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   OVG Niedersachsen, 13.07.2018 - 13 ME 373/17   

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OVG Niedersachsen, 13.07.2018 - 13 ME 373/17 (https://dejure.org/2018,21643)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.07.2018 - 13 ME 373/17 (https://dejure.org/2018,21643)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Juli 2018 - 13 ME 373/17 (https://dejure.org/2018,21643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 Abs 5 AufenthG; § ... 25b Abs 1 S 2 Nr 2 AufenthG; § 25b Abs 1 S 3 Nr 2 AufenthG; § 25b Abs 1 S 3 Nr 3 AufenthG; § 25b Abs 3 AufenthG; § 81 Abs 4 S 1 AufenthG; Art 8 Abs 1 MRK; Art 6 Abs 1 GG; Art 6 Abs 2 S 1 GG; § 10 Abs 1 Nr 3 SGB 2; § 80 Abs 5 S 1 Alt 1 VwGO
    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltserlaubnis; außerhalb des Bundesgebietes; Duldungsgrund; Familienleben; Indien; faktische Inländerin; Integrationsleistung; Kosovo; familiäre Lebensgemeinschaft; Privatleben; Regelvermutung; Unmöglichkeit der Ausreise

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2018 - 13 ME 373/17
    Je nach den Umständen des Einzelfalls kann vielmehr gerade die Ausübung des Umgangsrechts die Erfüllung der Elternfunktion im Sinne des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG unter den für den umgangsberechtigten Elternteil nicht änderbaren Beschränkungen bedeuten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387 f.: 14tägige betreute Besuchskontakte zwischen nicht sorgeberechtigtem Vater und dem bei der Mutter lebenden zweijährigen Kind; BVerfG, Beschl. v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris Rn. 39: 14tägige Besuchskontakte zwischen tlw.

    Ist daher, wie hier, die Gemeinschaft zwischen einem Elternteil und seinem minderjährigen Kind getragen von tatsächlicher Anteilnahme am Leben und Aufwachsen des Kindes und besteht ein regelmäßiger Umgang des ausländischen Elternteils, der dem auch sonst Üblichen entspricht, kann von einer familiären Gemeinschaft ausgegangen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.12.2008, a.a.O., juris Rn. 35; Beschl. v. 8.12.2005, a.a.O., S. 188 f.).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2018 - 13 ME 373/17
    sorgeberechtigtem Vater und dem in einer Pflegefamilie lebenden zweijährigen Kind; BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, FamRZ 2006, 187: 14tägige Besuchskontakte zwischen nicht sorgeberechtigtem Vater und dem bei der Mutter lebenden fünfjährigen Kind).

    Ist daher, wie hier, die Gemeinschaft zwischen einem Elternteil und seinem minderjährigen Kind getragen von tatsächlicher Anteilnahme am Leben und Aufwachsen des Kindes und besteht ein regelmäßiger Umgang des ausländischen Elternteils, der dem auch sonst Üblichen entspricht, kann von einer familiären Gemeinschaft ausgegangen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.12.2008, a.a.O., juris Rn. 35; Beschl. v. 8.12.2005, a.a.O., S. 188 f.).

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2018 - 13 ME 373/17
    Denn der nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis auf dieser Rechtsgrundlage erforderliche Nachweis einer nachhaltigen Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland muss nicht zwingend anhand der Regelvoraussetzungen des § 25b Abs. 1 Satz 2 AufenthG geführt werden (so auch Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates, BT-Drs. 18/4199, S. 4), vielmehr steht das mangelnde Vorliegen der Voraussetzung des § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AufenthG nicht stets der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 1 AufenthG entgegen (vgl. hierzu im Einzelnen: Senatsurt. v. 8.2.2018 - 13 LB 43/17 -, juris Rn. 56).

    Unabhängig davon erscheint es auch praktisch ausgeschlossen, dass ein Ausländer, dem eine bloße positive Integrationsprognose im Sinne des § 25a Abs. 1 AufenthG nicht gestellt werden kann oder der die abgesenkten Anforderungen an eine berufliche und wirtschaftliche Integration des § 25b Abs. 1 AufenthG nicht erfüllt, als derart in die hiesigen Lebensverhältnisse integriert anzusehen ist, dass ihm als sogenanntem "faktischem Inländer" ein Verlassen des Bundesgebiets nach § 25 Abs. 5 AufenthG in Verbindung mit Art. 8 EMRK rechtlich unmöglich sein soll (vgl. eingehend Senatsurt. v. 8.2.2018, a.a.O., Rn. 82 ff., insbes. Rn. 83, 86).

  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2018 - 13 ME 373/17
    Ein Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und die davon umfassten persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt, ist nach Art. 8 Abs. 2 EMRK gerechtfertigt, wenn er eine in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahme darstellt, die durch ein dringendes soziales Bedürfnis gerechtfertigt und mit Blick auf das verfolgte legitime Ziel auch im engeren Sinne verhältnismäßig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.2.2011 - 2 BvR 1392/10 -, NVwZ-RR 2011, 420, 421).

