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   OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12   

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OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12 (https://dejure.org/2014,14633)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2014 - 7 LA 209/12 (https://dejure.org/2014,14633)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Juni 2014 - 7 LA 209/12 (https://dejure.org/2014,14633)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 BImSchG; § 11 KrW /AbfG; § 4 Abs. 1 Nr. 1a ZustVO Abfall
    Vorliegen einer Aufgabe im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1a ZustVO Abfall; Durchsetzung der Grundpflichten nach § 11 KrW /AbfG im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage im Sinne des § 22 BImSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Aufgabe im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1a ZustVO Abfall; Durchsetzung der Grundpflichten nach § 11 KrW /AbfG im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage im Sinne des § 22 BImSchG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Aufgabe im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1a ZustVO Abfall; Durchsetzung der Grundpflichten nach § 11 KrW /AbfG im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage im Sinne des § 22 BImSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 807
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 7 LA 140/12

    Verpflichtung zur Verlängerung der Prüferlaubnis für einen Prüfer von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert deshalb grundsätzlich, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die geltend gemachten Schwierigkeiten als solche benannt werden und darüber hinaus aufgezeigt wird, dass und aus welchen Gründen sie sich qualitativ von denjenigen eines Verwaltungsrechtsstreits "durchschnittlicher" Schwierigkeit abheben (Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, juris, Langtext Rn. 31, m. w. N.).

    Ein nicht ausdrücklich formulierter divergenzfähiger Rechtssatz des Verwaltungsgerichts muss sich daher als abstrakte Grundlage der Entscheidung eindeutig und frei von vernünftigen Zweifeln aus der Entscheidung selbst ergeben (BVerwG, Beschl. v. 7.3. 1975 - BVerwG VI CB 47.74 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130; Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, juris, Langtext Rn. 38, m. w. N.).

    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht gegen den Rechts- oder Tatsachensatz eines Divergenzgerichts nur dadurch verstoßen hat, dass es ihn im Einzelfall unzutreffend anwandte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.7. 1995 - BVerwG 9 B 18.95 -, NVwZ-RR 1997, 191; Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, a. a. O.).

    Letzteres macht es grundsätzlich notwendig, dass sie der Zulassungsantragsteller selbst abstrakt ausformuliert (Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11

    Zulassung der Berufung bei Abweisung einer Klage als unzulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2012 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7, und Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 (1228); BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).

    Um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils darzulegen, muss sich der Zulassungsantragsteller substanziell mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2012 - 7 LA 138/11 -, a. a. O., m. w. N.).

    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 13; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 124 Rn. 9).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 -, a. a. O.; Kopp/Schenke, a. a. O.; Bader, in: Bader u. a., VwGO, 5. Aufl. 2011, § 124 Rn. 36, m. w. N.).

  • BVerwG, 05.11.2012 - 7 B 25.12

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; Abgrenzung von Bundes- und Landesrecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
    Nur wenn Anknüpfungspunkt behördlichen Handelns nicht in erster Linie das Gebot der umweltgerechten Entsorgung von Abfällen ist, sondern es (noch) primär um die Bekämpfung konkreter durch die rechtswidrige Ablagerung von Abfällen hervorgerufener Gefahren geht, richten sich Maßnahmen und die Verantwortlichkeit (im Sinne einer Störerhaftung) nach dem Ordnungsrecht der Länder (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.11.2012 - BVerwG 7 B 25.12 -, juris, Langtext Rn. 11).

    Die für die Inanspruchnahme Geschehensbeteiligter auf der Grundlage von Landesordnungsrecht zur Gefahrenabwehr einschlägigen Sachverhalte sind dabei im Wesentlichen folgende (BVerwG, Beschl. v. 5.11.2012 - BVerwG 7 B 25.12 -, juris, Langtext Rn. 12): Ein entsorgungspflichtiger Erzeuger oder Besitzer von Abfällen entledigt sich seiner Verpflichtung dadurch, dass er diese in rechtswidriger Weise außerhalb einer hierfür zugelassenen Anlage oder Deponie lagert oder ablagert und den Besitz aufgibt, ohne dass neuer Besitz an diesen Sachen begründet wird.

