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   OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10   

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OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10 (https://dejure.org/2010,4071)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.04.2010 - 5 ME 7/10 (https://dejure.org/2010,4071)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. April 2010 - 5 ME 7/10 (https://dejure.org/2010,4071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Vergleichbarkeit von Beurteilungen im Auswahlverfahren um eine Beförderungsstelle

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verpflichtung zum Treffen einer Auswahlentscheidung über die Vergabe einer Beförderungsstelle anhand hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen; Verpflichtung einer Behörde zur Berücksichtigung der Beurteilung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergleichbarkeit von Beurteilungen im Auswahlverfahren um eine Beförderungsstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung zum Treffen einer Auswahlentscheidung über die Vergabe einer Beförderungsstelle anhand hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen; Verpflichtung einer Behörde zur Berücksichtigung der Beurteilung ...

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht - Konkurrentenklage - Vergleichbarkeit von Beurteilungen im Auswahlverfahren um eine Beförderungsstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 735
  • DÖV 2010, 568
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.; Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, IÖD 2003, 147; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

    Ergibt ein Vergleich dieser Beurteilungen, dass einer der Bewerber um eine oder mehrere Notenstufen bzw. Binnendifferenzierungen besser beurteilt ist, so kann von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung nicht ausgegangen werden und ist grundsätzlich der mit der besseren Notenstufe beurteilte Bewerber der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Geeignetste (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 7.4.1998 - 5 M 1950/98 -, Nds. Rpfl. 1998, 238; Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -).

    In einem solchen Fall ist für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen, wobei der zuständigen Behörde bei der Auswahl der unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.; Urteil vom 21.8.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

    Ebenso können sich leistungsbezogene Auswahlkriterien aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen ergeben, wenn sich im Rahmen einer sogenannten Binnendifferenzierung aus innerhalb einer Notenstufe vergebenen Punktzahlen oder Bewertungszusätzen wie "oberer Bereich", "mittlerer Bereich" oder "unterer Bereich" eine Differenzierung hinsichtlich Eignung, Befähigung oder fachlicher Leistung ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -) oder aus der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale eine Differenzierung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung insbesondere auch im Hinblick auf das mit dem zu besetzenden Dienstposten verbundene Anforderungsprofil ergibt (so genannte ausschärfende Betrachtungsweise; vgl. BVerwG, Urteil vom 21.8.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10

    Erledigung eines Begehrens hinsichtlich der Änderung eines Beschlusses durch das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10
    Denn eine Behörde kann die Gründe einer Auswahlentscheidung grundsätzlich bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachholen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 - Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).

    Dies betrifft allerdings nur den Fall, dass diejenigen Gründe, die für den Erlass eines Verwaltungsaktes tatsächlich maßgebend waren und die lediglich in der zunächst gegebenen Begründung nicht oder nicht ausreichend wiedergegeben worden waren, nachträglich bekanntgegeben werden, nicht aber ein "Nachschieben von Gründen" in dem Sinne, dass die von der Behörde tatsächlich angestellten Erwägungen im Nachhinein korrigiert und durch neue oder andere Erwägungen ergänzt oder ausgewechselt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 ff.; Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).

    Die Antragsgegnerin hat die Auswahlentscheidung nicht in unzulässiger Weise mit einem neuen argumentativen Unterbau versehen (vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/10 - Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2005 - 5 ME 333/04

    Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Auswahlvorschlag; Besetzung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.; Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, IÖD 2003, 147; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

    In einem solchen Fall ist für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen, wobei der zuständigen Behörde bei der Auswahl der unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.; Urteil vom 21.8.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

    In einem solchen Fall ist für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen, wobei der zuständigen Behörde bei der Auswahl der unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.; Urteil vom 21.8.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

