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   OVG Niedersachsen, 14.10.2010 - 8 PA 234/10   

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https://dejure.org/2010,10645
OVG Niedersachsen, 14.10.2010 - 8 PA 234/10 (https://dejure.org/2010,10645)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.10.2010 - 8 PA 234/10 (https://dejure.org/2010,10645)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 8 PA 234/10 (https://dejure.org/2010,10645)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Begriff der Wohnung bei Zustellungen; Eltern-Kind-Beziehung bei bloßen Umgangskontakten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 74 Abs. 1 S. 2 VwGO; § ... 74 Abs. 2 VwGO; § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; § 180 ZPO; § 3 Abs. 2 S. 1 NVwVZG; § 1 Abs. 1 NVwZG; § 7 BGB; § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG; § 8 Abs. 1 AufenthG; § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG; § 28 Abs. 2 S. 2 AufenthG; Art. 6 GG; Art. 8 Abs. 1 EMRK
    Begriff der Wohnung i.S.d. § 180 Zivilprozessordnung (ZPO); Vorausetzungen der Ausübung von Personensorge bei bloßen Umgangskontakten

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    NVwZG § 1 Abs. 1, VwVZG § 3 Abs. 2 S. 1, ZPO § ... 180, BGB § 7, ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 1, VwGO § 74, AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, GG Art. 6, AufenthG § 27 Abs. 1, AufenthG § 28 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 25 Abs. 5, EMRK Art. 8
    Zustellung, Ersatzzustellung, Zustellungsmangel, Klagefrist, Prozesskostenhilfe, Wohnung, Haft, Untertauchen, Niederlande, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, deutsches Kind, Umgangsrecht, Schutz von Ehe und Familie, Besuchsrecht, Eltern-Kind-Verhältnis, Achtung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Wohnung i.S.d. § 180 Zivilprozessordnung ( ZPO ); Vorausetzungen der Ausübung von Personensorge bei bloßen Umgangskontakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff der Wohnung i.S.d. § 180 Zivilprozessordnung (ZPO); Vorausetzungen der Ausübung von Personensorge bei bloßen Umgangskontakten

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2010 - 8 PA 45/10

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2010 - 8 PA 234/10
    Gesichtspunkte für die Integration des Ausländers in Deutschland sind dabei eine zumindest mehrjährige Dauer des Aufenthalts in Deutschland, gute deutsche Sprachkenntnisse und eine soziale Eingebundenheit in die hiesigen Lebensverhältnisse, wie sie - entgegen der Auffassung der Kläger - etwa in der Innehabung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, in einem festen Wohnsitz, ausreichenden Mitteln, um den Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten zu können, und fehlender Straffälligkeit zum Ausdruck kommt (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.2010 - 8 PA 45/10 -, juris Rn. 15).

    Die für die Bejahung eines Eingriffs in das Recht auf Achtung des Privatlebens durch eine aufenthaltsrechtliche Entscheidung relevante weitere Frage, ob für den Ausländer eine (Re-)Integration in seinem Heimatland und damit das Führen eines Privatlebens dort möglich ist, bemisst sich nach Kriterien wie der Kenntnis der dortigen Sprache, der Existenz dort lebender Angehöriger sowie sonstiger Bindungen an das Heimatland (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.2010, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2010 - 8 PA 234/10
    Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung sowie das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1, 42).

    Sich hieraus ergebende schutzwürdige Belange können einer (zwangsweisen) Beendigung des Aufenthalts des Ausländers dann entgegen stehen, wenn es ihm nicht zuzumuten ist, seine tatsächlichen Bindungen zu berechtigterweise im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, NJW 1988, 626, 628; BVerwG, Urt. v. 30.4.2009 - 1 C 3/08 -, NVwZ 2009, 1239, 1240; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.5.2009 - 11 ME 110/09 -, juris Rn. 10 jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2010 - 8 PA 234/10
    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (vgl. BVerfG, Beschl. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387 f. mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Je nach den Umständen des Einzelfalls kann vielmehr gerade die Ausübung des Besuchsrechts die Erfüllung der Elternfunktion im Sinne des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG unter den für den umgangsberechtigten Elternteil nicht änderbaren Beschränkungen bedeuten (vgl. BVerfG, Beschl. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387; BVerfG, Beschl. v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris Rn. 39).

