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   OVG Niedersachsen, 14.05.2013 - 2 LB 151/12   

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https://dejure.org/2013,10195
OVG Niedersachsen, 14.05.2013 - 2 LB 151/12 (https://dejure.org/2013,10195)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.05.2013 - 2 LB 151/12 (https://dejure.org/2013,10195)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 2 LB 151/12 (https://dejure.org/2013,10195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 1 S. 1 NSchG; § 59 Abs. 1 S. 1 NSchG; § 63 Abs. 4 NSchG; § 114 Abs. 1 S. 2 NSchG; § 114 Abs. 3 S. 1, 3 NSchG
    Bedeutung des Latinums für die Frage der Verfolgung eines eigenständigen Bildungsgangs; Vergleichbarkeit der Bildungsgänge an verschiedenen Gesamtschulen i.R.d. Übernahme der Schülerbeförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedeutung des Latinums für die Frage der Verfolgung eines eigenständigen Bildungsgangs; Vergleichbarkeit der Bildungsgänge an verschiedenen Gesamtschulen i.R.d. Übernahme der Schülerbeförderung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bedeutung des Latinums für die Frage der Verfolgung eines eigenständigen Bildungsgangs; Vergleichbarkeit der Bildungsgänge an verschiedenen Gesamtschulen i.R.d. Übernahme der Schülerbeförderung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schülerbeförderung zu einer bestimmten Schule erfordert Nähe oder ein zulässiges Ausweichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 651
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 11.93

    Erstattungsanspruch für Fahrtkosten aus dem Schulbesuch an einem humanistischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2013 - 2 LB 151/12
    Zum Begriff des Bildungsganges hat der Senat im Urteil vom 24. Mai 2007 (- 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336; zur Vorgeschichte auch BVerwG, Urteile v. 14.9.1994 - 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 = NJW 1995, 344, und 6 C 11.93 -, DVBl. 1995, 430 sowie Ladeur, RdJB 1995, 335) ausgeführt:.

    Deshalb hat bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 14. September 1994 (- 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 = NJW 1995, 344, und - 6 C 11.93 -, DVBl. 1995, 430; vgl. ferner VG Meiningen, Urt. v. 19.6.1996 - 8 K 266/96.Me -, juris) darauf hingewiesen, diese Besonderheit könne vor dem Hintergrund des Art. 12 GG Bedeutung erlangen.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen bereits angesprochenen Urteilen vom 14. September 1994 (- 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 = NJW 1995, 344, und - 6 C 11.93 -, DVBl. 1995, 430) auch Art. 6 Abs. 2 GG angesprochen.

    Wie in anderem Zusammenhang bereits angesprochen, besteht danach innerhalb des gesamten Bildungsangebots und im Rahmen des Bildungswegs (§ 60 NSchG) ein Wahlrecht in Bezug auf Schulform und Bildungsgang, dessen Bedeutung auch das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 14. September 1994 (- 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 = NJW 1995, 344, und - 6 C 11.93 -, DVBl. 1995, 430) hervorgehoben hat.

  • BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 42.92

    Anwendung irrevisiblen Landesrechts - Schülerbeförderung - Erstattung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2013 - 2 LB 151/12
    Zum Begriff des Bildungsganges hat der Senat im Urteil vom 24. Mai 2007 (- 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336; zur Vorgeschichte auch BVerwG, Urteile v. 14.9.1994 - 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 = NJW 1995, 344, und 6 C 11.93 -, DVBl. 1995, 430 sowie Ladeur, RdJB 1995, 335) ausgeführt:.

    Deshalb hat bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 14. September 1994 (- 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 = NJW 1995, 344, und - 6 C 11.93 -, DVBl. 1995, 430; vgl. ferner VG Meiningen, Urt. v. 19.6.1996 - 8 K 266/96.Me -, juris) darauf hingewiesen, diese Besonderheit könne vor dem Hintergrund des Art. 12 GG Bedeutung erlangen.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen bereits angesprochenen Urteilen vom 14. September 1994 (- 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 = NJW 1995, 344, und - 6 C 11.93 -, DVBl. 1995, 430) auch Art. 6 Abs. 2 GG angesprochen.

    Wie in anderem Zusammenhang bereits angesprochen, besteht danach innerhalb des gesamten Bildungsangebots und im Rahmen des Bildungswegs (§ 60 NSchG) ein Wahlrecht in Bezug auf Schulform und Bildungsgang, dessen Bedeutung auch das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 14. September 1994 (- 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 = NJW 1995, 344, und - 6 C 11.93 -, DVBl. 1995, 430) hervorgehoben hat.

