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   OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 2 NB 303/15   

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OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 2 NB 303/15 (https://dejure.org/2016,29674)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.09.2016 - 2 NB 303/15 (https://dejure.org/2016,29674)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. September 2016 - 2 NB 303/15 (https://dejure.org/2016,29674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anschlussbeschwerde; Belegungsliste; CAq; Cardiovascular Science; Dienstleistungsexport; Humanmedizin; Kapazität; Kohortenprinzip; Mitternachtszählung; Molekulare Medizin; Pflegetage; Sicherheitszuschlag; Studienplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 60/15

    Anrechnung; Curricularanteil; Curricularnormwert; Eigenanteil; Kapazität;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 2 NB 303/15
    Da diese Anzahl an Vollstudienplätzen sowohl nach der Auffassung des Verwaltungsgerichts im angefochtenen Beschluss maßgeblich ist als auch der auf der Kapazitätsberechnung der Antragsgegnerin beruhenden Festsetzung in der ZZ-VO für das 2. (und 1.) Fachsemester entspricht, bedarf es keiner näheren Ausführungen dazu, dass der Senat der vom Verwaltungsgericht praktizierten Berechnungsweise der Zulassungszahlen für höhere Semester nach dem sogen. Kohortenprinzip in ständiger Rechtsprechung nicht folgt (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 16.4.2014 - 2 NB 145/13 - u. v. 9.9.2015 - 2 NB 368/14 -, beide in juris) und ebenso die vom Verwaltungsgericht vorgenommene freihändige, d.h. nicht an den Maßgaben der Kapazitätsverordnung orientierte, Berechnung eines "Sicherheitszuschlags" ablehnt (vgl. dazu ebenfalls Beschl. v. 9.9.2015 - 2 NB 368/14 -, sowie Urt. v. 7.4.2016 - 2 LB 60/15 -, beide in juris).

    Dass der Verordnungsgeber seiner Obliegenheit, die § 17 Abs. 1 KapVO zugrunde gelegten Annahmen und die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und ggf. korrigierend einzugreifen, sofern hierzu Anlass besteht (vgl. hierzu VerfGH Berlin, Beschl. v. 15.1.2014 - VerfGH 109/13 -, DVBl. 2014, 375, BVerfG, Beschl. v. 22.10.1991 - 1 BvR 393/85 u.a.-, BVerfGE 85, 36), nicht nachgekommen wäre, ist noch nicht ersichtlich (vgl. Senat, Urt. v. 7.4.2016 - 2 LB 60/15 -, Bay VGH, Beschl. v. 13.6.2014 - 7 CE 14.10058 -, v. 2.7.2015 - 7 CE 15.10111 -, u. v. 16.12.2015 - 7 CE 15.10324 u.a. -, OVG NRW, Beschl. v. 7.12.2015 - 13 C 18/15 -, OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.9.2015 - OVG 5 NC 7.14 -, und OVG LSA, Beschl. v. 22.6.2015 - 3 M 49/15 u.a. -, sämtl.

    Diese Belegungsliste genügt den Anforderungen des Senats (vgl. zuletzt Urt. v. 7.4.2016 - 2 LB 60/15 -, juris).

    In beiden Punkten weicht das Verwaltungsgericht von der ständigen Rechtsprechung des Senats ab (vgl. zum Ganzen auch Senat, Urt. v. 7.4.2016 - 2 LB 60/15 -, juris).

    Die Argumentation des Verwaltungsgerichts in dem angefochtenen Beschluss rechtfertigt es nicht, hiervon abzuweichen (vgl. hierzu auch Senat, Urt. v. 7.4.2016 - 2 LB 60/15 -, juris).