    Die bei dieser Prüfung ermittelten konkreten individuellen Lebensverhältnisse und auch Lebensperspektiven des Ausländers sind schließlich im Rahmen der Rechtfertigungsprüfung nach den Maßgaben des Art. 8 Abs. 2 EMRK in eine gewichtende Gesamtbewertung einzustellen und mit den Gründen, die für eine Aufenthaltsbeendigung sprechen, abzuwägen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.2.2011, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.3.2012 - 7 A 11417/11 -, juris Rn. 29 und 34 f.; OVG Bremen, Urt. v. 28.6.2011 - 1 A 141/11 -, juris Rn. 47 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2017 - 13 ME 189/17

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2018 - 13 ME 373/17
    Denn eine derartige Eheschließung steht bereits nicht im Sinne der vom Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 1.8.2017 - 13 ME 189/17 -, juris Rn. 5 ff. m.w.N.) geforderten Weise "unmittelbar bevor".
  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2018 - 13 ME 373/17
    Je nach den Umständen des Einzelfalls kann vielmehr gerade die Ausübung des Umgangsrechts die Erfüllung der Elternfunktion im Sinne des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG unter den für den umgangsberechtigten Elternteil nicht änderbaren Beschränkungen bedeuten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387 f.: 14tägige betreute Besuchskontakte zwischen nicht sorgeberechtigtem Vater und dem bei der Mutter lebenden zweijährigen Kind; BVerfG, Beschl. v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris Rn. 39: 14tägige Besuchskontakte zwischen tlw.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 13 ME 71/18
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2018 - 13 ME 373/17
    Zwar hat der Senat angesichts der von der Beschwerdebegründung der Antragstellerin zu 1. vom 22. November 2017 (vgl. insbes. Bl. 108 der GA) und von derjenigen des Kindsvaters im Parallelverfahren 13 ME 372/17 vom 29. November 2017 (Bl. 72 f. der GA jenes Verfahrens) dargelegten sowie bei der Vorsprache am 18. August 2017 (Bl. 285 f. der BA 001 Bd. 2 zur GA jenes Verfahrens) und in der eidesstattlichen Versicherung vom 13. September 2017 (Bl. 45 der GA jenes Verfahrens) angegebenen Betreuungsfrequenzen und -umfänge und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Antragsteller zu 1. bis 4. nunmehr wieder in A-Stadt und damit in der Nähe des in Elsfleth gemeldeten Kindsvaters wohnen, im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Senats (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 26.4.2018 - 13 ME 71/18 -, V.n.b., S. 3 des Beschlussabdrucks m.w.N.) zu den aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen der Grundrechte aus Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG erhebliche Bedenken dagegen, zwischen den Familienmitgliedern M. und seinen beiden Kindern und A. eine ausreichende tatsächliche enge Verbundenheit zu verneinen und eine bloße weniger schützenswerte "Begegnungsgemeinschaft" anzunehmen.
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2018 - 13 ME 438/17

    Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; Folgeschutzgesuch; Härtefallantrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2018 - 13 ME 373/17
    Diese negative Bindungswirkung könnte nur im Wege eines Asylfolgeantrags nach § 71 Abs. 1 AsylG oder eines auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens hinsichtlich nationalrechtlicher zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote beschränkten sog. isolierten Folgeschutzgesuchs beim Bundesamt (§ 51 Abs. 1 bis 3 oder Abs. 5 VwVfG) überwunden werden (vgl. Senatsbeschl. v. 26.2.2018 - 13 ME 438/17 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2018 - 13 ME 373/17
    Dies schließt es nicht aus, zur Herleitung eines Aufenthaltsrechts aus Art. 8 EMRK ein durch persönliche, soziale und wirtschaftliche Beziehungen charakterisiertes Privatleben zu fordern, das nur noch im Bundesgebiet geführt werden kann, und hierbei einerseits auf die Integration des Ausländers in Deutschland (Dimension "Verwurzelung"), andererseits die (fehlende) Möglichkeit zur Re-Integration im Staat der Staatsangehörigkeit (Dimension "Entwurzelung") abzustellen (vgl. hierzu Niedersächsisches OVG, Urt. v. 19.3.2012 - 8 LB 5/11 -, juris Rn. 43 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 13 ME 157/17

    Abschiebung eines georgischen Staatsbürgers unter ärztlicher Begleitung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2018 - 13 ME 373/17
    (a) Der Annahme einer dauerhaften Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 7.9.2017 - 13 ME 157/17 -, juris Rn. 4) in Form einer zu befürchtenden Suizidalität bei Ausreise aufgrund des vorgelegten Attests Dr. O.s vom 13. November 2017 stehen die gleichen Bedenken wie oben unter aa) geschildert entgegen.
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2017 - 13 ME 190/17

