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   OVG Niedersachsen, 13.08.2009 - 11 ME 287/09   

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https://dejure.org/2009,9742
OVG Niedersachsen, 13.08.2009 - 11 ME 287/09 (https://dejure.org/2009,9742)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.08.2009 - 11 ME 287/09 (https://dejure.org/2009,9742)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. August 2009 - 11 ME 287/09 (https://dejure.org/2009,9742)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Leinenzwang für Hunde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Nr. 1a Nds.SOG; § 11 Nds.SOG; § 3 NHundG; § 13 Abs. 1 NHundG
    Anordnung eines Leinenzwangs unabhängig von der Gefährlichkeit eines Hundes i.S.d. § 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG); Annahme einer konkreten Gefahr für einen Leinenzwang als Maßnahme der Gefahrenabwehr aufgrund der zu vorherigen ...

  • Judicialis

    NHundG § 1; ; NHundG § 2; ; NHundG § 3; ; NHundG § 13 Abs. 1; ; Nds.SOG § 2 Nr. 1 a; ; Nds.SOG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung eines Leinenzwangs unabhängig von der Gefährlichkeit eines Hundes i.S.d. § 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG); Annahme einer konkreten Gefahr für einen Leinenzwang als Maßnahme der Gefahrenabwehr aufgrund der zu vorherigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Alle an die Leine!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Niedersachsen an der Leine

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung eines Leinenzwangs unabhängig von der Gefährlichkeit eines Hundes i.S.d. § 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG); Annahme einer konkreten Gefahr für einen Leinenzwang als Maßnahme der Gefahrenabwehr aufgrund der zu vorherigen ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 21.11.2005 - 24 CS 05.2714
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2009 - 11 ME 287/09
    Im Übrigen besteht auch kein Erfahrungssatz dergestalt, dass ein Hund, der über längere Zeit unauffällig gewesen ist, auch zukünftig unauffällig bleibt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21.11.2005 - 24 CS 05.2714 -, juris).

    Dem kann mit Hilfe eines Leinenzwangs vorgebeugt werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21.11.2005, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2005 - 5 B 2488/04

    Rechtmäßigkeit einer angeordneten Leinenpflicht und Maulkorbpflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2009 - 11 ME 287/09
    Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) zielt nämlich - wie sich aus den §§ 1 und 2 ergibt - umfassend auf die Abwehr von Gefahren, die durch Hunde jeder Art und den unsachgemäßen Umgang von Menschen mit Hunden entstehen können (ebenso OVG NRW, Beschl. v. 14.2.2005 - 5 B 2488/04 -, juris zur vergleichbaren Rechtslage in Nordrhein-Westfalen).
  • VGH Bayern, 13.01.2005 - 24 ZB 04.664
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2009 - 11 ME 287/09
    Für eine derartige Anordnung ist es nicht erforderlich, dass ein Hund bereits durch Beißen von Menschen oder Tieren oder sonstiges aggressives Verhalten auffällig geworden ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13.1.2005 - 24 ZB 04.664 -, juris).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2009 - 11 ME 287/09
    Der Wesenstest stellt nur eine Momentaufnahme vom Verhalten des überprüften Tieres in einer bestimmten Krisensituation dar (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.3.2004 - 1 BvR 1778/01 -, DVBl. 2004, 698; Senatsbeschl. v. 16.8.2004 - 11 LA 404/03 -).
  • VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 08.262

    Leinenzwang für Collie-Mischling

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2009 - 11 ME 287/09
    Zudem lassen sich bei Hunden - mag der Einzelne im Grundsatz auch ein gutartiges Naturell haben - unvorhersehbare, unberechenbare Reaktionen und Situationen, zumal mit zunehmendem Alter, nie ganz ausschließen (vgl. VG Augsburg, Urt. v. 8.9.2008 - Au 5 K 08.262 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2013 - 11 PA 294/12

    Möglichkeit der Infragestellung einer auf Grund eines zu Recht angenommenen

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich bei einem Amtstierarzt um eine sachverständige Person handelt, die grundsätzlich über die nötige Fachkompetenz verfügt, um zu beurteilen, ob von dem betreffenden Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht (vgl. Senatsbeschl. v. v. 25.2.2010 - 11 ME 82/10 - u. v. 13.8.2009 - 11 ME 287/09 - BayVGH, Beschl. v. 14.7.2008 - 9 CS 08.536 -, juris).
  • VG Braunschweig, 25.11.2015 - 5 A 195/14

    Artgerechtes Abwehrverhalten; Erforderlichkeit der Beweisaufnahme; Feststellung

    Hierbei ist mit der obergerichtlichen Rechtsprechung zu berücksichtigen, dass es sich bei einem Amtstierarzt um eine sachverständige Person handelt, die grundsätzlich über die nötige Fachkompetenz verfügt, um zu beurteilen, ob von dem betreffenden Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht (Niedersächsisches OVG, B. v. 20.08.2014 - 11 LA 62/14 - n.v, m.w.N., u.a. Nied. OVG, B. v. 13.08.2009 - 11 ME 287/09 - juris).
  • VG Osnabrück, 16.11.2011 - 6 A 90/10

    Anordnung eines Leinenzwangs für einen Hund aufgrund anonymer Anzeige

    "Ein Leinenzwang kann auf der Grundlage des § 13 Abs. 1 NHundG i.V.m. § 11 Nds.SOG unabhängig davon angeordnet werden, ob ein Hund gefährlich im Sinne des § 3 NHundG ist (vgl. etwa Beschl. d. Sen. v. 13.8.2009 - 11 ME 287/09 -, Nds. VBl. 2009, 347, v. 1.10.2007 - 11 ME 343/07 - u. v. 8.6.2006 - 11 LA 356/05 -).
  • VG Oldenburg, 10.02.2020 - 7 B 3604/19

    Beißkorbzwang; Gefahrenabwehr; Leinenzwang; Vorläufiger Rechtsschutz;

    Unabhängig davon, dass für eine Ablehnung der Gefährlichkeit des Hundes im Sinne des § 7 NHundG im konkreten Fall aufgrund der in engem zeitlichen Abstand erfolgten Bisse zweier Personen nach Überzeugung der Kammer kein Raum war (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 18. Januar 2012 - 11 ME 423/11 - juris, Rn. 7), ist das Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht schlechthin dadurch ausgeschlossen, dass einem Hund von der Fachbehörde keine solche "Gefährlichkeit" im Sinne des NHundG attestiert wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 13. August 2009 - 11 ME 287/09 - juris, Rn. 5).
  • VG Braunschweig, 12.01.2010 - 5 B 200/09

    Sachliche Zuständigkeit der Landkreise bzw. kreisfreien Städte zur Gefahrenabwehr

    Wie sich aus § 1 und § 2 NHundG ergibt, zielt das NHundG auf die umfassende Abwehr von Gefahren ab, die durch Hunde jeder Art und den unsachgemäßen Umgang von Menschen mit Hunden entstehen können (vgl. Nds. OVG, B. v. 13.08.2009 - 11 ME 287/09 -, juris Rn. 6).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2012 - 3 M 204/11

    Nachweis der Eigenschaft eines gefährlichen Hundes

    Eine Gefahr setzt eine Sachlage voraus, bei der bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens ein die öffentliche Sicherheit oder Ordnung schädigendes Ereignis im konkreten Einzelfall in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintreten wird (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 SOG M-V) (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 13.08.2009 - 11 ME 287/09 - NdsVBl 2009, 347, zit. nach juris betr. Leinenzwang).
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