    Ebenso können sich leistungsbezogene Auswahlkriterien aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen ergeben, wenn sich im Rahmen einer sogenannten Binnendifferenzierung aus innerhalb einer Notenstufe vergebenen Punktzahlen oder Bewertungszusätzen wie "oberer Bereich", "mittlerer Bereich" oder "unterer Bereich" eine Differenzierung hinsichtlich Eignung, Befähigung oder fachlicher Leistung ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -) oder aus der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale eine Differenzierung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung insbesondere auch im Hinblick auf das mit dem zu besetzenden Dienstposten verbundene Anforderungsprofil ergibt (so genannte ausschärfende Betrachtungsweise; vgl. BVerwG, Urteil vom 21.8.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09

    Schriftliche Niederlegung der wesentlichen Auswahlerwägungen zur Begründung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10
    Ergibt ein Vergleich dieser Beurteilungen, dass einer der Bewerber um eine oder mehrere Notenstufen bzw. Binnendifferenzierungen besser beurteilt ist, so kann von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung nicht ausgegangen werden und ist grundsätzlich der mit der besseren Notenstufe beurteilte Bewerber der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Geeignetste (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 7.4.1998 - 5 M 1950/98 -, Nds. Rpfl. 1998, 238; Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -).

    Denn eine Behörde kann die Gründe einer Auswahlentscheidung grundsätzlich bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachholen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 - Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).

  • OVG Niedersachsen, 30.12.2008 - 5 ME 350/08

    Bedeutung unterschiedlicher Statusämter der Bewerber i.R.e. Konkurrentenstreits;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10
    Mit einem höheren Amt sind regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris; Beschluss vom 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschluss vom 30.12.2008 - 5 ME 350/08 -).
  • OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05

    Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung der Stelle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10
    Sie hat mithin den sachlichen Aussagewert von Beurteilungsnoten, die - wie hier - nach unterschiedlichen Richtlinien vergeben worden sind, miteinander zu vergleichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1983 - 2 C 11.82 -, juris) und die Beurteilungsnoten gegebenenfalls anzupassen, wenn sie auf unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben beruhen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9.2.2001 - 2 M 3072/00 - Thür. OVG, Beschluss vom 13.4.2006 - 2 EO 1065/05 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 5 ME 297/09

    Geltendmachung der Unterlassung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10
    Denn mit der von der Antragsgegnerin beabsichtigten Beförderung der beiden Beigeladenen würde sich der von dem Antragsteller geltend gemachte Bewerbungsverfahrensanspruch in der Hauptsache erledigen (vgl. z. B. Nds. OVG, Beschluss vom 18.3.2010 - 5 ME 297/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10
    Dies betrifft allerdings nur den Fall, dass diejenigen Gründe, die für den Erlass eines Verwaltungsaktes tatsächlich maßgebend waren und die lediglich in der zunächst gegebenen Begründung nicht oder nicht ausreichend wiedergegeben worden waren, nachträglich bekanntgegeben werden, nicht aber ein "Nachschieben von Gründen" in dem Sinne, dass die von der Behörde tatsächlich angestellten Erwägungen im Nachhinein korrigiert und durch neue oder andere Erwägungen ergänzt oder ausgewechselt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 ff.; Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10
    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.; Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, IÖD 2003, 147; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 5 ME 187/09

    Konkurrieren eines Polizeihauptkommissars mit einem Kriminalhauptkommissar um

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2007 - 5 LA 171/06

    Anspruch auf Neubescheidung einer Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle eines

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

  • OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 ME 70/08

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs aufgrund ermessensfehlerhafter

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2012 - 5 LA 278/10

    Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs gegen die unterlassene Übertragung eines

    Die Beklagte hat unmittelbar nach Bekanntgabe des Beschlusses des Senats vom 13. April 2010 (5 ME 7/10) den früheren Beigeladenen die Ernennungsurkunden überreicht, ohne eine Wartefrist einzuhalten, innerhalb derer der Kläger die Möglichkeit gehabt hätte, Verfassungsbeschwerde zu erheben.

    Das Verwaltungsgericht hat hierzu auf die Begründungen in seinem Beschluss vom 21. Dezember 2009 (13 B 6174/09) und in dem Beschluss des Senats vom 13. April 2010 (5 ME 7/10) im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Bezug genommen.

