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   OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 115/08   

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OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 115/08 (https://dejure.org/2011,4808)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.12.2011 - 13 LC 115/08 (https://dejure.org/2011,4808)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 13 LC 115/08 (https://dejure.org/2011,4808)
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  • BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 50.06

    Fleischuntersuchung; Fleischuntersuchungsgebühren; Gemeinschaftsgebühr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 115/08
    Durch die ersatzlose Aufhebung dieser Bestimmung ist die Regelungsbefugnis der Länder nicht beseitigt, sondern umgekehrt bekräftigt worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Dezember 2007 - 3 C 59.06 -, NVwZ-RR 2008, 387 zur Parallelvorschrift des § 24 Abs. 2 FlHG), wie sich Art. 72 Abs. 1 GG unschwer entnehmen lässt.

    Das ist zulässig, aber auch erforderlich, da es sich auch bei von der Richtlinie zugelassenen erhöhten Gebühr um eine Gemeinschaftsgebühr handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Dezember 2007 - 3 C 50.06 -, NVwZ-RR 2008, 387).

    Eine Verpflichtung zur Übernahme dieser Verteilungsregelung besteht jedoch nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Dezember 2007, a.a.O.).

    Dabei ist bei der Bemessung des Gebührenrahmens allerdings zu beachten, dass die in den Landkreisen tatsächlich anfallenden Kosten nicht über-, aber auch nicht unterschritten werden dürfen (vgl. EuGH, Urt. v. 19. März 2009 - C-270/07 -, Slg. 2009, I-1983, Rdnr. 32; BVerwG, Urt. v. 20. Dezember 2007, a.a.O.).

  • EuGH, 19.03.2009 - C-309/07

    Baumann - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für veterinär- und hygienerechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 115/08
    Auch die erhöhten Gebühren für Untersuchungen außerhalb der Normalzeit in Höhe von 0, 13 Euro je Pute kann der Beklagte nicht abrechnen (zu den gemeinschaftsrechtlichen Voraussetzungen vgl. EuGH, Urt. v. 19. März 2009 - C - 309/07 -, Slg. 2009, I-2077).

    Die geltend gemachten Gebühren für Wartezeiten in Höhe von 17, 50 Euro je angefangener Viertelstunde dürften nach Kapitel I Nr. 4 Buchst. a, 2. Spiegelstrich der Richtlinie 85/73/EWG nicht neben einer kostendeckenden Gebühr nach Kapitel I Nr. 4 Buchst. b dieser Richtlinie erhoben werden können (vgl. EuGH, Urt. v. 19. März 2009 - C - 309/07 -, Slg. 2009, I-207, Rdnr. 18: Erhöhung nur der gemeinschaftsrechtlichen Pauschalbeträge).

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98

    Fleischbeschau; Fleischuntersuchung; Gebühr; Normenkontrollantrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 115/08
    Diese Ermächtigungsnorm genügt dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot (vgl. Nds. OVG, Beschl. d. 11. Senats v. 18. Januar 2000 - 11 K 5275/98 -).

    Soweit den Entscheidungen des vormals für das Sachgebiet zuständigen 11. Senats des erkennenden Gerichts, die sich in erster Linie mit der Vereinbarkeit der GOVet mit Europarecht befasst haben (vgl. Urteile v. 16. März 1999 - 11 L 1429/98 -, Nds. VBl. 1999, 240 u. - 11 L 4389/98 - Beschl. v. 18. Januar 2000 - 11 K 5275/98 - zweifelnd bereits: Beschl. v. 17 Juni 2005 - 11 LC 65/04 -), etwas anderes zu entnehmen ist, hält der Senat an dieser Rechtsprechung nicht fest.

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 115/08
    Insoweit fordert das Bestimmtheitsgebot im Bereich des Gebühren- und Beitragsrechts, aber auch bei kostenorientierten Sonderabgaben, eine dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörde ausschließt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u.a. -, BVerfGE 108, 186, BVerwG, Urt. v. 20. August 1997 - 8 B 170.97 -, BVerwGE 105, 144).

