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   OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 LC 51/07   

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https://dejure.org/2009,8312
OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 LC 51/07 (https://dejure.org/2009,8312)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.05.2009 - 12 LC 51/07 (https://dejure.org/2009,8312)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - 12 LC 51/07 (https://dejure.org/2009,8312)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Voraussetzungen einer (Fortsetzungs-)Feststellungsklage nach Erledigung des Verpflichtungsantrags auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Windkraftanlage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 67 Abs. 9 BImSchG; § ... 43 Abs. 1 VwGO; § 91 Abs. 1 VwGO; § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO; Zu den Voraussetzungen einer (Fortsetzungs-)Feststellungsklage nach Erledigung des Verpflichtungsantrags auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Windkraftanlage
    (Fortsetzungs-)Feststellungsklage nach Erledigung des Verpflichtungsantrags auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Windkraftanlage

  • Judicialis

    BImSchG § 67 Abs. 9; ; VwGO § 43 Abs. 1; ; VwGO § 91 Abs. 1; ; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen einer (Fortsetzungs-)Feststellungsklage nach Erledigung des Verpflichtungsantrags auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Windkraftanlage: Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Windfarm; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 LC 51/07
    Andernfalls geht der Fortsetzungsfeststellungsantrag über den ursprünglichen Streitgegenstand hinaus (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urt. v. 24.1.1992 - 7 C 24.91 -, BVerwGE 89, 354).

    Ein zulässiges Fortsetzungsfeststellungsbegehren liegt jedoch grundsätzlich nur dann vor, wenn - wie dargestellt - mit der beantragten Feststellung der Streitgegenstand nicht ausgewechselt oder erweitert wird, denn nur dann gebietet es der § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zugrundeliegende Gedanke der Prozessökonomie die Weiterführung des Verfahrens unter erleichterten Voraussetzungen zuzulassen (vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 24.1.1992 - 7 C 24.91 -, BVerwGE 89, 354; Beschl. v. 7.5.1996 - 4 B 55.96 -, Buchholz 310, § 113 VwGO Nr. 186).

    Nur wenn der Streitgegenstand von dem bisherigen Antrag umfasst war, soll nach dem § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zugrundeliegenden Gedanke der Prozessökonomie, die Weiterführung des Verfahrens unter erleichterten Voraussetzungen zugelassen werden (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 24.1.1992 - 7 C 24.91 -, BVerwGE 89, 354; Beschl. v. 7.5.1996 - 4 B 55.96 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 286).

    Das entspricht der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Urteil v. 24.1.1992 - 7 C 24.91 -, BVerwGE 89, 354).

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 LC 51/07
    Soweit der Klageantrag nicht nur die Rechtslage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses, sondern einen davor liegenden Zeitraum erfasst, handelt es sich um eine Klageänderung im Sinne einer Klageerweiterung, die den Anforderungen des § 91 Abs. 1 VwGO unterliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.2.1996 - 4 B 24.95 -, juris; Urt. v. 28.4.1999 - 4 C 4.98 -, BVerwGE 109, 470).

    Bei dem Übergang von der ursprünglich erhobenen Verpflichtungsklage zu einem solchen Feststellungsbegehren handelt es sich allerdings um eine Klageänderung, die nur gemäß § 91 Abs. 1 VwGO zulässig ist, wenn die übrigen Prozessbeteiligten in die Änderung einwilligen oder das Gericht die Änderung für sachdienlich hält (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.1999 - 4 C 4.98 -, BVerwGE 109, 74; Beschl. v. 28.2.1996 - 4 B 24.95 -, juris).

    Eine solche Sachdienlichkeit ist im Sinne der Prozessökonomie regelmäßig nur dann zu bejahen, wenn für die geänderte Klage der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt und sich die eigentliche Beurteilungsgrundlage nicht oder doch nur unwesentlich geändert hat (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 28.4.1999, a.a.O.).

