eingegriffen wird (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1990, DÖV 1990, 1065).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 2.80

    Pflegesätze - Subventionen, keine Konkurrentenschutz durch Regelungen des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.06.1991 - 4 A 25/86
    Die dort genannten Maßstäbe sind lediglich tautologische Verstärkungen des Gemeinten, nämlich Einrichtungen zu haben; die ihre Aufgaben zu einem möglichst niedrigen Pflegesatz erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 in BVerwGE 60, 154; Urteil vom 26. März 1981 in BVerwGE 62, 86).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81

    Gehaltsabtretung wegen Mietschulden - § 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.06.1991 - 4 A 25/86
    Insoweit handelt es sich nicht um eine "Untätigkeitsklage auf Vorrat" (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1983 in BVerwGE 66, 342 = FEVS 32, 405).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.06.1991 - 4 A 25/86
    Der Senat meint, daß es nach der besonderen Interessenlage der Beteiligten darauf ankommt, daß der Beklagte sich ohne Rüge zur Sache eingelassen hat und mithin seine schriftlichen Einlassungen als Widerspruchsbescheid zu verstehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1982, BVerwGE 64, 325 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.06.1991 - 4 A 25/86
    Die dort genannten Maßstäbe sind lediglich tautologische Verstärkungen des Gemeinten, nämlich Einrichtungen zu haben; die ihre Aufgaben zu einem möglichst niedrigen Pflegesatz erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 in BVerwGE 60, 154; Urteil vom 26. März 1981 in BVerwGE 62, 86).
  • BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 45.81

    Krankenhauspflegesatz - Vorkalkulatorische Ermittlung - Notwendige Selbstkosten -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.06.1991 - 4 A 25/86
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 19. Dezember 1984, DVBl 1984, 525) meint allerdings zum Krankenhausfinanzierungsrecht, die Methode der vorkalkulatiorischen Ermittlung der Kosten sei auch dann anzuwenden, wenn infolge der Dauer der Überprüfung im Zeitpunkt der Festsetzung der Pflegesätze schon die genauen Selbstkosten des laufenden Jahres bekannt seien.
  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 29.97

    E/ Einrichtungsträger, Pflegesätze für gewerbliche - in der Sozialhilfe;;

    Eine landesrechtliche Vorschrift über die Entgelte, die eine Berücksichtigung eines kalkulatorischen Gewinns unmittelbar und generell ausschlösse, gibt es, wie auch das Berufungsgericht in seinem Urteil vom 12. Juni 1991 OVG 4 A 28/88 (NDV 1991, 359 ) festgestellt hat, in Niedersachsen daher bisher nicht.
  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91

    Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines

    Das Oberverwaltungsgericht (NDV 1991, 359) hat dieses Urteil für den Zeitraum bis 31. Dezember 1983 bestätigt und es auf die Berufungen der Klägerin und des Beklagten im übrigen teilweise geändert, indem es den Beklagten für die Zeit vom 1. Januar 1984 bis 30. April 1985 verpflichtet hat, der Klägerin weitere Sozialhilfe unter Berücksichtigung der vom Gericht bestimmten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu gewähren.
  • OVG Niedersachsen, 29.03.1996 - 4 M 880/95

    Vorläufiger Rechtsschutz für d. Einrichtungsträger; Einrichtungsträger;

    Schon in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 12 Juni 1991 (4 OVG A 25/86 - NDV 1991, 359) hat er ausgeführt, daß die pflegesatzwirksamen Kosten einer Einrichtung "intern" prospektiv zu kalkulieren seien und ein "externer" Vergleich mit anderen Einrichtungen nicht ausreichend sei.
  • OVG Niedersachsen, 12.12.1991 - 4 L 69/90

    Anstalt; Heim; Jugendheim; Sozialhilfe; Aufenthaltskosten; Arbeiterwohlfahrt

    Das ändert nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urt. v. 6. Febr. 1986, FEVS 35, 309) und des Senats (Urt. v. 12. Juni 1991 - 4 OVG A 25/86 -) nichts daran, daß der Bescheid, wenn auch möglicherweise rechtswidrig, jedenfalls existent ist, so daß es nicht an dem erforderlichen Vorverfahren fehlt.
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