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   OVG Niedersachsen, 13.10.2017 - 5 ME 153/17   

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OVG Niedersachsen, 13.10.2017 - 5 ME 153/17 (https://dejure.org/2017,39672)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.10.2017 - 5 ME 153/17 (https://dejure.org/2017,39672)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Oktober 2017 - 5 ME 153/17 (https://dejure.org/2017,39672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 33 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BLV; § 22 Abs. 1 S. 1 NGG; § 22 Abs. 6 NGG; § 22 Abs. 7 NGG; § 28 Abs. 3 S. 1 BGleiG
    Dienstliche Beurteilung einer zur Gleichstellungsbeauftragten bestellten Beamtin anlässlich einer Bewerbung um ein höherwertiges Amt; Fortschreiben der letzten dienstlichen Beurteilung der Beamtin durch eine fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstliche Beurteilung durch fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung einer Gleichstellungsbeauftragten

  • rechtsportal.de

    Dienstliche Beurteilung einer zur Gleichstellungsbeauftragten bestellten Beamtin anlässlich einer Bewerbung um ein höherwertiges Amt; Fortschreiben der letzten dienstlichen Beurteilung der Beamtin durch eine fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 437/08

    Grundlagen der dienstlichen Beurteilung einer freigestellten Beauftragten für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2017 - 5 ME 153/17
    Anders als das Verwaltungsgericht vermag der Senat jedenfalls faktisch einen Unterschied zwischen einer 100-prozentigen Freistellung eines Personalratsmitglieds und einer 100-prozentigen Entlastung der Gleichstellungsbeauftragten nicht festzustellen (a. A. VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 7.8.2008 - 4 S 437/08 -, juris Rn. 6, 8).

    Ein uneingeschränktes Kooperationsverhältnis zwischen der Gleichstellungsbeauftragten und dem Dienstherrn besteht jedoch nicht (a. A. VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 7.8.2008, a. a. O., Rn. 5 ff.).

    Die Freistellung von Weisungen dient der sachlichen Unabhängigkeit der Gleichstellungsbeauftragten und gewährleistet eine kritische Reflexion der Belange der beruflichen Gleichberechtigung (vgl. auch VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 7.8.2008, a. a. O., Rn. 12).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2017 - 5 ME 153/17
    Werden während des Beurteilungszeitraums keine dienstlichen Leistungen erbracht, die Grundlage einer Beurteilung sein könnten, so kann der Dienstherr Benachteiligungen der betroffenen Beamten dadurch ausschließen, dass er die Fortschreibung vergangener Beurteilungen durch eine fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs des freigestellten Beamten vorsieht; hierbei kann er auch dem Gesichtspunkt einer zu erwartenden Leistungssteigerung im Rahmen des Vertretbaren Rechnung tragen (BVerwG, Urteil vom 16.12.2010 - BVerwG 2 C 11.09 -, juris Rn. 9 m. w. N.).Hiervon ausgehend ist das - nunmehr auch in § 33 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) geregelte - Rechtsinstitut einer fiktiven Fortschreibung dienstlicher Beurteilungen durch Verwaltung und Gerichte weiter entwickelt worden.

    Damit prognostiziert sie, wie der Beamte voraussichtlich zu beurteilen wäre, wäre er im Beurteilungszeitraum nicht freigestellt gewesen und hätte er seine Leistungen wie vergleichbare Kollegen fortentwickelt (BVerwG, Urteil vom 16.12.2010, a. a. O., Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2017 - 5 ME 153/17
    Dementsprechend ergibt sich ein Streitwert in Höhe von K. EUR (CE. EUR x 6 Monate); eine Halbierung für das Eilverfahren findet nicht statt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.5.2013 - 5 ME 92/13 -, juris Rn. 28).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2017 - 5 ME 153/17
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung der realistischen, nicht nur entfernten Möglichkeit, dass der unterlegene Bewerber bei Vermeidung des Fehlers einem der ausgewählten Mitbewerber vorgezogen wird, dürfen nicht überspannt werden (BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 10 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2006 - 6 B 1894/06