    Der Senat hat sich in seinem Beschluss vom 13. April 2010 (5 ME 7/10) umfassend auf den Seiten 3 bis 8 des Beschlussabdrucks mit der Auswahlentscheidung und den Einwänden des Klägers auseinander gesetzt.

  • VG Hannover, 08.06.2010 - 13 A 6173/09

    Konkurrentenverfahren; Beurteilung; Vergleichbarkeit; unterschiedlicher Maßstab;

    Sein Antrag wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 21.12.2009 - 13 B 6174/09 abgelehnt; die Beschwerde hiergegen durch Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg vom 13. April 2010 - 5 ME 7/10 - zurückgewiesen.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat in seinem Beschluss vom 13.04.2010 - 5 ME 7/10 - u.a. ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 5 ME 161/21

    Aufstieg; Auswahlverfahren; dienstliche Beurteilung; Qualifikationsvergleich

    Nur bei im Wesentlichen gleich - d. h. mit der gleichen Gesamtnote (Nds. OVG, Beschluss vom 12.4.2010 - 5 ME 7/10 -, juris Rn. 6) - beurteilten Bewerbern darf der Dienstherr für seine Auswahlentscheidung ggf. (nach einer ausschärfenden Betrachtung) auf weitere leistungsbezogene Kriterien wie etwa ein strukturiertes Auswahlgespräch bzw. Assessment-Center zurückgreifen (hierzu ausführlich Nds. OVG, Beschluss vom 12.9.2018 - 5 ME 104/18 -, juris Rn. 28 m. w. Nw.).
  • VGH Hessen, 10.08.2021 - 1 B 937/20

    Auswahlentscheidung bei Bewerbern aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen der

    Sie ist im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens nicht nur befugt, sondern verpflichtet, die Beurteilung von Bewerbern und damit auch von Beamten aus einem anderen Geschäftsbereich oder einem anderen Bundesland zu gewichten (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 6 CE 19.1508 -, juris Rn. 13; OVG Nds., Beschluss vom 13. April 2010 - 5 ME 7/10 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 21. April 1995 - 12 B 82/95 -, juris Rn. 10; OVG S-H, Beschluss vom 20. Januar 1994 - 3 M 4/94 -, juris Rn. 14; nach BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 2 C 11.82 -, juris Rn. 25 unterliegt die Beurteilung, welcher sachliche Aussagewert der in einem anderen Land erzielten Prüfungsnote im Vergleich zu den im eigenen Land erzielten Prüfungsnoten beizulegen ist, der wertenden Erkenntnis des einstellenden Dienstherrn).
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10

    Erstreckung der Anlassbeurteilung eines Beamten auf den Beurteilungszeitraum

    Denn die Anlegung des "alten" Maßstabes kann im Rahmen der Auswahlentscheidung seitens des Antragsgegners auch ohne Einbeziehung dieser Beurteilung in die nachfolgende Anlassbeurteilung zur Herstellung der Vergleichbarkeit mit der Regelbeurteilung berücksichtigt werden (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 13.4.2010 - 5 ME 7/10 -, DVBl. 2010, 735 = DÖV 2010 , juris).
  • VG Gera, 13.07.2015 - 1 E 143/15

    Vergleichbarkeit von Beurteilungen unterschiedlicher Dienstherren

    Doch muss die eingeschränkte Vergleichbarkeit bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt und der unterschiedliche Maßstab bewertend gewürdigt und hinreichend kompatibel gemacht werden (BayVGH, Beschluss vom 14.8.2014 - 3 CE 14.377 - OVG Nds, Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 7/10 - jeweils zitiert nach Juris, m.w.N.).
  • VG Gera, 13.07.2015 - 1 E 170/15

    Vergleichbarkeit von Beurteilungen unterschiedlicher Dienstherren

    Doch muss die eingeschränkte Vergleichbarkeit bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt und der unterschiedliche Maßstab bewertend gewürdigt und hinreichend kompatibel gemacht werden (BayVGH, Beschluss vom 14.8.2014 - 3 CE 14.377 - OVG Nds, Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 7/10 - jeweils zitiert nach Juris, m.w.N.).
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