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   OVG Niedersachsen, 14.10.2008 - 4 LA 612/07   

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https://dejure.org/2008,12402
OVG Niedersachsen, 14.10.2008 - 4 LA 612/07 (https://dejure.org/2008,12402)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.10.2008 - 4 LA 612/07 (https://dejure.org/2008,12402)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - 4 LA 612/07 (https://dejure.org/2008,12402)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Sozialhilferecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kindergeld als sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen für die das Kindergeld erhaltende Person; Zurechnung des Kindergelds dem Einkommen eines Kindes aufgrund der Zuwendung des Kindergelds dem Kind durch den das Geld erhaltenden Elternteil

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § 166; ; EStG § 74; ; SGB I § 48; ; ZPO § 114 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Sozialhilferecht: Auszahlung; Einkommen; Kind; Kindergeld; Weiterleitung; rechtliche Zuordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindergeld als sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen für die das Kindergeld erhaltende Person; Zurechnung des Kindergelds dem Einkommen eines Kindes aufgrund der Zuwendung des Kindergelds dem Kind durch den das Geld erhaltenden Elternteil

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02

    Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2008 - 4 LA 612/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17. Dezember 2003 (- 5 C 25.02 -, NJW 2004 S. 2541), bestätigt durch Urteil vom 21. Oktober 2004 (- 5 C 30/03 -, BVerwGE 122, 128), erkannt, dass Kindergeld vorbehaltlich einer besonderen rechtlichen Zuordnung sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen desjenigen ist, der es erhält.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. Dezember 2003 (a.a.O.) nämlich ausdrücklich betont, dass es dem Elternteil, der das Kindergeld erhält, im Rahmen des Sozialhilferechts nicht zusteht, Kindergeld dem Kind mit der Wirkung zuzuwenden, dass es insoweit nicht mehr Einkommen des Elternteils, sondern Einkommen des Kindes selbst wäre, und zugleich festgestellt, dass es an seiner früheren Rechtsprechung, die eine solche familieninterne Einkommenszuordnung des Kindergeldes nach der Rechtslage vor der Neuregelung des Kindergeldrechts durch das Jahressteuergesetz 1996 für zulässig erachtet hat, für das jetzt geltende Kindergeldrecht nicht mehr festhält.

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat - wie bereits erwähnt - in seinem Urteil vom 17. Dezember 2003 (a.a.O.) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es an dieser vom 12. Senat in Bezug genommenen früheren Rechtsprechung nicht mehr festhält.

    Soweit sich die Klägerin auf eine Divergenz des erstinstanzlichen Urteils zum Urteil des 12. Senats des beschließenden Gerichts vom 30. September 2004 (- 12 LC 144/04 -) beruft, ist zur Klarstellung nochmals darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung überholt ist, weil sie sich auf die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bezieht, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2003 (a.a.O.) ausdrücklich aufgegeben hat.

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2004 - 12 LC 144/04

    Anrechnung; Bedarf; Behinderter; Einkommen; Einkommensteuerrecht; Eltern;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2008 - 4 LA 612/07
    Die Klägerin kann ihre diesbezügliche Auffassung schließlich auch nicht auf das Urteil des 12. Senats des beschließenden Gerichts vom 30. September 2004 (- 12 LC 144/04 -) stützen, in dem ausgeführt worden ist, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Möglichkeit, Kindergeld bzw. einen ihm entsprechenden Betrag als Einkommen auf die gewährte Sozialhilfeleistung anzurechnen, davon abhänge, ob im Einzelfall das zweckorientierte, mit Rücksicht auf das Kind dem jeweils Anspruchsberechtigten gewährte Kindergeld an das Kind weitergereicht, ihm also zugewendet werde.

    Soweit sich die Klägerin auf eine Divergenz des erstinstanzlichen Urteils zum Urteil des 12. Senats des beschließenden Gerichts vom 30. September 2004 (- 12 LC 144/04 -) beruft, ist zur Klarstellung nochmals darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung überholt ist, weil sie sich auf die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bezieht, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2003 (a.a.O.) ausdrücklich aufgegeben hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - L 7 SO 2073/06

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2008 - 4 LA 612/07
    Entsprechendes gilt für die von der Klägerin geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. November 2003 (- L 7 SO 2073/06 -), weil die Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO nur bei einer Abweichung von Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts zuzulassen ist.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 5 C 30.03

    Anrechnung von Kindergeld auf Jugendhilfeleistungen; Kindergeld, Anrechnung auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2008 - 4 LA 612/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17. Dezember 2003 (- 5 C 25.02 -, NJW 2004 S. 2541), bestätigt durch Urteil vom 21. Oktober 2004 (- 5 C 30/03 -, BVerwGE 122, 128), erkannt, dass Kindergeld vorbehaltlich einer besonderen rechtlichen Zuordnung sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen desjenigen ist, der es erhält.
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