Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.10.2013 - 2 NB 94/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27975
OVG Niedersachsen, 14.10.2013 - 2 NB 94/13 (https://dejure.org/2013,27975)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.10.2013 - 2 NB 94/13 (https://dejure.org/2013,27975)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 2013 - 2 NB 94/13 (https://dejure.org/2013,27975)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,27975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Freiburg, 14.02.2012 - NC 6 K 2025/09

    Hochschulrecht; Hochschulzulassung - Akademische Mitarbeiter; unbefristet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2013 - 2 NB 94/13
    Entgegen der Darstellung des Antragstellers und anders als in den zitierten Urteilen (VG Freiburg v. 14.2.2012 - NC 6 K 2025/09 -, juris Rdnr. 79 ff, VGH Mannheim, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 -, juris) ermangelt es nicht grundsätzlich der von dem Antragsteller für notwendig gehaltenen Normierung der Gruppengrößen für den Dienstleistungsexport (vgl. hierzu allg. Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Bd. 2, 2013, Rdnr. 449 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2008 - NC 9 S 241/08

    Studienplatzvergabe - Zulassung zum Studium der Medizin - Betreuungsrelation für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2013 - 2 NB 94/13
    Entgegen der Darstellung des Antragstellers und anders als in den zitierten Urteilen (VG Freiburg v. 14.2.2012 - NC 6 K 2025/09 -, juris Rdnr. 79 ff, VGH Mannheim, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 -, juris) ermangelt es nicht grundsätzlich der von dem Antragsteller für notwendig gehaltenen Normierung der Gruppengrößen für den Dienstleistungsexport (vgl. hierzu allg. Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Bd. 2, 2013, Rdnr. 449 ff.).
  • OVG Sachsen, 30.04.2009 - 2 B 309/09

    Begrenzte Wahl bei Studienfachwechsel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2013 - 2 NB 94/13
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Immatrikulationsordnung - wie hier in § 1 Abs. 4 Satz 2 der Immatrikulationsordnung der Antragsgegnerin in der Fassung vom 13. April 2011 (veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 06 vom 14.04.2011 S. 321) - dies vorsieht (vgl. hierzu Sächsisches OVG, Beschl. v. 30.4.2009 - 2 B 309/09 -, NVwZ-RR 2009, 683 m. w. N.).
  • VG Göttingen, 29.04.2013 - 8 C 1/13

    Verwaltungsgericht verschafft weiteren 31 Studenten Studienplätze in Göttingen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2013 - 2 NB 94/13
    Hieran wird auch mit Blick auf die weiteren Einwände des Verwaltungsgerichts in seinem das Sommersemester 2013 betreffenden Beschluss vom 29. April 2013 - 8 C 1/13 u.a. - (S. 53 ff. BU) festgehalten.
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2013 - 2 NB 394/12

    Voraussetzungen für die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2013 - 2 NB 94/13
    Der Senat hat mit auf den Studiengang Humanmedizin für das Wintersemester 2012/2013 bezogenem Beschluss vom 22. August 2013 (- 2 NB 394/12 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 90 ff.) zu gleichlautenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Folgendes bemerkt:.
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 198/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2012 an der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2013 - 2 NB 94/13
    § 2 Satz 2 ZZ-VO für die Berechnung der Studienplatzzahlen der höheren Semester die vom Gericht "zutreffend" errechnete Kapazität gelten (z.B. die Erwägung im Beschl. v. 15.11.2012 - 2 NB 198/12 -), hat der Senat lediglich deutlich gemacht, dass eine solche geringfügige Korrektur für Zwecke des Eilverfahrens dem Geltungsanspruch der Verordnung eher entgegenkäme als ihre Verwerfung in Gänze.
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 220/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Sommersemester 2012 an der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2013 - 2 NB 94/13
    "Dieser Methode der Kapazitätsberechnung des Verwaltungsgerichts für die höheren Semester folgt der Senat in seiner ständigen Rechtsprechung - und zwar bereits unter Berücksichtigung der Ausführungen des Verwaltungsgerichts in dem angefochtenen Beschluss vom 29. Oktober 2012 zum streitgegenständlichen Wintersemester 2012/2013 nicht (vgl. zuletzt Senat, Beschl. v. 15.11.2012 - 2 NB 220/12 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 61 ff. m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 2 NB 423/10