    Dem Begehren der Antragsteller, der Antragsgegnerin aufzugeben, eine personalbezogene Kapazitätsberechnung der klinischen Lehreinheit bzw. eine Aufschlüsselung des exakten klinischen Curricularanteils vorzulegen und für den Fall der Nichtvorlage den in die Berechnung eingestellten Curriculareigenanteil der Vorklinik proportional zu kürzen, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nachzugehen (vgl. Senat, Urt. v. 7.4.2016 - 2 LB 60/15 -, juris, m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 NB 368/14

    Kapazität; Kapazitätserschöpfungsgebot; Mitternachtszählung; Privatpatienten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 2 NB 303/15
    Da diese Anzahl an Vollstudienplätzen sowohl nach der Auffassung des Verwaltungsgerichts im angefochtenen Beschluss maßgeblich ist als auch der auf der Kapazitätsberechnung der Antragsgegnerin beruhenden Festsetzung in der ZZ-VO für das 2. (und 1.) Fachsemester entspricht, bedarf es keiner näheren Ausführungen dazu, dass der Senat der vom Verwaltungsgericht praktizierten Berechnungsweise der Zulassungszahlen für höhere Semester nach dem sogen. Kohortenprinzip in ständiger Rechtsprechung nicht folgt (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 16.4.2014 - 2 NB 145/13 - u. v. 9.9.2015 - 2 NB 368/14 -, beide in juris) und ebenso die vom Verwaltungsgericht vorgenommene freihändige, d.h. nicht an den Maßgaben der Kapazitätsverordnung orientierte, Berechnung eines "Sicherheitszuschlags" ablehnt (vgl. dazu ebenfalls Beschl. v. 9.9.2015 - 2 NB 368/14 -, sowie Urt. v. 7.4.2016 - 2 LB 60/15 -, beide in juris).

    Er hat außerdem mit Beschluss vom 9. September 2015 (- 2 NB 368/14 -, juris) daran festgehalten, dass neuere Entwicklungen in der Krankenbehandlung (etwa: Anzahl der Belegungstage, zunehmende Ersetzung vollstationärer Behandlungen durch teil- oder tagesklinische Behandlungen, Zunahme ambulanter Operationen) es allein nicht rechtfertigen, im Wege einer gerichtlichen (Eil-)Entscheidung eine Erfassungsmethode vorzugeben, bei der diese neuen Behandlungsformen, die für den Verordnungsgeber zum Zeitpunkt der Schaffung des § 17 KapVO noch keine praktische Relevanz hatten, in die Berechnung der "tagesbelegten Betten" mit einzubeziehen wären.

    Die Antragsgegnerin hat in ihrer Beschwerdeerwiderung außerdem im Einklang mit der Senatsrechtsprechung (Beschl. v. 9.9.2015 - 2 NB 368/14 -, juris) dargelegt, dass teilstationäre Patienten seit jeher nicht unter § 17 Abs. 1 Nr. 1 KapVO fallen und weitere nachvollziehbare Argumente gegen eine Einbeziehung dieser Patienten in die Berechnung vorgetragen.

    Hervorzuheben ist an dieser Stelle - wie bereits im Senatsbeschl. v. 9.9.2015 - 2 NB 368/14 -, juris - nochmals: Es stellt grundsätzlich einen unzulässigen Eingriff in das Ermessen des Normgebers dar, wenn der Senat einzelne Parameter des § 17 Abs. 1 Nr. 1 KapVO herausgreift und im Sinne der Antragsteller ändert bzw. sie für unwirksam erklärt.

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Sommersemester 2007 - Beschwerde im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 2 NB 303/15
    Dies erübrigte sich auch nicht mit Blick auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 11. Juli 2008 (- 2 NB 487/07 -, juris Rdnrn. 38 ff., 45), in dem der Senat seinerseits noch von einem "Abwägungsausfall" ausgegangen ist; letzterer war alsbald danach bereits behoben (vgl. Senatsbeschl. v. 27.2.2009 - 2 NB 154/08 -, juris Rdnr. 58).

    Unabhängig hiervon geht der Senat von folgenden Grundsätzen aus (vgl. schon Senatsbeschl. v. 11.7.2008 - 2 NB 487/07 -, juris): Eine Hochschule ist im Rahmen ihrer Profilbildung berechtigt, wissenschaftliche Schwerpunkte zu setzen, weshalb die Einrichtung weiterer Studiengänge - bzw. hier die Erweiterung eines solchen Studiengangs - grundsätzlich in ihrem grundrechtlich von Art. 5 Abs. 3 GG gewährleisteten Gestaltungsspielraum liegt.

