Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39709
OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12 (https://dejure.org/2015,39709)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.08.2015 - 7 KS 121/12 (https://dejure.org/2015,39709)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. August 2015 - 7 KS 121/12 (https://dejure.org/2015,39709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,39709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 Abs 2 BNatSchG; § 34 BNatSchG; § 17e Abs 5 FStrG; § 27 WHG
    Artenschutz; Begründungsfrist; charakteristische Arten; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Indikatorart; Indikatorfunktion; Lebensraumtyp; Meldeunterlagen; Planänderungsbeschluss; Planfeststellungsbeschluss; Präklusion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Planfeststellungsbeschluss für die Südumgehung Hameln ist rechtswidrig und nicht vollziehbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Planfeststellungsbeschluss für die Südumgehung Hameln ist rechtswidrig und nicht vollziehbar

  • archive.is (Pressemeldung, 16.08.2015)

    Hameln bekommt vorerst keine Umgehungsstraße

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 310
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (70)

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Verwaltungsrechtsweg bei Streitigkeiten über Forderungen EUROCONTROLs für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12
    Die Mitgliedstaaten dürfen allerdings in einem gemeldeten FFH-Gebiet, über dessen Aufnahme in die Gemeinschaftsliste die Kommission noch nicht entschieden hat, keine Eingriffe zulassen, die die ökologischen Merkmale des Gebietes ernsthaft beeinträchtigen können, insbesondere wenn ein Eingriff die Fläche des Gebietes wesentlich verringern oder zum Verschwinden von in diesem Gebiet vorkommenden prioritären Arten führen oder die Zerstörung des Gebietes oder die Beseitigung seiner repräsentativen Merkmale zur Folge haben könnte (EuGH, Urte. v. 13.01.2005, aaO; v. 14.09.2006, aaO Rn. 44, 47 u. 51 u.v. 14.01.2010 - C-226/08 - Slg. 2010, I-131 Rn. 49; sowie BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299 Rn. 33).

    Der Hinweis, dass der Gutachter M. nach seiner Kartierung anderer Auffassung sei und L. 2007 ebenfalls den Lebensraumtyp 6430 festgestellt habe, allein reicht nicht aus, um eine fehlerhafte Erfassung nachzuweisen, zumal der Beklagten auch insoweit ein naturschutzfachlicher Einschätzungsspielraum zuzubilligen ist (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 74).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich, das floristische und faunistische Inventar des betreffenden FFH-Gebiets flächendeckend und umfassend zu ermitteln (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 72).

    Solange ein FFH-Gebiet noch nicht unter Festlegung des Schutzzwecks zu einem besonderen Schutzgebiet erklärt worden ist, sind die Erhaltungsziele durch Auswertung der zur Vorbereitung der Gebietsmeldung gefertigten Standard-Datenbögen zu ermitteln, in denen die Merkmale des Gebiets beschrieben werden, die aus nationaler Sicht erhebliche ökologische Bedeutung für das Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Arten haben (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008, aaO, u.v. 17.01.2007, aaO, Rn. 75 unter Bezugnahme auf EuGH, Urt. v. 14.09.2006 - C-244/05 - Slg. 2006, I-8445 Rn. 39, 45 und 51).

    Maßgebliche - den Gegenstand der Verträglichkeitsprüfung bildende - Gebietsbestandteile sind hiernach in der Regel die Lebensraumtypen des Anhangs I der Richtlinie, nach denen das Gebiet ausgewählt worden ist, einschließlich der "darin vorkommenden charakteristischen Arten" (vgl. Art. 1 Buchst. e FFH-RL) sowie die Arten des Anhangs II der Richtlinie, die für die Gebietsauswahl bestimmend waren (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - aaO -, juris Rn. 72).

    Ein Projekt ist dann zulässig, wenn nach Abschluss der Verträglichkeitsprüfung kein vernünftiger Zweifel verbleibt, dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 94).

    Lebensraumtypen und Arten, die im Standard-Datenbogen nicht genannt sind, können dagegen kein Erhaltungsziel des Gebiets darstellen (BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, juris Rn. 77; Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 72).Die Fischart Lachs wird im Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet "Hamel und Nebenbäche" jedoch nicht erwähnt und ist daher nicht als Erhaltungsziel zu qualifizieren.

