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   OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 210/05   

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OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 210/05 (https://dejure.org/2007,5586)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.09.2007 - 8 LB 210/05 (https://dejure.org/2007,5586)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. September 2007 - 8 LB 210/05 (https://dejure.org/2007,5586)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Folgeschutzgesuch (§ 60 Abs. 7 AufenthG) wegen Retraumatisierung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bestehen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses im Sinne des § 60 Abs. 7 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei einer psychischen Erkrankung wegen einer dort zu erwartenden so genannten Retraumatisierung aufgrund der Konfrontation mit den Ursachen des Traumas; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7; AufenthG § 23 Abs. 1; AufenthG § 104 a; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 1; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 2; VwVfG § 51 Abs. 3; VwVfG § 51 Abs. 5
    Serbien, Kosovo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Rechtsschutzbedürfnis, Aufenthaltserlaubnis, Bleiberechtsregelung, Altfallregelung, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Änderung der Sachlage, Drei-Monats-Frist, neue Beweismittel, Ermessen, ...

  • Judicialis

    AufenthG § 60 Abs. 7; ; VwVfG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60 Abs. 7; VwVfG § 51
    Folgeschutzgesuch (§ 60 Abs. 7 AufenthG ) wegen Retraumatisierung - Abschiebungshindernis; Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogen; Folgeschutzgesuch; PTBS; Retraumatisierung; Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses im Sinne des § 60 Abs. 7 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei einer psychischen Erkrankung wegen einer dort zu erwartenden so genannten Retraumatisierung aufgrund der Konfrontation mit den Ursachen des Traumas; ...

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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 210/05
    Bei dem vorliegend in Rede stehenden Begehren, (erneut) das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu überprüfen und dann ein entsprechendes Abschiebungshindernis festzustellen, handelt es sich jedoch nicht um einen Asylantrag im Sinne des § 13 Abs. 1 AsylVfG (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.9.1999 - 1 C 6/99 -, NVwZ 2000, 204 ff.).

    Dem Wiederaufgreifen des Verfahrens und einer nachfolgenden Feststellung der geltend gemachten Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG durch das Bundesamt steht schließlich auch nicht die Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 23. Februar 1999 entgegen, mit dem die Klage gegen die vom Bundesamt mit Bescheid vom 15. August 1996 getroffene, negative Feststellung zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG abgewiesen worden ist (vgl. nochmals BVerwG, Urt. v. 7.9.1999, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 210/05
    Ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis kann sich darüber hinaus nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urt. v. 29.10.2002 - 1 C 1/02 -, DVBl. 2003, 463 ff.) trotz an sich verfügbarer medikamentöser und ärztlicher Behandlung aber auch aus sonstigen Umständen im Zielstaat ergeben, die dazu führen, dass der betroffene Ausländer diese medizinische Versorgung tatsächlich nicht erlangen kann.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2006 - 4 LB 6/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 210/05
    Dass in diesem Fall an sich im Zielstaat vorhandene Behandlungsmöglichkeiten unerheblich sind, wenn sie für den Betroffenen aus für ihn in der Erkrankung selbst liegenden Gründen, nämlich wegen der Gefahr der Retraumatisierung, nicht erfolgversprechend sind, ist inzwischen überwiegend in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. Beschluss des 11. Senats des erkennenden Gerichts v. 26.6.2007 - 11 LB 398/05 - juris, unter Bezugnahme u. a. auf VGH Kassel, Urt. v. 26.2.2007 - 4 UE 1125/05 - OVG Koblenz, Urt. v. 9.2.2007 - 10 A 10952/06 - OVG Schleswig, Beschl. v. 28.9.2006 - 4 LB 6/06 - einschränkend, nämlich gegen die Annahme einer generellen Unmöglichkeit der PTBS - Behandlung im Herkunftsland: OVG Münster, Urt. v. 21.11.2005 - 21 A 1117/03 - m. w. N. auf die Rspr. des OVG Münster).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 210/05
    In solchen Fällen kann Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bei verfassungskonformer Anwendung nur dann gewährt werden, wenn im Abschiebezielstaat für den Ausländer landesweit eine extreme zugespitzte Gefahr wegen einer notwendigen, aber nicht erlangbaren medizinischen Versorgung zu erwarten ist, wenn mit anderen Worten der betroffene Ausländer im Fall seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. zuletzt Urt. d. BVerwG v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - m. Anm. Beck, juris-PR, BVerwG 9/2007, Anm. 5).
  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 210/05
    Konkret wäre die Gefahr, wenn diese Verschlechterung alsbald nach der Rückkehr des Betroffenen nach Serbien einschließlich des Kosovo einträte (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.7.1999 - 9 C 2/99 -, m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 10 A 10952/06