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2014 - 2 NB 145/13

    Bestimmung der Berechnungsmethode für die Berechnung der Zulassungszahl für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 2 NB 303/15
    Da diese Anzahl an Vollstudienplätzen sowohl nach der Auffassung des Verwaltungsgerichts im angefochtenen Beschluss maßgeblich ist als auch der auf der Kapazitätsberechnung der Antragsgegnerin beruhenden Festsetzung in der ZZ-VO für das 2. (und 1.) Fachsemester entspricht, bedarf es keiner näheren Ausführungen dazu, dass der Senat der vom Verwaltungsgericht praktizierten Berechnungsweise der Zulassungszahlen für höhere Semester nach dem sogen. Kohortenprinzip in ständiger Rechtsprechung nicht folgt (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 16.4.2014 - 2 NB 145/13 - u. v. 9.9.2015 - 2 NB 368/14 -, beide in juris) und ebenso die vom Verwaltungsgericht vorgenommene freihändige, d.h. nicht an den Maßgaben der Kapazitätsverordnung orientierte, Berechnung eines "Sicherheitszuschlags" ablehnt (vgl. dazu ebenfalls Beschl. v. 9.9.2015 - 2 NB 368/14 -, sowie Urt. v. 7.4.2016 - 2 LB 60/15 -, beide in juris).

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts zur Geltung des sog. Kohortenprinzips seit Jahren nicht (vgl. Beschl. v. 12.8.2011 - 2 NB 439/10 -, v. 8.8.2012 - 2 NB 318/11 -, v. 9.8.2012 - 2 NB 334/11 -, v. 15.8.2012 - 2 NB 359/11 -, v. 15.11.2012 - 2 NB 198/12 -, v. 15.11.2012 - 2 NB 220/12 -, v. 14.10.2013 - 2 NB 94/13 -, v. 16.4.2014 - 2 NB 145/13 -, sämtlich in juris, u. v. 9. September 2015 - 2 NB 342/14 -, n.v.).

  • VGH Bayern, 15.10.2001 - 7 CE 01.10005
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 2 NB 303/15
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle hat allein die Einhaltung dieser durch das Kapazitätserschöpfungsgebot gezogenen rechtlichen Grenzen dieses Ermessens zum Gegenstand (vgl. Bayrischer VGH, Beschl. v. 15.10.2001 - 7 CE 01.10005 -, juris, m. w. N., VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 -, juris).
  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 105/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Testattermine in Makroskopischer und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 2 NB 303/15
    Auch darüber hinaus drängen sich keine Zweifel an der Kapazitätsberechnung der Antragsgegnerin auf (vgl. zu diesem Maßstab OVG des Saarlandes, Beschl. v. 24.7.2014 - 1 B 105/14.NC, 1 B 105/14.NC u.a. -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 2 NB 303/15
    Dies erübrigte sich auch nicht mit Blick auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 11. Juli 2008 (- 2 NB 487/07 -, juris Rdnrn. 38 ff., 45), in dem der Senat seinerseits noch von einem "Abwägungsausfall" ausgegangen ist; letzterer war alsbald danach bereits behoben (vgl. Senatsbeschl. v. 27.2.2009 - 2 NB 154/08 -, juris Rdnr. 58).
  • OVG Niedersachsen, 14.10.2013 - 2 NB 94/13

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 2 NB 303/15
    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts zur Geltung des sog. Kohortenprinzips seit Jahren nicht (vgl. Beschl. v. 12.8.2011 - 2 NB 439/10 -, v. 8.8.2012 - 2 NB 318/11 -, v. 9.8.2012 - 2 NB 334/11 -, v. 15.8.2012 - 2 NB 359/11 -, v. 15.11.2012 - 2 NB 198/12 -, v. 15.11.2012 - 2 NB 220/12 -, v. 14.10.2013 - 2 NB 94/13 -, v. 16.4.2014 - 2 NB 145/13 -, sämtlich in juris, u. v. 9. September 2015 - 2 NB 342/14 -, n.v.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2008 - NC 9 S 241/08

    Studienplatzvergabe - Zulassung zum Studium der Medizin - Betreuungsrelation für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 2 NB 303/15
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle hat allein die Einhaltung dieser durch das Kapazitätserschöpfungsgebot gezogenen rechtlichen Grenzen dieses Ermessens zum Gegenstand (vgl. Bayrischer VGH, Beschl. v. 15.10.2001 - 7 CE 01.10005 -, juris, m. w. N., VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 198/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2012 an der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 2 NB 303/15
    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts zur Geltung des sog. Kohortenprinzips seit Jahren nicht (vgl. Beschl. v. 12.8.2011 - 2 NB 439/10 -, v. 8.8.2012 - 2 NB 318/11 -, v. 9.8.2012 - 2 NB 334/11 -, v. 15.8.2012 - 2 NB 359/11 -, v. 15.11.2012 - 2 NB 198/12 -, v. 15.11.2012 - 2 NB 220/12 -, v. 14.10.2013 - 2 NB 94/13 -, v. 16.4.2014 - 2 NB 145/13 -, sämtlich in juris, u. v. 9. September 2015 - 2 NB 342/14 -, n.v.).
  • OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 NB 439/10

    Vorläufige Zulassung auf einen Vollstudienplatz zum Studium der Humanmedizin;

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2012 - 2 NB 359/11

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 220/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Sommersemester 2012 an der

  • OVG Niedersachsen, 08.08.2012 - 2 NB 318/11

    Vereinbarkeit der Regelung in § 2 Satz 2 der Verordnung über Zulassungszahlen für

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 2 NB 334/11

    Feststellung des Bestandes von weiteren Studienplätzen im Studiengang Zahnmedizin

  • VGH Bayern, 02.07.2015 - 7 CE 15.10111

    Humanmedizin 5. Fachsemester; Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 5 NC 7.14

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2013/14; 1. FS;

  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 109/13

    Verletzung des Kapazitätserschöpfungsgebots durch Nichtbeachtung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2015 - 13 C 18/15

    Ermittlung der patientenbezogenen Kapazität im Rahmen einer Gewährung eines

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

  • VGH Bayern, 13.06.2014 - 7 CE 14.10058

    Humanmedizin FAU Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester

  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 7 CE 15.10324

    Ausgeschöpfte Ausbildungskapazität verneint Anordnungsanspruch im einstweiligen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2015 - 3 M 49/15

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (1. Klinisches Semester)

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2016 - 2 NB 114/16

    Kapazität; klinisches Semester; Nachbesetzung; Studienplatz

    Der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts zum Kohortenprinzip folgt der Senat in ständiger Rechtsprechung nicht (vgl. Beschl. v. 12.8.2011 - 2 NB 439/10 -, v. 8.8.2012 - 2 NB 318/11 -, v. 9.8.2012 - 2 NB 334/11 -, v. 15.8.2012 - 2 NB 359/11 -, v. 15.11.2012 - 2 NB 198/12 -, v. 15.11.2012 - 2 NB 220/12 -, v. 14.10.2013 - 2 NB 94/13 -, v. 16.4.2014 - 2 NB 145/13 -, u. v. 14.9.2016 - 2 NB 303/15 -, sämtlich in juris).

    Dass diese Annahme für die vorklinischen und das erste klinische Semester zutrifft, nimmt das Verwaltungsgericht offenbar selbst nicht an; dies widerspräche auch nicht nur den Erfahrungen des Senats, der mit zahlreichen auf diese höheren Semester bezogenen Kapazitätsstreitigkeiten befasst war und ist, sondern auch der tatsächlichen Entwicklung, dass offenbar immer mehr Studierende im Ausland anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen erwerben, um sich sodann um einen Quereinstieg an deutschen Universitäten zu bemühen (vgl. hierzu auch Senatsbeschl. v. 14.9.2016 - 2 NB 303/15 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2018 - NC 9 S 866/18

    Zulassung zum Medizinstudium - patientenbezogene Aufnahmekapazität

    Auf diese vielfältigen Interdependenzen unter den kapazitätsrelevanten Einzelgrößen, die einen rechtlichen Zusammenhang bilden, muss die richterliche Kontrolle einzelner Parameter Rücksicht nehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2015, a.a.O.; Nieders. OVG, Beschluss vom 14.09.2016 - 2 NB 303/15 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 02.06.2021 - NC 7 K 3769/20

    Zulassung zum 1. Klinischen Fachsemester des Studiengangs Medizin der Universität

