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   OVG Niedersachsen, 13.05.1993 - 1 L 104/91   

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https://dejure.org/1993,8732
OVG Niedersachsen, 13.05.1993 - 1 L 104/91 (https://dejure.org/1993,8732)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.05.1993 - 1 L 104/91 (https://dejure.org/1993,8732)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Mai 1993 - 1 L 104/91 (https://dejure.org/1993,8732)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 25c Abs. 3 S. 2 BauNVO; § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO
    Fehlende Ermächtigung; Nichtigkeit; Unzulässigkeit; Kleine Spielhallen; Kirche; Baumbestand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehlende Ermächtigung; Nichtigkeit; Unzulässigkeit; Kleine Spielhallen; Kirche; Baumbestand

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.09.1987 - 6 A 139/86

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Spielhalle im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.1993 - 1 L 104/91
    Die zur Prüfung gestellte Spielhalle ist unter Berücksichtigung ihrer Spielfläche von 105 m² noch nicht als kerngebietstypische Vergnügungsstätte anzusehen (vgl. OVG Lüneburg BRS 47 Nr. 51).

    Denn eine Halle mit einer Spielfläche von 150, 52 m², wie sie die Klägerin zunächst zur Prüfung gestellt hatte, war aufgrund ihrer Größe als kerngebietstypische Spielhalle auch nach dem im Vergleich zur BauNVO 1990 für Spielhallen günstigeren § 6 BauNVO 1977 in einem Mischgebiet eindeutig unzulässig (vgl. im einzelnen OVG Lüneburg BRS 47 Nr. 51 a.a.O.).

    Die dann geplante Spielhalle mit einer Spielfläche von 105 m² gehört zu den Spielhallen, die nach Größe und Ausstattung als sonstige Gewerbebetriebe im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO 1977 in einem Mischgebiet grundsätzlich zulässig waren (vgl. OVG Lüneburg, BRS 47 Nr. 51 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 174.89

    Außerkrafttreten einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.1993 - 1 L 104/91
    Das folgt aus dem begrenzten Sicherungszweck einer solchen Sperre, der dahin geht, die planende Gemeinde nicht über den Tag hinaus zu sichern, an dem sie ihre Planung abschließen konnte (vgl. BVerwG. BRS 50 Nr. 99).
  • BVerwG, 13.07.1989 - 4 B 140.88

    Unzulässigkeit der Bezugnahme auf ein Rechtsgutachten als Beschwerdebegründung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.1993 - 1 L 104/91
    Zwar werden in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG BauR 1989, 703) außer den Festsetzungen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB auch die in § 9 Abs. 1 genannten Festsetzungen über die Zweckbestimmung bestimmter Flächen als Festsetzungen angesehen, die den Mindestanforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB an Ausweisungen über die "Art der baulichen Nutzung" genügen (z. B. die Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf, für besondere Nutzungszwecke, die Festsetzungen von Versorgungsflächen, vgl. § 9 Abs. 1 Nrn. 5, 9, 12 BauGB).
  • OVG Niedersachsen, 10.06.1993 - 1 L 562/92

    Voraussetzungen; Mischgebiet; Gewerbliche Nutzung; Prägung; Vergnügungsstätten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.1993 - 1 L 104/91
    Eine derartige überwiegende Prägung ist anzunehmen, wenn in dem maßgeblichen Gebietsteil die gewerbliche Nutzung bei einer wertenden Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Geschoßflächen, Baumassen und Zahl der einzelnen Nutzungen vorherrscht (vgl. OVG Lüneburg 6 L 119/89; Senatsurt. v.10.6.1993 -1 L 562/92 - Fickert/Fieseler, BauNVO, 7. Aufl. 1992, § 6 Rn. 16.2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1993 - 1 L 293/91

    Bebauungsplan; Vergnügungsstätten; Spielhalle

    Zu den schutzbedürftigen Anlagen zählt der Gesetzgeber hier ausdrücklich Anlagen wie Kirchen, Schulen und Kindertagesstätten, zu deren Sicherung die Gemeinden Vergnügungsstätten durch Bebauungsplan ausschließen können (siehe auch OVG Lüneburg Urt. v. 13.05.1993 - 1 L 104/91 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2000 - 1 M 132/99

    Voraussetzungen des Antrags auf Zulassung der Beschwerde; Nachbarwiderspruch

    Die Versagung eines Abwehranspruchs beruht darauf, daß es unbillig wäre, den Beigeladenen den durch die Verletzung der Abstandsvorschriften vom Grundstück der Klägerin ausgehenden Nachteilen auszusetzen, ihm aber eine vergleichbare Ausnutzung des Grundstücks zu verwehren (Senat, Urt. v. 25.08.1992 - 1 L 104/91 -, S. 10 des amtl. Abdrucks).
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