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11

    Unbeachtlichkeit des Erfordernisses der Verletzung einer drittschützenden Norm

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28 [29]).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28 [29]; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 72) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge und des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
    Deshalb und weil die Darlegungspflicht des Zulassungsantragstellers dem Revisionsrecht nachgebildet ist, sind in einem solchen Falle an die zur Erhebung einer Aufklärungsrüge nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erforderlichen Darlegungen keine geringeren Anforderungen zu stellen als an die Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) der Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes im Rahmen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Der Zulassungsantragsteller muss substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände der Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Nds. OVG, Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, juris, Langtext Rn. 3, m. w. N.; vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, juris, Langtext Rn. 3).

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen förmlicher Beweisanträge, zu kompensieren (Nds. OVG, Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11

    Berücksichtigung von Änderungen der Sach- oder Rechtslage bei der Entscheidung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
    An der grundsätzlichen Bedeutung der Sache fehlt es regelmäßig, wenn die Beantwortung der aufgeworfenen Frage ausschlaggebend von einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 7 LA 181/11 -, juris, Langtext Rn. 18; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 127, m. w. N.).

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 7 LA 181/11 -, juris, Langtext Rn. 19, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 7 L 4944/96

    Beseitigung von Wertstoffcontainern; Abwehranspruch, öffentlich-rechtlicher;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
    Bei Altglascontainern handele es sich um nicht genehmigungsbedürftige Anlagen als sonstige ortsfeste Einrichtungen im Sinne von § 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG (vgl. Nds. OVG, Urteil v. 17.9. 1997 - 7 L 4944/96 -, juris).

    Soweit die Klägerin dies beanstandet, indem sie bezweifelt, dass sich das Verwaltungsgericht hierfür auf das Urteil des Senats vom 17. September 1997 - 7 L 4944/96 -, (juris, Langtext Rn. 24) stützen könne, welches sich auf eine Einordnung als Anlage im Sinne des §§ 3 Abs. 5 Nr. 3 und 22 BImschG bezogen habe, ist dies unerheblich.

  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
    Ein nicht ausdrücklich formulierter divergenzfähiger Rechtssatz des Verwaltungsgerichts muss sich daher als abstrakte Grundlage der Entscheidung eindeutig und frei von vernünftigen Zweifeln aus der Entscheidung selbst ergeben (BVerwG, Beschl. v. 7.3. 1975 - BVerwG VI CB 47.74 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130; Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, juris, Langtext Rn. 38, m. w. N.).
  • VG Koblenz, 05.04.2011 - 7 K 574/10

    Anforderungen an eine abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; Zweck des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
    Das von der Klägerin für ihre Rechtsmeinung angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (v. 5.4. 2011 - 7 K 574/10.KO -, juris, Langtext), welches einen Raum für die Anwendung der Rechtsfigur des "Zweckveranlassers" im Abfallrecht sieht, ist lediglich zu einer spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage des rheinland-pfälzischen Landesabfallrechts ergangen, die auch eine Inanspruchnahme Dritter zulässt, die weder Abfallerzeuger noch Abfallbesitzer sind (vgl. OVG Rhld-Pf., Urt. v. 26.1. 2012 - 8 A 11081/11 -, DVBl. 2012, 515 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rnrn. 55 und 56).
  • VGH Hessen, 14.01.1998 - 13 UZ 4132/97

