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   OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 1 ME 40/20   

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https://dejure.org/2020,31832
OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 1 ME 40/20 (https://dejure.org/2020,31832)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.10.2020 - 1 ME 40/20 (https://dejure.org/2020,31832)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - 1 ME 40/20 (https://dejure.org/2020,31832)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 BauGB; § 35 BauGB; § 12 BauNVO; § 818 Abs 1 BGB; § 3 Abs 1 S 2 BauO ND; § 3 Abs 5 BauO ND; § 63 Abs 1 S 2 Nr 2 BauO ND
    Baunachbarstreit; Baustellenlärm; Baustellenverkehr; Gebot der Rücksichtnahme; Grunddienstbarkeit; Nachbarklage; Wegerecht

  • RA Kotz

    Baunachbarstreit - Auslegung einer ein Wegerecht begründenden Grunddienstbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie ist ein als Grunddienstbarkeit bestelltes Wegerecht auszulegen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 238
  • BauR 2021, 208
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 L 5277/96

    Buchgrundstück; Baugrundstück; Baulast; Ausschluß eines Abwehranspruchs;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 1 ME 40/20
    Es müsste mit anderen Worten ohne weiteres erkennbar sein, dass das nur dem Wortlaut nach uneingeschränkt eingeräumte Wegerecht in Wahrheit geringeren Umfangs hatte bestellt sein sollen (so bereits Senatsurteil vom 2. Juli 1999 - 1 L 5277/96 -, juris Rn. 40).

    Es müsste mit anderen Worten ohne weiteres erkennbar sein, dass das nur dem Wortlaut nach uneingeschränkt eingeräumte Wegerecht in Wahrheit geringeren Umfangs hatte bestellt sein sollen (Senatsurt. v. 2.7.1999 - 1 L 5277/96 -, juris Rn. 40 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2020 - 1 ME 99/19

    Außenbereich; Eigentumsrecht; Gebot der Rücksichtnahme; Grunddienstbarkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 1 ME 40/20
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats folgt aus der Rechtsstellung nach § 65 Abs. 2 VwGO allein nicht, dass die Belastung des unterlegenen Verfahrensbeteiligten mit den außergerichtlichen Kosten des notwendig Beigeladenen als billig im Sinne von § 162 Abs. 3 VwGO anzusehen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 29.4.2020 - 1 ME 99/19 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 23).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 1 ME 40/20
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der Garagen und Stellplätze in ruhigen rückwärtigen Gartenbereichen hinter Wohnhäusern gerade im Hinblick auf den die Nachbarschaft regelmäßig am stärksten belastenden Zu- und Abgangsverkehr oft rechtlichen Bedenken begegnen, richtet sich die Frage ihrer Zumutbarkeit gleichwohl nach der Eigenart des Baugebiets und hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 14.97

    Sanierungsgebiet; förmliche Festlegung des -; Sanierungssatzung; Bestimmtheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 1 ME 40/20
    Hierfür ist allein maßgeblich, ob die Antragstellerin durch die den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 20. Juli 2018 in ihren Rechten verletzt ist; auf deren objektive Rechtmäßigkeit kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.10.1989 - 4 C 14.97 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 03.04.1995 - 4 B 47.95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 1 ME 40/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht fest, dass sich der Nachbarschutz im Rahmen von § 35 BauGB auf die Einhaltung des in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB verankerten Gebots der Rücksichtnahme beschränkt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.4.1995 - 4 B 47.95 -, juris Rn. 1).
  • BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98

    Nachbarschutz - Abwehrrecht gegen rechtswidrige Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 1 ME 40/20
    Deshalb hat sie aus Sicht des betroffenen Nachbarn insoweit Eingriffsqualität (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 -, juris Rn. 8; siehe auch Senatsurt. v. 21.1.2016 - 1 LB 57/15 -, juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2016 - 1 LB 57/15

    Nachbarstreit; Notwegerecht; Realverband

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 1 ME 40/20
    Deshalb hat sie aus Sicht des betroffenen Nachbarn insoweit Eingriffsqualität (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 -, juris Rn. 8; siehe auch Senatsurt. v. 21.1.2016 - 1 LB 57/15 -, juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.1999 - 1 L 4258/98

    Nachbarschutz; Gebäudegleiche Wirkung; Säuleneigentum; Weg; Wirkung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 1 ME 40/20
    Obwohl die Baugenehmigung unbeschadet privater Rechte Dritter ergeht (vgl. auch Senatsbeschl. v. 12.7.1999 - 1 L 4258/98 -, juris Rn. 9), löst sie in Richtung auf die Entstehung eines Notwegerechts gleichsam eine Automatik aus.
  • BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 19.10

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 1 ME 40/20
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass sich Nachbarn ohne eine sie eigentumsrechtlich unmittelbar belastende Wirkung der angefochtenen Baugenehmigung nicht auf ein etwaiges Fehlen der gesicherten Erschließung berufen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.7.2010 - 4 B 19/10 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 1 ME 40/20
    Dementsprechend kann der Umfang einer Dienstbarkeit mit dem Bedürfnis des herrschenden Grundstücks wachsen, wenn sich die Bedarfssteigerung in den Grenzen einer der Art nach gleichbleibenden Benutzung dieses Grundstücks hält und nicht auf eine zur Zeit der Dienstbarkeitsbestellung nicht vorhersehbare oder auf eine willkürliche Benutzungsänderung zurückzuführen ist (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 11.4.2003 - V ZR 323/02 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2020 - 1 ME 103/19

    Abwehrrecht, nachbarliches; Bankfiliale; Baugenehmigung; Beurteilungspegel;

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2021 - 1 LA 59/21

    Aufenthaltsraum; Aufenthaltsräume; Geschossfläche; Geschossflächenzahl;

    Für die hier maßgebliche öffentlich-rechtliche Beurteilung wären derartige Ansprüche bedeutungslos; die Baugenehmigung wird unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt (vgl. Senatsbeschl. v. 15.10.2020 - 1 ME 40/20 -, BauR 2021, 208 = NVwZ-RR 2021, 238 = juris Rn. 18 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2021 - 1 ME 137/20

    Baugrenze, rückwärtige; Baunachbarstreit; Bauweise, abweichende;

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt eine Stattgabe erst dann in Betracht, wenn Überwiegendes für die Annahme spricht, der Rechtsbehelf des Nachbarn sei jedenfalls derzeit begründet (vgl. Senatsbeschl. v. 15.10.2020 - 1 ME 40/20 -, BauR 2021, 208 = juris Rn. 16 m.w.N.).
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.07.2022 - 1 C 151/22

    Erweiterung eines Geh- und Fahrrechts

    Das vorrangige Abstellen auf den Wortlaut der Eintragung bzw. der ihr zugrunde liegenden Bewilligung unter Einbeziehung offen zu Tage tretender objektiver Umstände lässt die Notwendigkeit umfangreicher Beweiserhebungen durch Vernehmung der Parteien oder von Zeugen über die bei Vertragsschluss bestehenden Vorstellungen regelmäßig entfallen (OVG Lüneburg BeckRS 2020, 27357).
  • VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316

    Erfolgloser Antrag auf Berufungszuassung einer Nachbarklage gegen eine

    Allenfalls in Fällen, in denen das genehmigte Bauvorhaben eine unmittelbar gegenständliche Inanspruchnahme des Nachbargrundstückes zur Folge hat, kann ausnahmsweise über Art. 14 GG ein Genehmigungsabwehranspruch begründet sein (BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - juris Rn. 30; B.v. 30.9.2019 - 9 CS 19.967 - juris Rn. 27; NdsOVG, B.v. 15.10.2020 - 1 ME 40/20 - juris Rn. 18).
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.07.2022 - 7 U 90/21

    Grunddienstbarkeit: Keine Abänderung ohne Eintragung!

    Das vorrangige Abstellen auf den Wortlaut der Eintragung bzw. der ihr zugrunde liegenden Bewilligung unter Einbeziehung offen zu Tage tretender objektiver Umstände lässt die Notwendigkeit umfangreicher Beweiserhebungen durch Vernehmung der Parteien oder von Zeugen über die bei Vertragsschluss bestehenden Vorstellungen regelmäßig entfallen (OVG Lüneburg BeckRS 2020, 27357).
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