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2010 - 8 PA 234/10
    Ist die Gemeinschaft zwischen einem Elternteil und seinem minderjährigen Kind getragen von tatsächlicher Anteilnahme am Leben und Aufwachsen des Kindes und besteht ein regelmäßiger Umgang des ausländischen Elternteils, der dem auch sonst Üblichen entspricht, wird in der Regel von einer familiären Gemeinschaft auszugehen sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris Rn. 35; BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, FamRZ 2006, 187, 188 f.).

    Je nach den Umständen des Einzelfalls kann vielmehr gerade die Ausübung des Besuchsrechts die Erfüllung der Elternfunktion im Sinne des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG unter den für den umgangsberechtigten Elternteil nicht änderbaren Beschränkungen bedeuten (vgl. BVerfG, Beschl. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387; BVerfG, Beschl. v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris Rn. 39).

  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2010 - 8 PA 234/10
    Die damit allein verbleibende, ohne Frage lange Dauer des Aufenthalts in Deutschland führt hingegen nicht zu einer von Art. 8 EMRK geschützten Verwurzelung in Deutschland (vgl. EGMR, Urt. v. 7.10.2004 - 33743/03 -, NVwZ 2005, 1043, das eine Familie betraf, die seit 14 Jahren ihren Aufenthalt im Bundesgebiet hatte).
  • BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 348/99

    Ersatzzustellung durch Niederlegung - Subsidiaritätsgrundsatz und Antrag auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2010 - 8 PA 234/10
    Geeignete Gesichtspunkte für diese Prüfung können die Dauer der Abwesenheit, der Kontakt zu den in der Wohnung Verbliebenen, die Absicht und die Möglichkeit der Rückkehr sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.3.1999 - 2 BvR 348/99 -, juris Rn. 5; BVerwG, Beschl. v. 4.7.1983 - 9 B 10275/83 -, Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 9; BGH, Urt. v. 24.11.1977 - II ZR 1/76 -, NJW 1978, 1858; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.10.2007 - 1 L 193/07 -, NordÖR 2007, 491, 492; Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 178 Rn. 2 ff.).
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2010 - 8 PA 234/10
    Nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362) ist seine Klage auf Verlängerung der ihm erteilten Aufenthaltserlaubnis und Aufhebung des dies ablehnenden Bescheides des Beklagten vom 2. März 2010 zwar voraussichtlich zulässig (1.), aber unbegründet (2.).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2009 - 8 ME 111/09

    Aufenthaltserlaubnis für einen dreifachen ausländischen Vater; Besuch der im Heim

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2010 - 8 PA 234/10
    Auf diese Rechtsprechung ist auch zur Auslegung der §§ 27, 28 AufenthG zurückzugreifen, da die hier umstrittene Aufenthaltserlaubnis gemäß § 27 Abs. 1 AufenthG gerade zum Schutz der Familie nach Art. 6 GG erteilt und nach § 28 Abs. 2 Satz 2 AufenthG verlängert wird, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht (vgl. Senatsbeschl. v. 28.07.2009 - 8 ME 111/09 -, juris Rn. 3 ff. m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2010 - 8 PA 234/10
    Geeignete Gesichtspunkte für diese Prüfung können die Dauer der Abwesenheit, der Kontakt zu den in der Wohnung Verbliebenen, die Absicht und die Möglichkeit der Rückkehr sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.3.1999 - 2 BvR 348/99 -, juris Rn. 5; BVerwG, Beschl. v. 4.7.1983 - 9 B 10275/83 -, Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 9; BGH, Urt. v. 24.11.1977 - II ZR 1/76 -, NJW 1978, 1858; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.10.2007 - 1 L 193/07 -, NordÖR 2007, 491, 492; Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 178 Rn. 2 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2007 - 1 L 193/07

    Wirksamkeit einer Ersatzzustellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2010 - 8 PA 234/10
    Geeignete Gesichtspunkte für diese Prüfung können die Dauer der Abwesenheit, der Kontakt zu den in der Wohnung Verbliebenen, die Absicht und die Möglichkeit der Rückkehr sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.3.1999 - 2 BvR 348/99 -, juris Rn. 5; BVerwG, Beschl. v. 4.7.1983 - 9 B 10275/83 -, Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 9; BGH, Urt. v. 24.11.1977 - II ZR 1/76 -, NJW 1978, 1858; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.10.2007 - 1 L 193/07 -, NordÖR 2007, 491, 492; Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 178 Rn. 2 ff.).
  • BVerwG, 04.07.1983 - 9 B 10275.83

    Asylverfahren - Übergangsregelung - Anwendbarkeit - Niederlegung des Mandats -

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 11 ME 110/09

    Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit als Schutz vor der

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

  • VGH Hessen, 15.02.2006 - 7 TG 106/06

    Ausländer; Abschiebung; rechtliche Unmöglichkeit; Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97

    Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum

  • BGH, 24.11.1977 - II ZR 1/76
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 8 ME 2/10

    Tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung i.S.d. § 60a Abs. 2 S. 1

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der

    Ungeachtet der Frage, ob zwischen dem Kläger und seinem Sohn angesichts der wohl eher sporadischen Umgangskontakte und der Absicht des Klägers, zu seiner in Frankreich lebenden Ehefrau und der gemeinsamen Tochter zu ziehen, überhaupt eine nach Art. 6 Abs. 1 GG schutzwürdige familiäre Lebensgemeinschaft besteht (vgl. zu den Anforderungen: Senatsbeschl. v. 12.03.2013 - 8 LA 13/13 -, juris Rn. 24; v. 14.10.2010 - 8 PA 234/10 -, juris Rn. 18 m.w.N.), wäre der Kläger zur tatsächlichen Führung einer solchen nicht auf den Fortbestand des Freizügigkeitsrechts angewiesen.
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2017 - 13 ME 244/17

    Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; familiäre Lebensgemeinschaft mit

    Das Beschwerdevorbringen gebietet keine andere Bewertung; ihm ist nicht zu entnehmen, dass der Antragsteller die Elternverantwortung für seinen Sohn D. tatsächlich wahrnimmt und dass dieser zu seinem Wohl auf die Aufrechterhaltung dieser Beziehung angewiesen ist (vgl. zu diesen Erfordernissen: BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, juris Rn. 25 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.3.2013 - 8 LA 13/13 -, juris Rn. 24 f.; v. 14.10.2010 - 8 PA 234/10 -, juris Rn. 18 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2013 - 8 ME 157/13

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung der

    Die Verlängerung einer nach §§ 27, 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG zur Personensorge erteilten Aufenthaltserlaubnis setzt nach § 28 Abs. 2 Satz 2 AufenthG auch voraus, nur hierum streiten die Beteiligten, dass die familiäre Lebensgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seinem minderjährigen ledigen deutschen Kind fortbesteht (vgl. Senatsbeschl. v. 14.10.2010 - 8 PA 234/10 -, juris Rn. 14 f.; v. 28.7.2009 - 8 ME 111/09 -, juris Rn. 3 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 8 LB 153/09

    Ermessensentscheidung als verhältnismäßiger und damit gerechtfertigter Eingriff

    Im Hinblick auf minderjährige Kinder können dagegen schon regelmäßige Umgangskontakte genügen, die zeigen, dass der Ausländer im Rahmen des ihm Möglichen am Leben und Aufwachsen seiner Kinder tatsächlich Anteil nimmt und so eine "Elternfunktion" und Elternverantwortung übernimmt (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 14.10.2010 - 8 PA 234/10 -, juris Rn. 18; v. 24.3.2010 - 8 PA 38/10 -).
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