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   OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16   

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https://dejure.org/2017,7145
OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16 (https://dejure.org/2017,7145)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.03.2017 - 11 ME 236/16 (https://dejure.org/2017,7145)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. März 2017 - 11 ME 236/16 (https://dejure.org/2017,7145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 56 AEUV; § ... 133 BGB; § 157 BGB; Art 3 Abs 1 GG; § 3 Abs 1 S 1 GlSpielWStVtr; § 4 Abs 1 S 1 GlSpielWStVtr; § 4 Abs 4 GlSpielWStVtr; § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 GlSpielWStVtr; § 22 Abs 4 S 2 GlSpielG ND; § 4 Abs 5 GlSpielG ND; § 284 StGB; § 37 Abs 1 VwVfG
    Bestimmtheitsgebot; Bietagent; Countdown Auktion; Dienstleistungsfreiheit; Gebotspunkt; Geolokalisation; Gleichheitsgrundsatz; Glücksspiel; Glücksspiel, unerlaubtes; Glücksspielstaatsvertrag; Internetauktion; Kaufoption; Leitlinien; Online Cent Auktion; Prioritätenliste; ...

  • JurPC

    Untersagung von Internet-Auktionen (sog. Online-Cent-Auktion) als Glücksspiel

  • Glücksspiel & Recht

    Rückwärts-Auktion ist verbotenes Glücksspiel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Cent-Auktionen mit vorab erworbenen Gebotspunkten sind verbotenes Glücksspiel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Cent-Auktion ist verbotenes Glücksspiel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 616
  • MMR 2017, 861
  • DVBl 2017, 649
  • K&R 2017, 352
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 11 ME 61/16

    Bestimmtheit; Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16
    Bei der Ermittlung dieses objektiven Erklärungswertes sind alle dem Empfänger bekannten oder erkennbaren Umstände heranzuziehen, insbesondere auch die Begründung des Verwaltungsaktes (BVerwG, Urt. v. 16.10.2013 - BVerwG 8 C 21.12 -, juris, Rdnr. 15 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, NdsVBl. 2017, 53, juris, Rdnr. 8).

    Einer vollständigen Auflistung sämtlicher Varianten der möglichen Arten von Glücksspielen bedarf es aus Gründen der Effektivität der Gefahrenabwehr und der Praktikabilität des Verwaltungsvollzuges nicht (Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, a. a. O., juris, Rdnr. 12).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterliegt der Erlaubnisvorbehalt keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil er unabhängig von einem etwaigen unionsrechtswidrigen Glücksspielmonopol den verfassungs- und unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung im Wege einer präventiven Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen dient (Senatsbeschl. v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 -, juris, Rdnr. 5, v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, NdsVBl. 2017, 53, juris, Rdnr. 25; Bay. VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rdnr. 20).

    Soweit die Antragstellerin in ihrer Beschwerdebegründung die inkohärente Vollzugspraxis des Antragsgegners in anderen Bereichen des Glücksspielrechts rügt, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass ein strukturelles Vollzugsdefizit im Bereich der Online-Casinospiele und Online-Pokerspiele (Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, a. a. O., juris, Rdnr. 40) und im Bereich der Zweitlotterien (Senatsbeschl. v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 -, juris, Rdnr. 14) nicht besteht.

    Allein aus dem von der Antragstellerin angeführten Fragenkatalog der Kommission lassen sich keine verlässlichen Rückschlüsse auf die Vereinbarkeit der deutschen Rechtslage mit dem Unionsrecht ziehen (so bereits Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, a. a. O., juris, Rdnr. 26; vgl. zudem OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.12.2016 - OVG 1 S 104.15 -, juris, Rdnr. 38).

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2016 - 11 ME 157/16

    Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnisverfahren; Erlaubnisvorbehalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterliegt der Erlaubnisvorbehalt keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil er unabhängig von einem etwaigen unionsrechtswidrigen Glücksspielmonopol den verfassungs- und unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung im Wege einer präventiven Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen dient (Senatsbeschl. v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 -, juris, Rdnr. 5, v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, NdsVBl. 2017, 53, juris, Rdnr. 25; Bay. VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rdnr. 20).

