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   OVG Niedersachsen, 14.01.2014 - 7 MS 103/13   

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OVG Niedersachsen, 14.01.2014 - 7 MS 103/13 (https://dejure.org/2014,278)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.01.2014 - 7 MS 103/13 (https://dejure.org/2014,278)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - 7 MS 103/13 (https://dejure.org/2014,278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 43a Nr. 7 S. 1 EnWG; § 43e Abs. 1 S. 1 EnWG; § 50 BImSchG; § 25 Abs. 1 S. 1 VwVfG; Art. 28 Abs. 2 GG
    Grund für eine Wiedereinsetzung in die Einwendungsfrist bei verlängerung der Frist für die behördliche Stellungnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grund für eine Wiedereinsetzung in die Einwendungsfrist bei verlängerung der Frist für die behördliche Stellungnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grund für eine Wiedereinsetzung in die Einwendungsfrist bei verlängerung der Frist für die behördliche Stellungnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Wiedereinsetzung in die Einwendungsfrist bei Irrtum eines Gemeindebediensteten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Wiedereinsetzung in die Einwendungsfrist bei Irrtum eines Gemeindebediensteten

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 334
  • NVwZ-RR 2014, 5
  • DÖV 2014, 401
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.07.1998 - 4 A 1.98

    Verfahrenskonzentration; Konzentrationsmaxime; Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2014 - 7 MS 103/13
    bb) Es ist davon auszugehen, dass seit dem Ergehen des Planfeststellungsbeschlusses eine Wiedereinsetzung der Antragstellerin in die versäumte Einwendungsfrist nicht möglich ist, sondern sich ein etwaiger Wiedereinsetzungsanspruch in einen Anspruch auf Berücksichtigung (des nicht rechtzeitig eingewendeten Vorbringens) im gerichtlichen Verfahren wandeln würde (vgl. BVerwG, GerBeschd v. 30.7. 1998 - BVerwG 4 A 1.98 -, NVwZ-RR 1999, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 20; Bay. VGH, Urt. v. 20.5.2003 - 20 A 02.40015 u. a. -, juris, Langtext Rn. 87; Dürr, in: Knack/Henneke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, § 73 Rn. 75).

    Sie hat insbesondere nicht - wie in dem Fall über den das Bundesverwaltungsgericht mit Gerichtsbescheid vom 30. Juli 1998 - BVerwG 4 A 1.98 - entschieden hat - dadurch vorwerfbar Verwirrung gestiftet, dass sie der Antragstellerin zu Unrecht eine Stellungnahmefrist gesetzt oder verlängert hätte.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2004 - 5 S 1706/03

    Keine Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde bei sechsstreifigem Ausbau

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2014 - 7 MS 103/13
    Der Senat teilt schon von daher für den vorliegenden Fall nicht die von dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urt. v. 6.7. 2004 - 5 S 1706/03 -, NuR 2006, 298 [299]) für einen ähnlichen Fall vertretene Auffassung, es komme in Betracht anzunehmen, dass durch die Setzung einer eigenen Stellungnahmefrist und deren spätere Verlängerung über den für den Einwendungsausschluss maßgeblichen Tag hinaus bei der betroffenen Gemeinde der unverschuldete Irrtum erweckt oder bestärkt worden sei, sie könne etwas, das unter den Begriff der E i n w e n d u n g zu subsumieren sei, gegen die Planung innerhalb einer verlängerten S t e l l u n g n a h m e frist vortragen.

    Aus diesem Grunde "hinkt" auch der in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 6.7. 2004 - 5 S 1706/03 - NuR 2006, 298 [300]) erwogene Vergleich mit einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung, die insoweit eine andere Zielsetzung verfolgt.

  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2014 - 7 MS 103/13
    Soweit ein Träger öffentlicher Belange durch das Vorhaben zugleich in eigenen Rechten betroffen ist und sich die Möglichkeit offenhalten will, diese Rechte notfalls im Klagewege geltend zu machen, muss er deshalb im Rahmen der Betroffenenbeteiligung frist- und formgerecht Einwendungen erheben (BVerwG, Beschl. v. 28.2. 2013 - 7 VR 13.12 -, UPR 2013, 345 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 12, m. w. N.).