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7975/94

    Schülerbeförderung; Eigenständiger Bildungsgang; Altsprachliches Gymnasium

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2013 - 2 LB 151/12
    So hat der 13. Senat in seinem Urteil vom 20. Dezember 1995 (- 13 L 7975/94 -, NdsVBl. 1996, 242) hinsichtlich des Besuchs der 5. Klasse eines altsprachlichen Gymnasiums einen eigenständigen Bildungsgang gegenüber der Orientierungsstufe bejaht, weil der Weg von da ab "eigenständig" sei, auch wenn er in gleicher Weise "nur" mit dem Abitur ende, sowie durch Urteil von demselben Tage (- 13 L 2013/93 -, NdsVBl. 1996, 240) ein als Ersatzschule anerkanntes privates Gymnasium mit einer besonderen fachlichen Schwerpunktsetzung im sprachlichen Bereich im Vergleich zum gymnasialen Bildungsgang im öffentlichen Schulwesen als eigenständigen Bildungsgang im Sinne des Schülerbeförderungsrechts anerkannt.

    Der Auffassung, dass bereits das Latinum für die Anerkennung eines besonderen Bildungsganges ausreichen kann, steht das Urteil vom 20. Dezember 1995 (- 13 L 7975/94 -, NdsVBl. 1996, 242) nicht entgegen.

    Anders war dies noch in dem Fall, der zu dem Urteil vom 20. Dezember 1995 (- 13 L 7975/94 -, NdsVBl. 1996, 242) geführt hat; dort begann der Lateinkursus an der Orientierungsstufe bereits in der 5. Klasse.

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2013 - 2 LB 151/12
    Zum Begriff des Bildungsganges hat der Senat im Urteil vom 24. Mai 2007 (- 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336; zur Vorgeschichte auch BVerwG, Urteile v. 14.9.1994 - 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 = NJW 1995, 344, und 6 C 11.93 -, DVBl. 1995, 430 sowie Ladeur, RdJB 1995, 335) ausgeführt:.

    Dieses steht nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336) im Schülerbeförderungsrecht von vornherein nicht in Rede.

  • VG Hannover, 15.02.2011 - 6 A 3553/10

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Schulträger;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2013 - 2 LB 151/12
    Soweit Schülerbeförderung für vergangene Zeiträume durch die Aushändigung einer Schülerfahrkarte nicht mehr möglich ist, schließt dies - wovon das Verwaltungsgericht in vergleichbaren Verfahren ebenfalls ausgegangen ist (vgl. z.B. Urt. v 15.2.2011 - 6 A 3553/10 -, juris) - jedoch nicht aus, dass auch in diesen Fällen im nachfolgenden Streitverfahren für bereits vergangene Zeiträume Auslagenerstattung verlangt werden kann.

    2012, 222; umfassender bereits die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hannover, vgl. z. B. Urteile v. 26.3.2009 - 6 A 2098/08 -, v. 15.2.2011 - 6 A 3553/10 -, u. v. 20.11.2012 - 6 A 3964/12 -, alle juris).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93

    Schule; Beförderungskosten; Privates Gymnasium; Ersatzschule; Fremdsprache

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2013 - 2 LB 151/12
    So hat der 13. Senat in seinem Urteil vom 20. Dezember 1995 (- 13 L 7975/94 -, NdsVBl. 1996, 242) hinsichtlich des Besuchs der 5. Klasse eines altsprachlichen Gymnasiums einen eigenständigen Bildungsgang gegenüber der Orientierungsstufe bejaht, weil der Weg von da ab "eigenständig" sei, auch wenn er in gleicher Weise "nur" mit dem Abitur ende, sowie durch Urteil von demselben Tage (- 13 L 2013/93 -, NdsVBl. 1996, 240) ein als Ersatzschule anerkanntes privates Gymnasium mit einer besonderen fachlichen Schwerpunktsetzung im sprachlichen Bereich im Vergleich zum gymnasialen Bildungsgang im öffentlichen Schulwesen als eigenständigen Bildungsgang im Sinne des Schülerbeförderungsrechts anerkannt.

    Es spricht viel dafür, dass bereits die Ausrichtung auf das Latinum einen besonderen Bildungsgang ausmachen kann (vgl. zu Schwerpunktbildungen im sprachlichen Bereich bereits OVG Lüneburg, Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93 -, NdsVBl. 1996, 240).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94

    Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2013 - 2 LB 151/12
    Hiernach (Urteil des 13. Senats vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656; Urteil vom 5. März 2003, - 13 L 4066/00 -, NordÖR 2003, 267; jeweils mit weiteren Nachweisen) ist der Begriff des Bildungsgangs im Sinne des Schülerbeförderungsrechts unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelungen der Schülerbeförderung und unter Abgrenzung zu den im Niedersächsischen Schulgesetz verwendeten Begriffen der "Schulform" und des "Bildungsweges" dahingehend zu bestimmen, dass den "Bildungsgang" in dem hier interessierenden Sinne das abstrakte Bildungsangebot einer Fachrichtung kennzeichnet, während der "Bildungsweg" den individuellen Weg des einzelnen Schülers von seiner Aufnahme in die Schule bis zu dem angestrebten oder erreichten Abschluss meint.

