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   OVG Niedersachsen, 13.07.1999 - 2 M 2719/99   

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OVG Niedersachsen, 13.07.1999 - 2 M 2719/99 (https://dejure.org/1999,14219)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.07.1999 - 2 M 2719/99 (https://dejure.org/1999,14219)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Juli 1999 - 2 M 2719/99 (https://dejure.org/1999,14219)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 27.05.1993 - 11 L 467/93

    Ausländerrecht; Jugendstrafe; Freiheitsstrafe; Gleichsetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.1999 - 2 M 2719/99
    Das Verwaltungsgericht durfte daher auch prüfen, ob andere - zwingende - Ausweisungsgründe beim Antragsteller vorliegen, die die Ausweisungsverfügung tragen (vgl. hierzu auch Urt. des Nds. OVG v. 27.5.1993 - 11 L 467/93 -, NMBl. 1994, 116).

    Die im Rahmen der Ausweisungsverfügung zu treffende Prognoseentscheidung ist auf die Sachlage zum Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung abzustellen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.1993 , aaO; OVG Münster, Urt. v. 4.12.1997 - 18 B 2490/96 -, NVwZ 1998, Beil. Nr. 6, 57 ff.).

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.1999 - 2 M 2719/99
    Das Bundesverfassungsgericht erkennt es zudem als grundsätzlich zulässig an, dass die Gerichte Eilrechtsschutz deshalb ablehnen, weil sie den angegriffenen Verwaltungsakt aufgrund näherer Prüfung der Sach- und Rechtslage als aller Voraussicht nach rechtmäßig erachten, so dass die vom Beschwerdeführer in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfe erfolglos bleiben werden (vgl. "Mehmet" - Beschluss aaO; Beschl. v. 12.9.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat für den Bereich ausländerrechtlicher Verfahren im Grundsatz ebenso nicht beanstandet, dass die Fachgerichte im Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes eine summarische und vorläufige Prüfung nach Aktenlage vornehmen (vgl. Beschl. v. 12.9.1995, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1999 - 11 S 46/99

    Besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.1999 - 2 M 2719/99
    Dass der Antragsteller unter dem Eindruck der bereits verbüßten Haft und angesichts der ihm angekündigten Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland die Bereitschaft erklärt hat, an einer Drogentherapie teilzunehmen, lässt für sich allein zwar eine Abkehr von seinem früheren Verhalten als denkbar erscheinen, legt eine solche Abkehr aufgrund aller hier zu berücksichtigenden Umstände, insbesondere seines Vorlebens, jedoch nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nahe (so auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v 11.1.1999 - 11 S 46/99 -, VGHBW RSpDienst 1999, Beilage 3, B 1).
  • BVerfG, 12.11.1998 - 2 BvR 1838/98

    Erfolgloser Antrag von "Mehmet" auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.1999 - 2 M 2719/99
    Diese Prüfungspraxis wird auch vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet, das die Anwendung und Auslegung des § 80 VwGO vielmehr ausdrücklich der fachgerichtlichen Rechtsprechung zugewiesen hat (vgl. "Mehmet" - Beschluss vom 12.11.1998 - 2 BvR 1838/98 -, InfAuslR 1998, 490 ff.).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.1999 - 2 M 2719/99
    Ohne Erfolg beruft sich der Antragsteller insoweit auf Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, die in asylrechtlichen Verfahren ergangen sind (vgl. etwa Beschl. v. 14.5.1996, BVerfGE 94, 166 ff, 216; Beschl. v. 2.5.1984 - 2 BvR 1413/83 -, BVerfGE 67, 43 ff., 62).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.1999 - 2 M 2719/99
    Ohne Erfolg beruft sich der Antragsteller insoweit auf Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, die in asylrechtlichen Verfahren ergangen sind (vgl. etwa Beschl. v. 14.5.1996, BVerfGE 94, 166 ff, 216; Beschl. v. 2.5.1984 - 2 BvR 1413/83 -, BVerfGE 67, 43 ff., 62).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.1999 - 2 M 2719/99
    Vielmehr sieht auch das Bundesverfassungsgericht es nicht als prinzipielle Verkürzung des durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsschutzes oder unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu den Gerichten an, wenn ein Betroffener darauf verwiesen wird, seinen Rechtsschutz durch die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland vom Ausland her zu betreiben (vgl. Beschl. v. 21.3.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 ff., 228, 229).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1997 - 18 B 2490/96

    Ausländerrecht: Verschärfte Ausweisungsregelungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.1999 - 2 M 2719/99
    Die im Rahmen der Ausweisungsverfügung zu treffende Prognoseentscheidung ist auf die Sachlage zum Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung abzustellen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.1993 , aaO; OVG Münster, Urt. v. 4.12.1997 - 18 B 2490/96 -, NVwZ 1998, Beil. Nr. 6, 57 ff.).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.1999 - 2 M 2719/99
    Ein Ausnahmefall ist nämlich durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, dass er das sonst ausschlaggebende Gewicht des gesetzlichen Regelgrundes beseitigt (vgl. BVerwG; Urt. v. 27.8.1996 - 1 C 8/94 -, BVerwGE 102, 12 ff.).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.1999 - 2 M 2719/99
    Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG liegen nämlich immer dann vor, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz vor Ausweisung des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 5.5.1998 -1 C 17.97 -, InfAuslR 1998, 383 ff.).
  • VG Braunschweig, 30.07.1999 - 5 B 152/99

    Zum einstweiligen Rechtsschutz bei Versagung der Aufenthaltserlaubnis.;

    Auszugehen ist davon, dass der Tatbestand des § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG nicht voraussetzt, dass die Verurteilung des Ausländers nur wegen einer einzigen vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz erfolgt ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss, vom 13.07.1999 - 2 M 2719/99 -).
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