    Voraussetzungen für die Zugrundelegung einer dienstlichen Regelbeurteilung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2017 - 5 ME 153/17
    Denn die Gleichstellungsbeauftragte ist in einem Spannungsverhältnis tätig, das demjenigen freigestellter Personalratsmitglieder gleicht (a. A. OVG NRW, Beschluss vom 30.10.2006 - 6 B 1894/06 -, juris Rn. 5; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 7.8.2008. a. a. O., juris Rn. 5 ff.).
  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2017 - 5 ME 153/17
    Abweichungen müssen Beurteiler nachvollziehbar begründen (BVerwG, Urteil vom 28.1.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn. 23 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2020 - 5 ME 99/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch

    Der Beurteiler übt seinen Beurteilungsspielraum jedoch nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge würdigt und in seine Überlegungen einbezieht (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn 47; Urteil vom 28.1.2016, a. a. O., Rn 23; Nds. OVG, Beschluss vom 13.10.2017 - 5 ME 153/17 -, juris Rn 48; Beschluss vom 29.5.2020, a. a. O., Rn 36).

    Abweichungen von den in Beurteilungsbeiträgen enthaltenen Tatsachen oder Werturteilen müssen nachvollziehbar begründet werden (BVerwG, Urteil vom 27.11.2014, a. a. O., Rn 24; Urteil vom 28.1.2016, a. a. O., Rn 23; Urteil vom 1.3.2018 - BVerwG 2 A 10.17 -, juris Rn 33; Nds. OVG, Beschluss vom 13.10.2017, a. a. O., Rn 48; Beschluss vom 29.5.2020, a. a. O., Rn 36).

    Was die nachträgliche Plausibilisierung von einzelnen Beurteilungsmerkmalen auch im verwaltungsgerichtlichen (Eil-)Verfahren betrifft, ist insofern jedoch zu berücksichtigen, dass dies - solange es nicht nur um allgemeine, insbesondere sprachliche Auslegungsfragen geht - nur durch den jeweiligen, für die Beurteilungsabfassung zuständigen Beurteiler selbst geschehen kann, dessen eigener Eindruck (gegebenenfalls auch gewonnen aufgrund der Berücksichtigung von Beurteilungsbeiträgen) Grundlage seines Werturteils ist; die Erstellung dienstlicher Beurteilungen (und gegebenenfalls erforderlicher ergänzender Ausführungen zur Plausibilisierung) ist kein delegierbarer Vorgang (Nds. OVG, Beschluss vom 13.10.2017, a. a. O., Rn 42; Beschluss vom 7.1.2020, a. a. O., Rn 43; Beschluss vom 29.5.2020, a. a. O., Rn 46).

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23

    Aufbewahrung; Beurteilungsbeitrag; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endphase;

    Der Beurteiler übt seinen Beurteilungsspielraum jedoch nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge würdigt und in seine Überlegungen einbezieht (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 47; Urteil vom 28.1.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn. 23; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 13.10.2017 - 5 ME 153/17 -, juris Rn. 48; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 10.8.2020 - 5 ME 99/20 -, juris Rn. 30; Beschluss vom 22.6.2022 - 5 ME 43/22 -, juris Rn. 40).
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2020 - 5 ME 85/20

    Dienstliche Beurteilung; fiktive Beurteilungsfortschreibung; Gesamturteil;

    Werden während des Beurteilungszeitraums keine dienstlichen Leistungen erbracht, die Grundlage einer Beurteilung sein könnten, so kann der Dienstherr Benachteiligungen der betroffenen Beamten dadurch ausschließen, dass er die Fortschreibung vergangener Beurteilungen durch eine fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs des freigestellten Beamten vorsieht; hierbei kann er auch dem Gesichtspunkt einer zu erwartenden Leistungssteigerung im Rahmen des Vertretbaren Rechnung tragen (BVerwG, Urteil vom 16.12.2010 - BVerwG 2 C 11.09 -, juris Rn. 9 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.10.2017 - 5 ME 153/17 -, juris Rn. 29).