    Türkei, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 210/05
    Dass in diesem Fall an sich im Zielstaat vorhandene Behandlungsmöglichkeiten unerheblich sind, wenn sie für den Betroffenen aus für ihn in der Erkrankung selbst liegenden Gründen, nämlich wegen der Gefahr der Retraumatisierung, nicht erfolgversprechend sind, ist inzwischen überwiegend in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. Beschluss des 11. Senats des erkennenden Gerichts v. 26.6.2007 - 11 LB 398/05 - juris, unter Bezugnahme u. a. auf VGH Kassel, Urt. v. 26.2.2007 - 4 UE 1125/05 - OVG Koblenz, Urt. v. 9.2.2007 - 10 A 10952/06 - OVG Schleswig, Beschl. v. 28.9.2006 - 4 LB 6/06 - einschränkend, nämlich gegen die Annahme einer generellen Unmöglichkeit der PTBS - Behandlung im Herkunftsland: OVG Münster, Urt. v. 21.11.2005 - 21 A 1117/03 - m. w. N. auf die Rspr. des OVG Münster).
  • BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05

    Asylantrag; (materielles) Asylgesuch; Abschiebungsverbot; asylrechtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 210/05
    Krankheitsbedingte Gefahren, die sich allein als Folge der Abschiebung bzw. wegen des Verlassens des Bundesgebietes, nicht aber wegen der spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung ergeben können, begründen hingegen kein Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG und sind deshalb nicht vom Bundesamt im Asylverfahren, sondern als sogenannte inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse von der Ausländerbehörde zu prüfen (vgl. Urt. d. BVerwG v. 15.10.1999 - 9 C 7/99 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 24 sowie Beschl. v. 3.3.2006 - 1 B 126/05 -, DVBl. 2006, 850 f.).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2007 - 11 LB 398/05

    Gewährung von Abschiebungsschutz bei posttraumatischer Belastungsstörung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 210/05
    Dass in diesem Fall an sich im Zielstaat vorhandene Behandlungsmöglichkeiten unerheblich sind, wenn sie für den Betroffenen aus für ihn in der Erkrankung selbst liegenden Gründen, nämlich wegen der Gefahr der Retraumatisierung, nicht erfolgversprechend sind, ist inzwischen überwiegend in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. Beschluss des 11. Senats des erkennenden Gerichts v. 26.6.2007 - 11 LB 398/05 - juris, unter Bezugnahme u. a. auf VGH Kassel, Urt. v. 26.2.2007 - 4 UE 1125/05 - OVG Koblenz, Urt. v. 9.2.2007 - 10 A 10952/06 - OVG Schleswig, Beschl. v. 28.9.2006 - 4 LB 6/06 - einschränkend, nämlich gegen die Annahme einer generellen Unmöglichkeit der PTBS - Behandlung im Herkunftsland: OVG Münster, Urt. v. 21.11.2005 - 21 A 1117/03 - m. w. N. auf die Rspr. des OVG Münster).
  • VGH Hessen, 26.02.2007 - 4 UE 1125/05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 210/05
    Dass in diesem Fall an sich im Zielstaat vorhandene Behandlungsmöglichkeiten unerheblich sind, wenn sie für den Betroffenen aus für ihn in der Erkrankung selbst liegenden Gründen, nämlich wegen der Gefahr der Retraumatisierung, nicht erfolgversprechend sind, ist inzwischen überwiegend in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. Beschluss des 11. Senats des erkennenden Gerichts v. 26.6.2007 - 11 LB 398/05 - juris, unter Bezugnahme u. a. auf VGH Kassel, Urt. v. 26.2.2007 - 4 UE 1125/05 - OVG Koblenz, Urt. v. 9.2.2007 - 10 A 10952/06 - OVG Schleswig, Beschl. v. 28.9.2006 - 4 LB 6/06 - einschränkend, nämlich gegen die Annahme einer generellen Unmöglichkeit der PTBS - Behandlung im Herkunftsland: OVG Münster, Urt. v. 21.11.2005 - 21 A 1117/03 - m. w. N. auf die Rspr. des OVG Münster).
  • BVerwG, 15.10.1999 - 9 C 7.99

    Zurückverweisung des Verfahrens an das Berufungsgericht - Voraussetzungen an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 210/05
    Krankheitsbedingte Gefahren, die sich allein als Folge der Abschiebung bzw. wegen des Verlassens des Bundesgebietes, nicht aber wegen der spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung ergeben können, begründen hingegen kein Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG und sind deshalb nicht vom Bundesamt im Asylverfahren, sondern als sogenannte inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse von der Ausländerbehörde zu prüfen (vgl. Urt. d. BVerwG v. 15.10.1999 - 9 C 7/99 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 24 sowie Beschl. v. 3.3.2006 - 1 B 126/05 -, DVBl. 2006, 850 f.).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2005 - 21 A 1117/03

    Sri Lanka, Tamilen, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Situation bei Rückkehr,

  • BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03

    Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessen;

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2005 - 8 LA 322/04

    Abschiebungshindernis wegen erheblicher konkreter Gefahr für Leib und Leben;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2000 - 1 A 1462/96

    Angola, Bakongo, Mukongo, UNITA, Abschiebungshindernis, Situation bei Rückkehr,

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2011 - 8 LB 221/09

    Psychisch kranker und an Diabetis leidender albanischer Volkszugehöriger kann in

    Die von ihm in diesem Verfahren begehrte Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG entfaltet hingegen grundsätzlich Dauerwirkung (vgl. Senatsurt. v. 12.9.2007 - 8 LB 210/05 -, juris Rn. 23).