    Asylverfahren: Divergenzrüge - Darlegungsgebot - Bezugnahme auf eine nur als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
    Denn es ist nicht die Aufgabe des Berufungsgerichts, im Zulassungsverfahren einen unbestimmt gefassten Vortrag des Rechtsbehelfsführers weitergehend daraufhin zu überprüfen, ob sich aus ihm etwa bestimmte, üblicherweise in Widerspruch zu einer divergenzgerichtlichen Entscheidung stehende abstrakte Rechts- oder Tatsachensätze ergeben könnten (Hess. VGH, Beschl. v. 14.1. 1998 - 13 UZ 4132/97.A -, NVwZ 1998, 303 [304]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung bezüglich in einer Kiesgrube gelagerter

  • BGH, 13.12.2013 - V ZR 58/13

    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe

  • BVerwG, 11.09.2009 - 2 B 29.09

    Arbeitszeitgutschrift für Fahrzeiten mit dem Mautkontrollfahrzeug zwischen

  • BVerwG, 20.09.2007 - 4 B 38.07

    Die allein auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2012 - 7 LA 19/11

    Erforderlichkeit eines zeitlichen Abstands von drei Jahren für eine erneute

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1997 - 10 S 2803/96

    Heranziehung zur Entsorgung von Abfällen - Störerauswahl - Auswahlermessen

  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13

    Gewerberechtlichen Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe;

    Soweit die Klägerin erst nach dem Ablauf der Darlegungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (mit dem 9. September 2013 [Montag] - vgl. Bl. 392 GA) weitere Gründe für besondere rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache geltend gemacht hat, ist ihr Vortrag unbeachtlich, weil sie den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht bereits binnen der noch offenen Frist den Mindestanforderungen entsprechend dargelegt hatte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.6. 2014 - 7 LA 209/12 -, juris, Langtext Rn. 24; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 53).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es unter anderem dann, wenn ihre Beantwortung ausschlaggebend von einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt (Nds. OVG, Beschl. v. 13.6. 2014 - 7 LA 209/12, juris, Langtext Rn. 65 - Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 127, m. w. N.), oder sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 7 LA 181/11 -, VerkMitt 2013, Nr. 47, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 18; Hess. VGH, Beschl. v. 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 -, NVwZ 2003, 1525 [1526], m. w. N.).

    Der Vortrag, mit dem die Klägerin erst nach dem Ablauf der Darlegungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ihre Grundsatzrüge weiter begründet hat, ist unbeachtlich, weil sie den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht bereits binnen der noch offenen Frist den Mindestanforderungen entsprechend dargelegt hatte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.6. 2014 - 7 LA 209/12 -, juris, Langtext Rn. 24; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 53).

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 7 LA 75/13

    Ausschluss eines Fahrgeschäfts vom Kramermarkt

    Denn nach dem Ablauf der Darlegungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO - hier mit dem Ende des 11. September 2013 (vgl. Bl. 69 GA) - geltend gemachte weitere Gründe für ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung sind unbeachtlich (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.6. 2014 - 7 LA 209/12 -, juris, Langtext Rn. 24, und v. 21.12.2012 - 7 LA 19/11 -, juris, Langtext Rn. 7; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 53).

    An der grundsätzlichen Bedeutung der Sache mangelt es nicht nur regelmäßig dann, wenn die Beantwortung der aufgeworfenen Frage ausschlaggebend von einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt (Nds. OVG, Beschl. v. 13.6. 2014 - 7 LA 209/12 -, juris, Langtext Rn. 65 - Sei-bert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 127, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 12 LA 25/16

    Abwurfübung; Anflug; Belange der Verteidigung; öffentliche Belange; Bundeswehr;

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es unter anderem dann, wenn ihre Beantwortung ausschlaggebend von einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt (Nds. OVG, Beschl. v. 13.6.2014 - 7 LA 209/12 -, juris, Rn. 65; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 127, m. w. N.), oder sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3.2013 - 7 LA 181/11 -, VerkMitt 2013, Nr. 47, hier zitiert nach juris, Rn. 18; Hess. VGH, Beschl. v. 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 -, NVwZ 2003, 1525 [1526], m. w. N.).
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