    Nach dieser Vorschrift ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, wobei das Bundesverwaltungsgericht eine Verletzung des Tötungsverbots nur dann als gegeben ansieht, wenn sich das Tötungsrisiko für die geschützten Tiere durch das Vorhaben signifikant erhöht (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 219).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12
    Ebenso können behauptete Verstöße gegen zwingende Vorschriften des nationalen oder unionsrechtlichen Naturschutzrechts, namentlich der Habitat- und Vogelschutzrichtlinie, dann nicht zu einem Erfolg eines Anfechtungsbegehrens führen, wenn die Planung lediglich an Mängeln leidet, die für die Sachentscheidung nicht von Einfluss gewesen oder durch eine schlichte Planergänzung zu beheben sind (BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 LS 7 u. Rn. 129 ff.).

    Die in diesem Rahmen getroffenen, auf fachgutachtliche Stellungnahmen gestützten Annahmen der Planfeststellungsbehörde unterlägen gerichtlicher Prüfung nur dahin, ob sie im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar seien und nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhten, das sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweise, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (BVerwG, Urt. v. 12.08.2009, aaO unter Hinweis auf Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, juris Rn. 54 ff. mwN).

    Das sei erst dann der Fall, wenn sich diese Auffassung als allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft durchgesetzt habe und die gegenteilige Meinung und Methode als nicht (mehr) vertretbar angesehen werde (Urt. v. 09.07.2008, aaO, Rn. 66).

    Die Untersuchungstiefe hängt vielmehr maßgeblich von den naturräumlichen Gegebenheiten im Einzelfall ab (BVerwG Urt. v. 09.07.2008, aaO, Rn. 54; Beschl. v. 18.06.2007 - 9 VR 13.06 -, juris Rn. 20).

    Erforderlich, aber auch ausreichend, ist eine am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichtete Prüfung (BVerwG, Urte. v. 09.07.2008, aaO, Rn. 57, u. v. 09.07.2009, aaO).

    Bestandsaufnahmen vor Ort, so umfassend sie auch angelegt sein mögen, stellen letztlich nur eine Momentaufnahme und aktuelle Abschätzung der Situation von Fauna und Flora im Plangebiet dar, die den tatsächlichen Bestand nie vollständig abbilden können (BVerwG, Urte. v. 09.07.2008, aaO, Rn. 57, u. v. 09.07.2009, aaO).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12
    Solange ein FFH-Gebiet noch nicht unter Festlegung des Schutzzwecks zu einem besonderen Schutzgebiet erklärt worden ist, sind die Erhaltungsziele durch Auswertung der zur Vorbereitung der Gebietsmeldung gefertigten Standard-Datenbögen zu ermitteln, in denen die Merkmale des Gebiets beschrieben werden, die aus nationaler Sicht erhebliche ökologische Bedeutung für das Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Arten haben (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008, aaO, u.v. 17.01.2007, aaO, Rn. 75 unter Bezugnahme auf EuGH, Urt. v. 14.09.2006 - C-244/05 - Slg. 2006, I-8445 Rn. 39, 45 und 51).

    Zumutbar ist es nur, Abstriche vom Zielerfüllungsgrad in Kauf zu nehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.2004 - 4 A 11.02 -, BVerwGE 120, 1, 11); eine planerische Variante, die nicht verwirklicht werden kann, ohne dass selbständige Teilziele, die mit dem Vorhaben verfolgt werden, aufgegeben werden müssen, braucht nicht berücksichtigt zu werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, juris Rn. 143).

    Zur Berücksichtigung solcher Schutzmaßnahmen hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 17.01.2007 (Az. 9 A 20.05, juris Rn. 53 ff) grundlegende Ausführungen gemacht:.

    Die dann allenfalls konfliktmindernden Vorkehrungen sind nur als "Ausgleichsmaßnahmen" (vgl. Art. 6 Abs. 4 FFH-RL) zu werten, die als Kohärenzsicherungsmaßnahmen nach § 34 Abs. 5 BNatSchG zu berücksichtigen sind, falls eine Abweichungsentscheidung getroffen werden soll (BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, juris Rn. 53-56).

    Lebensraumtypen und Arten, die im Standard-Datenbogen nicht genannt sind, können dagegen kein Erhaltungsziel des Gebiets darstellen (BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, juris Rn. 77; Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 72).Die Fischart Lachs wird im Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet "Hamel und Nebenbäche" jedoch nicht erwähnt und ist daher nicht als Erhaltungsziel zu qualifizieren.

  • EuGH, 14.01.2010 - C-226/08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12
    Für Gebiete, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt werden könnten, insbesondere die, die prioritäre natürliche Lebensraumtypen oder prioritäre Arten beherbergen, sind die Mitgliedstaaten jedoch nach derselben Richtlinie verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die im Hinblick auf das mit der Richtlinie verfolgte Erhaltungsziel geeignet sind, die erhebliche ökologische Bedeutung, die diesen Gebieten auf nationaler Ebene zukommt, zu wahren (EuGH, Urt. v. 13.1.2005 - C-117/03 - Dragaggi -, Slg. 2005, I-167 Rn. 25 u. 29; Urt. v. 14.01.2010 - C-226/08 - Stadt Papenburg -, Slg. 2010, I-131 Rn. 49; BVerwG, Hinweisbeschl.

    Die Mitgliedstaaten dürfen allerdings in einem gemeldeten FFH-Gebiet, über dessen Aufnahme in die Gemeinschaftsliste die Kommission noch nicht entschieden hat, keine Eingriffe zulassen, die die ökologischen Merkmale des Gebietes ernsthaft beeinträchtigen können, insbesondere wenn ein Eingriff die Fläche des Gebietes wesentlich verringern oder zum Verschwinden von in diesem Gebiet vorkommenden prioritären Arten führen oder die Zerstörung des Gebietes oder die Beseitigung seiner repräsentativen Merkmale zur Folge haben könnte (EuGH, Urte. v. 13.01.2005, aaO; v. 14.09.2006, aaO Rn. 44, 47 u. 51 u.v. 14.01.2010 - C-226/08 - Slg. 2010, I-131 Rn. 49; sowie BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299 Rn. 33).

    Der Mitgliedstaat ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass es durch einen Plan oder ein Projekt zu Verschlechterungen der natürlichen Lebensräume sowie der Habitate der Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, kommt (EuGH, Urte. v. 14.01.2010, aaO, Rn. 49 u.v. 24.11.2011, aaO Rn. 126, 128).

    Unabhängig davon ist aber darauf hinzuweisen, dass nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 14.01.2010 (Az. C-226/08 - Papenburg) Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL dahin auszulegen ist, dass fortlaufende Unterhaltungsmaßnahmen in der Fahrrinne von Ästuarien, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebiets in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, selbst wenn sie bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist dieser Richtlinie nach nationalem Recht genehmigt wurden, bei ihrer Fortsetzung nach Aufnahme des Gebiets in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 3 FFH-RL einer Verträglichkeitsprüfung nach diesen Vorschriften zu unterziehen sind, soweit sie ein Projekt darstellen und das betreffende Gebiet erheblich beeinträchtigen könnten.

    Das ergibt sich bereits aus der - oben angeführten - Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 14.01.2010 (Az. C-226/08 - Papenburg), wonach auch vor Ablauf der Umsetzungsfrist der FFH-Richtlinie nach nationalem Recht genehmigte fortlaufende Unterhaltungsmaßnahmen nach Aufnahme des Gebiets in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind (EuGH, aaO, LS 2).

  • BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12
    Im Rahmen der rechtlichen Prüfung zu beachten ist, dass das Bundesverwaltungsgericht davon ausgeht, dass aufgrund der verfahrensrechtlichen Besonderheit des nationalen Planfeststellungsrechts zur Fehlerfolgenregelung - hier § 17e Abs. 6 FStrG idF 2002/2012, nunmehr § 75 Abs. 1a VwVfG - das erkennende Gericht die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses umfassend prüfen und in seinem Urteil den Umfang der Rechtswidrigkeit feststellen muss (BVerwG, Beschl. v. 06.03.2014 - 9 C 6.12 -, juris Rn. 18).

    v. 06.03.2014 - 9 C 6.12 -, juris Rn. 26).

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, das hierzu auf die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verweist, ist in derartigen Fällen eine nachträgliche Prüfung der Verträglichkeit europarechtlich erforderlich (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlagebeschl. v. 06.03.2014, aaO, juris Rn. 21f.).

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtsprechung des Gerichtshofs fällt die Ausführung eines Projekts jedoch unter Art. 6 Abs. 2 FFH-RL, sofern die nach dieser Richtlinie vorgesehene Schutzregelung zwischenzeitlich aufgrund der Ausweisung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung durch die Aufnahme des FFH-Gebietes in die Gemeinschaftsliste der Kommission anwendbar geworden ist (BVerwG, EuGH-Vorlagebeschl. v. 06.03.2014 - 9 C 6.12 -, juris Rn. 25f.).