    Vorlage einer anonymisierten Immatrikulationsliste zum Nachweis der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2013 - 2 NB 94/13
    Da die aktuell im 5. Fachsemester Studierenden ihr Studium im Sommersemester 2011 aufgenommen hätten, in diesem Fachsemester aktuell 41 Studierende immatrikuliert seien, die Kammer mit Beschluss vom 5. Mai 2011 - auch unter Berücksichtigung des hierzu ergangenen Beschlusses des Senats vom 8. Juni 2011 (2 NB 423/10 u.a.) - aber eine Kapazität von 42 Studienplätzen für diese Kohorte ermittelt habe, stehe für den Antragsteller noch ein Studienplatz zur Verfügung.
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2010 - 2 NB 388/09

    Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Zahnmedizin oder zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2013 - 2 NB 94/13
    Soweit er unter Berufung auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 25. Oktober 2010 (- 11 ZE 2044/10 -) meint, ein Dienstleistungsexport in den Studiengang Humanmedizin sei entbehrlich bzw. bedürfe besonderer Begründung, weil nach der dortigen Approbationsordnung keine Prüfungen im Fach Zahnmedizin mehr vorgesehen seien, hat das Verwaltungsgericht auf Seite 20 zutreffend auf den Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2010 verwiesen (- 2 NB 388/09 -, juris Rdnr. 32 ff.), wonach maßgeblich (nur) auf die Studienordnung (hier für Humanmedizin) abzustellen ist.
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 63.76

    Verkündung eines Gesetzes - Amtsblatt - Abdruck von Unterschriften - Wirksame

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2013 - 2 NB 94/13
    Soweit das Verwaltungsgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 1978 (- VII C 63.76 -, juris, Rdnr. 30) als Beleg gegen die Auffassung des Senats anführt, die KapVO stehe normhierarchisch auf derselben Ebene wie die ZZ-VO, heißt es dort nur:.
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2018 - 2 LC 1786/17

    Ausbildungsrechtliche Kohorte; beurlaubte Studenten; ECTS-Punkte; erforderlicher

    An die Stelle der "Ursprungskohorte", d.h. hier der zulassungsrechtlichen Kohorte von 63 Studienanfängern im Wintersemester 2014/2015 (vgl. ZZ-VO 2014/2015 vom 3. Juli 2014 (Nds. GVBl. S. 180)) tritt die durch § 2 Satz 2 ZZ-VO 2016/2017 i.V.m. der Anlage I bei der Beklagten für den Studiengang Psychologie (Bachelor of Science) neu gebildete zulassungsrechtliche Kohorte von 62 Studienplätzen, die formalrechtlich an die Zulassungszahl der Studienanfänger im Wintersemester 2016/2017 anknüpft (vgl. Senatsbeschl. v. 14.10.2013 - 2 NB 94/13 -, juris Rn. 28).

    Dazu hat die Beklagte nachvollziehbar dargelegt, dass der Kläger wesentliche Studienleistungen (Module), die nach der Studienordnung für das Studium im 5. Fachsemester erforderlich sind, nicht absolviert hat und dass die bestehenden Abweichungen auch durch die von dem Kläger bisher erbrachten Studienleistungen nicht kompensiert werden können (vgl. auch Senatsbeschl. v. 14.10.2013 - 2 NB 94/13 -, juris Rn. 28).

    § 6 NHZG ermöglicht dem Studienbewerber nach seinem Wortlaut und dem Gesetzeszweck auch eine Bewerbung für ein Semester, das er an seiner Hochschule bereits absolviert hat (offen gelassen im Senatbeschl. v. 14.10.2013 - 2 NB 94/13 -, juris Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2019 - 2 LC 655/17

    Anspruch innerkapazitärer; Anteilsquoten; Ausbildungskapazität; außerkapazitärer

    Das sich hieraus ergebende Wahlrecht der Studienbewerber kann von den Hochschulen auch nicht wirksam in einer Immatrikulationsordnung eingeschränkt werden (vgl. Senatsurt. v. 14.11.2018 - 2 LC 1786/17 -, juris Rn. 36; offenlassend noch Senatsbeschl. v. 14.10.2013 - 2 NB 94/13 -, juris Rn. 29; a.A. VG A-Stadt, Beschl. v. 21.11.2014 - 12 L 816.14 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2014 - 2 NB 145/13

    Bestimmung der Berechnungsmethode für die Berechnung der Zulassungszahl für

    Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts berechnet sich die Studienplatzkapazität in höheren Fachsemestern nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dagegen nicht auf der Grundlage des sogenannten Kohortenprinzips (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 14.10.2013 - 2 NB 94/13 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht