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   OVG Niedersachsen, 12.11.2002 - 5 LB 2940/01   

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https://dejure.org/2002,15448
OVG Niedersachsen, 12.11.2002 - 5 LB 2940/01 (https://dejure.org/2002,15448)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.11.2002 - 5 LB 2940/01 (https://dejure.org/2002,15448)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. November 2002 - 5 LB 2940/01 (https://dejure.org/2002,15448)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Dienstwohnung; Neuberechnung des Mietwertes; Klagebefugnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42e EStG; § 8 Abs. 2 EStG; § 42 Abs. 2 VwGO
    Rechtsschutzbedürfnis für verwaltungsgerichtliche Überprüfung ; Berechnung des geldwerten Vorteils i.S.d. § 8 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) ; Überlassung einer Dienstwohnung; Übereinstimmen der Berechnung mit Anrufungsauskunft nach § 42e EStG

  • Judicialis

    EStG § 42 e; ; EStG § 8 II; ; VwGO § 42 II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsschutzbedürfnis für verwaltungsgerichtliche Überprüfung ; Berechnung des geldwerten Vorteils i.S.d. § 8 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) ; Überlassung einer Dienstwohnung; Übereinstimmen der Berechnung mit Anrufungsauskunft nach § 42e EStG

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.1993 - I 104/92
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2002 - 5 LB 2940/01
    Wie sich aus den Urteilen des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Mai 1993 (- I 104/92 -, EFG 1993 Nr. 11 S. 744 - Nr. 714) und dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 10. Juli 2001 (V 294/99) ergebe, setze die Finanzverwaltung den mit der Überlassung einer Dienstwohnung verbundenen geldwerten Vorteil verbindlich fest, sei dabei nicht an die für Besoldungszwecke ermittelten örtlichen Mietwerte gebunden und müsse der Arbeitnehmer einen Rückzahlungsanspruch wegen zu hoher einbehaltener Lohnsteuerbeträge nicht gegenüber seinem Arbeitgeber, sondern gegenüber der Finanzverwaltung geltend machen.

    Sie kann nur durch eine Entscheidung der Finanzverwaltung erreicht werden, die im Rahmen eines Steuererstattungsverfahrens (§ 37 AO), einer Steuerfestsetzung (§ 155 AO, Lohnsteuerjahresausgleich/Einkommenssteuerveranlagung) oder eines die Rückzahlung zuviel gezahlter Steuern betreffenden Verfahrens (vgl.: FG M-V, Urt. v. 4.5.1993 - I 104/92 -, EFG 1993, 744) entscheidet und deren Entscheidung durch die Finanzgerichte endgültig überprüft wird.

  • FG Schleswig-Holstein, 10.07.2001 - V 294/99

    Geldwerter Vorteil aus der verbilligten Überlassung einer Dienstwohnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2002 - 5 LB 2940/01
    Wie sich aus den Urteilen des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Mai 1993 (- I 104/92 -, EFG 1993 Nr. 11 S. 744 - Nr. 714) und dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 10. Juli 2001 (V 294/99) ergebe, setze die Finanzverwaltung den mit der Überlassung einer Dienstwohnung verbundenen geldwerten Vorteil verbindlich fest, sei dabei nicht an die für Besoldungszwecke ermittelten örtlichen Mietwerte gebunden und müsse der Arbeitnehmer einen Rückzahlungsanspruch wegen zu hoher einbehaltener Lohnsteuerbeträge nicht gegenüber seinem Arbeitgeber, sondern gegenüber der Finanzverwaltung geltend machen.
  • BFH, 09.03.1979 - VI R 185/76

    Anrufungsauskunft; Bindung auch im Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren und im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2002 - 5 LB 2940/01
    Maßgeblich ist aber die Anrufungsauskunft des Betriebsstättenfinanzamtes, das auch bei der späteren Festsetzung der Steuer an diese Anrufungsauskunft gebunden ist (vgl. BFH, Urt. v. 9.3.1979 - VI R 185/76 -, BFHE 127, 376).
  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 139.80

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Zivildienst - Katastrophenschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2002 - 5 LB 2940/01
    Stand: Januar 2002, RdNr. 74 Vorb § 40; Kopp/Schenke, VwGO - Kommentar, 12. Aufl., RdNr. 30 Vorb § 40; BVerwG, Urt. v. 17.12.1980 - 6 C 139.80 -, BVerwGE 61, 246; BVerwG, Urt. v. 17.1.1989 - 9 C 44.87 -, BVerwGE 81, 164, jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2002 - 5 LB 2940/01
    Stand: Januar 2002, RdNr. 74 Vorb § 40; Kopp/Schenke, VwGO - Kommentar, 12. Aufl., RdNr. 30 Vorb § 40; BVerwG, Urt. v. 17.12.1980 - 6 C 139.80 -, BVerwGE 61, 246; BVerwG, Urt. v. 17.1.1989 - 9 C 44.87 -, BVerwGE 81, 164, jew. m.w.N.).
  • VG Göttingen, 04.08.2004 - 3 A 3235/02

    Besoldungsrechtlicher Mietwert; Mietwert; Pfarrdienstwohnung; Rechtsweg;

    Das Steuerfestsetzungsverfahren, in dem sich die Klägerin gegen die ihrer Ansicht nach überhöhte Festsetzung des mit der ihr zugewiesenen Dienstwohnung verbundenen geldwerten Vorteils im Sinne des § 8 Abs. 2 EStG wenden kann, stellt, verglichen mit diesem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, ein Verfahren dar, das auf einfacherem Weg ausreichenden Rechtsschutz gewährt und deshalb das Rechtsschutzbedürfnis für dieses verwaltungsgerichtliche Verfahren ausschließt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 12.11.2002 - 5 LB 2940/01, S. 8 d. Abdr.).
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