    Der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem "angemessenen Schutz" (BVerwG, Beschl. v. 06.03.2014, aaO, juris Rn. 23) des Gebiets hat der Vorhabensträger sich durch das von ihm im Planfeststellungsänderungsverfahren vorgelegte Gutachten vom 30.01.2006, das die Grundlage der FFH-Verträglichkeitsprüfung bildet, bemüht gerecht zu werden.

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12
    Für Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen nach Art. 6 Abs. 3 FFH-RL muss demnach der volle Nachweis ihrer Wirksamkeit erbracht sein (BVerwG, Urt. v. 09.07.2009 - 4 C 12.07 -, juris Rn. 28).

    Der individuumsbezogene Ansatz der artenschutzrechtlichen Vorschriften verlangt Ermittlungen, deren Ergebnisse die Behörde in die Lage versetzen, die tatbestandlichen Voraussetzungen der Verbotstatbestände zu überprüfen (BVerwG, Urt. v. 09.07.2009 - 4 C 12.07 -, juris Rn. 44 mwN).

    Erforderlich, aber auch ausreichend, ist eine am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichtete Prüfung (BVerwG, Urte. v. 09.07.2008, aaO, Rn. 57, u. v. 09.07.2009, aaO).

    Bestandsaufnahmen vor Ort, so umfassend sie auch angelegt sein mögen, stellen letztlich nur eine Momentaufnahme und aktuelle Abschätzung der Situation von Fauna und Flora im Plangebiet dar, die den tatsächlichen Bestand nie vollständig abbilden können (BVerwG, Urte. v. 09.07.2008, aaO, Rn. 57, u. v. 09.07.2009, aaO).

  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Alternativenprüfung; FFH-Gebiet; Fehlerheilung; Gefährdungsabschätzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12
    Eine Bewertung anhand der Orientierungswerte der FuE-Konvention (Lambrecht und Trautner, Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung, Endbericht zum Teil Fachkonventionen, Juni 2007), die das Bundesverwaltungsgericht, wenngleich sie keine normative Geltung beanspruchen kann, mangels besserer Erkenntnisse im Regelfall anwendet (Urt. v. 23.04.2014 - 9 A 25.12 -, juris Rn. 66; unter Hinweis auf Urt. v. 06.11.2012 - 9 A 17.11 -, juris), hat die Beklagte nicht vorgenommen.

    Empirische Critical Loads haben zwar den Nachteil, dass sie auf einer vergleichsweise schmalen Datenbasis beruhen (BVerwG, Urt. v. 23.04.2014 - 9 A 25.12 -, juris Rn. 38).

    Der Planänderungsbeschluss der Beklagten, der insoweit ein Einschätzungsspielraum zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.04.2014 - 9 A 25.12 -, juris Rn. 50), nennt als ausgewählte charakteristische Arten mit Indikatorfunktion für den LRT 91E0* Nachtigall, Eisvogel, Wasserfledermaus, Fransenfledermaus, Zwergfledermaus, Landkärtchen und Ockergelber Dickkopffalter; für den LRT 3260 u.a. den Eisvogel und für den LRT 6430 die Kurzflügelige Schwertschrecke und die Große Goldschrecke.

    Das gelte insbesondere für die strukturgebunden niedrig fliegenden Arten wie das Braune Langohr (BVerwG, Urt. v. 23.04.2014 - 9 A 25.12 -, juris Rn. 93).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12
    Die materiell-rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen sind hierdurch nicht verschärft worden (BVerwG, Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 -, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Planfeststellungsbehörde nicht verpflichtet, die Variantenprüfung bis zuletzt offenzuhalten und alle von ihr zu einem bestimmten Zeitpunkt erwogenen Alternativen gleichermaßen detailliert und umfassend zu untersuchen (BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - 9 A 13.09 -, juris Rn. 56; Beschl. v. 24.09.1997 - 4 VR 21.96 -, juris Rn. 9; Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 -, juris Rn. 29 mwN).

    Verfährt sie in dieser Weise, so handelt sie abwägungsfehlerhaft nicht schon, wenn sich herausstellt, dass die von ihr verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst, wenn diese Lösung sich ihr hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urt. v. 25.01.1996, aaO mwN).