    Hat die Behörde nach § 51 Abs. 5 VwVfG eine Ermessensentscheidung zu treffen, ist ihr Ermessen allerdings nur dann zu Gunsten eines Ausländers auf Null reduziert, wenn er neben dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG einer extremen, individuellen Gefahrensituation ausgesetzt ist (vgl. Senatsurt. v. 12.9.2007, a.a.O., Rn. 27 f.).

    Außerdem muss die Gefahr konkret sein, was voraussetzt, dass die Verschlechterung des Gesundheitszustandes alsbald nach der Rückkehr des Betroffenen in sein Heimatland eintreten wird (vgl. Senatsurt. v. 12.9.2007, a.a.O., Rn. 29 m.w.N.).

    Dass in diesem Fall an sich im Zielstaat vorhandene Behandlungsmöglichkeiten unerheblich sind, wenn sie für den Betroffenen aus für ihn in der Erkrankung selbst liegenden Gründen, nämlich wegen der Gefahr der Retraumatisierung, nicht erfolgversprechend sind, ist inzwischen in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. Senatsurt. v. 12.9.2007, a.a.O., Rn. 31 m.w.N.).

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist sein Krankheitsbild nicht mit dem der Klägerin des Verfahrens 8 LB 210/05 vergleichbar, in dem der erkennende Senat mit Urteil vom 12. September 2007 (a.a.O.) wegen einer drohenden Retraumatisierung die Beklagte zur Feststellung eines Abschiebungshindernisses nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG verpflichtet hat.

    So hatte der Senat als traumatisierendes Ereignis im Verfahren 8 LB 210/05 eine (versuchte) Vergewaltigung einer kosovo-albanischen Frau angenommen, was für diese eine schwerwiegende, grundlegende Tabuverletzung verbunden mit der Gefahr dargestellt hat, aus der Gesellschaft ausgeschlossen zu werden (vgl. Senatsurt. v. 12.9.2007, a.a.O., juris, Rn. 32).

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2011 - 8 LB 108/10

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Abschiebungsverbots bei einem

    Hat die Behörde nach § 51 Abs. 5 VwVfG eine Ermessensentscheidung zu treffen, ist ihr Ermessen allerdings nur dann zu Gunsten eines Ausländers auf Null reduziert, wenn er neben dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG einer extremen, individuellen Gefahrensituation ausgesetzt ist (vgl. Senatsurt. v. 12.9.2007 - 8 LB 210/05 -, juris Rn. 27 f.).

    Außerdem muss die Gefahr konkret sein, was voraussetzt, dass die Verschlechterung des Gesundheitszustandes alsbald nach der Rückkehr des Betroffenen in sein Heimatland eintreten wird (vgl. Senatsurt. v. 12.9.2007, a.a.O., Rn. 29 m.w.N.).

  • VG Osnabrück, 05.03.2012 - 5 A 241/10
    Hat die Behörde nach § 51 Abs. 5 VwVfG eine Ermessensentscheidung zu treffen, ist ihr Ermessen allerdings nur dann zu Gunsten eines Ausländers auf Null reduziert, wenn er neben dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 bzw. Abs. 7 Satz 1 AufenthG einer extremen, individuellen Gefahrensituation ausgesetzt ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.9.2007 - 8 LB 210/05 - juris, Rn. 27 f.).

    Außerdem muss die Gefahr konkret sein, was voraussetzt, dass die Verschlechterung des Gesundheitszustandes alsbald nach der Rückkehr des Betroffenen in sein Heimatland eintreten wird (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.9.2007, a.a.O., Rn. 29 m.w.N.).

    Zwar kann sich bei einer psychischen Erkrankung ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG auch wegen einer zu erwartenden sog. Retraumatisierung aufgrund der Konfrontation mit den Ursachen eines Traumas ergeben; dass in diesem Fall an sich im Zielstaat vorhandene Behandlungsmöglichkeiten unerheblich sind, wenn sie für den Betroffenen aus für ihn in der Erkrankung selbst liegenden Gründen, nämlich wegen der Gefahr der Retraumatisierung, nicht erfolgversprechend sind, ist inzwischen in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. Nds. OVG Urt. v. 12.9.2007, a.a.O., Rn. 31 m.w.N.).

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