    Aus ihr kann hingegen nicht allgemein die Unvereinbarkeit von Bestimmungen eines Mitgliedstaates zur präventiven Gefahrenabwehr hinsichtlich anderer Glücksspielbereiche mit Unionsrecht abgeleitet werden (Senatsbeschl. v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 -, juris, Rdnr. 6 m. w. N.).

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist hinreichend geklärt, dass es mangels unionsrechtlicher Harmonisierung im Glücksspielbereich jedem Mitgliedsstaat überlassen bleibt zu beurteilen und zu entscheiden, ob es erforderlich ist, bestimmte Tätigkeiten im Glücksspielbereich vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu kontrollieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.2.2015 - BVerwG 8 B 36.14 -, juris, Rdnr. 23 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 -, juris, Rdnr. 7).

    Soweit die Antragstellerin in ihrer Beschwerdebegründung die inkohärente Vollzugspraxis des Antragsgegners in anderen Bereichen des Glücksspielrechts rügt, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass ein strukturelles Vollzugsdefizit im Bereich der Online-Casinospiele und Online-Pokerspiele (Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, a. a. O., juris, Rdnr. 40) und im Bereich der Zweitlotterien (Senatsbeschl. v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 -, juris, Rdnr. 14) nicht besteht.

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16
    Bei der Ermittlung dieses objektiven Erklärungswertes sind alle dem Empfänger bekannten oder erkennbaren Umstände heranzuziehen, insbesondere auch die Begründung des Verwaltungsaktes (BVerwG, Urt. v. 16.10.2013 - BVerwG 8 C 21.12 -, juris, Rdnr. 15 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, NdsVBl. 2017, 53, juris, Rdnr. 8).

    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin ist eine Generalisierung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2013 (- BVerwG 8 C 21.12 - , BVerwGE 148, 146, NVwZ 2014, 889, juris) über die abstrakten Entscheidungskriterien hinaus nicht angezeigt.

    Für den erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Zahlung des Entgelts und der Gewinn- und Verlustmöglichkeit genügt nicht schon, dass die Zahlung die Berechtigung zur Teilnahme am Spiel vermittelt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 16.10.2013 - BVerwG 8 C 21.12 -, a. a. O., juris, Rdnr. 22 ff.; BVerwG, Urt. v. 22.1.2014 - BVerwG 8 C 26.12 -, NJW 2014, 2299, juris, Rdnr. 12).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2016 - 1 S 104.15

    Rechtmäßigkeit einer auf § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 GlüStV 2012 (juris: GlüStVtr BE 2012)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16
    Diese Voraussetzungen sind nur dann gegeben, wenn die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs in der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich sind bzw. wenn das Glücksspielangebot der Antragstellerin offensichtlich erlaubt oder erlaubnisfähig ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.12.2016 - OVG 1 S 104.15 -, juris, Rdnr. 19 ff.).

    Allein aus dem von der Antragstellerin angeführten Fragenkatalog der Kommission lassen sich keine verlässlichen Rückschlüsse auf die Vereinbarkeit der deutschen Rechtslage mit dem Unionsrecht ziehen (so bereits Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, a. a. O., juris, Rdnr. 26; vgl. zudem OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.12.2016 - OVG 1 S 104.15 -, juris, Rdnr. 38).

  • VG Hannover, 29.08.2016 - 10 A 2815/16

    Cent-Auktion; Entgeltlichkeit; Glücksspiel; Internet; Spiel; Zufall

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16
    Die Antragstellerin hat gegen beide Bescheide Klage - 10 A 2815/16 - erhoben.

    Der Antrag im Übrigen sei unbegründet, weil sich die Untersagungsverfügung im Hauptsacheverfahren voraussichtlich als rechtmäßig erweisen werde und deshalb das öffentliche Interesse an der Vollziehung der Verfügung überwiege; wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf das (noch nicht rechtskräftige) Urteil des Verwaltungsgerichts vom 29. August 2016 - 10 A 2815/16 - verwiesen.

