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   OVG Niedersachsen, 14.12.2012 - 14 PS 2/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42197
OVG Niedersachsen, 14.12.2012 - 14 PS 2/12 (https://dejure.org/2012,42197)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.12.2012 - 14 PS 2/12 (https://dejure.org/2012,42197)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2012 - 14 PS 2/12 (https://dejure.org/2012,42197)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 99 Abs. 1 S. 1, 2 VwGO; § 99 Abs. 2 S. 10 VwGO
    Vorliegen eines Geheimhaltungsbedürfnisses zum Zwecke des Quellenschutzes bzgl. des Inhalts oder der Art eines Dokuments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 1 S. 1, 2; VwGO § 99 Abs. 2 S. 10
    Vorliegen eines Geheimhaltungsbedürfnisses zum Zwecke des Quellenschutzes bzgl. des Inhalts oder der Art eines Dokuments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Geheimhaltung von Verfassungsschutzakten über die Beobachtung der Partei "Die Linke" teilweise rechtswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einsicht in Akten des Verfassungsschutzes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Linken-Abgeordneten - Verfassungsschutz muss Akten herausgeben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines Geheimhaltungsbedürfnisses zum Zwecke des Quellenschutzes bzgl. des Inhalts oder der Art eines Dokuments

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geheimhaltung von Akten des Niedersächsischen Verfassungsschutzes über die Beobachtung der Partei "Die Linke" teilweise rechtswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Geheimhaltungsbedürfnis für Verfassungsschutzdokumente ohne nachvollziehbaren Bedarf eines Quellenschutzes

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsschutz Hannover muss weitere Akten über Linke herausgeben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geheimhaltung von Akten des Niedersächsischen Verfassungsschutzes über die Beobachtung der Partei "Die Linke" teilweise rechtswidrig - Bekanntwerden des Akteninhalts würde nicht zum Nachteil des Wohls des Bundes oder des Landes Niedersachsen führen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 5
  • NVwZ-RR 2013, 556
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 07.11.2002 - 2 AV 2.02

    Verweigerung der Vorlage einer beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2012 - 14 PS 2/12
    Bereitet das Bekanntwerden des Inhalts zurückgehaltener Dokumente dem Wohl des betroffenen Landes oder dem Bund Nachteile, ist ihre Geheimhaltung ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, 127 f.; BVerwG, Beschl. v. 7.11.2002 - 2 AV 2.02 -, NVwZ 2003, 347, 348), das eine Verweigerung der Vorlage gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtfertigen kann.

    Sie lassen Rückschlüsse auf geheime Einschätzungen und Entscheidungsbildungen der Sicherheitsbehörde auch in Sachfragen zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.8.2007 - 20 F 10.06 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 7.11.2002, a.a.O., S. 347).

  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08

    Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2012 - 14 PS 2/12
    Ein Nachteil in diesem Sinne ist unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.7.2009, a.a.O.; Beschl. v. 5.2.2009 - 20 F 24.08 -, juris Rn. 4).

    Der Senat hat nur darüber zu entscheiden, ob die Sperrerklärungen des Beklagten gemessen an den dargestellten Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtmäßig sind, nicht hingegen darüber, ob die Datenerhebung und Speicherung durch den Beklagten die fachgesetzlich und gegebenenfalls verfassungsrechtlich gezogenen Grenzen beachtet hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.3.2010 - 20 F 16.09 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 57; Beschl. v. 5.2.2009, a.a.O., Rn. 13).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2012 - 14 PS 2/12
    Erlaubt damit aber weder die Unterlage selbst noch ihre Art, etwa die Zusammenstellung oder der Zeitpunkt ihrer Erlangung (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG, Beschl. v. 5.4.2012 - 20 F 1.12 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 7.1.2010 - 20 F 5.09 -, NVwZ 2010, 706, 707), auch nur plausible Rückschlüsse darauf, aus welchem abgrenzbaren Kreis von Informationsquellen oder gar von welcher konkreten Informationsquelle sie stammt (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG; Beschl. v. 21.8.2012 - 20 F 5.12 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 8.3.2010 - 20 F 11.09 -, NJW 2010, 2295, 2297), ob sie überhaupt durch verdeckte Erkenntnisquellen gewonnen worden ist (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG, Beschl. v. 16.12.2010 - 20 F 15.10 -, NVwZ-RR 2011, 261, 262) oder auf welchem Wege sie zu den Sachakten des Beklagten gelangt ist (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG, Beschl. v. 5.4.2012, a.a.O.), ist eine Geheimhaltung zum Zwecke des Quellenschutzes nicht gerechtfertigt.

    Denn es handelt sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit, für den das Gerichtskostengesetz einen Ansatz von Gerichtsgebühren nicht vorsieht und besondere anwaltliche Vergütungsansprüche nicht entstehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.2010, a.a.O., S. 263).

  • BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06

    Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2012 - 14 PS 2/12
    Sie lassen Rückschlüsse auf geheime Einschätzungen und Entscheidungsbildungen der Sicherheitsbehörde auch in Sachfragen zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.8.2007 - 20 F 10.06 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 7.11.2002, a.a.O., S. 347).

    Insoweit besteht ein Geheimhaltungsbedürfnis aus Gründen der persönlichen Sicherheit dieser Personen oder zum Schutz deren beruflich gebotener Anonymität (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.8.2007, a.a.O., Rn. 9; Beschl. v. 4.5.2006 - 20 F 2.05 -, juris Rn. 4).

  • BVerwG, 02.07.2009 - 20 F 4.09

    Statthaftigkeit eines Zwischenverfahrens vor den Verwaltungsgerichten zur Klärung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2012 - 14 PS 2/12
    An diese nachvollziehbare Begründung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits in der Hauptsache ist der Fachsenat gebunden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.7.2009 - 20 F 4.09 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54).

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.7.2009, a.a.O.; Beschl. v. 5.2.2009 - 20 F 24.08 -, juris Rn. 4).

  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2012 - 14 PS 2/12
    Das ist dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.4.2010 - 20 F 13.09 -, BVerwGE 136, 345, 347 f. m.w.N.).

    Die Geheimhaltungsbedürftigkeit richtet sich vielmehr allein nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.4.2010, a.a.O., S. 354 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11

    In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Prozesserklärung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2012 - 14 PS 2/12
    Die Sperrerklärungen des Beklagten vom 30. Januar 2007 und 14. September 2011 in der Fassung der Ergänzung vom 27. November 2012 (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Ergänzung: BVerwG, Beschl. v. 18.4.2012 - 20 F 7.11 -, juris Rn. 12 f.) und die damit verbundene Weigerung des Beklagten, die vom Verwaltungsgericht Hannover - 10. Kammer - mit Beschluss vom 14. Juli 2011 erbetenen Akten vollständig vorzulegen, ist rechtswidrig, soweit sie sich auf Blatt ... Beiakte ... bezieht.

    Er hat in den Sperrerklärungen und unter Vorlage einer auf die konkreten Blattzahlen der verweigerten Akten bezogenen Zuordnung der angenommenen Geheimhaltungsgründe (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Beschl. v. 18.4.2012, a.a.O., Rn. 9) ausgeführt, dass ein Bekanntwerden des Inhalts der nicht vorgelegten Aktenteile dem Wohl des Landes Niedersachsen Nachteile bereiten würde, da durch die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschwert wäre.

  • VG Hannover - 10 A 8049/06

    Beobachtung einer Bundestagsabgeordneten der Partei Die Linke durch den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2012 - 14 PS 2/12
    Am 6. November 2006 hat die Klägerin bei dem Verwaltungsgericht Hannover Klage - 10 A 8049/06 - erhoben, mit der sie die Verpflichtung des Beklagten begehrt, ihr Einsicht in die über sie geführten Akten zu gewähren, vollständige Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erteilen und sodann die Akten und gespeicherten Daten zu löschen.

    Im verbliebenen Verfahren - 10 A 8049/06 - hat das Verwaltungsgericht die Klage der Klägerin auf Löschung der Daten abgewiesen.

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2012 - 14 PS 2/12
    Bereitet das Bekanntwerden des Inhalts zurückgehaltener Dokumente dem Wohl des betroffenen Landes oder dem Bund Nachteile, ist ihre Geheimhaltung ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, 127 f.; BVerwG, Beschl. v. 7.11.2002 - 2 AV 2.02 -, NVwZ 2003, 347, 348), das eine Verweigerung der Vorlage gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtfertigen kann.
  • BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 44.07

    Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2012 - 14 PS 2/12
    Der Beklagte hat - in Abgrenzung zu der nach der fachgesetzlichen Bestimmung des § 13 Abs. 2 NVerfSchG zu treffenden Ermessensentscheidung über die Ablehnung der Auskunftserteilung (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Beschl. v. 18.6.2008 - 20 F 44.07 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 49) - das ihm nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eingeräumte Ermessen erkannt und die Interessen des Landes an der Geheimhaltung mit den gegenläufigen privaten und öffentlichen Interessen an effektivem Rechtsschutz und umfassender Aufklärung des Sachverhalts abgewogen.
  • BVerwG, 07.01.2010 - 20 F 5.09

    Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung

  • BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des

  • BVerwG, 09.03.2010 - 20 F 16.09

    In-camera-Verfahren; Prüfungsmaßstab

  • BVerwG, 05.04.2012 - 20 F 1.12

    Zulässigkeit der Schwärzung von Personen in Akten des Verfassungsschutzes auf

  • BVerwG, 21.08.2012 - 20 F 5.12

    Anforderungen an den Informantenschutz

  • BVerwG, 31.01.2011 - 20 F 18.10

    Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung durch Offenlegung der

  • BVerwG, 06.04.2011 - 20 F 20.10

    Offenlegung der Dokumente der Informationsstelle "So genannte Jugendsekten und

  • BVerwG, 10.01.2012 - 20 F 1.11

    Einstufung als Verschlusssache; Verwendung von Decknamen

  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

  • BVerwG, 21.01.2014 - 20 F 1.13

    Anspruch gegen den Verfassungsschutz auf ungeschwärzter Vorlage der Akte

    VG Hannover - - AZ: VG 10 A 2968/11 OVG Lüneburg - 14.12.2012 - AZ: OVG 14 PS 2/12.
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