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass sich die Abgabe ohne weiteres pfenniggenau schon aus dem Gesetz selbst ergibt; vielmehr sind auch im Abgabenrecht "Konkretisierungen" durch Rechtsverordnungen und - im Rahmen auslegungsbedürftiger unbestimmter Rechtsbegriffe - durch Verwaltungsvorschriften zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. August 1997, a.a.O).

  • EuGH, 09.09.1999 - C-374/97

    Feyrer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 115/08
    Von dieser Befugnis können die Mitgliedstaaten unter der einzigen Voraussetzung, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet, nach ihrem Ermessen Gebrauch machen (vgl. EUGH, Urt. v. 9. September 1999 - C 374/97 -, Slg. 1999, I-5153, Rdnr. 27).

    Das Gemeinschaftsrecht lässt eine Regelung zu, die Gebühren bis zur Höhe der der zuständigen kommunalen Behörde tatsächlich entstandenen Untersuchungskosten vorsieht (vgl. EuGH, Urt. v. 9. September 1999 - C 374/97 -, Slg. 1999, I-5153, Rdnrn. 34, 39; BVerwG, Urt. v. 28. Juni 2002 - 5 BN 5.01 -, Juris).

  • OVG Niedersachsen, 16.03.1999 - 11 L 1429/98

    Gebührenordnung; Veterinärverwaltung; Pauschalbetrag; Fleischbeschaugebühr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 115/08
    Soweit den Entscheidungen des vormals für das Sachgebiet zuständigen 11. Senats des erkennenden Gerichts, die sich in erster Linie mit der Vereinbarkeit der GOVet mit Europarecht befasst haben (vgl. Urteile v. 16. März 1999 - 11 L 1429/98 -, Nds. VBl. 1999, 240 u. - 11 L 4389/98 - Beschl. v. 18. Januar 2000 - 11 K 5275/98 - zweifelnd bereits: Beschl. v. 17 Juni 2005 - 11 LC 65/04 -), etwas anderes zu entnehmen ist, hält der Senat an dieser Rechtsprechung nicht fest.
  • EuGH, 03.12.2009 - C-476/08

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 115/08
    Die geltend gemachten Gebühren für Wartezeiten in Höhe von 17, 50 Euro je angefangener Viertelstunde dürften nach Kapitel I Nr. 4 Buchst. a, 2. Spiegelstrich der Richtlinie 85/73/EWG nicht neben einer kostendeckenden Gebühr nach Kapitel I Nr. 4 Buchst. b dieser Richtlinie erhoben werden können (vgl. EuGH, Urt. v. 19. März 2009 - C - 309/07 -, Slg. 2009, I-207, Rdnr. 18: Erhöhung nur der gemeinschaftsrechtlichen Pauschalbeträge).
  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 48.10

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 115/08
    Danach hat der Gesetzgeber in grundlegenden normativen Bereichen alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen und darf diese nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive überlassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 -, BVerfGE 83, 130 ; Urt. v. 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, BVerfGE 116, 24 , sowie zuletzt BVerwG, Beschl. v. 20. September 2011 - 1 WB 48.10 -, Juris; jew. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2011 - 13 LA 24/11

    Geltendmachung der dem LAVES i.R.d. Lebensmittelüberwachung entstandenen Kosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 115/08
    Ein derartiges Vorgehen ist grundsätzlich möglich, da es sich bei den vom Beigeladenen für den Beklagten durchgeführten Rückstandskontrollen um eine - wenn auch in eigener Zuständigkeit vorgenommene - Hilfs- und Unterstützungstätigkeit im Rahmen der Amtshandlung des Beklagten gegenüber der Klägerin handelt (vgl. Beschl. d. Senats v. 14. Juli 2011 - 13 LA 24/11 -, Juris).
  • EuGH, 19.03.2009 - C-270/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsame

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 115/08
    Dabei ist bei der Bemessung des Gebührenrahmens allerdings zu beachten, dass die in den Landkreisen tatsächlich anfallenden Kosten nicht über-, aber auch nicht unterschritten werden dürfen (vgl. EuGH, Urt. v. 19. März 2009 - C-270/07 -, Slg. 2009, I-1983, Rdnr. 32; BVerwG, Urt. v. 20. Dezember 2007, a.a.O.).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

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