    In Anwendung dieser Definition hat der 13. Senat weiter das Bestehen eines besonderen Bildungsgangs innerhalb der Klassen 5 und 6 eines privaten Gymnasiums gegenüber der Orientierungsstufe verneint, weil beide in gleicher Weise ohne besonderen (Zwischen-) Abschluss die Fertigkeiten und Kenntnisse zum Besuch aller (danach möglicher) weiterführenden Schulformen vermittelten (Urteil vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NdsVBl. 1996, 237).".

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2003 - 13 L 4066/00

    Voraussetzungen einer Pflicht zur Schülerbeförderung bei Schulen in freier

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2013 - 2 LB 151/12
    Wenn gleichwohl im Zusammenhang mit einer vergleichbaren Satzungsregelung im Urteil vom 5. März 2003 (- 13 L 4066/00 -, NdsVBl. 2003, 245) dargelegt worden ist, die Entscheidung über die Gewährung der Schülerbeförderung könne nur schuljahresweise getroffen werden, zumal für jedes Schuljahr gesondert zu prüfen sei, ob die Anspruchsvoraussetzungen (weiterhin) gegeben seien, ist dies zwar für die Auslegung eines die Schülerbeförderung betreffenden Bescheides ein grundsätzlich zutreffender Ansatz, kann im Einzelfall aber hinter die Besonderheiten der konkreten Ausgestaltung des Bescheides zurücktreten.

    Hiernach (Urteil des 13. Senats vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656; Urteil vom 5. März 2003, - 13 L 4066/00 -, NordÖR 2003, 267; jeweils mit weiteren Nachweisen) ist der Begriff des Bildungsgangs im Sinne des Schülerbeförderungsrechts unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelungen der Schülerbeförderung und unter Abgrenzung zu den im Niedersächsischen Schulgesetz verwendeten Begriffen der "Schulform" und des "Bildungsweges" dahingehend zu bestimmen, dass den "Bildungsgang" in dem hier interessierenden Sinne das abstrakte Bildungsangebot einer Fachrichtung kennzeichnet, während der "Bildungsweg" den individuellen Weg des einzelnen Schülers von seiner Aufnahme in die Schule bis zu dem angestrebten oder erreichten Abschluss meint.

  • VGH Bayern, 04.08.2003 - 7 C 03.800
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2013 - 2 LB 151/12
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 4.8.2003 - 7 C 03.800 -, juris) können die mit einem Schulwechsel verbundenen Erschwernisse nach dem Sinn des § 2 Abs. 4 Nr. 2 SchBefV aber im Regelfall nicht ausreichen, um eine Unzumutbarkeit zu begründen.
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2012 - 2 LB 227/11

    Gelten einer tatsächlich besuchten Schule als nächste Schule für den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2013 - 2 LB 151/12
    Die Senatsrechtsprechung hat sich damit bislang nur punktuell in einer anderen Fallgestaltung auseinandergesetzt (vgl. Urt. v. 7.3.2012 - 2 LB 227/11 -, NdsVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2013 - 19 A 702/11

    Benachteiligung von G8-Gymnasiasten bei Fahrkosten verfassungswidrig

  • VG Gelsenkirchen, 05.07.2011 - 6z K 3723/10

    Beglaubigte Kopie, Ausschlussfrist

  • VG Hannover, 26.03.2009 - 6 A 2098/08

    Gesamtschule; Ausweichen; Schülerbeförderung; Schulform

  • VG Hannover, 20.11.2012 - 6 A 3964/12

    Oberschule; Schulbezirk; Schülerbeförderung; Ausweichen; Wahlrecht

  • VG Münster, 19.06.2007 - 1 K 369/07

    Stadt Münster muss auswärtigen Schülern Busticket zahlen

  • VGH Hessen, 25.05.2011 - 7 A 1238/10

    Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs und nächstgelegene Schule

  • VG Meiningen, 19.06.1996 - 8 K 266/96
  • OVG Sachsen, 24.07.2012 - 2 C 16/10

    Anspruch von Schülern auf Beförderung und Erstattung von Beförderungskosten bei

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2021 - 2 LA 331/20

    Oberschule; Realschulzweig; Schülerbeförderung; Schülerbeförderungskosten;

    § 114 Abs. 3 NSchG korrespondiert insofern mit dem schulformbezogenen Wahlrecht der Eltern aus § 4 Abs. 1 Satz 2, § 59 Abs. 1 Satz 1 NSchG (vgl. Senatsurt. v. 14.11.2018 - 2 LC 1768/17 -, juris Rn. 22, Urt. v. 6.5.2013 - 2 LB 151/12 -, NdsVBl.

    2013, 340, NordÖR 2014, 239, juris Rn. 45).

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2018 - 2 LC 1768/17

    Aufwendungsersatz für die Schülerbeförderung zu einer Förderschule;

    § 114 Abs. 3 NSchG korrespondiert insofern mit dem schulformbezogenen Wahlrecht der Eltern aus § 4 Abs. 1 Satz 2, § 59 Abs. 1 Satz 1 NSchG (vgl. Senatsurt. v. 6.5.2013 - 2 LB 151/12 -, NdsVBl.

    2013, 340, NordÖR 2014, 239, juris Rn. 45).

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