    Ist der Planfeststellungsbehörde bei der Betrachtung von Planungsalternativen ein gestuftes Vorgehen gestattet, so ist es ihr auch nicht verwehrt, im Fortgang des Verfahrens die weitere Prüfung - einschließlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung - auf diejenige Variante zu beschränken, die nach dem jeweils aktuellen Planungsstand noch ernsthaft in Betracht kommt (BVerwG, Urt. v. 25.01.1996, aaO mwN; Nds. OVG, Beschl. v. 10.05.2007 - 7 MS 63/06 -, juris Rn. 30).

  • BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12
    Der Anspruch des von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung Betroffenen unterliegt allerdings Einschränkungen (BVerwG, Beschl. v. 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, juris Rn. 12; Urt. v. 12.08.2009 - 9 A 64.07 -, juris Rn. 24).

    Denn auch der durch die Planfeststellung einer Straße enteignend betroffene Eigentümer kann die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses nicht aus Gründen verlangen, die für die Inanspruchnahme seines Grundeigentums nicht kausal sind (BVerwG, Beschl. v. 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, juris Rn. 12; Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075.04 -, Flughafen Schönefeld, juris Rn. 511; Urt. v. 09.11.2006 - 4 A 2001.06 -, Flughafen Leipzig/Halle, juris; Beschl. v. 10.07.1995 - 4 B 94.95 -, NVwZ-RR 1996, 188; u. Urt. v. 18.03.1983 - 4 C 80.79 -, BVerwGE 67, 74).

    An dieser Stelle muss es genügen festzustellen, dass das Kausalitätserfordernis (BVerwG, Beschl. v. 23.01.2015, aaO) gegeben ist.

    Die dort neu geregelte Begründungslast gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur für Verbandsklagen nach § 2 UmwRG, sondern auch für Rechtsbehelfe von natürlichen und juristischen Personen nach der Verwaltungsgerichtsordnung (BVerwG, Beschl. v. 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, juris Rn. 7 unter Hinweis auf BT-Drs. 17/10957 S. 18).

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12
    Eine Bewertung anhand der Orientierungswerte der FuE-Konvention (Lambrecht und Trautner, Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung, Endbericht zum Teil Fachkonventionen, Juni 2007), die das Bundesverwaltungsgericht, wenngleich sie keine normative Geltung beanspruchen kann, mangels besserer Erkenntnisse im Regelfall anwendet (Urt. v. 23.04.2014 - 9 A 25.12 -, juris Rn. 66; unter Hinweis auf Urt. v. 06.11.2012 - 9 A 17.11 -, juris), hat die Beklagte nicht vorgenommen.

    Die unterschiedlichen Auffassungen der Sachbeistände von Klägern und Beklagter über die Empfindlichkeit des LRT 91E0* gegenüber luftbürtigen Stickstoffimmissionen und deren Ausmaß stellen einen fachwissenschaftlichen Disput dar, bei dessen Vorliegen der Beklagten ein naturschutzfachlicher Einschätzungsspielraum zuzubilligen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.11.2012 - 9 A 17.11 -, juris Rn. 145; Berkemann, EurUP 2014, 148, 154 mwN).

    Allerdings müssen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht alle charakteristischen Arten der Lebensgemeinschaft eines Lebensraums untersucht werden (BVerwG, Urt. v. 06.11.2012 - 9 A 17.11 -, juris Rn. 52 mwN).

    Die hierbei ausgewählten Arten müssen für das Erkennen und Bewerten von Beeinträchtigungen relevant sein, d.h. es sind Arten auszuwählen, die eine Indikatorfunktion für potenzielle Auswirkungen des Vorhabens auf den Lebensraumtyp besitzen (BVerwG, Urt. v. 06.11.2012, aaO).

  • EuGH, 27.02.2003 - C-415/01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • EuGH, 14.09.2006 - C-244/05

    Rechtliches Gehör; Planrechtfertigung; Abwägung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Verlängerung der Begründungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde - Irrtum über

  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Verlängerbarkeit der Frist für die

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 4.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

  • BVerwG, 30.09.1993 - 7 A 14.93

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    Keine drittschützende Wirkung von UVPG und UVPG ND

  • BVerwG, 10.10.2006 - 9 B 27.05

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss betr. den 2.