  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15

    Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16
    Diesen Erwägungen kann nicht mit Erfolg die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.6.2016 - BVerwG 8 C 5.15 -, ZfWG 2016, 433, juris) entgegengehalten werden.
  • BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 36.14

    Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet; Sachsen-Anhalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist hinreichend geklärt, dass es mangels unionsrechtlicher Harmonisierung im Glücksspielbereich jedem Mitgliedsstaat überlassen bleibt zu beurteilen und zu entscheiden, ob es erforderlich ist, bestimmte Tätigkeiten im Glücksspielbereich vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu kontrollieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.2.2015 - BVerwG 8 B 36.14 -, juris, Rdnr. 23 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 -, juris, Rdnr. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 2018/11

    Aufsichtsbehörde kann an alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16
    Die Antragstellerin ist unabhängig von der geografischen Reichweite der streitgegenständlichen Untersagungsverfügung bereits kraft Gesetzes gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV verpflichtet, das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet im ganzen Bundesgebiet zu unterlassen (vgl. OVG Münster, Urt. v. 25.2.2014 - 13 A 2018/11 -, NWVBl. 2014, 314, juris, Rdnr. 179).
  • OVG Niedersachsen, 03.04.2009 - 11 ME 399/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen; Zweifel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16
    Der Antragsgegner hat der Antragstellerin - anders als in dem Fall, der dem Beschluss des Senats vom 3.4.2009 (- 11 ME 399/08 -, NVwZ 2009, 1241, NdsVBl. 2009, 341, juris, Rdnr. 14, 57 f.) zugrunde lag - die Umsetzung der Untersagungsverfügung nicht zwingend durch Sperrung der niedersächsischen Internetzugänge aufgegeben.
  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16
    Entgegen dem Beschwerdevorbringen der Antragstellerin, mit dem sie ihren erstinstanzlichen Vortrag vertieft, folgt etwas anderes nicht aus der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 4.2.2016 - C-336/14 -, NVwZ 2016, 369, juris).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 23/15

    Geo-Targeting - Werbung im Internet für Telekommunikationsdienstleistungen:

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2017 - 4 A 3244/06

    Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter setzt in

  • AG Kiel, 06.01.2012 - 113 C 151/11

    "Amerikanische Auktion" ein Spiel im Sinne von § 762 BGB

  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2399

    Verbot von Internetwerbung für Glücksspiele

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 13 B 736/09

    Internet-Glücksspiel kann in Nordrhein-Westfalen verboten werden

  • BVerwG, 22.01.2014 - 8 C 26.12

    Entgelt; Gewinn; Gewinnchance; Glücksspiel; Glücksspielbegriff; notwendiger

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2013 - 6 S 88/13

    Countdown-Auktion im Internet; Glücksspiel; Erlaubnisfähigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 11 LA 237/16

    Hinreichende Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung;

    Eine Online-Cent-Auktion, bei der die Gebotsabgabe für ein Produkt unter Einsatz von zuvor in Mengenpaketen erworbenen Gebotspunkten ohne Kaufoption erfolgt und die Kosten für erworbene Gebotspunkte nicht erstattet und im Gewinnfall nicht auf den Produktpreis angerechnet werden, ist unerlaubtes öffentliches Glücksspiel i.S.d. §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV (Fortführung der Senatsrspr., Beschl. v. 14.3.2017 - 11 ME 236/16 -, DVBl 2017, 649, juris).