    Auf diese vielfältigen Interdependenzen unter den kapazitätsrelevanten Einzelgrößen, die einen rechtlichen Zusammenhang bilden, muss die richterliche Kontrolle einzelner Parameter Rücksicht nehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2015, a.a.O.; Nieders. OVG, Beschluss vom 14.09.2016 - 2 NB 303/15 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 14.09.2020 - NC 7 K 6330/19

    Lehrverpflichtung des bei einer Privatklinik angestellten ärztlichen Personals;

    Auf diese vielfältigen Interdependenzen unter den kapazitätsrelevanten Einzelgrößen, die einen rechtlichen Zusammenhang bilden, muss die richterliche Kontrolle einzelner Parameter Rücksicht nehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2015, a.a.O.; Nieders. OVG, Beschluss vom 14.09.2016 - 2 NB 303/15 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 13.07.2020 - NC 7 K 6329/19

    Studienort Heidelberg; Zulassung zum 1. Klinischen Fachsemester Medizin;

    Auf diese vielfältigen Interdependenzen unter den kapazitätsrelevanten Einzelgrößen, die einen rechtlichen Zusammenhang bilden, muss die richterliche Kontrolle einzelner Parameter Rücksicht nehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2015, a.a.O.; Nieders. OVG, Beschluss vom 14.09.2016 - 2 NB 303/15 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2016 - 2 NB 120/16

    Kapazität; Kohortenprinzip; Studienplatz

    Soweit sich der Antragsteller gegen die Anwendung der sogen. Mitternachtszählung und des Parameters 15, 5 v. H. in § 17 Abs. 1 Nr. 1 KapVO sowie gegen die Nichtberücksichtigung der Patienten in Tageskliniken bzw. der teilstationären Patienten bei der Berechnung der tagesbelegten Betten wendet, hat der Senat zu im Wesentlichen wortgleichem Vorbringen in Verfahren betreffend das Wintersemester 2015/2016 in seinem den Prozessbevollmächtigten der Beteiligten bekannten Senatsbeschluss vom 14. September 2016 - 2 NB 306/15 - (ein Parallelbeschluss mit dem Aktenzeichen 2 NB 303/15 ist in juris veröffentlicht) ausgeführt:.
  • VG Karlsruhe, 22.06.2021 - NC 7 K 3761/20

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zulassung zum Medizinstudium

    Auf diese vielfältigen Interdependenzen unter den kapazitätsrelevanten Einzelgrößen, die einen rechtlichen Zusammenhang bilden, muss die richterliche Kontrolle einzelner Parameter Rücksicht nehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2015, a.a.O.; Nieders. OVG, Beschluss vom 14.09.2016 - 2 NB 303/15 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2018 - 2 NB 860/17

    Außeruniversitär; Kapazität; Lenglern; Physikum; Studienplatz

    Hervorzuheben ist außerdem, dass der Senat das Anliegen der Antragsgegnerin, Teilstudienplätze zugunsten von Studienplätzen abzuschmelzen, die den Erwerb eines Abschlusses ermöglichen, im Grundsatz für nachvollziehbar hält (so bereits zum Masterstudiengang Cardiovascular Science Senatsbeschl. v. v. 14.9.2016 - 2 NB 303/15 -, juris).
  • VG Freiburg, 02.12.2021 - NC 9 K 3329/21

    Bildungswesen; Zulassungsbegrenzung; Hochschulzulassungsrecht; Zulassung zum 1.

    Auf diese vielfältigen Interdependenzen unter den kapazitätsrelevanten Einzelgrößen, die einen rechtlichen Zusammenhang bilden, muss die richterliche Kontrolle einzelner Parameter Rücksicht nehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2015, a.a.O.; Nieders. OVG, Beschluss vom 14.09.2016 - 2 NB 303/15 -, juris).
  • VG Göttingen, 18.12.2020 - 8 A 7/19

    COVID 19; Terminsverlegung

    Die Bedenken gegen die Anwendung der Mitternachtszählung und des 15, 5%-Parameters gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 KapVO werden in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Nds. OVG (z.B. Beschluss vom 14.09.2016 - 2 NB 303/15 u.a. -, S. 4f; Urteil vom 25.06.2019, aaO., Rn 24ff) nicht geteilt.
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