    Addition; Ehe; eheliche Lebensgemeinschaft; Fiktionswirkung; faktischer Inländer;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 7 A 11417/11

    Aufenthaltserlaubnis bei geistiger Behinderung des Ausländers -

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2018 - 13 PA 454/17

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; einstweilige Anordnung;

  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

  • OVG Bremen, 28.06.2011 - 1 A 141/11

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für in Deutschland geborenen und

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2020 - 11 S 2426/19

    Ablehnung von Aufenthaltstiteln; Voraussetzungen für den Eintritt der

    Sollte sich ergeben, dass die Antragstellerin den von ihr nach Aktenlage (vgl. Bl. 38 f. d. Ausländerakte Ast"in) zumindest besuchten Integrationskurs nicht abgeschlossen hat, weist der Senat darauf hin, dass der Nachweis von Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet grundsätzlich auch auf andere geeignete Weise erbracht werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 13.07.2018 - 13 ME 373/17 -, juris Rn. 9, und vom 08.02.2018 - 13 LB 43/17 -, juris Rn. 53).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2019 - 13 ME 220/18

    Ankündigungspflicht; auflösende Bedingung; Aussetzung der Abschiebung; Duldung;

    cc) Das im erstinstanzlichen Eilverfahren eingereichte ärztliche Attest der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Dr. F. aus Bad Sachsa vom 29. Mai 2018 (Bl. 10 der GA) bezieht sich ungeachtet der Verwendung des Terminus "Rückführung" - wie diverse in der Beiakte 001 befindliche, von dieser Ärztin für den Antragsteller in den Jahren 2015 bis 2017 ausgestellte Atteste - erkennbar auf die Situation nach "Rückkehr" des Antragstellers in das Herkunftsland unter dem Gesichtspunkt einer ärztlich prognostizierten Retraumatisierung wegen eines vom Antragsteller vorgetragenen dortigen Ereignisses, von fremden Dritten in ein Feuer geworfen worden zu sein, und macht damit allenfalls Ausführungen zu zielstaatsbezogenen Aspekten, die wegen der negativen Bindungswirkung der Ziffer 4. des Bundesamtsbescheides vom 29. April 2014 (vgl. Bl. 26 der BA 001 Bd. I) gemäß §§ 42 Satz 1, 24 Abs. 2 Asyl(Vf)G, welche aufgrund der Ablehnung des isolierten Folgeschutzgesuchs (§§ 51 Abs. 1 bis 3, Abs. 5, 48, 49 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 NVwVfG) durch bestandkräftigen Bundesamtsbescheid vom 15. November 2017 (Bl. 342 der BA 001 Bd. II) fortdauert, im vorliegenden Verfahren nicht zu prüfen sind (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 13.7.2018 - 13 ME 373/17 -, juris Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2020 - 18 B 1843/20

    Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse

    vgl. ebenso Nds.OVG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 13 ME 373/17 -, juris Rn. 11 f.; Röcker, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. A. 2020, § 25b Rn. 14; Zühlcke, HTK-AuslR/§ 25b AufenthG/zu Abs. 3.
  • OVG Niedersachsen, 13.02.2020 - 13 ME 387/19

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot, zielstaatsbezogenes;

    Unerheblich ist deshalb auch, dass bei dem Antragsteller, der kein Asylverfahren durchlaufen hat, eine negative Bindungswirkung nach § 42 Satz 1 AsylG hinsichtlich zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG nicht besteht und somit nicht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kraft Zuständigkeitsvorbehalts nach § 24 Abs. 2 AsylG (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 13.7.2018 - 13 ME 373/17 -, juris Rn. 24 f. m.w.N.), sondern vielmehr die Antragsgegnerin als Ausländerbehörde (§ 71 Abs. 1 AufenthG) - wenngleich nach Beteiligung des Bundesamts gemäß § 72 Abs. 2 AufenthG - für eine Feststellung derartiger Abschiebungsverbote zuständig wäre.
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 13 LA 56/22

    Abschiebungsverbot, zielstaatsbezogenes; Asylgrund, materieller;

    Insbesondere kann der Kläger nicht als derart im Bundesgebiet verwurzelt und als in seinem Heimatland entwurzelt angesehen werden (vgl. zum kumulativen Erfordernis einerseits einer Integration im Bundesgebiet und andererseits einer ausgeschlossenen (Re-)Integration im Zielstaat einer Abschiebung: Senatsbeschl. v. 13.7.2018 - 13 ME 373/17 -, juris Rn. 38), dass ihm ein Verlassen des Bundesgebiets unter Aufgabe seines hier geführten Privat- und Familienlebens unmöglich oder unzumutbar (vgl. zur Maßgeblichkeit dieser beiden Aspekte: EGMR, Urt. v. 5.7.2005 - 46410/99 -, InfAuslR 2005, 450 f. (Üner ./. Niederlande)) erschiene.
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