    In der hier vorliegenden Konstellation sind an das Vorliegen dieses Interesses nicht strengere Anforderungen zu stellen als bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 LC 51/07
    Dies gilt auch dann, wenn eine genehmigungsbedürftige oder eine gemäß § 67 Abs. 2 BImSchG anzuzeigende Windfarm durch das Hinzutreten einer weiteren Windkraftanlage geändert wird, und hat zur Folge, dass sich die Genehmigungsbedürftigkeit der Änderung nach §§ 15, 16 BImSchG richtete (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.6.2004 - 4 C 9.03 -, BVerwGE 121, 182; Urt. v. 21.10.2004 - 4 C 3.04 -, BVerwGE 122, 117).

    Gemessen an den der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 30.6.2004 - 4 C 9.03 -, BVerwGE 121, 182) zu entnehmenden Maßstäben war hier ein die Annahme einer Windfarm rechtfertigender räumlicher Zusammenhang - wie auch der Kläger nicht in Zweifel zieht - gegeben.

  • BVerwG, 23.11.1995 - 8 C 9.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 LC 51/07
    Ist aber die erstrebte Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht geeignet, die Position des Klägers in dem von ihm bezeichneten Zusammenhang zu verbessern, so fehlt es an einem berechtigten Interesse an der begehrten Feststellung (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 23.11.1995 - 8 C 9.95 -, 8 PKH 10.95 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 280 m.w.N.).

    Da es für die Rechtmäßigkeit eines gebundenen Verwaltungsakts nicht auf dessen Begründung ankommt, kann mit der Fortsetzungsfeststellungsklage nicht die Feststellung begehrt werden, die Ablehnung des beantragten Verwaltungsakts hätte nicht mit der gegebenen Begründung oder aus einem bestimmten Grunde erfolgen dürfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1980 - 3 C 131.79 -, DVBl. 1981, 259; Beschl. v. 5.9.1984 - 1 WB 131.82 -, NVwZ 1985, 266; Beschl. v. 16.10.1989 - 7 B 43.89 -, Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 59; Beschl. v. 23.11.1995 - 8 C 9.95 -, 8 PKH 10.95 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 280; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 113 RdNr. 98; a.A. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 113 RdNr. 11).

  • BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Beurteilungszeitpunkt bei einer auf eine erledigte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 LC 51/07
    Ein zulässiges Fortsetzungsfeststellungsbegehren liegt jedoch grundsätzlich nur dann vor, wenn - wie dargestellt - mit der beantragten Feststellung der Streitgegenstand nicht ausgewechselt oder erweitert wird, denn nur dann gebietet es der § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zugrundeliegende Gedanke der Prozessökonomie die Weiterführung des Verfahrens unter erleichterten Voraussetzungen zuzulassen (vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 24.1.1992 - 7 C 24.91 -, BVerwGE 89, 354; Beschl. v. 7.5.1996 - 4 B 55.96 -, Buchholz 310, § 113 VwGO Nr. 186).

    Nur wenn der Streitgegenstand von dem bisherigen Antrag umfasst war, soll nach dem § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zugrundeliegenden Gedanke der Prozessökonomie, die Weiterführung des Verfahrens unter erleichterten Voraussetzungen zugelassen werden (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 24.1.1992 - 7 C 24.91 -, BVerwGE 89, 354; Beschl. v. 7.5.1996 - 4 B 55.96 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 286).

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 B 24.95

    Umstellung des ursprünglich gestellten Verpflichtungsantrags auf einen nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 LC 51/07
    Soweit der Klageantrag nicht nur die Rechtslage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses, sondern einen davor liegenden Zeitraum erfasst, handelt es sich um eine Klageänderung im Sinne einer Klageerweiterung, die den Anforderungen des § 91 Abs. 1 VwGO unterliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.2.1996 - 4 B 24.95 -, juris; Urt. v. 28.4.1999 - 4 C 4.98 -, BVerwGE 109, 470).

    Bei dem Übergang von der ursprünglich erhobenen Verpflichtungsklage zu einem solchen Feststellungsbegehren handelt es sich allerdings um eine Klageänderung, die nur gemäß § 91 Abs. 1 VwGO zulässig ist, wenn die übrigen Prozessbeteiligten in die Änderung einwilligen oder das Gericht die Änderung für sachdienlich hält (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.1999 - 4 C 4.98 -, BVerwGE 109, 74; Beschl. v. 28.2.1996 - 4 B 24.95 -, juris).

  • BVerwG, 05.09.1984 - 1 WB 131.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Belastende Maßnahme - Aufhebung - Erledigung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 LC 51/07
    Da es für die Rechtmäßigkeit eines gebundenen Verwaltungsakts nicht auf dessen Begründung ankommt, kann mit der Fortsetzungsfeststellungsklage nicht die Feststellung begehrt werden, die Ablehnung des beantragten Verwaltungsakts hätte nicht mit der gegebenen Begründung oder aus einem bestimmten Grunde erfolgen dürfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1980 - 3 C 131.79 -, DVBl. 1981, 259; Beschl. v. 5.9.1984 - 1 WB 131.82 -, NVwZ 1985, 266; Beschl. v. 16.10.1989 - 7 B 43.89 -, Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 59; Beschl. v. 23.11.1995 - 8 C 9.95 -, 8 PKH 10.95 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 280; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 113 RdNr. 98; a.A. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 113 RdNr. 11).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 43.89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 LC 51/07
    Da es für die Rechtmäßigkeit eines gebundenen Verwaltungsakts nicht auf dessen Begründung ankommt, kann mit der Fortsetzungsfeststellungsklage nicht die Feststellung begehrt werden, die Ablehnung des beantragten Verwaltungsakts hätte nicht mit der gegebenen Begründung oder aus einem bestimmten Grunde erfolgen dürfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1980 - 3 C 131.79 -, DVBl. 1981, 259; Beschl. v. 5.9.1984 - 1 WB 131.82 -, NVwZ 1985, 266; Beschl. v. 16.10.1989 - 7 B 43.89 -, Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 59; Beschl. v. 23.11.1995 - 8 C 9.95 -, 8 PKH 10.95 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 280; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 113 RdNr. 98; a.A. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 113 RdNr. 11).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 131.79

    Alkoholsüchtiger - Kurkrankenhaus - Sonderkrankenhaus - Krankenhausausstattung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 LC 51/07
    Da es für die Rechtmäßigkeit eines gebundenen Verwaltungsakts nicht auf dessen Begründung ankommt, kann mit der Fortsetzungsfeststellungsklage nicht die Feststellung begehrt werden, die Ablehnung des beantragten Verwaltungsakts hätte nicht mit der gegebenen Begründung oder aus einem bestimmten Grunde erfolgen dürfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1980 - 3 C 131.79 -, DVBl. 1981, 259; Beschl. v. 5.9.1984 - 1 WB 131.82 -, NVwZ 1985, 266; Beschl. v. 16.10.1989 - 7 B 43.89 -, Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 59; Beschl. v. 23.11.1995 - 8 C 9.95 -, 8 PKH 10.95 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 280; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 113 RdNr. 98; a.A. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 113 RdNr. 11).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 LC 51/07
    Dies gilt auch dann, wenn eine genehmigungsbedürftige oder eine gemäß § 67 Abs. 2 BImSchG anzuzeigende Windfarm durch das Hinzutreten einer weiteren Windkraftanlage geändert wird, und hat zur Folge, dass sich die Genehmigungsbedürftigkeit der Änderung nach §§ 15, 16 BImSchG richtete (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.6.2004 - 4 C 9.03 -, BVerwGE 121, 182; Urt. v. 21.10.2004 - 4 C 3.04 -, BVerwGE 122, 117).
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 KN 49/07

    Normenkontrollantrag gegen die Darstellung einer Sonderbaufläche "Windenergie" in

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2008 - 12 LB 48/07

    Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheides für eine Windkraftanlage seitens des

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 12 LC 70/07

    Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Frage

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LC 181/07

    Entfaltung der Rechtskraftwirkung eines von einer Kommanditgesellschaft

    Dies betrifft indes nur den Fall, in dem das vor dem 1. Juli 2005 rechtshängig gewordene Verfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung zulässigerweise nach Maßgabe des alten Rechts abgeschlossen werden könnte (vgl. dazu zuletzt Senat, Urt. v. 15.5.2009 - 12 LC 51/07 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2017 - 2 A 917/15

    Verpflichtungsbegehren auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides;

    Urteile vom 6. Februar 2015 -, juris Rn. 40, vom 28. Februar 2007 - 10 A 185/04 -, juris Rn. 31, und vom 15. Januar 1992 - 7 A 81/89 -, NVwZ 1992, 493 = juris Rn. 24 ff., Beschluss vom 24. April 2013 - 2 A 1548/12 -, BRS 81 Nr. 165 = juris Rn. 22; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 2 ZB 10.1466 -, juris Rn. 3; Nds. OVG Urteil vom 15. Mai 2009 - 12 LC 51/07 -, juris Rn. 31.
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2011 - 12 LB 218/08

    Möglichkeit einer Beschränkung des Prüfprogramms eines Bauvorbescheids für eine

    Mit Blick auf die Übergangsvorschrift des § 67 Abs. 9 Satz 3 BImSchG ist auch nichts dagegen zu erinnern, dass der Kläger das Verfahren (zunächst) mit dem Ziel weiterbetrieben hat, einen Bauvorbescheid zu erhalten, obwohl Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m seit dem 1. Juli 2005 der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen (vgl. dazu des Näheren nur Senat, Urt. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, Nds. VBl. 2008, 171; Urt. v. 15.5.2009 - 12 LC 51/07 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2023 - 8 A 10836/22

    Pauschaler Ausschluss nicht-raumbedeutsamer Windenergieanlagen im

    In dieser Konstellation sind die Gerichte berechtigt, sich auf ein Bescheidungsurteil zu beschränken, wenn ansonsten komplexe Fragen erstmals im gerichtlichen Verfahren geklärt werden müssten (OVG RP, Urteil vom 11. Mai 2005 - 8 A 10281/05.OVG -, juris Rn. 20 und vom 7. April 2017 - 1 A 10683/16.OVG -, juris Rn. 89 m.w.N.; OVG Nds., Urteil vom 15. Mai 2009 - 12 LC 51/07 -, juris Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 2 A 1548/12

    Anspruch eines Eigentümers auf Erteilung einer Baugenehmigung bzgl. der Umnutzung

    vgl. zur Rechtsfolge der Klageänderung allgemein Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage 2012, § 91 Rn. 29; speziell zum Verhältnis der Baugenehmigung zum von ihr streitgegenständlich wesensverschiedenen Bauvorbescheid: OVG NRW, Urteil vom 28. Februar 2007 - 10 A 1851/04 -, juris Rn. 49, m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 2 ZB 10.1466 -, juris Rn. 3; Nds. OVG, Urteil vom 15. Mai 2009 - 12 LC 51/07 -, juris Rn. 31.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2009 - L 7 AL 5250/08
    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag, der einen Zivilprozess (hier ggf. Amtshaftungsklage) vorbereiten soll, wird nur dann durch ein berechtigtes Interesse gedeckt, wenn die beantragte Feststellung in jenem Prozess zu einer Verbesserung der Rechtsstellung des Klägers führen würde (BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1983 - 8 C 183.81 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 131) Die bloße Untätigkeit der Beklagten ohne Hinzukommen einer subjektiven Rechtsverletzung des Klägers kann für sich jedoch nicht kausal für irgendeinen Schaden des Klägers sein, sodass mit der gerichtlichen Feststellung, dass die Beklagte den Antrag des Klägers auf Ausrüstungs -und Umzugskostenbeihilfe ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden hat, dem Kläger nicht geholfen wäre (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 15. Mai 2009 - 12 LC 51/07 - (juris)).
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