    Die dagegen gerichtete Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 14. März 2017 zurückgewiesen (11 ME 236/16, DVBl 2017, 659, juris).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterliegt der Erlaubnisvorbehalt keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil er unabhängig von einem etwaigen unionsrechtswidrigen Glücksspielmonopol den verfassungs- und unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung im Wege einer präventiven Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen dient (Senatsbeschl. v. 12.4.2018 - 11 LA 501/17 -, juris, Rn. 19; Senatsbeschl. v. 14.3.2017 - 11 ME 236/16 -, juris, Rn. 28; Senatsbeschl. v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 -, juris, Rn. 5, und Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, Rn. 25; vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 -, a.a.O., juris, Rn. 53; dasselbe, Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18/18 -, a.a.O., juris, Rn. 28; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.07.2019 - 4 MB 14/19

    Untersagung unerlaubten Online-Glücksspiels hat vorerst Bestand

    Angesichts dessen besteht im gesamten Bundesgebiet kein rechtlich schützenswertes Interesse an der Veranstaltung und Vermittlung für öffentliches Glücksspiel im Internet (vgl. schon BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 8 C 5/10 -, juris Rn. 16; OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.03.2017 - 11 ME 236/16 -, juris Rn. 41 und Beschl. v. 18.06.2018 - 11 LA 237/16 -, juris Rn. 77).
  • VGH Bayern, 16.10.2020 - 23 CS 19.2009

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung

    Im Übrigen greift das Vorbringen der Antragstellerin zur Ungeeignetheit des Geolokalisierungsverfahrens schon deshalb nicht durch, da am Markt schon seit längerem zuverlässige Geolokalisierungssysteme angeboten werden, die die Grenzen der Bundesländer hinreichend sicher erkennen können (OVG Lüneburg, B.v. 14.3.2017 - 11 ME 236/16 - juris Rn. 40 m.w.N.).

    Denn die Antragstellerin ist unabhängig von der geografischen Reichweite der streitgegenständlichen Untersagungsverfügung bereits kraft Gesetzes gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV verpflichtet, das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet im ganzen Bundesgebiet zu unterlassen (vgl. OVG NRW v. 25.2.2014 - 13 A 2018/11 - juris Rn. 179 m.w.N.; OVG Lüneburg, B.v. 14.3.2017 - 11 ME 236/16 - juris Rn. 41).

  • VG Schleswig, 28.01.2019 - 12 B 38/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine glücksspielrechtliche Untersagungsanordnung

    Abgesehen davon, dass der Antragstellerin keine bestimmte Methode hierfür vorgegeben wird, ist die beschriebene Geolokalisationstechnik mittlerweile als zuverlässige Methode anerkannt, um die Grenzen der Bundesländer hinreichend sicher erkennen zu können (VG B-Stadt, a.a.O., Rn. 50 unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.03.2017 - 11 ME 236/16 - zitiert nach juris Rn. 40).

    Die Antragstellerin ist unabhängig von der geografischen Reichweite der streitgegenständlichen Untersagungsverfügung bereits kraft Gesetzes gemäß  § 4 Abs. 4 GlüStV verpflichtet, das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet im ganzen Bundesgebiet zu unterlassen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.03.2017, a.a.O., Rn. 41).

  • FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 5 K 307/15

    Rücknahme von Flaschen und Verpackungen gegen Ausgabe von Losen als Lotterie

    Sie entspricht auch dem Sinn und Zweck des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV und ist mit dessen Wortlaut und der Entstehungsgeschichte vereinbar (BVerwG-Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21/12 -, BVerwGE 148, 146 mwN; OVG Lüneburg-Urteil vom 14.03.2017 - 11 ME 236/16, DVBl 2017, 649).

    e) Auch unerhebliche Einsätze unter 0, 50 EUR (sog. Bagatelleinsätze) können allerdings glücksspielrechtlich relevant sein, wenn das Geschäftsmodell des Veranstalters auf eine Summierung des (jeweils für sich unerheblichen) Einsatzes angelegt ist (VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2009 - 27 L 415/09, MMR 2009, 717; LG Köln, Urteil vom 07.04.2009 - 33 O 45/09, MMR 2009, 485 - Internet-Tombola, bei der ein mehrfaches Mitspielen und eine additive Anhäufung von Entgelten möglich oder vom Veranstalter intendiert ist; OVG Lüneburg, Urteil vom 14.03.2017 11 ME 236/18, BeckRS 2017, 104442 - Internetauktionen als Glücksspiel).