  • BVerwG, 18.06.2007 - 9 VR 13.06

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei

  • BVerwG, 22.01.2013 - 7 B 20.12

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau und Betrieb einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2014 - 11 D 88/11

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Vollüberprüfungsanspruch;

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07

    Weservertiefung: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union und Hinweise

  • BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der

  • BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht;

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Kommission / Österreich

  • EuGH, 29.01.2004 - C-209/02

    Kommission / Belgien

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    First Corporate Shipping

  • EuGH, 07.11.2000 - C-371/98

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2004 - 8 LA 206/03

    Änderung des Planfeststellungsbeschlusses; Anfechtungsklage; Änderung des

  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 7 MS 91/05

    Prüfung der Trassenwahl bei straßenrechtlicher Planfeststellung; Überschreitung

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2007 - 7 MS 63/06

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

  • BVerwG, 22.01.2002 - 5 B 105.01

    Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern,

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Schutzauflage; Ausgleichszahlung;

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 A 14.09

    Planfeststellung für Neubau der A 94

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007

    Ordnungsgemäße Klagebegründung bei pauschaler Bezugnahme auf im

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40011

    Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit eines Vorhabens aufgrund eines

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 4/10

    Begründetheit einer Beschwerde gegen den Planänderungsbeschluss eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2013 - 11 D 8/10

    Immissionsschutzrecht - hier: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2013 - 3 M 111/13

    Einwendungspräklusion Einwendung einer unterlassenen

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

  • BGH, 20.07.2015 - NotSt (Brfg) 1/15

    Begründungsfrist; Bezugnahme; Pauschale Bezugnahme; Planänderungsbeschluss;

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planfeststellungsverfahren - Ausbau einer Bundesbahnstrecke -

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 A 15.03

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung;

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 150/12

    Sasbach

  • OVG Niedersachsen, 21.02.1991 - 7 L 110/89

    Änderung; Klagegegenstand; Anfechtungsklage; Planfeststellungsbeschluß;

  • OVG Niedersachsen, 19.11.1992 - 7 L 3817/91

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

  • VGH Hessen, 06.07.1995 - 5 UE 2132/90

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Straßenplanung - Planfeststellung - Alternativenprüfung - Abwägungsfehler -

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Abwägungsspielraum; Alternativenvergleich; Auswahlentscheidung; besonders

  • BVerwG, 11.07.2013 - 7 A 20.11

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Zur Bekräftigung seines Vorbringens legte der Rechtvorgänger der Klägerin das von den Rechtsanwälten K. eingeholte Gutachten der L. von 28.06.2007 sowie mit Schreiben vom 31.08.2007 den vom Prozessbevollmächtigten der Kläger des Verfahrens 7 KS 121/12 verfassten Schriftsatz vom 24.06.2007 vor.

    Der genannte Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten der Kläger des Verfahrens 7 KS 121/12 wurde dem Schreiben beigefügt.

    Nachdem die Beklagte dem Antrag auf ein Ruhen des Verfahrens widersprochen und der Senat mit Beschluss vom 10.09.2012 die Fortsetzung des Verfahrens unter dem Aktenzeichen 7 KS 148/12 bestimmt hatte, erklärte die Klägerseite mit Schreiben vom 08.02.2013, zur weiteren Begründung der Klageanträge nehme sie Bezug auf das im Verfahren 7 KS 121/12 eingereichte Gutachten N. vom 14.01.2013 und mache sich "... die mit Schriftsatz vom 15. Januar 2013 im Verfahren 7 KS 121/12 vorgetragenen Ausführungen ... vollständig zu eigen" .

    Dem klägerischen Schreiben vom 08.02.2013 sei weder das in Bezug genommene Gutachten N. vom 14.01.2013 noch der zu Eigen gemachte Schriftsatz vom 15.01.2013 im Verfahren 7 KS 121/12 beigefügt gewesen.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie auf die Parallelverfahren 7 KS 121/12, 7 KS 149/12 und 7 KS 150/12 verwiesen.

    Soweit die Klägerseite mit Schreiben vom 08.02.2013 unter Verweis auf "... die mit Schriftsatz vom 15. Januar 2013 im Verfahren 7 KS 121/12 vorgetragenen Ausführungen ..." die Klage begründet und auch noch im Schriftsatz vom 20.07.2015 sich "... den Vortrag der Kläger O. ... in den Schriftsätzen vom 23.08.2007, 07.02.2008, 20.03.2010, 30.08.2011, 15.01.2013, 15.10.2014 und 21.10.2014 ... zu eigen (macht)", entzieht sie sich mit dieser Verweisung einer eigenständigen Begründung und genügt nicht den Anforderungen des § 67 Abs. 4 Sätze 1 und 3, Abs. 2 Satz 1 VwGO.