    Soweit sich die Antragstellerin in dem gerichtlichen Eilverfahren erstmalig mit Schriftsatz vom 16. Dezember 2013 (Bl. 230 ff. GA) darauf beruft, dass die Präklusion wegen einer fehlerhaften Bekanntmachung in der Gemeinde B nicht eingetreten sei, ist dies schon deshalb nicht erheblich, weil sich die gerichtliche Prüfung im Rahmen des vorliegenden Verfahrens auf die Einwände beschränkt, die innerhalb der mit dem 28. Oktober 2013 abgelaufenen Antragsbegründungsfrist des § 43e Abs. 1 Satz 2 EnWG vorgebracht worden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.2. 2013 - BVerwG 7 VR 13.12 -, UPR 2013, 345 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11

    Einwendungspräklusion Einwendung einer unterlassenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2014 - 7 MS 103/13
    Der hieran anknüpfende Einwendungsausschluss nach § 43a Nr. 7 Satz 1 EnWG gilt auch für das gerichtliche Verfahren und ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.9. 2013 - BVerwG 4 VR 1.13 -, a. a. O., juris, Langtext, Rn. 24, m. w. N.), welcher der Senat folgt (Nds. OVG, Urt. v. 19.9. 2013 - 7 KS 209/11 -, juris, Langtext Rn. 63, und Beschl. v. 3.12.2013 - 7 MS 4/13 -, juris, Langtext Rn. 17), mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar.

    Zu diesen rahmensetzenden Vorschriften gehören allerdings nicht diejenigen über das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung (Nds. OVG, Urt. v. 19.9. 2013 - 7 KS 209/11 -, juris, Langtext Rn. 63).

  • BVerwG, 26.09.2013 - 4 VR 1.13

    Kein Baustopp für Teilstrecke der Höchstspannungsleitung Hamburg/Nord - Dollern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2014 - 7 MS 103/13
    Auch wenn die Antragstellerin als kommunale Gebietskörperschaft nicht Trägerin des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist, kann sie dennoch wie ein privater Grundstückseigentümer geltend machen, eine solchermaßen verkannte Inanspruchnahme verletze das Gebot der gerechten Abwägung ihrer eigenen Belange (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.9. 2013 - BVerwG 4 VR 1.13 -, NuR 2013, 800 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 17).

    Der hieran anknüpfende Einwendungsausschluss nach § 43a Nr. 7 Satz 1 EnWG gilt auch für das gerichtliche Verfahren und ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.9. 2013 - BVerwG 4 VR 1.13 -, a. a. O., juris, Langtext, Rn. 24, m. w. N.), welcher der Senat folgt (Nds. OVG, Urt. v. 19.9. 2013 - 7 KS 209/11 -, juris, Langtext Rn. 63, und Beschl. v. 3.12.2013 - 7 MS 4/13 -, juris, Langtext Rn. 17), mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar.

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 LC 83/10

    Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde als sachlich zuständige Trägerin für ein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2014 - 7 MS 103/13
    Einwendungen, die der Präklusion unterliegen können, sind hiernach sachliches, auf die Verhinderung oder Modifizierung des Planvorhabens abzielendes Gegenvorbringen (BVerwG, Urt. v. 17.7. 1980 - BVerwG 7 C 101.78 -, BVerwGE 60, 297 [300]; Nds. OVG, Urt. v. 22.2. 2012 - 7 LC 83/10 -, NdsVBl. 2012.212 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 87).
  • BVerwG, 27.05.2013 - 4 BN 28.13

    Dispositionsbefugnis der Behörde bei gesetzlicher Präklusion im Planungsrecht; zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2014 - 7 MS 103/13
    Dies ändert aber nichts an einer eingetretenen Präklusion, sodass die Antragstellerin gleichwohl ein präkludiertes Vorbringen im Klagewege nicht mehr erfolgreich geltend machen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.5. 2013 - BVerwG 4 BN 28.13 -, ZfBR 2013, 580 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 5, m. w. N.).
  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10

    Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2014 - 7 MS 103/13
    Eine Ausnahme gilt lediglich für die Verletzung von Bestimmungen, die wie die Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde den formell-rechtlichen Rahmen der Planfeststellung abstecken; ihre Rüge unterliegt nicht der Einwendungspräklusion (BVerwG, Urt. v. 14.7. 2011 - BVerwG 9 A 14.10 -, NUR 2012, 52).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2014 - 7 MS 103/13
    Einwendungen, die der Präklusion unterliegen können, sind hiernach sachliches, auf die Verhinderung oder Modifizierung des Planvorhabens abzielendes Gegenvorbringen (BVerwG, Urt. v. 17.7. 1980 - BVerwG 7 C 101.78 -, BVerwGE 60, 297 [300]; Nds. OVG, Urt. v. 22.2. 2012 - 7 LC 83/10 -, NdsVBl. 2012.212 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 87).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2014 - 7 MS 103/13
    Ebenso kann ein Fall höherer Gewalt durch ein sonstiges rechts- oder treuwidriges Verhalten der Behörde begründet werden (BVerwG, Urt. v. 18. April 1997 - BVerwG 8 C 38.95 -, NJW 1997, 2966 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 16, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13

    Vorliegen einer neuen Trasse bei Errichtung des Ersatzneubaus einer

  • VGH Bayern, 20.05.2003 - 20 A 02.40015

    Verkehrsflughafen Augsburg

  • VG Aachen, 29.07.2021 - 8 K 2528/20

    Aufenthaltserlaubnis; rückwirkende Erteilung; Fachkräfteeinwanderungsgesetz;

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Oktober 1997 - 25 A 854/94 -, juris, Rn. 26; vom 30. September 2005 - 19 A 2465/04 -, juris, Rn. 44 und vom 22. Juli 2020 - 12 A 758/09 -, juris, Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 11. Mai 2004 - 10 ZB 04.909 -, juris, Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 7 MS 103/13 -, juris, Rn. 39 ff.; OLG Zweibrücken, Urteil vom 24. Juni 1999 - 6 U 24/98 -, juris, Rn. 30; Ramsauer , in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Auflage 2019, § 25 Rn. 13; Engel/Pfau , in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Auflage 2019, § 25 Rn. 23; Stelkens/Bonks/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 25 Rn. 6, 26 und 41; Schwarz , in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2021, § 25 Rn. 20; Schneider , in: Schoch/Schneider, VwVfG, Grundwerk Juli 2020, § 25 Rn. 33.
  • VGH Bayern, 12.07.2018 - 8 N 16.2563

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets zum Schutz des Grundwassers

    Denn derjenige, dem ein Wiedereinsetzungsgrund erst nach dem Erlass der Verordnung offenbar wird, kann deshalb im gerichtlichen Verfahren nicht besser gestellt werden, als wenn er den Wiedereinsetzungsgrund noch im Erlassverfahren gegenüber dem Verordnungsgeber geltend gemacht hätte (vgl. NdsOVG, U.v. 14.1.2014 - 7 MS 103/13 - NuR 2014, 214 = juris Rn. 33).

    Derjenige, dem ein Wiedereinsetzungsgrund erst nach Verordnungserlass offenbar wird, kann nicht besser gestellt werden, als wenn er den Wiedereinsetzungsgrund früher geltend gemacht hätte (vgl. NdsOVG, U.v. 14.1.2014 - 7 MS 103/13 - NuR 2014, 214 = juris Rn. 33).

  • OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 42/21

    Anspruch auf Schadensersatz als Amtshaftungsanspruch oder Staatshaftungsanspruch

    Dies setzt zunächst ein Auskunftsverlangen des Bürgers voraus, eine Frage (OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 7 MS 103/13 -, Rdnr. 41 bei juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 1 S 1136/05, NVwZ 2006, 1305; VG Hannover, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 5 A 1480/19 -, Rdnr. 29 bei juris).

    Das freilich setzt die offensichtliche Erkennbarkeit der Fehlerhaftigkeit schon nach kursorischer Sichtung der vorgelegten Antragsunterlagen voraus (BVerwG, Urteil vom 10. November 2016 - 8 C 11/15, NVwZ 2017, 876; OVG Münster, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - 4 A 2395/15, BeckRS 2017, 127893; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 7 MS 103/13 -, Rdnr. 41 bei juris; VG Hannover, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 5 A 1480/19 -, Rdnr. 30 f bei juris).

  • VG Hannover, 16.12.2020 - 5 A 1480/19

    Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen; Antragsfrist;

    § 25 Abs. 1 Satz 2 VwVfG setzt ein solches Auskunftsverlangen jedoch zwingend voraus und kann daher nicht zur Begründung eines (vermeintlichen) Belehrungserfordernisses herangezogen werden (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 7 MS 103/13 -, Rn. 41, juris).

    Dies wäre dann anzunehmen, wenn es sich dem Beklagten hätte aufdrängen müssen, dass der Kläger keine Kenntnis von der Ausschlussfrist in § 20 Abs. 2 ABH hatte (vgl. hierzu auch: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Januar 2014, a. a. O., das im dort streitgegenständlichen Fall für eine Verpflichtung zu einer unaufgeforderten Information voraussetzte, dass es für die betroffene Behörde "offensichtlich gewesen wäre, dass sich die Antragstellerin in einem Irrtum darüber befand, dass die Abgabe einer fristgerechten behördlichen Stellungnahme keinen vollwertigen Ersatz für die Erhebung einer fristgerechten Einwendung darstellte" ).

  • VG Schleswig, 24.02.2022 - 8 B 6/22
    Abgesehen davon, dass zweifelhaft ist, ob diese Betreuungspflicht nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens überhaupt noch besteht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.01.2014 - 7 MS 103/13 -, Rn. 42, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 08.05.2012 - 9 A 55/13 -, Rn. 22, juris), richtet ihr Umfang sich stets nach den Umständen des Einzelfalls, wobei der vermutete Kenntnisstand der Beteiligten und ihre Fürsorgebedürftigkeit eine Rolle spielen (OLG Hamm, Beschluss vom 05.03.2020 - I-10 W 79/19 -, Rn. 42, juris) und die Grenze zur Rechtsberatung nicht überschritten werden darf (OVG NRW, Beschluss vom 30.01.2003 - 19 A 1960/02 -, Rn. 19, juris).
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