    Anders als z.B. bei Internetauktionen, wo die Gefährdung und das Suchtpotential gerade darin besteht, dass das Spiel auf ein Weiterbieten bzw. Weiterspielen angelegt und daher mit weiteren Verlustmöglichkeiten verbunden ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 14.03.2017 11 ME 236/18, BeckRS 2017, 104442), besteht diese Gefahr im Streitfall nicht.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2019 - 1 N 46.18

    Internetverbot für Glücksspiel

    Ferner ist die von den Klägerinnen zur Technik der Geolokalisation zitierte Rechtsprechung nach den Ausführungen im angegriffenen Urteil (S. 21) durch den technischen Fortschritt revidiert worden, was sich besonders anschaulich an der neuen Einschätzung der Geolokalisation durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 14. März 2017 - 11 ME 236/16 - (juris Rn. 40 unter Verweis auf das Urteil des BGH vom 28. April 2016 - I ZR 23/15 - NJW 2016, 3310, juris, Rn. 31 f. zum Geo-Targeting; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Februar 2019, a.a.O., juris Rn. 44 ff. m.w.N.) zeige.
  • OVG Niedersachsen, 12.04.2018 - 11 LA 501/17

    Rechtsstreit um die Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterliegt der Erlaubnisvorbehalt keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil er unabhängig von einem etwaigen unionsrechtswidrigen Glücksspielmonopol den verfassungs- und unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung im Wege einer präventiven Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen dient (Beschl. v. 14.3.2017 - 11 ME 236/16 -, juris, Rn. 28, Beschl. v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 -, juris, Rn. 5, und v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, Rn. 25; vgl. auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18

    Bestimmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Online-Poker; Vollzugsdefizit;

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterliegt der Erlaubnisvorbehalt keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil er unabhängig von einem etwaigen unionsrechtswidrigen Glücksspielmonopol den verfassungs- und unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung im Wege einer präventiven Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen dient (BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 -, NVwZ 2013, 1481, juris, Rn. 53; Senatsbeschl. v. 12.4.2018 - 11 LA 501/17 -, juris, Rn. 19, Beschl. v. 14.3.2017 - 11 ME 236/16 -, juris, Rn. 28, Beschl. v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 -, juris, Rn. 5, und v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, Rn. 25; vgl. auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LC 242/16

    Bestimmmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Internetverbot; Kohärenz; Online-Casinospiele;

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterliegt der Erlaubnisvorbehalt keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil er unabhängig von einem etwaigen unionsrechtswidrigen Glücksspielmonopol den verfassungs- und unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung im Wege einer präventiven Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen dient (BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 -, NVwZ 2013, 1481, juris, Rn. 53; Senatsbeschl. v. 12.4.2018 - 11 LA 501/17 -, juris, Rn. 19, Beschl. v. 14.3.2017 - 11 ME 236/16 -, juris, Rn. 28, Beschl. v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 -, juris, Rn. 5, und v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, Rn. 25; vgl. auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20).
  • VG Berlin, 06.06.2018 - 4 K 213.17

    Untersagung der Veranstaltung von Online-Casino- und Pokerspielen; Erlaubnis zur

    Der Gerichtshof hat in dieser Entscheidung auch nicht festgestellt, dass das Verbot in § 4 Abs. 4 GlüStV ordnungsrechtlich generell unanwendbar bleiben müsse bzw. der Erlaubnisvorbehalt in § 4 Abs. 1 GlüStV obsolet geworden sei (so im Eilverfahren OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2016 - OVG 1 S 104.15 -, juris Rn. 37; ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. August 2016 - 10 CS 16.893 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 12. Dezember 2016 - 11 ME 157/16 -, juris Rn. 6, und vom 14. März 2017 - 11 ME 236/16 -, juris Rn. 29).
  • FG Hessen, 23.03.2022 - 5 K 1920/17

    Festsetzung der Sportwettensteuer hinsichtlich Rechtfertigung der Beschränkung

  • FG Hessen, 23.03.2022 - 5 K 1920/17 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Festsetzung der Sportwettensteuer hinsichtlich Rechtfertigung der Beschränkung

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