    Bereits daran fehlt es hier, da den genannten Klagebegründungsschreiben (beglaubigte) Abschriften der in Bezug genommenen Schriftsätze des Prozessvertreters im Verfahren 7 KS 121/12 nicht beigegeben gewesen sind.

    Zutreffend weisen die Prozessvertreter der Beklagten in diesem Zusammenhang im Übrigen darauf hin, dass der in Bezug genommene Schriftsatz des Prozessvertreters im Verfahren 7 KS 121/12 vom 15.01.2013 selbst gar keine weiteren tatsächlichen oder rechtlichen Ausführungen enthält, sondern lediglich das Gutachten N. in das - dortige - Verfahren einführt.Soweit der Rechtsvorgänger der Klägerin sich mit Schreiben vom 08.02.2013 zur Begründung seiner Klage auf das im Verfahren 7 KS 121/12 eingereichte Gutachten N. vom 14.01.2013 bezieht, machen die Prozessvertreter der Beklagten zudem zu Recht geltend, dass mit der bloßen Bezugnahme auf ein in einem anderen Verfahren eingereichtes Fachgutachten den Anforderungen des § 67 Abs. 4 VwGO ebenfalls nicht genügt wird.

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 27/15

    Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung Celle; Stickstoffdepositionen;

    Mit ihrer Einschätzung, dass die gewässergebundenen Lebensraumtypen 6430 und 91E0* in Bereichen, die regelmäßig überflutet werden, stickstoffunempfindlich sind, übt die Beklagte den ihr zustehenden naturschutzfachlichen Einschätzungsspielraum in rechtlich nicht zu beanstandender Weise aus (vgl. Urteil des Senats vom 14.08.2015 - 7 KS 121/12 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 19.02.2014 - 8 A 11.40040 -, juris).

    Die unterschiedlichen Auffassungen über die Empfindlichkeit der gewässergebundenen Lebensraumtypen 91E0* und 6430 gegenüber luftbürtigen Stickstoffimmissionen und deren Ausmaß stellen im Übrigen einen fachwissenschaftlichen Disput dar, bei dessen Vorliegen der Beklagten ein naturschutzfachlicher Einschätzungsspielraum zuzubilligen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.11.2012 a. a. O.; Urteil des Senats vom 14.08.2015, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2017 - 4 LC 198/15

    Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von

    Insbesondere beim Habitat- und Artenschutz ist es anerkannt, dass die Anordnung von Beobachtungsmaßnahmen ein notwendiger Bestandteil eines Schutzkonzeptes sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.1.2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1 Rn. 55; Urt. v. 6.11.2012 - 9 A 17.11 -, BVerwGE 145, 40 Rn. 48, 117 ff.; Urt. v. 28.3.2013 - 9 A 22.11 -, BVerwG 146, 145 Rn. 39 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2011 - 12 ME 274/10 -, NVwZ-RR 2011, 363; Urt. v. 14.8.2015 - 7 KS 121/12 -, NuR 2016, 261, 272; Urt. v. 22.4.2016 - 7 KS 27/15 -).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12

    Planfeststellungsbeschluss; Postulationsfähigkeit; Ortsumgehung Celle;

    Mit ihrer Einschätzung, dass die gewässergebundenen Lebensraumtypen 6430 und 91E0* in Bereichen, die regelmäßig überflutet werden, stickstoffunempfindlich sind, übt die Beklagte den ihr zustehenden naturschutzfachlichen Einschätzungsspielraum in rechtlich nicht zu beanstandender Weise aus (vgl. Urteil des Senats vom 14.08.2015 - 7 KS 121/12 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 19.02.2014 - 8 A 11.40040 -, juris).

