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   OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 1 K 679/00   

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https://dejure.org/2001,28806
OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 1 K 679/00 (https://dejure.org/2001,28806)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.03.2001 - 1 K 679/00 (https://dejure.org/2001,28806)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. März 2001 - 1 K 679/00 (https://dejure.org/2001,28806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Festsetzung einer vorhandenen Tischlerei als allgemeines Wohngebiet, um Nutzungskonflikt mit herannahendem allgemeinen Wohngebiet zu lösen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 BImSchG; § 1 Abs 6 BBauG; § 214 Abs 3 S 2 BBauG; § 1 Abs 10 BauNVO
    Bebauungsplan; Einfluß auf Abwägungsergebnis; Konfliktlösung; Lärmimmissionen; Lärmschutzwall; Stand der Technik; Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans; Tischlerei; Vermeidung von Immissionen; Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 04.08.2000 - 1 M 681/00

    Bebauungsplan; Heranrücken; heranrückende Wohnbebauung; Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 1 K 679/00
    Durch Beschluss vom 4. August 2000 - 1 M 681/00 - lehnte es der Senat ab, den angegriffenen Bebauungsplan einstweilen außer Vollzug zu setzen.

    Das hat der Senat in seinem Eilbeschluss vom 4. August 2000 - 1 M 681/00 - (vgl. insbesondere Seite 9 des Beschlussabdrucks) dargelegt.

    Der Senat hält des weiteren an seiner schon im Eilbeschluss vom 4. August 2000 - 1 M 681/00 - geäußerten Auffassung fest, die Obergeschosse der Wohngebäude - zwei Vollgeschosse sowie ein weiteres Obergeschoss, welches kein Vollgeschoss ist - seien trotz Verringerung der Mindesthöhe für die Wallkrone um 0, 5 m (gegenüber den Empfehlungen des TÜV-Gutachtens) nicht unzumutbarem Lärm ausgesetzt.

    Diese kann sich - wie der Senat auf S. 11 des Beschlussabdrucks in der Sache - 1 M 681/00 - bereits ausgeführt hat, nicht auf § 1 Abs. 10 BauNVO stützen.

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 1 K 679/00
    Ob eine nichtige Festsetzung zur Voll- oder nur zur Teilnichtigkeit führt, ist in entsprechender Anwendung des in § 139 BGB verkörperten Rechtsgedankens danach zu bestimmen, ob der gültige Planteil für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken kann und - das muss hinzukommen - die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Urt. vom 18.7.1989 - 4 N 3.87 -, BVerwGE 82, 225, 232 f. = BRS 49 Nr. 34; Beschl. vom 16.3.1994 - 4 NB 6.94 -, NVwZ 1994, 1009 = BRS 56 Nr. 34).
  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 1 K 679/00
    Ohne diesen Fehler im Abwägungsvorgang hätte sich ein anderes Abwägungsergebnis nicht abgezeichnet (vgl. BVerwG, Urt. vom 21.8.1981 - 4 C 57.80 -, BVerwGE 64, 33, 39; vgl. auch Beschl. vom 20.1.1995 - 4 NB 43.93 -, ZfBR 1995, 145 = BRS 57, Nr. 22 = DVBl. 1995, 518).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 1 K 679/00
    Denn es ist zu berücksichtigen, dass der Antragsteller wegen § 22 BImSchG verpflichtet ist, den durch Baugenehmigung geschützten Bestand nur in den Grenzen zu nutzen, die ihm das Immissionsschutzrecht durch die Pflicht zieht, die nach dem Stand der Technik vermeidbaren schädlichen Umwelteinwirkungen zu verhindern und die unvermeidbaren schädlichen Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken (vgl. nochmals BVerwG, Urt. vom 23.9.1999 - 4 C 6.98 -, DVBl 2000, 192, 195).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 1 K 679/00
    Ohne diesen Fehler im Abwägungsvorgang hätte sich ein anderes Abwägungsergebnis nicht abgezeichnet (vgl. BVerwG, Urt. vom 21.8.1981 - 4 C 57.80 -, BVerwGE 64, 33, 39; vgl. auch Beschl. vom 20.1.1995 - 4 NB 43.93 -, ZfBR 1995, 145 = BRS 57, Nr. 22 = DVBl. 1995, 518).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 4 NB 6.94

    Bauplanungsrecht: Gesamt- oder Teilnichtigkeit von Änderungsbebauungsplänen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 1 K 679/00
    Ob eine nichtige Festsetzung zur Voll- oder nur zur Teilnichtigkeit führt, ist in entsprechender Anwendung des in § 139 BGB verkörperten Rechtsgedankens danach zu bestimmen, ob der gültige Planteil für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken kann und - das muss hinzukommen - die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Urt. vom 18.7.1989 - 4 N 3.87 -, BVerwGE 82, 225, 232 f. = BRS 49 Nr. 34; Beschl. vom 16.3.1994 - 4 NB 6.94 -, NVwZ 1994, 1009 = BRS 56 Nr. 34).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 1 K 679/00
    Die Antragsgegnerin hat diesen Konflikt ausweislich der Planbegründung gesehen (vgl. zum Folgenden BVerwG, Urt. vom 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 304).
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