    Damit prognostiziert sie, wie der Beamte voraussichtlich zu beurteilen wäre, wäre er im Beurteilungszeitraum nicht freigestellt gewesen und hätte er seine Leistungen wie vergleichbare Kollegen fortentwickelt (BVerwG, Urteil vom 16.12.2010, a. a. O., Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 13.10.2017, a. a. O., Rn. 29).

    Ungeachtet dessen betrifft das Rechtsinstitut der fiktiven Beurteilungsfortschreibung besondere Ausnahmekonstellationen, in denen aufgrund einer vollständigen oder teilweisen Freistellung entweder gar kein Dienst vorliegt oder aber die dienstliche Tätigkeit von ihrem Umfang her nicht repräsentativ ist, um die Qualifikation des Beamten für den gesamten Beurteilungszeitraum zu beurteilen (vgl. etwa Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2015 - 5 ME 197/15 -, juris Rn. 23 [zu einem Personalratsmitglied]; Beschluss vom 13.10.2017, a. a. O., Rn. 34 (zu einer niedersächsischen Gleichstellungsbeauftragten).

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 5 ME 32/18

    Ausschreibung und Übertragung des Amts des Präsidenten des Oberlandesgerichts auf

    Da dienstliche Beurteilungen Grundlage für künftige Auswahlentscheidungen sein und daher eine möglichst lückenlose Leistungsnachzeichnung gewährleisten sollen, kann der Dienstherr zwar zum Beispiel bei einer Beamtin, die wegen ihrer Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte von ihrer sonstigen dienstlichen Tätigkeit freigestellt worden ist und die deshalb während des Beurteilungszeitraums keine dienstlichen Leistungen erbracht hat, die Grundlage einer Beurteilung sein könnten, vergangene Beurteilungen durch eine fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs der freigestellten Beamtin fortschreiben, um dadurch Benachteiligungen der betroffenen Beamtin auszuschließen; hierbei kann der Dienstherr auch dem Gesichtspunkt einer zu erwartenden Leistungssteigerung im Rahmen des Vertretbaren Rechnung tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2010 - BVerwG 2 C 11.09 -, juris Rn 9 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.10.2017 - 5 ME 153/17 -, juris Rn 29).
  • OVG Niedersachsen, 07.01.2020 - 5 ME 153/19

    Zur Plausibilisierung von Einzelleistungsmerkmalen einer dienstlichen Beurteilung

    Dies kann indes - solange es nicht nur um allgemeine, insbesondere sprachlichen Auslegungsfragen geht - nur durch den jeweiligen, für die Beurteilungsabfassung zuständigen Beurteiler selbst geschehen, dessen eigener Eindruck (gegebenenfalls - auch - gewonnen aufgrund der Berücksichtigung von Beurteilungsbeiträgen) Grundlage seines Werturteils ist; die Erstellung dienstlicher Beurteilungen (und gegebenenfalls erforderlicher ergänzender Ausführungen zur Plausibilisierung) ist kein delegierbarer Vorgang (Nds. OVG, Beschluss vom 13.10.2017 - 5 ME 153/17 -, juris Rn. 42).

    Dies kann indes - solange es nicht nur um allgemeine, insbesondere sprachliche Auslegungsfragen geht - nur durch den jeweiligen, für die Beurteilungsabfassung zuständigen Beurteiler selbst geschehen, dessen eigener Eindruck (gegebenenfalls - auch - gewonnen aufgrund der Berücksichtigung von Beurteilungsbeiträgen) Grundlage seines Werturteils ist; die Erstellung dienstlicher Beurteilungen (und gegebenenfalls erforderlicher ergänzender Ausführungen zur Plausibilisierung) ist kein delegierbarer Vorgang (Nds. OVG, Beschluss vom 13.10.2017 - 5 ME 153/17 -, juris Rn. 42).

  • OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 5 ME 187/19

    Amtszulage; Beurteilungsbeitrag; lückenlos; lückenlose Leistungsnachzeichnung; RA

    Was die nachträgliche Plausibilisierung von Einzelleistungsmerkmalen auch im verwaltungsgerichtlichen (Eil-)Verfahren betrifft, ist insofern jedoch zu berücksichtigen, dass dies - solange es nicht nur um allgemeine, insbesondere sprachliche Auslegungsfragen geht - nur durch den jeweiligen, für die Beurteilungsabfassung zuständigen Beurteiler selbst geschehen kann, dessen eigener Eindruck (ggf. auch gewonnen aufgrund der Berücksichtigung von Beurteilungsbeiträgen) Grundlage seines Werturteils ist; die Erstellung dienstlicher Beurteilungen (und gegebenenfalls erforderlicher ergänzender Ausführungen zur Plausibilisierung) ist kein delegierbarer Vorgang (Nds. OVG, Beschluss vom 13.10.2017 - 5 ME 153/17 -, juris Rn 42; Beschluss vom 7.1.2020, a. a. O., Rn. 43).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 5 ME 43/22

    Beförderungsrunde 2021/2022 der Deutschen Telekom AG

    Der Beurteiler übt seinen Beurteilungsspielraum jedoch nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge würdigt und in seine Überlegungen einbezieht (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 47; Urteil vom 28.1.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 13.10.2017 - 5 ME 153/17 -, juris Rn. 48; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 10.8.2020 - 5 ME 99/20 -, juris Rn. 30).
  • VG Lüneburg, 17.10.2022 - 5 A 319/21

    Beurteilungsvorgespräch; dienstliche Beurteilung; fehlerhafter Sachverhalt;

    Der Beurteiler übt seinen Beurteilungsspielraum jedoch nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge würdigt und in seine Überlegungen einbezieht ( BVerwG, Urt. v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 47; Urt. v. 28.1.2016 - 2 A 1.14 -, juris Rn. 23; Nds. OVG, Beschl. v. 13.10.2017 - 5 ME 153/17 -, juris Rn. 48; Beschl. v. 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36; Beschl. v. 10.8.2020 - 5 ME 99/20 -, juris Rn. 30).

    Was die nachträgliche Plausibilisierung von Leistungsmerkmalen auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren betrifft, ist insofern jedoch zu berücksichtigen, dass dies - solange es nicht nur um allgemeine, insbesondere sprachliche Auslegungsfragen geht - nur durch den jeweiligen, für die Beurteilungsabfassung zuständigen Beurteiler selbst geschehen kann, dessen eigener Eindruck (ggf. auch gewonnen aufgrund der Berücksichtigung von Beurteilungsbeiträgen) Grundlage seines Werturteils ist; die Erstellung dienstlicher Beurteilungen (und gegebenenfalls erforderlicher ergänzender Ausführungen zur Plausibilisierung) ist kein delegierbarer Vorgang ( Nds. OVG, Beschl. v. 13.10.2017 - 5 ME 153/17 -, juris Rn 42; Beschl. v. 7.1.2020 - 5 ME 153/19 -, juris Rn. 43; zum Vorstehenden insgesamt Nds. OVG, Beschl. v. 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 44-46).

  • VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21

    Dienstliche Beurteilung; Richter; richterliche Unabhängigkeit

    Der Beurteiler übt seinen Beurteilungsspielraum jedoch nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge würdigt und in seine Überlegungen einbezieht (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2016, BVerwG 2 A 1.14, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Oktober 2017 - 5 ME 153/17 -, juris).

    Abweichungen von den in Beurteilungsbeiträgen enthaltenen Tatsachen oder Werturteilen müssen nachvollziehbar begründet werden (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014, a. a. O.; Urteil vom 28. Januar 2016, a. a. O; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Oktober 2017, a.a.O.; Beschluss vom 10. August 2020 - 5 ME 99/20 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 3 CE 15.1947 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2022 - 5 ME 160/21
    Der Beurteiler übt seinen Beurteilungsspielraum jedoch nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge würdigt und in seine Überlegungen einbezieht (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 47; Urteil vom 28.1.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris , a. a. O., Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 13.10.2017 - 5 ME 153/17 -, juris Rn. 48; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 10.8.2020 - 5 ME 99/20 -, juris Rn. 30).
  • VG Bayreuth, 13.07.2021 - B 5 K 20.721

    Dienstliche Beurteilung, Voreingenommenheit des Beurteilers (hier verneint),

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