    Die unterschiedlichen Auffassungen über die Empfindlichkeit der gewässergebundenen Lebensraumtypen 91E0* und 6430 gegenüber luftbürtigen Stickstoffimmissionen und deren Ausmaß stellen im Übrigen einen fachwissenschaftlichen Disput dar, bei dessen Vorliegen der Beklagten ein naturschutzfachlicher Einschätzungsspielraum zuzubilligen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.11.2012 a. a. O.; Urteil des Senats vom 14.08.2015, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Diese vom Bundesverwaltungsgericht gebilligte Methodik der Auswahl und Beschränkung der Untersuchung im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung zielt darauf, eine der vorkommenden Arten stellvertretend für andere für den jeweiligen Lebensraumtyp typischen Arten zu betrachten und die auf diese Weise gewonnenen Ergebnisse auf die nicht näher untersuchten, aber von der Indikatorart "repräsentierten" Arten zu übertragen (NdsOVG, Urteil vom 14. August 2015 - 7 KS 121/12 - juris Rn. 93).
  • VG Oldenburg, 06.12.2017 - 5 A 2869/17

    Abschaltanordnung; Fledermaus; Gondelmonitoring; Schlagrisiko; Windenergieanlage

    Insbesondere beim Habitat- und Artenschutz ist es anerkannt, dass die Anordnung von Beobachtungsmaßnahmen ein notwendiger Bestandteil eines Schutzkonzeptes sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.1.2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1 Rn. 55; Urt. v. 6.11.2012 - 9 A 17.11 -, BVerwGE 145, 40 Rn. 48, 117 ff.; Urt. v. 28.3.2013 - 9 A 22.11 -, BVerwG 146, 145 Rn. 39 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2011 - 12 ME 274/10 -, NVwZ-RR 2011, 363; Urt. v. 14.8.2015 - 7 KS 121/12 -, NuR 2016, 261, 272; Urt. v. 22.4.2016 - 7 KS 27/15 -).
  • VG Sigmaringen, 21.01.2016 - 2 K 505/14

    Planfeststellung; Straßenkategorie; Straßenklasse; Eingruppierung einer Straße;

    Auch Gebiete, die vorgeschlagen und von der Kommission auch ausgewählt wurden, bei denen es aber noch an der nationalen Umsetzung fehlt, fallen hierunter (vgl. zuletzt auch wieder OVG Lüneburg, Urteil vom 14.08.2015 - 7 KS 121/12 -, juris, dort Leitsatz 1).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16

    Ortsumfahrung Wedringen darf vorläufig nicht gebaut werden

    Da der durch die Planfeststellung einer Straße enteignend betroffene Eigentümer die Aufhebung oder Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht aus Gründen verlangen kann, die für die Inanspruchnahme seines Grundeigentums nicht kausal sind, würde eine Rechtswidrigkeitsfeststellung voraussetzen, dass eine alternative Trassenführung in Betracht komme, die die Beanspruchung des Eigentums des Klägers entfallen ließe (vgl. NdsOVG, Urt. v. 14.08.2015 - 7 KS 121/12 -, juris, RdNr. 99).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2017 - 4 LC 197/15

    Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme; Ersatzzahlung; Feldlerche; Kompensation;

    Insbesondere beim Habitat- und Artenschutz ist es anerkannt, dass die Anordnung von Beobachtungsmaßnahmen ein notwendiger Bestandteil eines Schutzkonzeptes sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.1.2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1 Rn. 55; Urt. v. 6.11.2012 - 9 A 17.11 -, BVerwGE 145, 40 Rn. 48, 117 ff.; Urt. v. 28.3.2013 - 9 A 22.11 -, BVerwG 146, 145 Rn. 39 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2011 - 12 ME 274/10 -, NVwZ-RR 2011, 363; Urt. v. 14.8.2015 - 7 KS 121/12 -, NuR 2016, 261, 272; Urt. v. 22.4.2016 - 7 KS 27/15 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2023 - 14 S 370/22

    Neubau einer Fischaufstiegsanlage - Abwägungsgebot des § 14b Abs.1 S.1 Nr. 6a

    Unabhängig davon hat der Senat auch im Interesse einer umfassenden Klärung der Streitpunkte darzulegen, von welchen rechtlichen Anforderungen die Planfeststellungsbehörde bei der Behebung der festgestellten Fehler in einem ergänzenden Verfahren auszugehen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.01.2018 - 9 A 12.17 u.a. - DVBl 2018, 385, juris Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 11.07.2013 - 7 A 20.11 - DVBl 2013, 1450, juris Rn. 19; NdsOVG, Urteil vom 14.08.2015 - 7 KS 121/12 - NuR 2016, 261, juris Rn. 51 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - 14 S 504/21

    Planfeststellung für den Bau einer Fischaufstiegsanlage

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 149/12

    Hameln bekommt vorerst keine Umgehungsstraße

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 150/12

    Hameln bekommt vorerst keine Umgehungsstraße

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht